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   BGH, 03.07.2009 - V ZR 58/08   

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https://dejure.org/2009,6225
BGH, 03.07.2009 - V ZR 58/08 (https://dejure.org/2009,6225)
BGH, Entscheidung vom 03.07.2009 - V ZR 58/08 (https://dejure.org/2009,6225)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 2009 - V ZR 58/08 (https://dejure.org/2009,6225)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Hilfsantrags bzw. eines alsbaldigen Feststellungsinteresses für den Fall einer geleugneten Rückübertragungsvereinbarung bzgl. eines landwirtschaftlich genutzten Grundstücks; Auswirkungen der rechtskräftigen Abweisung eines Hauptantrags auf die ...

  • Judicialis

    BGB § 313; ; BGB § 667; ; ZPO § 562 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidung des Gerichts bei Unzulässigkeit einer Feststellungsklage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.06.2000 - II ZR 319/98

    Abweisung als unbegründet bei zweifelhafter Zulässigkeit

    Auszug aus BGH, 03.07.2009 - V ZR 58/08
    Der Tatrichter darf von der Erhebung zulässiger und rechtzeitig angetretener Beweise nur absehen, wenn das Beweismittel völlig ungeeignet oder die Richtigkeit der unter Beweis gestellten Tatsache bereits erwiesen oder zu Gunsten des Antragstellers zu unterstellen ist; dabei ist größte Zurückhaltung geboten (BGH, Urt. v. 19. Juni 2000, II ZR 319/98, WM 2000, 2315, 2316).
  • BGH, 26.01.2006 - IX ZR 282/03

    Rechtsstellung des Insolvenzverwalters; Anforderungen an die Bezeichnung der

    Auszug aus BGH, 03.07.2009 - V ZR 58/08
    Denn wenn das Gericht - wie hier - eine Klage als unzulässig ansieht, darf es sie nicht daneben oder stattdessen als unbegründet abweisen; die Ausführungen zur fehlenden Begründetheit gelten in einem solchen Fall als nicht geschrieben (BGH, Urt. v. 26. Januar 2006, IX ZR 282/03, ZInsO 2006, 260, 261 m.w.N.).
  • BGH, 15.11.1974 - V ZR 78/73

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die fingierten Bedingungseintritt

    Auszug aus BGH, 03.07.2009 - V ZR 58/08
    Die Heilung einer formnichtigen Wiederkaufsabrede (§ 313 Satz 2 BGB a.F.) tritt nämlich schon mit der Auflassung und Eintragung des Eigentumswechsels in das Grundbuch zugunsten des Käufers und nicht erst mit der Rückauflassung an den Verkäufer und seiner Eintragung als Eigentümer ein (Senat , Urt. v. 15. November 1974, V ZR 78/73, NJW 1975, 205).
  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 201/84

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Begriff des Feststellungsinteresses

    Auszug aus BGH, 03.07.2009 - V ZR 58/08
    Ein rechtliches Interesse an einer alsbaldigen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses ist gegeben, wenn dem Recht oder der Rechtslage des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit droht und wenn das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen; bei einer behauptenden Feststellungsklage liegt eine solche Gefährdung in der Regel schon darin, dass der Beklagte das Recht des Klägers ernstlich bestreitet (Senat , Urt. v. 7. Februar 1986, V ZR 201/84, NJW 1986, 2507).
  • BGH, 21.10.2016 - V ZR 230/15

    Rechtsschutzbedürfnis des Schuldners bei einer Vollstreckungsabwehrklage während

    Der Senat hält die Klarstellung aber deshalb für angezeigt, weil das Berufungsgericht hilfsweise Ausführungen zur Begründetheit der Klage gemacht hat, die als nicht geschrieben gelten (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 1953 - IV ZR 48/53, BGHZ 11, 222, 224; Senat, Urteil vom 3. Juli 2009 - V ZR 58/08, RNotZ 2010, 133 Rn. 11).
  • BGH, 19.04.2012 - I ZR 86/10

