Weitere Entscheidung unten: BGH, 10.12.2014

Rechtsprechung
   BGH, 27.06.2014 - V ZR 55/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,20295
BGH, 27.06.2014 - V ZR 55/13 (https://dejure.org/2014,20295)
BGH, Entscheidung vom 27.06.2014 - V ZR 55/13 (https://dejure.org/2014,20295)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 2014 - V ZR 55/13 (https://dejure.org/2014,20295)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,20295) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (20)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 123 Abs 1 BGB
    Anfechtung wegen arglistiger Täuschung: Anpreisung von Kellerräumen als Wohnraum ohne baurechtliche Genehmigung; Beweislast des Käufers hinsichtlich nicht erfolgter Aufklärung über offenbarungspflichtigen Umstand

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 123 Abs. 1
    Arglistige Täuschung über zulässige Nutzung bei Verkauf einer Wohnung

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Wenn Kellerräume als Wohnraum angepriesen werden, obwohl die baurechtliche Genehmigung fehlt, handelt es sich um eine arglistige Täuschung.

  • Wolters Kluwer

    Anpreisen der Kellerräume als Wohnraum ohne baurechtliche Genehmigung als objektive Seite einer arglistigen Täuschung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Als Wohnräume angepriesene Kellerräume; arglistige Täuschung

  • rabüro.de

    Zur arglistigen Täuschung im Kaufrecht (hier: Täuschung über Wohnraum)

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Beweislastverteilung bei Behauptung der Aufklärung über nicht angezeigte Nutzung von Kellerräumen als Wohnraum nach an den Käufer überreichter Wohnflächenberechnung

  • rewis.io

    Anfechtung wegen arglistiger Täuschung: Anpreisung von Kellerräumen als Wohnraum ohne baurechtliche Genehmigung; Beweislast des Käufers hinsichtlich nicht erfolgter Aufklärung über offenbarungspflichtigen Umstand

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 123 Abs. 1
    Käufer trägt Beweislast für arglistige Täuschung auch bei Nichtaufklärung über vom Verkäufer hervorgerufenen Irrtum

  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kauf- und Prozessrecht: Die arglistige Täuschung des Verkäufers und die Beweislast des Käufers

  • RA Kotz

    Kellerräume - arglistige Täuschung wegen Anpreisung als Wohnraum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anpreisen der Kellerräume als Wohnraum ohne baurechtliche Genehmigung als objektive Seite einer arglistigen Täuschung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arglistige Täuschung: Voraussetzungen und Beweislast

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der vermeintliche Wohnraum im Keller - und die arglistige Täuschung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arglistige Täuschung - und die Frage der Beweislast

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Käufer einer Immobilie beweispflichtig hinsichtlich mangelhafter Aufklärung seitens des Verkäufers

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Arglistige Täuschung über nicht für Wohnzwecke genehmigte Kellerräume

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Käufer einer Immobilie beweispflichtig hinsichtlich mangelhafter Aufklärung seitens des Verkäufers

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn der Käufer behauptet vom Verkäufer durch Verschweigen arglistig getäuscht worden zu sein - Wer muss was darlegen, wer muss was beweisen?

Besprechungen u.ä. (3)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Arglistige Täuschung bei unterlassener Anzeige einer Nutzungsänderung

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Arglistige Täuschung bei unterlassener Anzeige einer Nutzungsänderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Arglistige Täuschung? Käufer muss behauptete Aufklärung widerlegen! (IMR 2014, 482)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 3296
  • MDR 2014, 1073
  • VersR 2015, 1379
  • WM 2014, 1973
  • BauR 2014, 1983
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.04.2013 - V ZR 266/11

    Gewährleistung beim Wohnungskauf: Fehlende Baugenehmigung als Sachmangel; Prüfung

    Auszug aus BGH, 27.06.2014 - V ZR 55/13
    Denn die Baubehörde kann die Nutzung jedenfalls bis zur Erteilung der Genehmigung untersagen - und zwar unabhängig davon, ob eine Genehmigung unter Zulassung einer Ausnahme hätte erteilt werden können (vgl. auch Senat, Urteil vom 12. April 2013 - V ZR 266/11, NJW 2013, 2182 Rn. 9 f. mwN zur Frage des Sachmangels).

