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   BGH, 26.01.1973 - V ZR 53/71   

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BGH, 26.01.1973 - V ZR 53/71 (https://dejure.org/1973,568)
BGH, Entscheidung vom 26.01.1973 - V ZR 53/71 (https://dejure.org/1973,568)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 1973 - V ZR 53/71 (https://dejure.org/1973,568)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Anfechtung eines Rechtsgeschäfts - Verstoß gegen die guten Sitten - Anforderungen an das Vorliegen einer Gläubigerbenachteiligungsabsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 513
  • MDR 1973, 398
  • DNotZ 1973, 541
  • WM 1973, 303
  • DB 1973, 868
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 31.05.1968 - V ZR 26/65

    Eigentumsübertragung zwecks Einschränkung von Vollstreckungsmöglichkeiten -

    Auszug aus BGH, 26.01.1973 - V ZR 53/71
    Auch im Falle der Anfechtbarkeit kann ein Rechtsgeschäft wegen Sittenverstoßes nichtig sein, wenn besondere über die Voraussetzungen einer Anfechtbarkeit hinausgehende Umstände gegeben sind (Urteil des Senats vom 31. Mai 1968 - V ZR 26/65, WM 1968, 1057 mit weiteren Nachweisen).

    Der Grundsatz, daß, wenn nichts anderes und nicht mehr als der Tatbestand des § 3 Abs. 1 Nr. 1 AnfG vorliegt, ein in Gläubigerbenachteiligungsabsicht abgeschlossenes Rechtsgeschäft nicht nichtig, sondern nur anfechtbar ist, gilt auch dann, wenn der Gläubiger - wie im vorliegenden Fall die Klägerin - zum Schuldner in nahen Familienbeziehungen stand und deshalb seine vom Schuldner beabsichtigte Benachteiligung besonders verwerflich erscheinen mag (Urteil des Senats vom 31. Mai 1968 a.a.O. unter Bezugnahme auf das frühere Urteil vom 2. Juli 1958 - V ZR 102/57, WM 1958, 1278 = FamRZ 1958, 414).

  • BGH, 02.07.1958 - V ZR 102/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.01.1973 - V ZR 53/71
    Der Grundsatz, daß, wenn nichts anderes und nicht mehr als der Tatbestand des § 3 Abs. 1 Nr. 1 AnfG vorliegt, ein in Gläubigerbenachteiligungsabsicht abgeschlossenes Rechtsgeschäft nicht nichtig, sondern nur anfechtbar ist, gilt auch dann, wenn der Gläubiger - wie im vorliegenden Fall die Klägerin - zum Schuldner in nahen Familienbeziehungen stand und deshalb seine vom Schuldner beabsichtigte Benachteiligung besonders verwerflich erscheinen mag (Urteil des Senats vom 31. Mai 1968 a.a.O. unter Bezugnahme auf das frühere Urteil vom 2. Juli 1958 - V ZR 102/57, WM 1958, 1278 = FamRZ 1958, 414).

    Daß es nicht darauf ankommt, ob familienrechtliche Bindungen bestanden und Unterhaltsansprüche vereitelt wurden, hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 2. Juli 1958 (a.a.O.) entschieden.

  • BGH, 31.03.1970 - III ZB 23/68

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Entscheidung der Oberlandesgerichte im FGG

    Auszug aus BGH, 26.01.1973 - V ZR 53/71
    Das könnte zu einer Nichtigkeit des Übertragungsvertrages vom 29. Juni 1967 nach § 138 Abs. 1 BGB dann führen, wenn der Erblasser die Beklagte durch die Übertragung des Grundstücks für eine geschlechtliche Hingabe hat belohnen wollen und bei Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls andere, achtenswerte Beweggründe für ihn nicht maßgebend waren (Urteile des Senats vom 8. Januar 1964 - V ZR 5/62, NJW 1964, 764 = FamRZ 1964, 170 und vom 29. Mai 1970 - V ZR 125/69, WM 1970, 909; ferner LM § 138 - Cd - BGB Nr. 9; BGH NJW 1970, 1273, 1275 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • RG, 19.09.1910 - VI 403/09

