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   BGH, 03.02.2000 - V ZR 386/99   

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https://dejure.org/2000,8134
BGH, 03.02.2000 - V ZR 386/99 (https://dejure.org/2000,8134)
BGH, Entscheidung vom 03.02.2000 - V ZR 386/99 (https://dejure.org/2000,8134)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 2000 - V ZR 386/99 (https://dejure.org/2000,8134)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.09.1988 - II ZB 6/88

    Notwendiger Inhalt einer Berufungsschrift - Bedeutung der Nennung der

    Auszug aus BGH, 03.02.2000 - V ZR 386/99
    Ausnahmsweise beginnt allerdings eine neue Rechtsmittelfrist erst mit der Zustellung des Berichtigungsbeschlusses zu laufen, wenn das alte Urteil nicht hinreichend klar gewesen ist, um die Grundlage für die Entschließungen und das weitere Handeln der Parteien und die Entscheidung des Rechtsmittelgerichts zu bilden, so wenn erst die berichtigte Urteilsfassung erkennen läßt, ob und wie eine Partei beschwert ist oder ob die Entscheidung überhaupt einem Rechtsmittel zugänglich ist (BGHZ 113, 228, 230; BGH, Beschl. v. 26. September 1988, II ZB 6/88, BGHR ZPO § 319 Abs. 1 - Urteilsformel 1 - m.w.N.).
  • BGH, 17.01.1991 - VII ZB 13/90

    Beginn und Lauf von Rechtsmittelfristen im Hinblick auf eine Berichtigung des

    Auszug aus BGH, 03.02.2000 - V ZR 386/99
    Ausnahmsweise beginnt allerdings eine neue Rechtsmittelfrist erst mit der Zustellung des Berichtigungsbeschlusses zu laufen, wenn das alte Urteil nicht hinreichend klar gewesen ist, um die Grundlage für die Entschließungen und das weitere Handeln der Parteien und die Entscheidung des Rechtsmittelgerichts zu bilden, so wenn erst die berichtigte Urteilsfassung erkennen läßt, ob und wie eine Partei beschwert ist oder ob die Entscheidung überhaupt einem Rechtsmittel zugänglich ist (BGHZ 113, 228, 230; BGH, Beschl. v. 26. September 1988, II ZB 6/88, BGHR ZPO § 319 Abs. 1 - Urteilsformel 1 - m.w.N.).
  • BGH, 26.10.1994 - IV ZB 12/94

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Maklercourtage - Sofortige Beschwerde gegen

    Auszug aus BGH, 03.02.2000 - V ZR 386/99
    Auf die von der Revision genannten Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 20. Oktober 1994 (IV ZB 12/94, VersR 1995, 680, 681) und vom 7. Oktober 1986 (VI ZB 8/86, VersR 1987, 258, 259) konnte er sich nicht berufen, weil es dort um Fehler im Zustellungsvorgang selbst ging, die der Anlaß für eine zweite Zustellung der Entscheidung waren.
  • BGH, 07.10.1986 - VI ZB 8/86

    Versehentliche Zustellung der für den Beklagten bestimmten Ausfertigung des

    Auszug aus BGH, 03.02.2000 - V ZR 386/99
    Auf die von der Revision genannten Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 20. Oktober 1994 (IV ZB 12/94, VersR 1995, 680, 681) und vom 7. Oktober 1986 (VI ZB 8/86, VersR 1987, 258, 259) konnte er sich nicht berufen, weil es dort um Fehler im Zustellungsvorgang selbst ging, die der Anlaß für eine zweite Zustellung der Entscheidung waren.
  • BGH, 25.01.1989 - VIII ZB 37/88

    Berichtigung - Urteil - Berufungsfrist - Berichtigung eines Urteils wegen

    Auszug aus BGH, 03.02.2000 - V ZR 386/99
    Die zweite Zustellung galt ersichtlich nur dem Berichtigungsbeschluß, dem die mit Berichtigungsvermerk (§ 319 Abs. 2 Satz 2 ZPO) versehene Urteilsausfertigung beigefügt war (vgl. BGH, Beschl. v. 25. Januar 1989, VIII ZB 37/88, VersR 1989, 530, 531).
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