    Allerdings rügt die Revision zu Recht, dass das Berufungsgericht ohne weiteres die Genehmigungsbedürftigkeit der mit der Nutzung der Kellerräume einhergehenden Nutzungsänderung bejaht (zur dahingehenden Prüfungspflicht der Zivilgerichte vgl. nur Senat, Urteil vom 12. April 2013 - V ZR 266/11, aaO, Rn. 10).

  • BGH, 22.10.1976 - V ZR 247/75

    Rückabwicklung eines wegen arglistiger Täuschung angefochtenen

    Auszug aus BGH, 27.06.2014 - V ZR 55/13
    Das gilt auch dann, wenn der Verkäufer behauptet, einen durch vorheriges aktives Tun bei dem Käufer hervorgerufenen Irrtum durch spätere Aufklärung beseitigt zu haben (Bestätigung von Senat, Urteil vom 22. Oktober 1976, V ZR 247/75, LM § 123 BGB Nr. 47).

    Der Senat hat bereits entschieden, dass die Beweislast hinsichtlich der Aufklärung nicht umgekehrt wird, wenn es darum geht, ob ein durch vorheriges aktives Tun hervorgerufener Irrtum durch spätere Aufklärung wieder beseitigt worden ist (Urteil vom 22. Oktober 1976 - V ZR 247/75, LM § 123 BGB Nr. 47; aA OLG Köln, VersR 1996, 631, 632; Palandt/Ellenberger, BGB, 73. Aufl., § 123 BGB Rn. 30; vgl. auch OLG Schleswig, SchlHA 2002, 112).

  • BGH, 12.11.2010 - V ZR 181/09

    Grundstückskaufvertrag mit Haftungsausschluss: Darlegungs- und Beweislast für den

    Auszug aus BGH, 27.06.2014 - V ZR 55/13
    Danach müssen die Käufer nur die zunächst von dem Verkäufer substantiiert darzulegende Aufklärung ausräumen; gelingt dies, ist der Beweis der negativen Tatsache erbracht (vgl. zum Ganzen nur Senat, Urteil vom 12. November 2010 - V ZR 181/09, BGHZ 188, 43 Rn. 12 mwN).

    Denn auch wenn der Käufer "nur" die in zeitlicher, räumlicher und inhaltlicher Weise konkretisierte Behauptung ausräumen muss, es sei (nachträglich) aufgeklärt worden (vgl. Urteil vom 12. November 2010 - V ZR 181/09, BGHZ 188, 43 Rn. 12), bleibt es dabei, dass die Führung eines solchen "Negativbeweises" regelmäßig mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden bleibt und deshalb keine überspannten Anforderungen an die Beweisführung gestellt werden dürfen (vgl. auch BGH, Urteil vom 27. April 1966 - VIII ZR 74/65, VRS 31 [1966] 321, 324).

  • OLG Köln, 26.01.1996 - 19 U 118/95

    Beweislast bei arglistiger Täuschung durch Unterlassen

    Auszug aus BGH, 27.06.2014 - V ZR 55/13
    Der Senat hat bereits entschieden, dass die Beweislast hinsichtlich der Aufklärung nicht umgekehrt wird, wenn es darum geht, ob ein durch vorheriges aktives Tun hervorgerufener Irrtum durch spätere Aufklärung wieder beseitigt worden ist (Urteil vom 22. Oktober 1976 - V ZR 247/75, LM § 123 BGB Nr. 47; aA OLG Köln, VersR 1996, 631, 632; Palandt/Ellenberger, BGB, 73. Aufl., § 123 BGB Rn. 30; vgl. auch OLG Schleswig, SchlHA 2002, 112).
  • BGH, 30.03.2011 - VIII ZR 94/10

