Rechtsprechung
   BGH, 26.09.2003 - V ZR 51/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1060
BGH, 26.09.2003 - V ZR 51/03 (https://dejure.org/2003,1060)
BGH, Entscheidung vom 26.09.2003 - V ZR 51/03 (https://dejure.org/2003,1060)
BGH, Entscheidung vom 26. September 2003 - V ZR 51/03 (https://dejure.org/2003,1060)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,1060) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    TKG § 57 Abs. 1 Nr. 2
    Duldungspflicht nach § 57 TKG betrifft nur Grundstück, nicht

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Recht zum Einbau einer Breitbandkabelanlage; Betrieb von Telekommunikationslinien; Erweiterung der Duldungspflicht ; Durchqueren eines Grundstücks mit Telekommunikationslinien ; Kontrahierungszwang der Universaldienstverpflichteten ; Einwilligungserklärung des dinglich ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kabelanlage nur mit Einwilligung des Eigentümers; Leitungen

  • Judicialis

    TKG § 57 Abs. 1 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TKG § 57 Abs. 1 Nr. 2
    Duldung von Kabelanlagen durch den Grundstückseigentümer

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Telekommunikationsrecht - Keine Duldungspflicht hins. hausinterner Kabelanlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck.de (Leitsatz)

    Anwendbarkeit von § 57 Abs. 1 Nr. 2 TKG auf die Hausverkabelung

  • 123recht.net (Kurzinformation, 12.11.2003)

    § 57 TMG
    Hauseigentümerrechte gegenüber Kabelnetzbetreibern gestärkt // Kabelnetzanbieter muss seine Anlagen bei Ende des Gestattungsvertrages aus Gebäuden entfernen

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 38 (Entscheidungsbesprechung)

    § 57 Abs. 1 Nr. 2 TKG
    Rückbauverpflichtung von Kabelanlagen durch Netzbetreiber nach Vertragskündigung des Grundstückseigentümers (RA Prof. Dr. Horst Zank; Neue Justiz 3/2004, S. 126-127)

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1041 (Ls.)
  • NJW-RR 2004, 231
  • MDR 2004, 144
  • NZM 2004, 76
  • ZMR 2004, 97
  • NJ 2004, 126
  • WM 2004, 737
  • MMR 2004, 163
  • DVBl 2004, 263 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.07.2002 - XII ZR 86/01

    Übergang der Rechte und Pflichten aus einem Breitbandkabel-Nutzungsvertrag bei

    Auszug aus BGH, 26.09.2003 - V ZR 51/03
    Namentlich die tatsächliche Sachherrschaft ermöglichte es hier der Klägerin, mit der Rechtsvorgängerin der Beklagten einen Gestattungsvertrag abzuschließen, der zwar mietvertragliche Elemente aufweist, dessen Schwergewicht jedoch darin liegt, daß der Beklagten neben dem Recht zum Einbau der Breitbandkabelanlagen das ausschließliche Recht einräumt wurde, auf den Grundstücken der Klägerin die Anlagen zu betreiben, mit den an einer Kabelversorgung interessierten Mietern Einzelanschlußverträge abzuschließen und hieraus Gewinne zu erzielen (vgl. BGH, Urt. v. 17. Juli 2002, XII ZR 86/01, NJW 2002, 3322, 3323).

    Da der Betreiber keine Abnahme von Telekommunikationsdienstleistungen über solche Kabelanlagen von dem Grundstückseigentümer erzwingen kann, handelt es sich bei fehlendem Nutzungsrecht - etwa auf Grund eines vertraglichen Gestattungsverhältnisses (vgl. BGH, Urt. v. 17. Juli 2002, XII ZR 86/01, NJW 2002, 3322) - lediglich um ungenutzte Anschlußleitungen (nebst Zubehör), deren es zum Betrieb eines wettbewerbsfähigen Telekommunikationsnetzes nicht bedarf.

  • BVerfG, 25.08.1999 - 1 BvR 1499/97

    Auf TKG § 57 Abs 1 Nr 2 gestützte Verpflichtung, die Errichtung eines

    Auszug aus BGH, 26.09.2003 - V ZR 51/03
    aa) Der Sache nach enthält § 57 Abs. 1 Nr. 2 TKG gegenüber dem früheren Rechtszustand keine grundlegend neue Regelung (BVerfG, NJW 2000, 798, 799).
  • BVerwG, 07.11.1975 - VII C 25.73

    Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte bei Streitigkeiten über die Verpflichtung

    Auszug aus BGH, 26.09.2003 - V ZR 51/03
    Selbst wenn der Wortlaut des § 57 Abs. 1 Nr. 2 TKG ein Verständnis in dem von der Revision erstrebten Sinne zulassen sollte (vgl. Heun, Handbuch Telekommunikationsrecht, 2002, Teil 6 Rdn. 45 - 46; anders zum früheren Recht dagegen BVerwG, NJW 1976, 906, 907), folgt doch die Notwendigkeit einer einschränkenden Auslegung aus (aa) der Entstehungsgeschichte der Norm, ferner aus (bb) dem mit ihr verfolgten Zweck sowie schließlich aus (cc) der Systematik des Gesetzes (a.A. wohl Heun, aaO, Teil 6 Rdn. 336, jedoch in Rdn. 338 mit einer Ausnahme für Kabelanlagen im Hausinnern).
  • BGH, 19.12.1975 - V ZR 38/74

    Duldung von Niederspannungsleitungen

    Auszug aus BGH, 26.09.2003 - V ZR 51/03
    a) Allein der dem Inhalt des Eigentums (§ 903 BGB) widersprechende Zustand begründet den geltend gemachten Abwehranspruch (Senat, BGHZ 66, 37, 39 m.w.N.), wobei das Eigentum als das umfassendste Herrschaftsrecht an einer Sache nicht nur die rechtliche Verfügungsmacht, sondern auch die sich insbesondere im Besitzen und Benutzen äußernde tatsächliche Herrschaft umfaßt (BGH, Urt. v. 9. März 1989, I ZR 54/87, NJW 1989, 2251, 2252).
  • BGH, 09.03.1989 - I ZR 54/87

    Zulässigkeit eines Fotos von allgemein zugänglicher Stelle - Friesenhaus

    Auszug aus BGH, 26.09.2003 - V ZR 51/03
    a) Allein der dem Inhalt des Eigentums (§ 903 BGB) widersprechende Zustand begründet den geltend gemachten Abwehranspruch (Senat, BGHZ 66, 37, 39 m.w.N.), wobei das Eigentum als das umfassendste Herrschaftsrecht an einer Sache nicht nur die rechtliche Verfügungsmacht, sondern auch die sich insbesondere im Besitzen und Benutzen äußernde tatsächliche Herrschaft umfaßt (BGH, Urt. v. 9. März 1989, I ZR 54/87, NJW 1989, 2251, 2252).
  • Drs-Bund, 30.01.1996 - BT-Drs 13/3609
    Auszug aus BGH, 26.09.2003 - V ZR 51/03
    Auf diese Weise sollen im volkswirtschaftlichen Interesse sowie zur Förderung des Wettbewerbs vorhandene Telekommunikationsstrukturen nutzbar gemacht und der Aufbau neuer Netze erleichtert werden (Begründung zu § 56 des Gesetzentwurfs, BT-Drucks. 13/3609, S. 50).
  • BGH, 08.05.2015 - V ZR 62/14

    Grundstücksnutzung durch einen Telekommunikationsdienstleistungsanbieter: Bindung

    Sie wäre im Hinblick darauf, dass der Netzbetreiber zugleich die Möglichkeit zur Versorgung von Kunden auf dem Grundstück mit Kommunikationsleistungen erhält, nur von untergeordneter Bedeutung, so dass auch aus diesem Grunde die Anwendung des § 566 BGB (§ 571 BGB a.F.) vor dem Inkrafttreten von § 45a TKG ausscheidet (vgl. zu Breitbandkabelanlagen: Senat, Urteil vom 26. September 2003 - V ZR 51/03, MMR 2004, S. 163, 164; BGH, Urteil vom 17. Juli 2002 - XII ZR 86/01, NJW 2002, 3322 f.; vgl. zu der Möglichkeit der Heranziehung mietrechtlicher Vorschriften auch BGH, Urteil vom 22. März 1967 - VIII ZR 10/65, BGHZ 47, 202, 203 ff. - Automatenaufstellungsvertrag; Urteil vom 26. Januar 1994 - XII ZR 93/92, NJW-RR 1994, 558 f. - Werbetafeln).

    Nach der Rechtsprechung des Senats erfordert es der Gesetzeszweck dagegen nicht, dass sich die Duldungspflicht nach dieser Norm auch auf Leitungen und Anlagen bezieht, die auf einem Grundstück bzw. in den hierauf errichteten Gebäuden mit Abschlusseinrichtungen enden (Senat, Urteil vom 26. September 2003 - V ZR 51/03, MMR 2004, 163, 164).

  • BGH, 14.05.2004 - V ZR 292/03

    Ansprüche eines Grundstückseigentümers - hier: der Deutschen Bahn - wegen der

    a) § 57 Abs. 1 Nr. 2 TKG erfaßt die Errichtung unterirdischer Telekommunikationslinien (Senat, Urt. v. 26. September 2003, V ZR 51/03, NJW-RR 2004, 231, 232; BT-Drucks. 13/3609, S. 50).
  • OLG Stuttgart, 01.10.2012 - 5 U 180/11

    Schadenersatz: Anspruch wegen der Beschädigung eines Glasfaserkabels

    In den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (NJW-RR 2004, 231) und des Oberlandesgerichts Thüringen (OLG-NL 2005, 83) ging es um die Frage des Betriebs von Telekommunikationsanschlüssen auf einem Grundstück gegen den Willen des Grundstückeigentümers.
  • LG Bonn, 31.10.2007 - 5 S 66/07

    Telekommunikationslinie, Grundstück, Duldungspflicht

    Bei der von der Beklagten über das Grundstück der Kläger geführten Telekommunikationslinie handelt es sich entgegen der Ansicht der Kläger nicht um eine Hausanschlussleitung im Sinne der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26. September 2003 (NJW-RR 2004, 231 [232]).
  • OLG Düsseldorf, 23.11.2005 - 11 U 37/04

    Anspruch eines Wettbewerbers gegen einen anderen Wettbewerber auf Unterlassung

    Denn eine Beeinträchtigung ist jeder dem Inhalt des Eigentums (§ 903 BGB) widersprechende Eingriff in die rechtliche oder tatsächliche Herrschaftsmacht des Eigentümers (BGH NJW-RR 2004, S. 231; 2003, S. 953; Palandt-Bassenge, BGB, 64. Aufl., § 1004, Rdnr. 6).

    Beeinträchtigung ist jeder dem Inhalt des Eigentums (§ 903 BGB) widersprechende Eingriff in die rechtliche oder tatsächliche Herrschaftsmacht des Eigentümers (BGH NJW-RR 2004, S. 231; 2003, S. 953).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht