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   BGH, 02.10.1998 - V ZR 45/98   

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https://dejure.org/1998,445
BGH, 02.10.1998 - V ZR 45/98 (https://dejure.org/1998,445)
BGH, Entscheidung vom 02.10.1998 - V ZR 45/98 (https://dejure.org/1998,445)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 1998 - V ZR 45/98 (https://dejure.org/1998,445)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BGB § 138 Cg

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138
    Koppelung der Veräußerung eines Grundstücks an eine Gemeinde mit der Inaussichtstellung der Bebaubarkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 138
    Grundstücksverkauf an Gemeinde: Verstoß gegen Koppelungsverbot?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unzulässiges Koppelungsgeschäft der Gemeinde? (IBR 1999, 80)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 208
  • ZIP 1998, 2158
  • MDR 1999, 149
  • NVwZ 1999, 218 (Ls.)
  • DNotZ 1999, 398
  • WM 1998, 2472
  • DVBl 1999, 233
  • BB 1999, 607 (Ls.)
  • DB 1999, 528 (Ls.)
  • DÖV 1999, 263 (Ls.)
  • BauR 1999, 235
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.03.1985 - VII ZR 192/83

    Öffentliche Bauvergabe - Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

    Auszug aus BGH, 02.10.1998 - V ZR 45/98
    Demgemäß wird in allen einschlägigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes ausgeführt, eine Behörde dürfe ohne gesetzliche Ermächtigung grundsätzlich die Erfüllung ihrer amtlichen Aufgaben nicht von "wirtschaftlichen Gegenleistungen" des Gesuchstellers abhängig machen (vgl. BGHZ 94, 125, 127; 26, 84, 87; BGH, Urt. v. 14. Juli 1966, III ZR 190/64, WM 1966, 1039, 1041; v. 12. Mai 1972, V ZR 105/70, NJW 1972, 1657; v. 31. Januar 1975, V ZR 45/73, NJW 1975, 1019, 1020).

    Fehlt es mithin überhaupt an einer Gegenleistung des Klägers, kommt es auch nicht mehr auf die Frage an, ob zum Verwaltungshandeln der Beklagten ein bestimmter innerer Zusammenhang bestand (vgl. BGHZ 94, 125, 127 m.w.N.).

  • BGH, 21.11.1957 - III ZR 250/55

    Ausnahmegenehmigung von einer Bausperre

    Auszug aus BGH, 02.10.1998 - V ZR 45/98
    Demgemäß wird in allen einschlägigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes ausgeführt, eine Behörde dürfe ohne gesetzliche Ermächtigung grundsätzlich die Erfüllung ihrer amtlichen Aufgaben nicht von "wirtschaftlichen Gegenleistungen" des Gesuchstellers abhängig machen (vgl. BGHZ 94, 125, 127; 26, 84, 87; BGH, Urt. v. 14. Juli 1966, III ZR 190/64, WM 1966, 1039, 1041; v. 12. Mai 1972, V ZR 105/70, NJW 1972, 1657; v. 31. Januar 1975, V ZR 45/73, NJW 1975, 1019, 1020).
  • BGH, 05.01.1995 - IX ZR 85/94

    Wirksamkeit einer Ehegattenbürgschaft

    Auszug aus BGH, 02.10.1998 - V ZR 45/98
    Nach der ständigen Rechtsprechung wird die Geschäftsgrundlage eines Vertrages gebildet durch die nicht zum Vertragsinhalt erhobenen, aber beim Vertragsschluß zutage getretenen, dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen des einen Vertragsteils oder durch entsprechende gemeinsame Vorstellungen beider Vertragspartner, auf denen der Geschäftswille aufbaut (vgl. BGHZ 128, 230, 236 m.w.N.).
  • BGH, 31.01.1975 - V ZR 45/73
    Auszug aus BGH, 02.10.1998 - V ZR 45/98
    Demgemäß wird in allen einschlägigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes ausgeführt, eine Behörde dürfe ohne gesetzliche Ermächtigung grundsätzlich die Erfüllung ihrer amtlichen Aufgaben nicht von "wirtschaftlichen Gegenleistungen" des Gesuchstellers abhängig machen (vgl. BGHZ 94, 125, 127; 26, 84, 87; BGH, Urt. v. 14. Juli 1966, III ZR 190/64, WM 1966, 1039, 1041; v. 12. Mai 1972, V ZR 105/70, NJW 1972, 1657; v. 31. Januar 1975, V ZR 45/73, NJW 1975, 1019, 1020).
  • BGH, 12.05.1972 - V ZR 105/70

    Kostenlose Grundabtretung im Zusammenhang mit der Erteilung

    Auszug aus BGH, 02.10.1998 - V ZR 45/98
    Demgemäß wird in allen einschlägigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes ausgeführt, eine Behörde dürfe ohne gesetzliche Ermächtigung grundsätzlich die Erfüllung ihrer amtlichen Aufgaben nicht von "wirtschaftlichen Gegenleistungen" des Gesuchstellers abhängig machen (vgl. BGHZ 94, 125, 127; 26, 84, 87; BGH, Urt. v. 14. Juli 1966, III ZR 190/64, WM 1966, 1039, 1041; v. 12. Mai 1972, V ZR 105/70, NJW 1972, 1657; v. 31. Januar 1975, V ZR 45/73, NJW 1975, 1019, 1020).
  • BGH, 14.07.1966 - III ZR 190/64

    Problem der Wirksamkeit eines Vertrages über Kulturbeiträge bei Koppelung

    Auszug aus BGH, 02.10.1998 - V ZR 45/98
    Demgemäß wird in allen einschlägigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes ausgeführt, eine Behörde dürfe ohne gesetzliche Ermächtigung grundsätzlich die Erfüllung ihrer amtlichen Aufgaben nicht von "wirtschaftlichen Gegenleistungen" des Gesuchstellers abhängig machen (vgl. BGHZ 94, 125, 127; 26, 84, 87; BGH, Urt. v. 14. Juli 1966, III ZR 190/64, WM 1966, 1039, 1041; v. 12. Mai 1972, V ZR 105/70, NJW 1972, 1657; v. 31. Januar 1975, V ZR 45/73, NJW 1975, 1019, 1020).
  • BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 18.91

    Zulässigkeit und Rechtsnatur von Verträgen nach dem "Weilheimer Modell"

    Auszug aus BGH, 02.10.1998 - V ZR 45/98
    d) Das Berufungsgericht hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (NJW 1993, 2695, 2696 ff) ausgeführt, daß es der Gemeinde gesetzlich nicht verboten war, über einen Vertrag ihre städtebaulichen Ziele zu verfolgen und auch im Wege eines sog. Ankaufsmodells Einfluß auf die Eigentümerverhältnisse zur Entwicklung eines Einheimischenmodells zu nehmen (vgl. auch § 6 des BauGB-MaßnahmenG, der nunmehr in § 11 BauGB übergeführt wurde).
  • BGH, 29.11.2002 - V ZR 105/02

    Zulässigkeit sog. "Einheimischenmodelle"

    Die grundsätzliche Zulässigkeit derartiger die Bauleitplanung ergänzender städtebaulicher Verträge zur Deckung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung (vgl. § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB) war bereits unter der Geltung des Bundesbaugesetzes anerkannt (Senat, Urt. v. 2. Oktober 1998, V ZR 45/98, NJW 1999, 208, 209; BVerwGE 92, 56, 59 ff).

    b) Obwohl Gemeinden mit der Bereitstellung von Bauland für ortsansässige Bürger eine öffentliche Aufgabe auf dem Gebiet des Städtebaurechts erfüllen (VGH München, NVwZ 1990, 979; Brohm, JZ 2000, 321, 327), ist auch das zwischen den Parteien bestehende Rechtsverhältnis privatrechtlicher Natur (vgl. Senat, Urt. v. 2. Oktober 1998, V ZR 45/98, aaO; BVerwGE aaO, 58 f.; VGH München, NVwZ-RR 2000, 121; Löhr, in Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 8. Aufl., § 11 Rdn. 1; Jachmann, MittBayNot 1994, 93, 100; Oerder, BauR 1998, 22, 24).

  • BGH, 09.07.2002 - KZR 30/00

    Gemeinde darf Grundstücksverkauf mit Bezug von Fernwärme koppeln - Kein

    Die für öffentlich-rechtliche Verträge geltenden Beschränkungen (vgl. §§ 56, 59 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG, § 11 Abs. 2 Satz 2 BauGB) finden danach im Streitfall ebensowenig Anwendung wie die Grundsätze, nach denen unter Ausnutzung einer hoheitlichen Stellung geschlossene Kopplungsgeschäfte nach § 138 BGB unter bestimmten Voraussetzungen nichtig sein können (dazu BGH, Urt. v. 2.10.1998 - V ZR 45/98, NJW 1999, 208; Mayer-Maly/Armbrüster in MünchKomm.BGB, 4. Aufl., § 138 Rdn. 88).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2000 - 7a D 60/99

