Rechtsprechung
   BGH, 18.06.1999 - V ZR 40/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,817
BGH, 18.06.1999 - V ZR 40/98 (https://dejure.org/1999,817)
BGH, Entscheidung vom 18.06.1999 - V ZR 40/98 (https://dejure.org/1999,817)
BGH, Entscheidung vom 18. Juni 1999 - V ZR 40/98 (https://dejure.org/1999,817)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,817) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Vergleich vor dem Landwirtschaftsgericht auch ohne notarielle Beurkundung durch das Protokoll wirksam auch wenn in diesem der Vermerk unterblieben ist, daß die Erklärungen vorgelesen (oder sonst in gesetzlicher Form eröffnet) und genehmigt worden sind

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wirksamer Prozeßvergleich ohne Genehmigungsvermerk

  • Judicialis

    BGB § 127a; ; ZPO § 162; ; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 1; ; LwVG § 1 Nr. 2; ; LwVG § 19

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 127 a; ZPO § 162; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 1; LwVfG § 1 Abs. 2; LwVfG § 19
    Fehlender Protokollvermerk macht Prozessvergleich nicht unwirksam

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ersetzung der notariellen Beurkundung durch einen gerichtlichen Vergleich

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 142, 84
  • NJW 1999, 2806
  • MDR 1999, 1150
  • DNotZ 1999, 985
  • NJ 1999, 653
  • VersR 2001, 81
  • WM 1999, 1738
  • Rpfleger 1999, 483
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.01.1984 - IVb ZB 53/83

    Irrtum über die Erklärung eines Rechtsmittelverzichts - Zwingend festzustellende

    Auszug aus BGH, 18.06.1999 - V ZR 40/98
    Ein Verstoß gegen die in § 162 Abs. 1 ZPO getroffenen Anordnungen, also bereits das Unterbleiben der Verlesung oder sonstigen Eröffnung der im Protoll enthaltenen Feststellungen, berührt nach der Rechtsprechung die Wirksamkeit der festgestellten Prozeßhandlungen nicht (BGH, Beschl. v. 18. Januar 1984, IVb ZB 53/83, NJW 1984, 1465; BGHZ 107, 142, 146).

    Mit dieser Auffassung weicht der Senat nicht von der Rechtsprechung des (früheren) IVb-Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (Beschl. v. 18. Januar 1984, IVb ZB 53/83, aaO) ab.

  • BGH, 25.03.1983 - V ZR 268/81

    Rechtsfolgen der irrtümlichen Falschbezeichnung bei einem Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus BGH, 18.06.1999 - V ZR 40/98
    Hierzu und zur Frage, ob eine Annahme zumindest andeutungsweise (Senat, BGHZ 87, 150, 154) im gerichtlichen Protokoll, etwa durch den erkennbaren Zweck der abgegebenen Erklärungen, (insbesondere der Antragsrücknahme der Klägerin) zum Ausdruck kam, wird das Berufungsgericht, wie zu der Frage der Anfechtung, die noch erforderlichen Feststellungen treffen müssen.
  • BGH, 03.12.1980 - VIII ZR 274/79

    Prozeßvergleich und Rechtskraft

    Auszug aus BGH, 18.06.1999 - V ZR 40/98
    Beim Prozeßvergleich gilt nur deshalb besonderes, weil er Prozeßhandlung und zugleich materielles Rechtsgeschäft ist (Doppelnatur: BGHZ 79, 71, 74).
  • BGH, 28.06.1961 - V ZR 29/60

    Prozeßvergleich vor unvorschriftsmäßig besetztem Gericht

    Auszug aus BGH, 18.06.1999 - V ZR 40/98
    Darüber hinaus hat die Rechtsprechung wiederholt einen gerichtlichen Vergleich in Fällen bejaht, in denen der Vergleichsgegenstand nur mittelbar mit dem Streit in Verbindung stand (Senat, BGHZ 35, 309, 316: Erbverzichtsvertrag im Rechtsstreit um Mietaufhebung und Räumung; BGHZ 84, 333, 335: Aufhebung der Gütergemeinschaft im Streit um Scheidung und Scheidungsfolgen).
  • BGH, 01.07.1982 - IX ZR 32/81

