Rechtsprechung
BGH, 19.09.2003 - V ZR 383/02 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
SachenRBerG § 1 Abs. 2, § 116; VZOG §§ 2, 4
Vorrang der Vermögenszuordnung vor der Sachenrechtsbereinigung - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zuordnungslage zwischen zwei ehemals volkseigenen Treuhandunternehmen; Bestellung einer Grunddienstbarkeit am Grundstück eines Treuhandunternehmens zugunsten eines anderen Treuhandunternehmens; Rechtsnachfolger eines Treuhandunternehmens als Zuordnungsbeteiligter; ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Anspruch auf Dienstbarkeit nach Vermögenszuordnungsrecht
- Judicialis
SachenRBerG § 1 Abs. 2; ; SachenRBerG § 116; ; VZOG § 2; ; VZOG § 4
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SachenRBerG § 1 Abs. 2 § 116; VZOG §§ 2 4
Verdrängung von Ansprüchen auf Bestellung einer Dienstbarkeit durch das Vermögenszuordnungsrecht - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bestellung einer Dienstbarkeit nach dem SachenRBerG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 2004, 148 (Ls.)
- WM 2004, 677
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.01.2003 - V ZR 206/02
Bestellung einer Dienstbarkeit zur Sicherung einer Zufahrtsstraße unter …
Auszug aus BGH, 19.09.2003 - V ZR 383/02
Ansprüche auf Bestellung einer Dienstbarkeit nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz (hier: Recht zum Befahren und Betreten eines ehedem volkseigenen Grundstücks zu Zwecken des Zugverkehrs) werden auch dann vom Vermögenszuordnungsrecht verdrängt, wenn das genutzte Grundstück zwischenzeitlich an einen Dritten veräußert wurde (im Anschluß an Senatsurt. v. 10. Januar 2003, V ZR 206/02, WM 2003, 1671).Wie der Senat, allerdings nach Erlaß des Berufungsurteils, entschieden hat, kann ein Treuhandunternehmen von einem anderen Treuhandunternehmen nicht die Bestellung einer Dienstbarkeit nach § 116 SachenRBerG verlangen, wenn zwischen den Unternehmen eine Zuordnungslage bestanden hat (Urt. v. 10. Januar 2003, V ZR 206/02, WM 2003, 1671).
- BGH, 14.07.1995 - V ZR 39/94
Grundbuchberichtigung und Vermögenszuordnungsverfahren
Auszug aus BGH, 19.09.2003 - V ZR 383/02
bb) Der Rechtsnachfolger in Grundvermögen der Treuhandunternehmen hat die erworbenen Grundstücke oder Rechte in der Gestalt hinzunehmen, in der sie sich aus der Zuordnung kraft Gesetzes darstellen (zur deklaratorischen Natur des Zuordnungsbescheids bei einfach gelagerten Sachverhalten vgl. Senatsurt. v. 14. Juli 1995, V ZR 39/94, WM 1995, 1776). - BVerwG, 13.10.1994 - 7 C 48.93
Privatisierung von Rechtsträger und Fondsinhaber
Auszug aus BGH, 19.09.2003 - V ZR 383/02
Die Fondsinhaberschaft habe sich bei der Rechtsnachfolge in das Volkseigentum an Grund und Boden gegenüber der Rechtsträgerschaft des VEB Z. H. , aus dem die Rechtsvorgängerin des Klägers hervorgegangen ist, durchgesetzt (vgl. § 11 Abs. 2 THG; BVerwG ZIP 1994, 1978 = VIZ 1995, 99).
- BGH, 17.11.2005 - V ZR 74/05
Ansprüche des Grundstückseigentümers gegen den öffentlichen Nutzer auf Zahlung …
Das hat der Senat bereits für den Anwendungsbereich des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes entschieden (Urt. v. 19. September 2003, V ZR 383/02, WM 2004, 677, 678). - OLG Brandenburg, 24.07.2008 - 5 U 6/05
Grunddienstbarkeit nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz: Kühlwasserleitung für …
Auch in der Entscheidung vom 19. September 2003 (VIZ 2004, 30), die eine Gleisanlage auf dem Grundstück der hiesigen Klägerin betrifft, scheiterte der Anspruch auf Bestellung der Dienstbarkeit nicht schon daran, dass das Grundstück der Klägerin gewerblich genutzt wird.