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   BGH, 02.10.2015 - V ZR 5/15   

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https://dejure.org/2015,31066
BGH, 02.10.2015 - V ZR 5/15 (https://dejure.org/2015,31066)
BGH, Entscheidung vom 02.10.2015 - V ZR 5/15 (https://dejure.org/2015,31066)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 2015 - V ZR 5/15 (https://dejure.org/2015,31066)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Nr 4 WoEigG, § 21 WoEigG, § 46 WoEigG
    Wohnungseigentumssache: Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschlussanfechtungsklage nach Ablehnung eines Zahlungsanspruchs eines Wohnungseigentümers gegen die Gemeinschaft

  • IWW

    § 14 Nr. 4 WEG, § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 46 WEG, § 21 WEG, § 21 Abs. 4, Abs. 8 WEG, § 561 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Anfechtungsklage bei Ablehnung eines von einem Wohnungseigentümer gegen den Verband gerichteten Zahlungsbegehrens durch Beschluss; Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines sogenannten Negativbeschlusses im Wege der gerichtlichen Anfechtung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsschutzbedürfnis für Beschlussanfechtungsklage, Erneuerung des Terrassenbodenbelags

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Negativbeschluss eines Wohnungseigentümers gegen den Verband unterliegt der Beschlussanfechtung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 46
    Zulässige aber unbegründete isolierte Anfechtungsklage eines Negativbeschlusses der WEG über Zahlungsbegehren eines Wohnungseigentümers

  • rewis.io

    Wohnungseigentumssache: Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschlussanfechtungsklage nach Ablehnung eines Zahlungsanspruchs eines Wohnungseigentümers gegen die Gemeinschaft

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    WEG-Recht

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21; WEG § 46; ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1
    Rechtsschutzbedürfnis für eine Anfechtungsklage bei Ablehnung eines von einem Wohnungseigentümer gegen den Verband gerichteten Zahlungsbegehrens durch Beschluss; Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines sogenannten Negativbeschlusses im Wege der gerichtlichen Anfechtung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zahlungsbegehren eines Eigentümers abgelehnt: Anfechtungsklage?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Zahlungsanspruch des Wohnungseigentümers - und seine Durchsetzung gegen die Gemeinschaft

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zahlungsansprüche eines Wohnungseigentümers gegen den Verband

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zahlungsansprüche eines Wohnungseigentümers gegen den Verband

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zahlungsansprüche eines Wohnungseigentümers gegen den Verband

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn einzelne Wohnungseigentümer Zahlungsansprüche gegen den Verband geltend machen

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Anfechtungsklage bei Ablehnung eines Zahlungsbegehrens eines Wohnungseigentümers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zahlungsanspruch des Wohnungseigentümers abgelehnt: Anfechtungsklage zulässig? (IMR 2015, 522)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 3713
  • MDR 2016, 13
  • NZM 2015, 937
  • ZMR 2016, 122
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 13.05.2011 - V ZR 202/10

    Wohnungseigentum: Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschlussanfechtungsklage nach

    Auszug aus BGH, 02.10.2015 - V ZR 5/15
    Das hierfür erforderliche Rechtsschutzbedürfnis ergibt sich im Regelfall daraus, dass der Antragsteller durch die Ablehnung gegebenenfalls in seinem Recht auf ordnungsmäßige Verwaltung des Gemeinschaftseigentums verletzt wird (vgl. Senat, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 114/09, BGHZ 184, 88 Rn. 13); dies gilt auch dann, wenn der Beschluss bereits vollzogen worden ist (vgl. Senat, Urteil vom 13. Mai 2011 - V ZR 202/10, ZfIR 2011, 567 Rn. 12 ff.).

    Das kann beispielsweise bei Eintritt der Bestandskraft eines inhaltsgleichen Zweitbeschlusses anzunehmen sein (Senat, Urteil vom 13. Mai 2011 - V ZR 202/10, ZfIR 2011, 567 Rn. 16; Beschluss vom 19. September 2002 - V ZB 30/02, BGHZ 152, 46, 51 mwN).

  • BGH, 23.06.1983 - IVa ZR 136/82

    Wirkungslose Revisionszulassung - §§ 546, 554b ZPO <Fassung bis 31.12.01>,

    Auszug aus BGH, 02.10.2015 - V ZR 5/15
    Legen mehrere Streitgenossen ein Rechtsmittel ein, werden deren Einzelbelastungen zur Bemessung der Beschwer zusammengerechnet, sofern diese - wie hier - nicht wirtschaftlich identisch sind (BGH, Beschluss vom 28. Oktober 1980 - VI ZB 303/79, NJW 1981, 578 f.; Beschluss vom 23. Juni 1983 - IVa ZR 136/82, NJW 1984, 927 f.; vgl. auch Senat, Beschluss vom 19. Juni 2013 - V ZB 182/12, NJW-RR 2013, 1034 Rn. 9 ff.).
  • BGH, 28.10.1980 - VI ZR 303/79

    Mitfahrt im Krankenwagen - § 546 ZPO <Fassung bis 31.12.01>, § 5 ZPO,

    Auszug aus BGH, 02.10.2015 - V ZR 5/15
    Legen mehrere Streitgenossen ein Rechtsmittel ein, werden deren Einzelbelastungen zur Bemessung der Beschwer zusammengerechnet, sofern diese - wie hier - nicht wirtschaftlich identisch sind (BGH, Beschluss vom 28. Oktober 1980 - VI ZB 303/79, NJW 1981, 578 f.; Beschluss vom 23. Juni 1983 - IVa ZR 136/82, NJW 1984, 927 f.; vgl. auch Senat, Beschluss vom 19. Juni 2013 - V ZB 182/12, NJW-RR 2013, 1034 Rn. 9 ff.).
  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02

    Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers

    Auszug aus BGH, 02.10.2015 - V ZR 5/15
    Das kann beispielsweise bei Eintritt der Bestandskraft eines inhaltsgleichen Zweitbeschlusses anzunehmen sein (Senat, Urteil vom 13. Mai 2011 - V ZR 202/10, ZfIR 2011, 567 Rn. 16; Beschluss vom 19. September 2002 - V ZB 30/02, BGHZ 152, 46, 51 mwN).
  • BGH, 25.11.1966 - V ZR 30/64

    Voraussetzungen für die Klageabweisung durch das Revisionsgericht; Stellungnahme

    Auszug aus BGH, 02.10.2015 - V ZR 5/15
    a) Hat das Berufungsgericht die Klage zu Unrecht durch Prozessurteil abgewiesen, darf das Revisionsgericht sie als unbegründet abweisen, wenn das Berufungsgericht hinreichende tatsächliche Feststellungen getroffen hat und diese für das Revisionsgericht ausnahmsweise verfahrensrechtlich beachtlich sind (Senat, Urteil vom 25. November 1966 - V ZR 30/64, BGHZ 46, 281, 283 ff.).
  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 114/09

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Negativbeschlusses; Vorbefassung der

    Auszug aus BGH, 02.10.2015 - V ZR 5/15
    Das hierfür erforderliche Rechtsschutzbedürfnis ergibt sich im Regelfall daraus, dass der Antragsteller durch die Ablehnung gegebenenfalls in seinem Recht auf ordnungsmäßige Verwaltung des Gemeinschaftseigentums verletzt wird (vgl. Senat, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 114/09, BGHZ 184, 88 Rn. 13); dies gilt auch dann, wenn der Beschluss bereits vollzogen worden ist (vgl. Senat, Urteil vom 13. Mai 2011 - V ZR 202/10, ZfIR 2011, 567 Rn. 12 ff.).
  • BGH, 18.06.2010 - V ZR 193/09

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Beschlussfassungskompetenz über besondere

    Auszug aus BGH, 02.10.2015 - V ZR 5/15
    Ebenso wenig wie die Wohnungseigentümer die Kompetenz haben, im Beschlusswege Leistungspflichten zu begründen (vgl. Senat, Urteil vom 18. Juni 2010- V ZR 193/09, NJW 2010, 2801 Rn. 10 mwN), können sie einem anderen Wohnungseigentümer einen bestehenden Anspruch durch Beschluss nehmen.
  • BGH, 16.11.2012 - V ZR 9/12

    Wohnungseigentum: Auslegung einer in der Teilungserklärung getroffenen Regelung

    Auszug aus BGH, 02.10.2015 - V ZR 5/15
    Davon kann angesichts der Regelung in der Teilungserklärung, wonach die Klägerin ihre Terrasse auf eigene Kosten instandzusetzen hat, keine Rede sein (zur umfassenden Reichweite einer solchen Vereinbarung Senat, Urteil vom 16. November 2012 - V ZR 9/12, NJW 2013, 681 Rn. 9).
  • BGH, 19.06.2013 - V ZB 182/12

    Wohnungseigentumsverfahren: Beschwer der übrigen Wohnungseigentümer bei

    Auszug aus BGH, 02.10.2015 - V ZR 5/15
    Legen mehrere Streitgenossen ein Rechtsmittel ein, werden deren Einzelbelastungen zur Bemessung der Beschwer zusammengerechnet, sofern diese - wie hier - nicht wirtschaftlich identisch sind (BGH, Beschluss vom 28. Oktober 1980 - VI ZB 303/79, NJW 1981, 578 f.; Beschluss vom 23. Juni 1983 - IVa ZR 136/82, NJW 1984, 927 f.; vgl. auch Senat, Beschluss vom 19. Juni 2013 - V ZB 182/12, NJW-RR 2013, 1034 Rn. 9 ff.).
  • BGH, 17.10.2014 - V ZR 26/14

    Wohnungseigentum: Kompetenz der Eigentümer zur Beschlussfassung über die

    Auszug aus BGH, 02.10.2015 - V ZR 5/15
    Daneben gewährleistet aber auch das Anfechtungsrecht eine gerichtliche Prüfung (vgl. Senat, Urteil vom 17. Oktober 2014- V ZR 26/14, ZWE 2015, 91 Rn. 19), die sich darauf bezieht, ob im Zeitpunkt der Beschlussfassung allein die freiwillige Erfüllung des Anspruchs ordnungsmäßiger Verwaltung entsprochen hätte.
  • AG Berlin-Charlottenburg, 23.10.2013 - 73 C 65/13

    Wohnungseigentum: Fehlende Beschlusskompetenz der Gemeinschaft zur Aberkennung

  • BGH, 04.05.2018 - V ZR 163/17

    Auslegung einer Regelung in der Teilungserklärung hinsichtlich Instandsetzung der

    Dem stünden die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 16. November 2012 (V ZR 9/12, NJW 2013, 681) und vom 2. Oktober 2015 (V ZR 5/15, ZfIR 2016, 29) nicht entgegen.

    Eine Beschränkung auf den nichtkonstruktiven Teil der Terrasse, vor allem den Terrassenbelag, lässt sich dem klaren Wortlaut der Klausel nicht entnehmen (so zu vergleichbaren Klauseln Senat, Urteile vom 16. November 2012 - V ZR 9/12, NJW 2013, 681 Rn. 8 f. und vom 16. September 2016 - V ZR 3/16, ZWE 2017, 99 Rn. 25; vgl. auch Senat, Urteil vom 2. Oktober 2015 - V ZR 5/15, ZfIR 2016, 29 Rn. 16).

  • BGH, 18.03.2016 - V ZR 75/15

    Grundstückserwerb durch Wohnungseigentümergemeinschaft grundsätzlich möglich

    Der Begriff der Verwaltung im Sinne von § 21 WEG ist weit zu verstehen (Senat, Urteil vom 2. Oktober 2015 - V ZR 5/15, NJW 2015, 3713 Rn. 11).
  • BGH, 05.04.2019 - V ZR 339/17

    Entziehung des Wohnungseigentums bei rechtsmissbräuchlichem Verhalten eines

    Denn in einem solchen Fall ergibt sich das Rechtsschutzinteresse des abgemahnten Wohnungseigentümers an der Anfechtungsklage daraus, dass auch ein solcher Beschluss ihn in seinem Recht auf ordnungsmäßige Verwaltung des Gemeinschaftseigentums verletzt (BayObLG NZM 2004, 383; vgl. zu diesem Gesichtspunkt allgemein: Senat, Urteile vom 15. Januar 2010 - V ZR 114/09, BGHZ 184, 88 Rn. 13 und vom 2. Oktober 2015 - V ZR 5/15, ZfIR 2016, 29 Rn. 8).
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