    Hat die geschiedene Ehefrau einen Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB. gegen

    Auszug aus BGH, 26.01.1973 - V ZR 53/71
    Es bedarf allerdings noch eines Eigehens auf die weitere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach besondere Umstände im Sinne der aufgeführten Rechtsprechung dann vorliegen, wenn der Unterhaltungsschuldner durch eine Reihe planmäßiger, in sich zusammenhängender Maßnahmen seine Erwerbstätigkeit aufgibt, sich seines gesamten greifbaren Vermögens entäußert und es einem mit dem Sachverhalt vertrauten Dritten zuwendet, um auf diesem Weg der (geschiedenen) Ehefrau den Zugriff wegen ihres Unterhaltsanspruchs zu vereiteln (LM § 826 - Ge - BGB Nr. 2 unter Bezugnahme auf RGZ 74, 224, 229).
  • BGH, 29.05.1970 - V ZR 125/69

    Anerkenntnis einer Schuld des Erblassers - Deklaratorisches Schuldanerkenntnis -

    Auszug aus BGH, 26.01.1973 - V ZR 53/71
    Das könnte zu einer Nichtigkeit des Übertragungsvertrages vom 29. Juni 1967 nach § 138 Abs. 1 BGB dann führen, wenn der Erblasser die Beklagte durch die Übertragung des Grundstücks für eine geschlechtliche Hingabe hat belohnen wollen und bei Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls andere, achtenswerte Beweggründe für ihn nicht maßgebend waren (Urteile des Senats vom 8. Januar 1964 - V ZR 5/62, NJW 1964, 764 = FamRZ 1964, 170 und vom 29. Mai 1970 - V ZR 125/69, WM 1970, 909; ferner LM § 138 - Cd - BGB Nr. 9; BGH NJW 1970, 1273, 1275 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 08.01.1964 - V ZR 5/62
    Auszug aus BGH, 26.01.1973 - V ZR 53/71
    Das könnte zu einer Nichtigkeit des Übertragungsvertrages vom 29. Juni 1967 nach § 138 Abs. 1 BGB dann führen, wenn der Erblasser die Beklagte durch die Übertragung des Grundstücks für eine geschlechtliche Hingabe hat belohnen wollen und bei Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls andere, achtenswerte Beweggründe für ihn nicht maßgebend waren (Urteile des Senats vom 8. Januar 1964 - V ZR 5/62, NJW 1964, 764 = FamRZ 1964, 170 und vom 29. Mai 1970 - V ZR 125/69, WM 1970, 909; ferner LM § 138 - Cd - BGB Nr. 9; BGH NJW 1970, 1273, 1275 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 23.04.2002 - XI ZR 136/01

    Ermittlung ausländischen Rechts; maßgebliche Rechtsbestimmungen bei

    aa) Rechtsgeschäfte, die ein Schuldner in der dem anderen Teil bekannten Absicht, seine Gläubiger zu benachteiligen, vorgenommen hat, verstoßen zwar in der Regel gegen die guten Sitten (BGH, Urteil vom 26. Januar 1973 - V ZR 53/71, WM 1973, 303, 304).
  • BGH, 04.03.1993 - IX ZR 151/92

    Aufrechnung bei uneigennützigem Treuhandverhältnis

    Die allgemeinen Bestimmungen der §§ 134, 138 Abs. 1 BGB kommen daneben nicht zur Anwendung, sofern das Rechtsgeschäft nicht besondere, über die Gläubigerbenachteiligung hinausgehende Umstände aufweist (BGHZ 56, 339, 355; BGH, Urt. v. 26. Januar 1973 - V ZR 53/71, NJW 1973, 513; v. 9. Juli 1987 - IX ZR 89/86, ZIP 1987, 1062; v. 11. Oktober 1989 - VIII ZR 285/88, ZIP 1989, 1611, 1613).
  • OLG Düsseldorf, 27.03.2015 - 16 U 108/14

