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   BGH, 18.06.1971 - V ZR 45/69   

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https://dejure.org/1971,2997
BGH, 18.06.1971 - V ZR 45/69 (https://dejure.org/1971,2997)
BGH, Entscheidung vom 18.06.1971 - V ZR 45/69 (https://dejure.org/1971,2997)
BGH, Entscheidung vom 18. Juni 1971 - V ZR 45/69 (https://dejure.org/1971,2997)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Dienstbarkeitsbestellung in Form eines Wegerechts - Anspruch auf Zugang und Zufahrt zu einem Grundstück - Verfügung eines Nichtberechtigten - Erlangen ohne rechtlichen Grund - Verpflichtung zur Abgabe der nötigen Eigentümererklärungen gegenüber dem ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1971, 737
  • DNotZ 1971, 723
  • WM 1971, 1475
  • BB 1972, 515
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.07.1962 - VII ZR 28/61

    Spielbank I - § 134 BGB; § 762 Abs. 1 BGB; § 816 Abs. 1 Satz 2 BGB,

    Auszug aus BGH, 18.06.1971 - V ZR 45/69
    Es kommt deshalb nicht mehr darauf an, ob darin, daß der Ehemann der Beklagten nur den Preis für ein mit Wegrecht belastetes Gelände bezahlt, aber ein unbelastetes Gelände erworben hat, insoweit eine Unentgeltlichkeit im Sinn von § 816 Abs. 1 Satz 2 BGB liegt (vgl. dazu BGHZ 37, 363, 369) [BGH 12.07.1962 - VII ZR 28/61].
  • BGH, 14.09.2018 - V ZR 213/17

    Grundstückskaufvertrag: Formbedürftigkeit von Änderungen des Vertrags nach der

    Dazu gehört die Eintragung nicht, da sie eine behördliche Tätigkeit ist, die die Vertragsparteien aus Rechtsgründen nicht besorgen können (vgl. Senat, Urteil vom 18. Juni 1971 - V ZR 45/69, WM 1971, 1475, 1476; Urteil vom 15. Oktober 2004 - V ZR 100/04, WM 2004, 2443, 2446; Urteil vom 19. Oktober 2007 - V ZR 211/06, BGHZ 174, 61 Rn. 32, 33; Urteil vom 19. Januar 2018 - V ZR 273/16, juris Rn. 17).
  • BGH, 19.10.2007 - V ZR 211/06

    Anforderungen an die Form der Eintragung einer Änderung im Bestand der zum

    Der Verkäufer eines Grundstücks schuldet vielmehr nur die Handlungen, die für die Umschreibung des Eigentums erforderlich sind, jedoch nicht den Erfolg selbst (RG JW 1931, 2626, 2628; Senat, Urt. v. 18. Juni 1971, V ZR 45/69, WM 1971, 1475, 1476).

    Nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) hat er vielmehr an der Erreichung des Vertragszweckes und des Leistungserfolges soweit mitzuwirken, wie dies erforderlich und ihm zumutbar ist (vgl. Senat, Urt. v. 18. Juni 1971, V ZR 45/69, aaO).

    Zu den Pflichten des Verkäufers gehört es daher - falls nicht anderes vereinbart worden ist - auch, Hindernisse zu beseitigen, die der Umschreibung des Eigentums im Grundbuch bereits bei Vertragsschluss im Wege sind oder erst nachträglich entstehen (RGZ 113, 403, 405; 118, 100, 102; vgl. Senat, Urt. v. 18. Juni 1971, V ZR 45/69, aaO).

  • BGH, 15.10.2004 - V ZR 100/04

    Aufnahme des Rechtsstreits gegen den Erben in der Nachlaßinsolvenz; Veräußerung

    Die Eintragung selbst gehört dagegen nicht zu den geschuldeten Leistungshandlungen, da sie eine behördliche Tätigkeit ist, die der Schuldner aus Rechtsgründen nicht besorgen kann (RGZ 118, 100, 102; Senat, Urt. v. 18. Juni 1971, V ZR 45/69, LM Nr. 25 zu § 157 [D] BGB; MünchKomm-BGB/H.P. Westermann, 3. Aufl., § 433 Rdn. 56; Soergel/Huber, § 433 Rdn. 136 f.; Staudinger/Köhler, BGB [1995], § 433 Rdn. 98).
  • BGH, 13.10.2015 - X ZR 126/14

    Luftbeförderungsvertrag: Voraussetzungen einer Haftung der Fluggesellschaft wegen

    Hierzu gehört es insbesondere, Hindernisse zu beseitigen, die der Erfüllung einer Hauptleistungspflicht im Wege stehen (vgl. BGH, Urteile vom 18. Juni 1971 - V ZR 45/69, WM 1971, 1475 unter III a; vom 19. Oktober 2007 - V ZR 211/06, BGHZ 174, 61, 70 Rn. 33).
  • OLG Karlsruhe, 28.07.2016 - 9 U 24/15

    Schuldrechtliches Wegerecht: Ergänzende Vertragsauslegung eines

    Es ist darauf abzustellen, was die Parteien bei angemessener Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie den nicht geregelten Fall bedacht hätten (vgl. Palandt/Ellenberger a.a.O., § 157 BGB, RdNr. 6, 7; ein Beispiel für die ergänzende Vertragsauslegung eines Grundstückskaufvertrages bei einer schuldrechtlichen Wegerechtsvereinbarung ergibt sich aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs, WM 1971, 1475).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2019 - 16 A 3044/15

    Erteilung einer Sperrgenehmigung für die Nutzung eines Wanderwegs bei Vorliegen

    Für eine ergänzende Vertragsauslegung, die auch hinsichtlich der Begründung eines schuldrechtlichen Wegerechts grundsätzlich denkbar ist, vgl. BGH, Urteil vom 18. Juni 1971 - V ZR 45/69 -, juris, Rn. 22, fehlt es bereits an einer Regelungslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit.
  • VG Düsseldorf, 14.03.2012 - 16 K 4509/11

    Wanderweg an der Winkelsmühle bleibt der Öffentlichkeit erhalten

    Wird eine Verpflichtung zur - dinglichen - Dienstbarkeitsbestellung nicht erfüllt, bleibt die Möglichkeit der Übernahme einer schuldrechtlichen Verpflichtung durch einen Erwerber unberührt (vgl. BGH, 18. Juni 1971, - V ZR 45/69 - juris).
  • BGH, 21.10.1977 - V ZR 121/75

    Berechtigung zur Benutzung einer Einfahrt zwischen zwei Wohnhäusern - Eintragung

    Im Wege ergänzender Auslegung der alten Verträge über das heutige Flurstück ... 58 (Hinweis auf BGH Urteil vom 18. Juni 1971 - V ZR 45/69 - LM BGB § 157 D Nr. 25) lasse sich eine Verpflichtung der Beklagten, eine Grunddienstbarkeit (Wegerecht) auch für den bisher unbelasteten Grundstücksteil zu bestellen, nicht begründen: Auch wenn Bartholomäus P. schuldrechtlich verpflichtet gewesen sein sollte, die Grunddienstbarkeit auf den später hinzuerworbenen Teil (33 qm) auszudehnen, lasse sich doch nicht feststellen, daß sein Sohn, dem er das Grundstück durch Vertrag vom 26. Mai 1913 verkauft hat, diese - unterstellte - Verpflichtung übernommen habe; denn in Jenem Vertrage heiße es nur, daß "eingetragene Grunddienstbarkeiten bestehen bleiben"; eingetragen aber sei eine Grunddienstbarkeit nur an dem Teil des verkauften Grundstücks gewesen, der der alten Parzelle ...7/58 etc. entsprach.
  • BGH, 28.06.1974 - V ZR 131/72

    Löschung der Eintragung eines Mitbenutzungsrechts an einer Toreinfahrt im

    Mit der Frage, ob in Fällen der vorliegenden Art eine schuldrechtliche Verpflichtung des Eigentümers des zu belastenden Grundstücks zur Bewilligung der Neueintragung der Dienstbarkeit gegeben ist, hat sich der Senat bereits in seinem Urteil vom 18. Juni 1971 - V ZR 45/69 (LM BGB § 157 - D - Nr. 25 = MDR 1971, 737) befaßt.
  • BGH, 26.10.1973 - V ZR 204/71

    Rücktrittsrecht eines Verkäufers bei mehrmaligem Verkauf eines Gründstücks -

    Unter besonderen Umständen kann jedoch der Schuldner einer solchen Erklärung zu ihrer Wiederholung verpflichtet sein (vgl. Senatsurteil vom 18. Juni 1971, V ZR 45/69, LM BGB § 157 (D) Nr. 25 = WM 1971, 1475).
  • LG Landshut, 15.04.2016 - 54 O 3308/15

    Zum Schadensersatzanspruch gegen den Nachbarn bei unwirksamer

  • OLG Brandenburg, 10.10.2012 - 4 U 183/11

    Darlehensvertrag: Verpflichtung zur Eintragung einer Grundschuld im Rahmen einer

  • OLG Celle, 14.12.1984 - 13 U 65/84

    Herstellung von Außenanlagen an einem Bauvorhaben ; Schadensersatz wegen

  • BGH, 30.10.1981 - V ZR 121/80
  • LG Landshut, 16.03.2016 - 54 O 3308/15

    Anspruch auf Schadenersatz nach einer gescheiterten Abstandsflächenübernahme

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