    Mündliche Verhandlung im Normenkontrollverfahren Bebauungsplan "Preußenpark" der

    vgl. BGH, Urteil vom 2. Oktober 1998 - IV ZR 45/98 -, NJW 1999, 208 m.w.N. = BRS 60 Nr. 231.
  • OLG Frankfurt, 08.11.2006 - 4 U 44/06

    Grundstückskaufvertrag: Verpflichtung zum Verkauf mehrerer Grundstücke an eine

    Nach dem Koppelungsverbot darf eine Behörde eine Leistung, auf deren Erfüllung der Bürger einen Anspruch hat, nicht ohne gesetzliche Ermächtigung von Gegenleistungen abhängig machen, und sonstige amtliche Aufgaben gegenüber dem Bürger nicht von Gegenleistungen abhängig machen, die in keinen sachlichen Zusammenhang mit der Aufgabe stehen (vgl. BVerwGE 92, 56, Rz.34; BGH NJW 1999, 208, 209).

    aa) Diese Verknüpfung von Grundstückserwerb und Baulandausweisung ist als solche nicht zu beanstanden, wenn zwischen dem Kaufgeschäft und der Bauleitplanung ein sachlicher, innerer Zusammenhang besteht (BVerwGE 92, 56, 65; BGH NJW 1999, 208, 209).

    Die getroffene Entscheidung steht in Übereinstimmung mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 2.10.1998 (V ZR 45/98, NJW 1999, 208), die einen vergleichbaren Fall betraf.

  • OLG München, 20.09.2005 - 28 U 2660/05

    Grundstückskauf: Unzulässige Koppelung "Planung gegen Grundstück"

    Die Kläger hatten auch weder einen Anspruch auf Einbeziehung ihres Grundstücks in eine Bauleitplanung noch einen Anspruch auf Erlass einer Ortsabrundungssatzung (BGH v. 2.10.98 - V ZR 45/98, NJW 1999, 208, 209).

    Insoweit ist damit der innere Zusammenhang zwischen diesen Gegenleistungen der Kläger und dem Erlass der Ortsabrundungssatzung gegeben (BGH vom 21.11.57 - II ZR 250/55, BGHZ 26, 84; BGH vom 2.10.98 - V ZR 45/98, NJW 1999, 208).

    Daher war die Überlassung der Grundstücksflächen unter Berücksichtigung dieser Umstände als angemessene Gegenleistung anzusehen, zumal die Kläger durch die Bebaubarkeit ihres Grundstücks einen beachtlichen Planungsgewinn erzielten (BGH vom 2.10.98 - V ZR 45/98 NJW 1999, 208, 209).

    Im Hinblick auf das Erreichen der Bebaubarkeit des großen Seegrundstücks der Kläger stellt die Überlassung der Grundstücksflächen für die Seeuferwege eine ausgewogene Balance zwischen privaten und öffentlichen Interessen dar (BGH vom 21.11.57 und 2.10.98 a.a.O.).

  • LG München I, 19.05.2004 - 9 O 22055/02

    Verstoß gegen das Kopplungsverbot?

    Im Übrigen hat auch der Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 2. Oktober 1998 - V ZR 45/98 (ZIP 1998, 2158 = NJW 1999, 208, dazu EWiR 1999, 301 (Mayer-Maly)) ausgeführt, dass die Verknüpfung zwischen Grundstückserwerb und Baulandausweisung einen Vertrag jedenfalls dann nicht sitten- oder gesetzeswidrig mache, wenn der Grundstückserwerb zur Realisierung der Bauleitplanung im Rahmen eines so genannten Einheimischenmodells - wie hier gegeben - liege.

    Allein hierauf kann es aber nach Auffassung der Kammer nicht ankommen, da entscheidend darauf abzustellen ist, dass das Grundstück in den Bebauungsplan aufgenommen und damit ein beachtlicher Planungsgewinn erzielt wurde (BGH, NJW 1999, 208, 209).

    Dies hat der Bundesgerichtshof in der zitierten Entscheidung im Übrigen ausdrücklich missbilligt und ausgeführt, dass dies nicht Sinn und Zweck des Koppelungsverbotes, das lediglich den "Verkauf von Hoheitsrechten" verhindern wolle, sei (BGH, NJW 1999, 208).

  • OLG München, 12.01.2006 - 6 U 2659/05

    Bürgerliches Recht, Bauplanungsrecht

    Die Beklagte berief sich in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NJW 99, 208.

    Die Beklagte beruft sich in diesem Zusammenhang - wie bereits in erster Instanz - auf die Entscheidungen BGHZ 26, 84 und BGH NJW 1999, 208.

    In Bezug auf die auf den Kaufvertrag aus dem Jahr 1974 anzuwendenden Normen ist die Beklagte der Auffassung, der Bundesgerichtshof habe sein Urteil vom 02.10.1998 (NJW 99, 208) ebenfalls auf die gesetzgeberische Wertentscheidung des § 11 BauGB abgestellt.

  • BFH, 27.10.2004 - II R 22/03

    Grunderwerbsteuer: Gegenleistung durch Baulandsausweisung - revisionsrechtliche

    Verträge zur Förderung und Sicherung der mit der Bauleitplanung verfolgten Ziele sind durch § 11 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl 1, 2141) ausdrücklich zugelassen; ihre rechtliche Zulässigkeit unterlag auch bereits zuvor keinen rechtlichen Zweifeln (BVerwG-Urteil in BVerwGE 92, 56; Urteile des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 2. Oktober 1998 V ZR 45/98, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1998, 208, und vom 29. November 2002 V ZR 105/02, BGHZ 153, 93).
  • LG Kaiserslautern, 06.06.2003 - 3 O 507/02

    Sicherung der Gewerbeansiedlung bei Grundstücksverkäufen einer Gemeinde durch

    Namentlich Sittenwidrigkeit (§ 138 Abs. 1 BGB) würde voraussetzen, dass bei Vertragsschluss nach dem Gesamtcharakter des jeweiligen Geschäfts auf der Grundlage einer zusammenfassenden Würdigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck des Geschäfts der Inhalt der noch streitgegenständlichen Kaufverträge gerade mit ihren Rücktritts- und Vormerkungsregelungen - auch soweit sie dem Kläger bei den hier gegebenen qm-Preisen und absoluten relativ niedrigen Kaufpreisbeträgen in Ansehung der fraglichen (Auflassungs-)Vormerkungen keinen Rangvorrang bezüglich der für eine etwaige Finanzierung erforderlichen Grundschulden einräumen (vgl. dazu u.a. für von Kommunen ausbedungene Wiederkaufsfälle im Wohnhausbebauungsbereich: LG Traunstein MittBayNot 1998, 465) - mit grundlegenden Wertungen der Rechts- und Sittenordnung, auch unter Einbeziehung der objektiven Wertsetzungen bzw. Wertordnung des Grundgesetzes, unvereinbar wäre (vgl. u. a. BGH NJW 1999, 208 ff. ; Palandt-Heinrichs BGB 61. A. § 138 Rn. 7 ff. m. N.; Jauernig BGB 10. A. § 138 Rn. 6 ff., 8 ff. m. N.).

    Zwar darf der Staat die Erfüllung öffentlicher Aufgaben nicht von einer gesetzlich nicht vorgesehenen wirtschaftlichen Gegenleistung abhängig machen (s. §§ 56 Abs. 1 VwVfG, 1 LVwVfG ; vgl. u. a. BGH NJW 1999, 208 ff. m. N.; Palandt-Heinrichs aaO § 138 Rn. 89 m. N.).

    Da auch die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage (vgl. u. a. BGH aaO NJW 1999, 208 ff. ; Palandt-Heinrichs aaO § 242 Rn. 110 ff. , 125 ff.) zu Gunsten des Klägers auf der Basis seines Vorbringens nicht eingreifen, ist die Klage nach allem im Hauptantrag nicht gerechtfertigt.

  • OLG München, 12.04.1999 - 31 U 5443/98

    Verstoß gegen Koppelungsverbot bei Baurechtsausw eisung

    Insbesondere diente der Grundstückserwerb der Beklagten unstreitig nicht zur Realisierung der Bauleitplanung im Rahmen eines sogenannten Einheimischenmodells, in dem ausnahmsweise die Verknüpfung zwischen Grundstückserwerb und Baulandausweisung nach der gesetzgeberischen Wertentscheidung des § 56 VwVfG zulässig ist (vgl. BGH MDR 1999 S. 149, BGHZ 26 S. 84 ff., BGH WM 1966 S. 1039).
  • BVerwG, 17.06.2001 - 4 B 24.01

    Freiwillige Umlegung

  • BFH, 27.10.2004 - II R 23/03

    Baulandausweisung durch die Gemeinde als Gegenleistung

  • VG Sigmaringen, 20.07.2017 - 2 K 2235/16

    Begründung von Wohneigentum trotz Genehmigungsvorbehalts des Bebauungsplans

  • VerfGH Sachsen, 26.02.1999 - 78-IV-98
  • VG München, 14.01.2009 - M 9 K 07.3860

    Versagung einer Baugenehmigung; Überschreitung der zulässigen Geschossfläche;

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