    Zur Zurechenbarkeit von Refinanzierungsvereinbarungen des Leasingnehmers mit

    Auszug aus BGH, 27.06.2014 - V ZR 55/13
    Zwar dürfte es naheliegen, dass die Beklagte zu 2 dem Beklagten zu 1 zumindest teilweise die Gesprächs- und Verhandlungsführung bzw. die Information der Käufer vor Abschluss des Kaufvertrages über die Beschaffenheit des Kaufobjekts überlassen hat; dann kommt eine Zurechnung des revisionsrechtlich zu unterstellenden arglistigen Verhaltens des Beklagten zu 1 in Betracht (vgl. auch BGH, Urteil vom 30. März 2011 - VIII ZR 94/10, NJW 2011, 2874 Rn. 15).
  • BGH, 27.04.1966 - VIII ZR 74/65

    Zusicherung der Originalausstattung bei Verkauf eines gebrauchten Baggers -

    Auszug aus BGH, 27.06.2014 - V ZR 55/13
    Denn auch wenn der Käufer "nur" die in zeitlicher, räumlicher und inhaltlicher Weise konkretisierte Behauptung ausräumen muss, es sei (nachträglich) aufgeklärt worden (vgl. Urteil vom 12. November 2010 - V ZR 181/09, BGHZ 188, 43 Rn. 12), bleibt es dabei, dass die Führung eines solchen "Negativbeweises" regelmäßig mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden bleibt und deshalb keine überspannten Anforderungen an die Beweisführung gestellt werden dürfen (vgl. auch BGH, Urteil vom 27. April 1966 - VIII ZR 74/65, VRS 31 [1966] 321, 324).
  • OLG Koblenz, 11.12.2001 - 3 U 1642/00

    Anfechtung eines mit einer Erbengemeinschaft geschlossenen Kaufvertrages wegen

    Auszug aus BGH, 27.06.2014 - V ZR 55/13
    aa) Mit Blick auf Bereicherungsansprüche nach § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB steht Arglist nur eines von mehreren Verkäufern einer Anfechtung nach § 123 BGB allerdings nicht entgegen, weil ein (Mit-)Verkäufer nicht als Dritter im Sinne von § 123 Abs. 2 BGB zu qualifizieren und er auch nicht als solcher zu behandeln ist (vgl. OLG Koblenz, NJW-RR 2003, 119, 120 mwN).
  • BGH, 16.01.1976 - V ZR 63/74

    Verfahrensfehler bei der Beweiswürdigung - Nichtigkeit eines

    Auszug aus BGH, 27.06.2014 - V ZR 55/13
    Gleiches gilt bei Vereinbarung einer Einstandspflicht (dazu Senat, Urteil vom 16. Januar 1976 - V ZR 63/74, WM 1976, 323 f.).
  • BGH, 22.04.2016 - V ZR 23/15

    Grundstückskaufvertrag: Umfang des vereinbarten Haftungsausschlusses für

    Führt der Umstand, dass bei dem Neubau des Hauses die ältere Wand der ehemaligen Scheune integriert wurde, zu einem Sachmangel, hätten die Beklagten den Kläger über die Einbeziehung des älteren Bauteils aufklären müssen (vgl. zur objektiven Seite der Arglist Senat, Urteil vom 27. Juni 2014 - V ZR 55/13, NJW 2014, 3296 Rn. 10).

    a) Darlegungs- und beweispflichtig für sämtliche Voraussetzungen der Arglist und damit auch für die Kenntnis der Beklagten von dem Mangel ist der Kläger (vgl. Senat, Urteil vom 27. Juni 2014 - V ZR 55/13, NJW 2014, 3296 Rn. 13).

  • BGH, 19.02.2016 - V ZR 216/14

    Grundstückskaufvertrag: Arglistiges Verschweigen eines Mangels durch den

    (2) Darlegungs- und beweispflichtig für das Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen der Arglist und damit auch der Kenntnis des Verkäufers von dem Mangel ist der Käufer (Senat, Urteil vom 27. Juni 2014 - V ZR 55/13, NJW 2014, 3296 Rn. 13).

    Der Verkäufer ist allerdings im Rahmen der ihm obliegenden sekundären Darlegungslast (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 12. November 2010 - V ZR 181/09, BGHZ 188, 43 Rn. 15; Urteil vom 27. Juni 2014 - V ZR 55/13, NJW 2014, 3296 Rn. 15) gehalten, die Einzelheiten der von ihm ergriffenen Mangelbeseitigungsmaßnahmen näher zu erläutern.

  • BGH, 06.03.2020 - V ZR 2/19

    Treffen der Darlegungslast und Beweislast des Käufers für die unterbliebene

    Denn die Baubehörde kann die Nutzung jedenfalls bis zur Erteilung der Genehmigung untersagen - und zwar unabhängig davon, ob eine Genehmigung unter Zulassung einer Ausnahme hätte erteilt werden können (vgl. Senat, Urteil vom 27. Juni 2014 - V ZR 55/13, NJW 2014, 3296 Rn. 10 mwN).

    Gelingt dies, ist der Beweis der negativen Tatsache erbracht (vgl. Senat, Urteil vom 27. Juni 2014 - V ZR 55/13, NJW 2014, 3296 Rn. 13; Urteil vom 12. November 2010 - V ZR 181/09, BGHZ 188, 43 Rn. 12; Urteil vom 30. April 2003 - V ZR 100/02, NJW 2003, 2380, 2382 a.E.).

    Die bei den Klägern liegende Beweislast für die unterbliebene Offenbarung kehrt sich auch dann nicht um, wenn die Aufklärung dazu gedient haben soll, einen zuvor durch aktives Tun der Beklagten hervorgerufenen Irrtum zu beseitigen (vgl. Senat, Urteil vom 27. Juni 2014 - V ZR 55/13, NJW 2014, 3296 Rn. 14 mwN).

  • OLG Hamm, 12.06.2017 - 22 U 64/16

    Silberfischchen in gebrauchter Wohnung - kein Sachmangel

    (BGH in std. Rspr., z.B., Urteil vom 27. Juni 2014 - V ZR 55/13 -,                     Rn. 13, juris).
  • BGH, 14.03.2019 - V ZR 186/18

    Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages einer Eigentumswohnung aufgrund der

    Die objektive Seite einer arglistigen Täuschung ist regelmäßig gegeben, wenn Räume als Wohnraum angepriesen werden, obwohl die für eine solche Nutzung notwendige baurechtliche Genehmigung nicht vorliegt (vgl. Senat, Urteil vom 27. Juni 2014 - V ZR 55/13, NJW 2014, 3296 Rn. 10).
  • OLG Düsseldorf, 30.01.2018 - 24 U 65/17

    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags

    Demgegenüber hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass es bei Anfechtung eines Kaufvertrags wegen Arglist Sache des anfechtenden Käufers ist, sämtliche Voraussetzungen der Arglist zu beweisen; dabei muss der Käufer die zunächst vom Verkäufer darzulegende Aufklärung ausräumen (BGH, Urteil vom 27.06.2014 - V ZR 55/13 -, juris, Rn. 13).

    Auch insoweit gilt, dass derjenige, der einen anderen durch arglistiges (positives) Tun zum Vertragsschluss bewegen möchte, hiervon in der Regel nicht zeitnah durch Offenbarung der wahren Verhältnisse wieder abrücken wird (BGH, Urteil vom 27.06.2014 - V ZR 55/13 -, juris, Rn. 13); im Übrigen wird auf die Ausführungen unter oben 2) a) cc) (2) (c) (bb) verwiesen.

  • OLG Hamm, 22.06.2015 - 22 U 120/12
    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die - inzwischen veröffentlichte - Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27.6.2014 (V ZR 55/13 - NJW 2014, 3296) Bezug genommen.

    Allerdings wird angenommen, dass dem beweispflichtigen Käufer insofern Erleichterungen nach den Grundsätzen der sekundären Darlegungslast zugutekommen, als der Verkäufer substantiiert darzulegen hat, wann, wo und wie er den Käufer aufgeklärt hat; dieser muss dann diese Behauptung ausräumen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 12. November 2010 - V ZR 181/09 -, BGHZ 188, 43; Urteil vom 20. Oktober 2000 - V ZR 285/99 - NJW 2001, 64; auch BGH in dem im vorliegenden Fall ergangenen Urteil vom 27. Juni 2014, V ZR 55/13, Rn 13 m.w.N.).

    Bei der Beweiswürdigung ist etwa auch der Umstand zu berücksichtigen, dass derjenige, der einen anderen durch arglistiges (positives) Tun zum Vertragsschluss bewegen wolle, hiervon in der Regel nicht zeitnah durch Offenbarung der wahren Verhältnisse wieder abrücken werde (BGH, Urteil vom 27. Juni 2014, V ZR 55/13, Rn 15 unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 27. April 1966 - VIII ZR 74/65 - VRS 31, 321).

  • OLG Hamm, 17.12.2020 - 22 U 129/20

    Rückabwicklung eines Kaufvertrags über eine Eigentumswohnung Rechtlich

    Auf den Gewährleistungsausschluss für Sachmangel kann sich der Beklagte nur dann nicht berufen, wenn die Klägerin - wobei ihr gewisse Beweiserleichterungen zuteil werden - beweisen kann (dazu i.E. BGH, Urteil vom 12. November 2010 - V ZR 121/09 -, BGHZ 122, 43-50, Rn. 12; Urteil vom 27. Juni 2014 - V ZR 55/13 -, Rn. 14, juris), dass der Beklagte die ungesicherte Zugangsmöglichkeit arglistig verschwiegen hat, zumal eine Garantie hier nicht im Raum steht, § 444 BGB.
  • OLG Stuttgart, 11.06.2015 - 2 U 136/14

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungserklärung: Arglistanfechtung;

    Einen solchen Irrtum hat die Klägerin zu beweisen (BGH VersR 2012, 615 [Tz. 8]), ebenso wie sämtliche Voraussetzungen der Arglist (BGH NJW 2014, 3296 [Tz. 13]).
  • OLG Hamm, 25.08.2016 - 2 U 87/14

    Ansprüche des Erwerbers eines gebrauchten Pkw wegen unrichtiger Angaben über die

    Behauptet der Verkäufer hinreichend substantiiert wie hier, den Käufer vor Vertragsschluss über einen offenbarungspflichtigen Umstand aufgeklärt zu haben, muss der Käufer - hier also der Kläger - beweisen, dass die Aufklärung nicht erfolgt ist (BGH NJW 2014, 3296, zitiert nach juris).
  • KG, 24.08.2020 - 8 U 139/19

    Anwaltsregress wegen Vergleichsschluss zur Arbeitsverhältnisbeendigung

  • LG Nürnberg-Fürth, 16.03.2022 - 12 O 5997/20

    Schadensersatz wegen Verschweigens eines Schädlingsbefalls

  • OLG Rostock, 25.02.2016 - 3 U 115/14

    Kaufvertrag über ein Grundstück im Ferienhausgebiet: Voraussetzungen einer

  • LG München II, 15.01.2015 - 3 O 4552/13

    Darlegungs- und Beweislast für arglistiges Verschweigen oder Vereinbarung einer

  • OLG Hamm, 12.07.2021 - 22 U 74/20

    Rückgängigmachung eines Fahrzeugkaufs im Zusammenhang mit dem Diesel-Skandal

  • OLG Düsseldorf, 09.07.2016 - 24 U 17/16

    Beschaffenheitsvereinbarung muss notariell beurkundet werden!

  • OLG Hamm, 06.07.2023 - 18 U 107/21

    Unangemessen benachteiligende Akquise-Vereibarung in Immobilienmaklervertrag

  • LG Bonn, 14.12.2018 - 1 O 224/18

    Arglist Wohnungskauf Undichtigkeit Flachdach

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 10.12.2014 - V ZR 55/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,41272
BGH, 10.12.2014 - V ZR 55/13 (https://dejure.org/2014,41272)
BGH, Entscheidung vom 10.12.2014 - V ZR 55/13 (https://dejure.org/2014,41272)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 2014 - V ZR 55/13 (https://dejure.org/2014,41272)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,41272) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht