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   BGH, 12.07.1971 - V ZR 46/69   

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https://dejure.org/1971,1088
BGH, 12.07.1971 - V ZR 46/69 (https://dejure.org/1971,1088)
BGH, Entscheidung vom 12.07.1971 - V ZR 46/69 (https://dejure.org/1971,1088)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 1971 - V ZR 46/69 (https://dejure.org/1971,1088)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anerkenntnis einer Grunddienstbarkeit durch konkludentes Handeln - Verhinderung der Entstehung eines Fensterrechts und Lichtrechts durch Vergitterung der Fenster - Ausdehnung des Fensterrechts auf Kellerfenster und Kelleröffnungen - Erlöschen von Grunddienstbarkeiten bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 56, 374
  • NJW 1971, 2071
  • MDR 1972, 36
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 08.12.1909 - V 40/09

    Einheitliche Bebauung mehrerer Grundstücke. Zwangsversteigerung..

    Auszug aus BGH, 12.07.1971 - V ZR 46/69
    Der Senat folgt demgegenüber mit dem Berufungsgericht der auch im Schrifttum gebilligten Auffassung des Reichsgerichts, wonach der Rechtsgrund für die Entstehung der Dienstbarkeit in der Widmung nach LRS 692 zu sehen ist, der Erwerb der Dienstbarkeit aber mit Rücksicht auf den Grundsatz, daß ein Recht an eigener Sache ausgeschlossen ist, erst mit der Trennung der Grundstücke erfolgen konnte, und es sich somit bei der Trennung um eine den Rechtserwerb hinausschiebende Bedingung handelte, bei der es auf den Willen der Beteiligten nicht mehr ankam (RGZ 72, 269, 273; Meisner, JW 1925, 2187, 2188; Kodes NJW 1963, 1017 Nr. 13 Anm.; Meisner/Stern/Hodes a.a.O. 5. Aufl. S. 702).

    Die von dem Voreigentümer des Grundstücks des Beklagten vor dem Jahr 1898 erworbene dingliche Rechtsposition ist nach Art. 184 EGBGB bestehen geblieben und konnte deshalb auch noch nach Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches durch Eintritt der Bedingung in eine Grunddienstbarkeit übergehen (vgl. RGZ 72, 269, 273).

  • RG, 04.05.1897 - II 66/97

    Anerkenntnis der Dienstbarkeit von seiten des Eigentümers des belasteten

    Auszug aus BGH, 12.07.1971 - V ZR 46/69
    Dem steht jedoch die herrschende Meinung gegenüber, wonach eine Grunddienstbarkeit jeder der Arten, wie sie das Badische Landrecht vorsah, durch Anerkenntnis begründet werden konnte (Platenius, Grundriss des Badischen Landrechts 1896 S. 192; Dorner a.a.O. S. 187; Behaghel, Das badische bürgerliche Recht und der Code Napoleon 3. Aufl. Erster Band 1891 S. 356; Zachariä/Crome a.a.O. S. 663 einschl. Fußn. 10; Großherzoglich Badisches Oberhofgericht, Jahrbuch des Großherzoglich Badischen Oberhofgerichts 1849/1850 S. 106, 108; Linde, Die Justiz 1962, 136, 137; vgl. auch RGZ 39, 381, wo die von der Revision zitierte Entscheidung des Reichsgerichts insoweit ausdrücklich nicht aufrecht erhalten wurde).
  • RG, 28.12.1887 - II 264/87

    Dienstbarkeit. Lichtfenster.

    Auszug aus BGH, 12.07.1971 - V ZR 46/69
    Soweit die Revision unter Berufung auf das Reichsgericht (RGZ 20, 348, 350) meint, daß schon nach dem Wortlaut des LRS 695 nur solche Grunddienstbarkeiten durch Anerkenntnis hätten erworben werden können, die nicht durch Ersitzung gemäß LRS 690 zu erwerben gewesen seien, ein Fensterrecht aber nach dieser Vorschrift hätte ersessen werden können, weil es eine offene und selbständige Dienstbarkeit dargestellt habe, ist ihr zwar zuzugeben, daß eine solche Ansicht vereinzelt im damaligen Schrifttum vertreten wurde (Sander, Annalen der Großherzoglich Badischen Gerichte 1835, 272, 274 mit der Begründung, daß sich LRS 695 auf die in LRS 691 genannten unständigen Dienstbarkeiten beziehe; Hachenburg/Heinsheimer a.a.O.).
  • LG Freiburg, 07.12.2017 - 3 S 173/16

    Nachbarrrecht in Baden-Württenberg: Recht des Eigentümers eines Mühlengrundstücks

    Zwar kann dieses auch durch konkludentes Handeln erklärt werden (BGH, Urt. v. 12.07.1971 - V ZR 46/69 -, Rn. 13, juris).
  • LG Karlsruhe, 05.12.2008 - 16 O 32/05

    Bebauungsplan: Beachtlichkeit einer gesicherten Erschließung auf Grund

    Für ein Anerkenntnis im Sinne des Landrechtssatzes 695 war ein konkludentes Handeln durch den Eigentümer des belasteten Grundstücks ausreichend (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 1971, V ZR 46/69 in WM 1971, 1200, 1201 unter Hinweis auf OLG Karlsruhe, Annalen der Großherzoglich Badischen Gerichte 1894, 257, 261; 1891, 115, 118; BayObLGZ 1911, 295, 301 hinsichtlich des pfälzischen Zivilrechts; Cretschmar, Rheinisches Civilrecht 4. Aufl. Art. 695 Code Civil.Anm.; Hachenburg/Heinsheimer, Das badische Landrecht, Ergänzungsband 1896 S. 57; Dorner, BadAGBGB 1902 S. 187; Meisner/Stern/Hodes, Nachbarrecht 5. Aufl. S. 699 Fußn. 17; Zachariä/Crome, Handbuch des Französischen Civilrechts 8. Aufl S. 663 Fußn. 8 a).
  • OLG Bremen, 04.03.1993 - 2 U 72/92

    Zulässigkeit eines Aufhebungsantrags wegen Versäumung der Klagefrist; Verwertung

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  • BGH, 10.05.1976 - III ZR 150/73

    Schadensersatzanspruch wegen Schlechterfüllung des Kaufvertrages - Einrede der

    Denn er sei "dann selbst in der Lage, die Maßnahmen zu ergreifen, die seinen bestmöglichen Schutz gewährleisten" (VersR 1974, 356, 357; s. auch OLG Zweibrücken in NJW 1971, 2071, 2078).
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