    Pelikan

    Die weiteren Ausführungen des Berufungsgerichts dazu, dass die Klage auch in der Sache nicht begründet ist, gelten als nicht geschrieben (vgl. BGHZ 11, 222, 224; BGH, Urteil vom 3. Juli 2009 - V ZR 58/08 Rn. 11, juris).
  • BGH, 19.10.2012 - V ZR 233/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Beschränkung der Anfechtungsklage auf einen

    Die vom Berufungsgericht hilfsweise gemachten Ausführungen zur Begründetheit der Klage gelten als nicht geschrieben und sind vom Revisionsgericht nicht zu beachten (Senat, Urteil vom 3. Juli 2009 - V ZR 58/08, RNotZ 2010, 133; Urteil vom 25. November 1966 - V ZR 30/64, BGHZ 46, 281, 284 f.).
  • BGH, 28.04.2023 - V ZR 270/21

    Schlüssige Darlegung des bereits erstinstanzlich in einer den Anforderungen des §

    Der Teil des Urteils, der sich auf die fehlende Begründetheit bezieht, gilt in einem solchen Fall als nicht geschrieben (vgl. Senat, Urteil vom 4. Mai 2018 - V ZR 266/16, NJW-RR 2018, 974 Rn. 15; Urteil vom 3. Juli 2009 - V ZR 58/08, BeckRS 2009, 22035 Rn. 11; BGH, Urteil vom 19. März 1997 - XII ZR 277/95, NJW 1997, 2176, 2177).
  • BGH, 20.05.2011 - V ZR 175/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Rechtsmittelbeschwer bei Abweisung des Hauptantrags

    Ein rechtliches Interesse an einer alsbaldigen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses ist gegeben, wenn dem Recht oder der Rechtsstellung des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit droht und wenn das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (Senat, Urteil vom 3. Juli 2009 - V ZR 58/08, RNotZ 2010, 133, 134).
  • BGH, 28.01.2014 - VI ZR 248/13

    Ungerechtfertigte Bereicherung: Geltendmachung eines einheitlichen

    Denn wenn das Gericht - wie hier - eine Klage als unzulässig ansieht, darf es sie nicht daneben oder stattdessen als unbegründet abweisen; die Ausführungen zur fehlenden Begründetheit gelten in einem solchen Fall als nicht geschrieben (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 25. November 1966 - V ZR 30/64, BGHZ 46, 281, 284 f.; vom 26. Januar 2006 - IX ZR 282/03, ZInsO 2006, 260, 261 mwN und vom 3. Juli 2009 - V ZR 58/08, RNotZ 2010, 133).
  • OLG Düsseldorf, 06.03.2014 - 24 U 41/13

    Formbedürftigkeit der Einräumung eines Ankaufsrechts über ein Grundstück nach

    Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine nicht beurkundete Verpflichtung zur Rückübereignung durch Auflassung und Eintragung des Eigentumswechsels und nicht erst mit der Rückauflassung an den Verkäufer und seiner Eintragung als Eigentümer geheilt werden kann (BGH NJW 1975, 205; BGH RNotZ 2010, 133f., Rz. 18; siehe auch Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 311 b Rn. 46 und 55).
  • OLG Naumburg, 26.11.2019 - 12 U 100/19

    Notarieller Grundstücksübertragungsvertrag: Abschluss ohne konkludente

    Die Heilung einer formnichtigen Wiederkaufsabrede (§ 311b Abs. 1 Satz 2 BGB) tritt nämlich schon mit der Auflassung und Eintragung des Eigentumswechsels in das Grundbuch zugunsten des Käufers und nicht erst mit der Rückauflassung an den Verkäufer und seiner Eintragung als Eigentümer ein (BGH, Urteil vom 15. November 1974, V ZR 78/73, Rn. 26; BGH, Urteil vom 3. Juli 2009, V ZR 58/08, Rn. 18, juris; Ludwig in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/ Würdinger, jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 311b BGB, Rn. 324).
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