    Auseinandersetzung des Gesamtguts im Verbund

    Auszug aus BGH, 18.06.1999 - V ZR 40/98
    Darüber hinaus hat die Rechtsprechung wiederholt einen gerichtlichen Vergleich in Fällen bejaht, in denen der Vergleichsgegenstand nur mittelbar mit dem Streit in Verbindung stand (Senat, BGHZ 35, 309, 316: Erbverzichtsvertrag im Rechtsstreit um Mietaufhebung und Räumung; BGHZ 84, 333, 335: Aufhebung der Gütergemeinschaft im Streit um Scheidung und Scheidungsfolgen).
  • BGH, 05.10.1954 - V BLw 25/54

    Vergleich vor dem Landwirtschaftsgericht

    Auszug aus BGH, 18.06.1999 - V ZR 40/98
    Unstreitig muß sich ein Vergleich nicht auf den Gegenstand des Rechtsstreits beschränken, er kann auch Ansprüche zwischen den Parteien oder zu einem Dritten zum Gegenstand haben, die nicht in demselben Verfahren oder überhaupt nicht rechtshängig geworden sind (Senat, BGHZ 14, 381, 387; vgl. im übrigen statt aller Zöller/Stöber, aaO, § 794 Rdn. 3).
  • BGH, 05.04.1989 - IVb ZR 26/88

    Wirksamkeit eines prozessualen Anerkenntnisses

    Auszug aus BGH, 18.06.1999 - V ZR 40/98
    Ein Verstoß gegen die in § 162 Abs. 1 ZPO getroffenen Anordnungen, also bereits das Unterbleiben der Verlesung oder sonstigen Eröffnung der im Protoll enthaltenen Feststellungen, berührt nach der Rechtsprechung die Wirksamkeit der festgestellten Prozeßhandlungen nicht (BGH, Beschl. v. 18. Januar 1984, IVb ZB 53/83, NJW 1984, 1465; BGHZ 107, 142, 146).
  • BGH, 12.03.2020 - IX ZR 125/17

    Insolvenzverfahren: Entscheidungsspielraum des Insolvenzverwalters;

    Auch wenn die gefassten Beschlüsse der Gläubigerversammlung gemäß § 160 ZPO zu protokollieren sind (vgl. MünchKomm-InsO/Ehricke/Ahrens, 4. Aufl., § 76 Rn. 12 mwN), gehört die Feststellung von Beschlüssen der Gläubigerversammlung nicht zu den Förmlichkeiten des Verfahrens (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juni 1999 - V ZR 40/98, BGHZ 142, 84, 89 zum gerichtlichen Vergleich).
  • BGH, 03.08.2011 - XII ZB 153/10

    Prozessvergleich: Ermessen des Gerichts bezüglich der Protokollierung eines über

    Ausreichend, aber auch erforderlich ist vielmehr, dass ein über den Streitgegenstand hinausgehender Inhalt in einem inneren Zusammenhang mit dem Rechtsstreit steht (BGHZ 142, 84, 90 f.; 84, 333, 335 f.; 35, 309, 316 und 14, 381, 387; vgl. auch RGZ 48, 183, 188 f.).
  • BGH, 18.07.2003 - V ZR 431/02

    Bezugnahme auf eine andere notarielle Niederschirift

    Etwas anderes folgt auch nicht aus der von dem Berufungsgericht für seine Auffassung herangezogenen Senatsentscheidung BGHZ 142, 84, die - worauf die Revision zu Recht hinweist - zu dem vorliegenden Sachproblem keine Aussage enthält.
  • BGH, 04.07.2007 - XII ZB 14/07

