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   BGH, 14.01.2000 - V ZR 473/98   

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https://dejure.org/2000,7757
BGH, 14.01.2000 - V ZR 473/98 (https://dejure.org/2000,7757)
BGH, Entscheidung vom 14.01.2000 - V ZR 473/98 (https://dejure.org/2000,7757)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 2000 - V ZR 473/98 (https://dejure.org/2000,7757)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kaufvertrag - Kaufpreisanspruch - Rücktrittsrecht - Bedingung - Herbeiführen wider Treu und Glauben - Bauvorbescheid - Zinsen

  • Judicialis

    BGB § 162 Abs. 2; ; BGB § 162; ; BGB § 242; ; ZPO § 565 Abs. 1 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 162 Abs. 2; ZPO § 521
    Auslegung eines Rücktrittsvorbehalts in einem Grundstückskaufvertrag; Form der Anschlußberufung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.02.1989 - II ZR 110/88

    Zulässigkeit einer Revision bei vertraglicher Verpflichtung zur Rücknahme des

    Auszug aus BGH, 14.01.2000 - V ZR 473/98
    b) Treuwidrig im Sinne des § 162 Abs. 2 BGB handelt, wer in einer gegen Treu und Glauben verstoßenden Art und Weise Einfluß auf den Kausalverlauf nimmt, indem er bewußt pflichtwidrig in den Gang der Bedingung eingreift und damit den Bedingungseintritt treuwidrig herbeiführt (vgl. BGH, Urt. v. 13. Februar 1989, II ZR 110/88, NJW-RR 1989, 802).
  • BGH, 18.05.1998 - II ZR 19/97

    Auslegung einer vertraglichen Bestimmung

    Auszug aus BGH, 14.01.2000 - V ZR 473/98
    Nach der allgemeinen Lebenserfahrung ist aber anzunehmen, daß eine vertragliche Bestimmung nach dem Willen der Parteien einen bestimmten rechtserheblichen Inhalt haben soll; deshalb ist bei mehreren an sich möglichen Auslegungen derjenigen der Vorzug zu geben, bei welcher der Vertragsnorm eine tatsächliche Bedeutung zukommt, wenn sich diese Regelung ansonsten als (teilweise) sinnlos erweisen würde (BGH, Urt. v. 18. Mai 1998, II ZR 19/97, WM 1998, 1535).
  • BGH, 30.09.1960 - IV ZR 46/60

    Beschwer durch Schuldausspruch in Ehesache

    Auszug aus BGH, 14.01.2000 - V ZR 473/98
    Die Einlegung der Anschlußberufung geschieht durch einen von dem Prozeßbevollmächtigten des Berufungsbeklagten unterzeichneten bestimmenden Schriftsatz; die in der mündlichen Verhandlung abgegebene und dort protokollierte Erklärung, es werde Anschlußberufung eingelegt, genügt nicht (vgl. BGHZ 33, 169, 173; BGH, Urt. v. 29. September 1992, VI ZR 234/91, NJW 1993, 269, 270).
  • BGH, 25.09.1996 - VIII ZR 172/95

    Form der Genehmigung eines durch einen Vertreter abgeschlossenen

    Auszug aus BGH, 14.01.2000 - V ZR 473/98
    Selbst wenn der Erlaß eines Bauvorbescheids als Vorstufe der Baugenehmigung ein gesetzliches Erfordernis für die Durchführung des Bauvorhabens darstellt, wird die Vertragsklausel nicht zur Rechtsbedingung, für die der Rechtsgedanke des § 162 BGB nur ausnahmsweise gemäß dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) herangezogen werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 25. September 1996, VIII ZR 172/95, NJW 1996, 3338, 3340).
  • BGH, 29.09.1992 - VI ZR 234/91

    Erweiterung der Anschlußberufung durch mündliche Antragstellung -

    Auszug aus BGH, 14.01.2000 - V ZR 473/98
    Die Einlegung der Anschlußberufung geschieht durch einen von dem Prozeßbevollmächtigten des Berufungsbeklagten unterzeichneten bestimmenden Schriftsatz; die in der mündlichen Verhandlung abgegebene und dort protokollierte Erklärung, es werde Anschlußberufung eingelegt, genügt nicht (vgl. BGHZ 33, 169, 173; BGH, Urt. v. 29. September 1992, VI ZR 234/91, NJW 1993, 269, 270).
  • BSG, 13.03.1968 - 12 RJ 622/64

    Unselbständige Anschlußberufung - Erklärung der Anschließung -

    Auszug aus BGH, 14.01.2000 - V ZR 473/98
    Deshalb kommt es auf die auch vertretene Auffassung, die Anschlußberufung könne in der mündlichen Verhandlung zu Protokoll des Berufungsgerichts eingelegt werden (BSGE 28, 31; MünchKomm-ZPO/Rimmelspacher, § 522 a Rdn. 5), nicht an.
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