    Rechtliche Einordnung des Erwerbs einer Forderung aus einer Lebensversicherung

    Auch im Falle der Anfechtbarkeit kann ein Rechtsgeschäft wegen Sittenverstoßes nichtig sein, wenn besondere über die Voraussetzungen einer Anfechtbarkeit hinausgehende Umstände gegeben sind (BGH, Urteil vom 23.04.2002, XI ZR 136/01, juris; BGH, Urteil vom 26.01.1973, V ZR 53/71, juris).
  • BGH, 27.10.1982 - V ZR 177/81

    Die sich für den Minderjährigen durch den Erwerb eines Grundstücks ergebende

    Ausreichend wäre es auch nicht, wenn bei Vertragsabschluß nicht mehr vorgelegen haben sollte als die Absicht der Gläubigerbenachteiligung; denn damit wäre nur der besonders geregelte und mithin nicht von der Nichtigkeitsfolge des § 138 Abs. 1 BGB erfaßte Anfechtungstatbestand des § 3 Abs. 1 Nr. 1 AnfG erfüllt (vgl. BGHZ 53, 174, 180 und Senatsurteil vom 26. Januar 1973, V ZR 53/71, NJW 1973, 513).
  • OLG Hamm, 17.12.2004 - 9 U 30/03

    Aktivlegitimation, Sozialhilfe, Unterhaltsgläubiger, Vollstreckungstitel,

    2. Allerdings trägt der noch vom Reichsgericht a.a.O. herangezogene Gesichtspunkt, dass der Schuldner speziell Unterhaltsansprüche vereitelt hat, die sich auf eine nachwirkende familienrechtliche Bindung zum Gläubiger gründen, den Vorwurf der Sittenwidrigkeit nicht ( so BGH vom 2.7.1958 in WM 58, 1278 und vom 26.1.1973 in NJW 1973, 513 ), die dazu erforderliche besondere Verwerflichkeit muss vielmehr in der Art und Weise des Vorgehens und in der Folge völliger Erwerbs- und Vermögenslosigkeit des Schuldners begründet sein; BGH, Urteil vom 3.2.1954 (a. a. O.).

    3. Die danach - neben der genannten Folge - maßgeblichen, in der Art und Weise des Vorgehens liegenden Umstände sieht die höchstrichterliche Rechtsprechung, der auch das OLG Oldenburg in seinem Urteil vom 12.3.1996, Az. 9 U 94/95, folgt, seit der Reichsgerichtsentscheidung von 1910 a. a. O. darin, dass "der Unterhaltsschuldner durch eine Reihe planmäßiger, in sich zusammenhängender Maßnahmen seine Erwerbstätigkeit aufgibt, sich seines gesamten greifbaren Vermögens entäußert und es einem mit dem Sachverhalt vertrauten Dritten zuwendet, um auf diesem Weg der (geschiedenen) Ehefrau den Zugriff wegen ihres Unterhaltsanspruchs zu vereiteln"; BGH NJW 1973, 513 m. w. N. 4. Ein planmäßiges Vorgehen dieser Art ist im vorliegenden Fall gegeben: 4.1 Die zusammenhängende Reihe der - mit der Beklagten koordinierten - Maßnahmen des Schuldners begann mit der Anmeldung des Reinigungsbetriebs der Beklagten am 22.1.1996, dessen Umsatzerlöse von 81.508 DM in diesem Jahr ( Bl.247 Anlagenband ) über 371.696,00 DM in 1997 ( Bl. 66 GA ) auf 522.689 DM in 1998 ( Bl.256 Anlagenband ) kletterten, während der Umsatz des Schuldners von 453.588 DM in 1995 ( Bl.62 Anlagenband ) über 333.195,00 DM in 1996 ( Bl. 66 GA ) auf 61.396 DM während der ersten drei Monate in 1997 (Bl. 185 GA) bis zur Geschäftsaufgabe sank.

  • BGH, 18.02.1993 - IX ZR 129/92

    Verfügungsbeschränkungen bei der Sicherungsabtretung

    Die - vom Berufungsgericht angenommene - Unwirksamkeit der streitigen Sicherungsabtretung wegen Sittenwidrigkeit (§ 138 Abs. 1 BGB) entfällt, soweit dieses Rechtsgeschäft von den vorrangigen Anfechtungsregelungen der Konkursordnung (§§ 29 ff) erfaßt wird (vgl. u.a. RGZ 170, 328, 332; BGHZ 56, 339, 355; BGH, Urt. v. 31. Mai 1986 - V ZR 26/65, BB 1968, 1057; v. 26. Januar 1973 - V ZR 53/71, NJW 1973, 513; v. 9. Juli 1987 - IX ZR 89/86, WM 1987, 1172, 1173; v. 11. Oktober 1989 - VIII ZR 85/88, WM 1990, 78, 81).
  • LAG Berlin, 03.09.2004 - 6 Sa 1315/04

    Entgeltvereinbarung für den Insolvenzfall

    Im Hinblick auf die Anfechtungsmöglichkeit wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung gemäß § 133 InsO sind weitere Umstände erforderlich, um ein anfechtbares Rechtsgeschäft auch als sittenwidrig und damit von vornherein nichtig erscheinen zu lassen (BGH, Urteil vom 26. Januar 1973 - V ZR 53/71 - NJW 1973, 513 zu 1 der Gründe).
  • BGH, 11.10.1989 - VIII ZR 285/88

    Begriff der Gläubigerbenachteiligung bei Verzicht des Vermieters auf einen

    Diese regeln grundsätzlich abschließend, unter welchen Voraussetzungen die benachteiligten Gläubiger geschützt werden (BGH, Urteil vom 26. Januar 1973 - V ZR 53/71 = NJW 1973, 513 unter 1; vom 9. Juli 1987 - IX ZR 89/86 unter II. = WM 1987, 1172, 1173 = BGHR BGB § 138 Abs. 1 Gläubigerbenachteiligung 1).
  • BGH, 14.11.1989 - XI ZR 97/88

    Rechte einer Sparkasse an einem zum Einzug eingereichten Scheck

    Die Beklagte hat die nach ihrer Ansicht bestehende Anfechtbarkeit unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 26. Januar 1973 - V ZR 53/71, WM 1973, 303) ausschließlich als Argument für die Sittenwidrigkeit des Zusammenspiels der Klägerin mit der O KG benutzt.
  • OLG Koblenz, 20.11.2003 - 7 U 599/03

    Anforderungen an die richterliche Hinweispflicht; Beitrag der Parteien zur

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  • LG Berlin, 12.03.2014 - 65 S 367/13

    Grundstück durch Vereinbarung erheblich entwertet: Gläubiger kann anfechten!

  • BGH, 09.07.1987 - IX ZR 89/86

    Sittenwidrigkeit eines in Gläubigerbenachteiligungsabsicht vorgenommenen

  • LSG Schleswig-Holstein, 23.11.2010 - L 7 R 28/10

    Übertragung nach § 53 SGB 1 - Schriftformerfordernis - konkludenter Verzicht auf

  • OLG Düsseldorf, 29.09.2005 - 10 U 50/05

    Verpflichteter bei Abschluss eines Mietvertrages durch Vor-GmbH

  • OLG Koblenz, 24.01.2003 - 10 U 1258/00

    Begriff der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung durch bewusste Schmälerung

  • BGH, 14.10.1987 - IVb ZR 90/86

    Willenserklärung - Auslegung - Schenkung - Auslegung - Lastentragung

  • OLG Schleswig, 04.07.2008 - 1 U 114/07

    Feststellungsinteresse bei Begehren der Feststellung über die Zugehörigkeit eines

  • BGH, 07.11.1978 - 5 StR 314/78

    Revision gegen Verurteilung wegen Bankrotts - Ablehnung eines Beweisantrags -

  • LG Köln, 19.06.2008 - 11 T 120/08

    Prüfungspflicht bei Gläubigerbenachteiligung

  • OLG Brandenburg, 01.08.2001 - 7 U 4/99

    Anfechtbarkeit der Übertragung eines Grundstücks

  • OLG Koblenz, 02.03.1989 - 5 U 1734/87

    Schadensersatz für die unbefugte Verschrottung eines Baukranes; Streit über das

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