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts

    Dem steht nicht entgegen, dass die Einhaltung des durch § 162 Abs. 1 ZPO vorgeschriebenen Verfahrens nach allgemeiner Ansicht bei Prozessvergleichen Wirksamkeitsvoraussetzung ist (BGHZ 79, 71, 74 f. und BGHZ 142, 84, 88 ff.) Denn diese Rechtsprechung findet ihren Grund in der Doppelnatur des Prozessvergleichs als Prozesshandlung einerseits und als Rechtsgeschäft im materiellen Sinne andererseits.
  • BGH, 22.06.2005 - VIII ZR 214/04

    Adressat des Widerrufs eines Widerrufsvergleichs

    Es kann deshalb offenbleiben, ob die Auslegung eines Prozeßvergleichs - dem Doppelnatur zukommt (BGHZ 79, 71, 74; 142, 84, 88), der folglich (auch) einen materiellen Inhalt besitzt - in der Revisionsinstanz nur in beschränktem Umfang, also nur darauf überprüft werden kann, ob die gesetzlichen Auslegungsregeln, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verletzt sind, etwa indem wesentliches Auslegungsmaterial außer acht gelassen worden ist, oder ob, weil es sich (auch) um eine Prozeßhandlung handelt, die Auslegung frei nachprüfbar ist (offengelassen auch von BGH, Urteil vom 11. Mai 1995 - VII ZR 116/94, NJW-RR 1995, 1201, unter II 1; Urteil vom 30. November 1994 - XII ZR 59/93, NJW 1995, 652, unter I 4).
  • LSG Bayern, 18.09.2020 - L 20 KR 637/19

    Sozialgerichtsverfahren: Doppelnatur eines gerichtlichen Vergleichs

    Der Inhalt eines gerichtlichen Vergleichs hingegen wird nicht zu den wesentlichen Förmlichkeiten gerechnet (vgl. Schultzky, a.a.O., § 165, Rdnr. 3; Bundesgerichtshof - BGH -, Urteil vom 18.06.1999, V ZR 40/98).
  • OLG Frankfurt, 20.11.2009 - 20 W 500/05

    Notarielles Beurkundungsverfahren: Rechtsmittel gegen die Berichtigung einer

    Auch durch die Berichtigung eines Sitzungsprotokolls kann in gleicher Weise in den Rechtskreis des Betroffenen eingegriffen werden, denn auch das Sitzungsprotokoll stellt wie die notarielle Urkunde eine öffentliche Urkunde mit den Beweiswirkungen der §§ 415, 418 ZPO dar (vgl. BGHZ 142, 84ff.).
  • BFH, 15.04.2015 - VIII R 1/13

    Geltendmachung eines unheilbaren Beweisverwertungsverbots - Mitwirkung des

  • OLG Schleswig, 22.02.2012 - 15 WF 437/11

    Umfang der Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für einen Vergleich in einer

  • OLG Hamm, 11.04.2011 - 4 WF 185/10

    Anforderungen an die Form der Protokollierung eines Vergleichs im Verfahren nach

  • OLG Brandenburg, 22.08.2013 - 3 UF 115/12

    Wirksamkeit einer gemäß § 278 Abs. 6 ZPO geschlossenen Vereinbarung über den

  • KG, 25.01.2005 - 13 U 49/04

    Anwendbares Recht für einen auf den Erwerb eines ausländischen Grundstücks

  • OLG Zweibrücken, 18.03.2011 - 4 WLw 110/10

    Landwirtschaftsverfahren: Erfordernis der richterlichen Unterschrift unter einen

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2010 - L 6 R 621/09

    Prozessvergleich; Doppelnatur; Wirksamkeit; Prozessvollmacht; Zurechnung;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2005 - L 6 P 60/03

    Pflegeversicherung

  • LSG Hessen, 25.10.2023 - L 6 AS 139/23

    Sozialgerichtliches Verfahren

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2006 - L 10 RI 205/04
  • LSG Hamburg, 01.11.2012 - L 1 KR 83/10
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht