Weitere Entscheidung unten: BGH, 15.10.2009

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   BGH, 05.03.2010 - V ZR 60/09   

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BGH, 05.03.2010 - V ZR 60/09 (https://dejure.org/2010,2071)
BGH, Entscheidung vom 05.03.2010 - V ZR 60/09 (https://dejure.org/2010,2071)
BGH, Entscheidung vom 05. März 2010 - V ZR 60/09 (https://dejure.org/2010,2071)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 138 Abs 1 BGB, § 311 Abs 3 BGB, § 311b BGB, § 346 BGB, § 812 Abs 1 S 2 BGB
    Grundstückskaufvertrag: Grobes Missverhältnis von Grundstückswert und Kaufpreis

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 138 Abs. 1, 311 Abs. 3, 311b, 346, 812 Abs. 1 S. 2
    Nichtigkeit des Grundstückskaufvertrages gem. § 138 Abs. 1 BGB bei grobem Missverhältnis von Grundstückswert und Kaufpreis

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks wegen Verletzung der Pflicht zur Weiterveräußerung des Grundstücks; Wirksamkeit einer getroffenen Vereinbarung zur Weiterveräußerung eines Grundstücks trotz fehlender notarieller Beurkundung; Heilung eines Formmangels durch ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB §§ 138 Abs. 1, 313 Abs. 3, 311b Abs. 1; BeurkG § 17 Abs. 2a
    Mögliche Sittenwidrigkeit des Verkaufs eines Einfamilienhauses weit unter Wert der zur Abwendung der angeordneten Zwangsversteigerung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nichtigkeit eines Grundstückskaufvertrages

  • rewis.io

    Grundstückskaufvertrag: Grobes Missverhältnis von Grundstückswert und Kaufpreis

  • ra.de
  • rewis.io

    Grundstückskaufvertrag: Grobes Missverhältnis von Grundstückswert und Kaufpreis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks wegen Verletzung der Pflicht zur Weiterveräußerung des Grundstücks; Wirksamkeit einer getroffenen Vereinbarung zur Weiterveräußerung eines Grundstücks trotz fehlender notarieller Beurkundung; Heilung eines Formmangels durch ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nichtigkeit des Grundstückskaufvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kanzlei-szk.de (Kurzinformation)

    Vermutung der Nichtigkeit bei sehr günstigem Kaufpreis

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ein sehr günstiger Kaufpreis kann die Vermutung der Nichtigkeit begründen! (IMR 2010, 344)

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Auszug aus BGH, 05.03.2010 - V ZR 60/09
    Das Bestehen eines groben Missverhältnisses zwischen den in einem gegenseitigen Vertrag vereinbarten Leistungspflichten begründet nach der Rechtsprechung des Senats die tatsächliche Vermutung einer verwerflichen Gesinnung des Begünstigen, die nach § 138 Abs. 1 BGB zur Nichtigkeit des vereinbarten Vertrags führt (Senat, BGHZ 146, 298, 301).

    Die Vermutung erstreckt sich auf zwei Momente, nämlich einerseits darauf, dass Umstände vorliegen, die die freie Entschließung des Benachteiligten beeinträchtigt haben, und andererseits darauf, dass der Begünstigte sich diese Situation zunutze gemacht hat (Senat, BGHZ 146, 298, 302 m.w.N.).

  • BGH, 06.11.1980 - VII ZR 12/80

    Rechtliche Einheit von Bauvertrag und Grundstückserwerb; Voranforderungen an die

    Auszug aus BGH, 05.03.2010 - V ZR 60/09
    Anders würde es sich nur verhalten, wenn der Kaufvertrag und die "Vereinbarung" eine Einheit bildeten, ohne die der Kaufvertrag nicht geschlossen worden wäre (st. Rspr., vgl. Senat BGHZ 63, 359, 362; 74, 48 f.; 78, 346, 349).
  • BGH, 29.06.2007 - V ZR 1/06

    Wirksamkeit eines Vertrages bei besonders grobem Missverhältnis zwischen Leistung

    Auszug aus BGH, 05.03.2010 - V ZR 60/09
    Dass der Kläger zu 1 den Wert des Grundstücks kannte, erschüttert die aus dem Missverhältnis des Wertes der beiderseits geschuldeten Leistungen folgende Vermutung entgegen der Meinung des Berufungsgerichts nicht, weil nichts für die Annahme spricht, die Kläger hätten das Grundstück unabhängig von dessen Wert den Beklagten zu dem vereinbarten Preis verkauft (Senat, Urt. v. 29. Juni 2007, V ZR 1/06, NJW 2007).
  • BGH, 11.10.2000 - VIII ZR 321/99

    Beschwer des Berufungsklägers bei hilfsweiser Weiterverfolgung des (abgewiesenen)

    Auszug aus BGH, 05.03.2010 - V ZR 60/09
    Entscheidend ist vielmehr, ob der Kaufvertrag nicht ohne den Abschluss der "Vereinbarung" zustande gekommen wäre (st. Rspr., vgl. Senat Urt. v. 26. November 1999, V ZR 251/98, NJW 2000, 951; BGH, Urt. v. 11. Oktober 2000, VIII ZR 321/99, NJW 2001, 226; v. 13. Juni 2002, VII ZR 321/00, NJW 2002, 2559).
  • BGH, 10.10.1986 - V ZR 247/85

    Formbedürftigkeit des Mietvertrages im Rahmen eines Mietkaufmodells

    Auszug aus BGH, 05.03.2010 - V ZR 60/09
    Es reicht vielmehr aus, wenn nur eine der Vertragsparteien das Grundstück ohne den Abschluss des weiteren Vertrages nicht geschlossen hätte und die andere Vertragspartei dies erkannt oder hingenommen hat (Senat, Urt. v. 10. Oktober 1986, V ZR 247/85, NJW 1987, 1069).
  • BGH, 26.11.1999 - V ZR 251/98

    Formgebot des § 313 BGB - Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung

    Auszug aus BGH, 05.03.2010 - V ZR 60/09
    Entscheidend ist vielmehr, ob der Kaufvertrag nicht ohne den Abschluss der "Vereinbarung" zustande gekommen wäre (st. Rspr., vgl. Senat Urt. v. 26. November 1999, V ZR 251/98, NJW 2000, 951; BGH, Urt. v. 11. Oktober 2000, VIII ZR 321/99, NJW 2001, 226; v. 13. Juni 2002, VII ZR 321/00, NJW 2002, 2559).
  • BGH, 20.12.1974 - V ZR 132/73

    Nichtbeurkundete Erklärung als Auslegungsmittel

    Auszug aus BGH, 05.03.2010 - V ZR 60/09
    Anders würde es sich nur verhalten, wenn der Kaufvertrag und die "Vereinbarung" eine Einheit bildeten, ohne die der Kaufvertrag nicht geschlossen worden wäre (st. Rspr., vgl. Senat BGHZ 63, 359, 362; 74, 48 f.; 78, 346, 349).
  • BGH, 13.06.2002 - VII ZR 321/00

    Formbedürftigkeit eines von einem Grundstückskaufvertrag abhängigen Bauvertrages

    Auszug aus BGH, 05.03.2010 - V ZR 60/09
    Entscheidend ist vielmehr, ob der Kaufvertrag nicht ohne den Abschluss der "Vereinbarung" zustande gekommen wäre (st. Rspr., vgl. Senat Urt. v. 26. November 1999, V ZR 251/98, NJW 2000, 951; BGH, Urt. v. 11. Oktober 2000, VIII ZR 321/99, NJW 2001, 226; v. 13. Juni 2002, VII ZR 321/00, NJW 2002, 2559).
  • BGH, 19.03.2010 - V ZR 52/09

    Sicherungsgrundschuld: Sittenwidrigkeit einer anfänglichen Übersicherung;

    aa) Die Anforderungen, die an die Darlegung dieser beiden Voraussetzungen zu stellen sind, können entgegen der Ansicht der Klägerin nicht in Anlehnung an die von dem Senat für Grundstückskaufverträge entwickelten Grundsätze (dazu: Senat, BGHZ 146, 298, 302; Urt. v. 9. Oktober 2009, V ZR 178/08, NJW 2010, 363 f.; Urt. v. 5. März 2010, V ZR 60/09, zur Veröff.
  • OLG München, 28.07.2010 - 20 U 4052/08

    Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages: Widerlegung der Vermutung einer

    Hinsichtlich der Darstellung des Tatbestandes wird zunächst auf Ziffer I der Gründe des in dieser Sache ergangenen Urteils des Senats vom 25.02.2009 sowie auf den Tatbestand des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 05.03.2010, Az. V ZR 60/09, Bezug genommen.

    Mit Urteil vom 05.03.2010, Az. V ZR 60/09, hat der Bundesgerichtshof auf die Revision der Kläger das Urteil des Senats vom 25.02.2009 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als über den Antrag auf Rückübertragung des Grundstücks zum Nachteil der Kläger entschieden worden ist.

    Dazu, dass weder ein Anspruch aus §§ 323 Abs. 1, 346 Abs. 1 BGB, noch wegen Störung oder Wegfalls der Geschäftsgrundlage, noch aus § 812 Abs. 1 Satz 2 zweite Alt. BGB besteht, wird auf die Gründe des Urteils des BGH vom 05.03.2010, Az. V ZR 60/09, sowie auf das Urteil des Senats vom 25.02.2009 Bezug genommen.

    Dabei verkennt der Senat nicht die Bindungswirkung, die von dem Urteil des BGH vom 05.03.2010, Az. V ZR 60/09, gemäß § 563 Abs. 2 BGB ausgeht.

    Was das erste Moment angeht, so hat das Revisionsgericht bereits eine Subsumtion dahingehend vorgenommen, dass sich die Kläger aufgrund der unmittelbar bevorstehenden Zwangsversteigerung ihres Grundstücks in einer bedrängten Situation befanden (Urteil vom 05.03.2010, Az. V ZR 60/09, Rn. 16).

  • BGH, 25.02.2011 - V ZR 208/09

    Wucher und wucherähnliches Rechtsgeschäft im Zusammenhang mit dem Kauf einer

    Diese tatsächliche Vermutung beruht auf dem Erfahrungssatz, dass in der Regel außergewöhnliche Leistungen nicht ohne Not oder nicht ohne einen anderen den Benachteiligenden hemmenden Umstand zugestanden werden und der Begünstigte diese Erfahrung teilt (Senat, Urteile vom 19. Januar 2001 - V ZR 437/99, BGHZ 146, 298, 303; vom 9. Oktober 2009 - V ZR 178/08, NJW 2010, 363 und vom 5. März 2010 - V ZR 60/09, MittBayNot 2010, 306, 307).
  • OLG Bamberg, 22.06.2021 - 1 U 494/20

    Sittenwidrigkeit eines Grundstückkaufvertrags

    Die Vermutung erstreckt sich auf zwei Momente, nämlich einerseits darauf, dass Umstände vorliegen, die die freie Entschließung des Benachteiligten beeinträchtigt haben, und andererseits darauf, dass der Begünstigte sich diese Situation zunutze gemacht hat (vgl. BGH, Urteil vom 05. März 2010 - V ZR 60/09 -, Rn. 16, juris).

    Ob die objektiv Benachteiligte den tatsächlichen Wert des Grundstücks kannte, erschüttert die aus dem Missverhältnis des Wertes der beiderseits geschuldeten Leistungen folgende Vermutung nur dann, wenn angenommen werden kann, die Klägerin hätte das Grundstück unabhängig von dessen Wert der Beklagten zu dem vereinbarten Preis verkauft (vgl. BGH, Urteil vom 05. März 2010 - V ZR 60/09 -, Rn. 17, juris).

  • OLG Köln, 21.11.2016 - 17 U 87/15

    Wirksamkeit der Aufrechnung des Grundstückseigentümers mit einer ihm gegen den

    So liegt der Fall hier: Dass die seinerzeit 79-jährige Voreigentümerin sich in einer Zwangslage befand, als sie die Geschäftsvereinbarungen mit dem Beklagten unterzeichnete, kann angesichts des Umstands, dass sie sich in einer durch Anordnung der Zwangsversteigerung ihres Grundstücks bedrängten Situation befand, die den Verlust des von ihr bewohnten Hauses und Wohnsitzes herbeizuführen drohte, keinem Zweifel unterliegen (vgl. auch BGH, ZfIR 2010, 587 - RdNr. 16 gemäß Juris - zu § 138 Abs. 1 BGB).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2010 - L 11 KA 39/08

    Vertragsarztangelegenheiten

    Das Bestehen eines groben Missverhältnisses zwischen den in einem gegenseitigen Vertrag vereinbarten Leistungspflichten begründet nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 05.03.2010 - V ZR 60/09 m.w.N.) die tatsächliche Vermutung einer verwerflichen Gesinnung des Begünstigen, die nach § 138 Abs. 1 BGB zur Nichtigkeit des vereinbarten Vertrages führt.
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Rechtsprechung
   BGH, 15.10.2009 - V ZR 60/09   

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BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 2009 - V ZR 60/09 (https://dejure.org/2009,18196)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.12.2003 - V ZR 343/02

    Kostenentscheidung bei teilweiser Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde;

    Auszug aus BGH, 15.10.2009 - V ZR 60/09
    Insoweit beträgt der Gegenstand soweit die Gerichtsgebühren 160.000 EUR und für die außergerichtlichen Kosten 1.360.000 EUR mit der Maßgabe, dass diese im Verhältnis zu den Klägern nur in Höhe von 12 % anzusetzen sind (vgl. Senat, Beschl. v. 17. Dezember 2003, V ZR 343/02, NJW 2004, 1048).
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