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   BGH, 10.07.1998 - V ZR 60/97   

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https://dejure.org/1998,1138
BGH, 10.07.1998 - V ZR 60/97 (https://dejure.org/1998,1138)
BGH, Entscheidung vom 10.07.1998 - V ZR 60/97 (https://dejure.org/1998,1138)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 1998 - V ZR 60/97 (https://dejure.org/1998,1138)
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Getränkevertriebsverbot

§ 1004 BGB, keine Störerhaftung eines Eigentümers, der sein Grundstück verkauft und bereits übergeben (§ 446 BGB) hat

Volltextveröffentlichungen (9)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Formaleigentümer nicht mehr anspruchsverpflichtet

  • Judicialis

    BGB § 446; ; BGB § 1004

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 446; BGB § 1004
    Kein Anspruch gegen Grundstücksverkäufer bei Störungen durch den Käufer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 446, 1004
    Inanspruchnahme des Grundstücksverkäufers für Störungen nach der Besitzübergang

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Störerhaftung nach Grundstücksverkauf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verantwortlichkeit des Verkäufers für Störungen nach Besitzübergang auf den Grundstückskäufer

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 3273
  • ZIP 1998, 1757
  • MDR 1998, 1279
  • DNotZ 1999, 136
  • ZMR 1998, 690
  • VersR 1998, 1239
  • WM 1998, 2203
  • BB 1999, 556 (Ls.)
  • DB 1999, 90
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.09.1975 - VII ZR 179/73

    Auslegung eines Vertrages durch das Revisionsgericht

    Auszug aus BGH, 10.07.1998 - V ZR 60/97
    Diese Auslegung kann der Senat selbst vornehmen, da weitere tatsächliche Feststellungen nicht mehr zu erwarten sind (BGHZ 65, 107, 112).
  • BGH, 17.09.1958 - V ZR 63/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.07.1998 - V ZR 60/97
    Der Mieter oder Pächter des Käufers kann einem Abwehranspruch des Verkäufers aus dem Eigentum das Recht des Käufers zur beliebigen Nutzung der Sache entgegensetzen (§ 986 Abs. 1 Satz 1 BGB entspr.; vgl. BGH, Urt. v. 17. September 1958, V ZR 63/58, NJW 1958, 2061).
  • BGH, 30.10.1981 - V ZR 191/80

    Nachbarrecht - Lärm - Mittelbarer Störer - Zumutbare Maßnahmen

    Auszug aus BGH, 10.07.1998 - V ZR 60/97
    Durch die fehlende rechtliche Einwirkungsmöglichkeit auf das störende Geschehen hebt sich der Streitfall von der Sachgestaltung ab, die Gegenstand des Urteils des Senats vom 30. Oktober 1981 (V ZR 191/80, WM 1982, 193) war.
  • BGH, 11.11.1966 - V ZR 191/63
    Auszug aus BGH, 10.07.1998 - V ZR 60/97
    Dem ist der Senat jedenfalls für den Fall gefolgt, daß der Eigentümer die Störung durch den Mieter nicht nur hingenommen, sondern an ihr mitgewirkt hat (Senatsurt. v. 11. November 1966, V ZR 191/63, WM 1966, 1300, 1302).
  • RG, 27.12.1900 - VI 316/00

    Eigentumsfreiheitsklage

    Auszug aus BGH, 10.07.1998 - V ZR 60/97
    a) Das Reichsgericht hat zwar den Eigentümer für Störungshandlungen seines Mieters verantwortlich gemacht, wenn er sein Grundstück dem Mieter mit der Erlaubnis zu jenen Handlungen überlassen hat oder wenn er es unterläßt, den Mieter von dem nach dem Mietvertrag unerlaubten, fremdes Eigentum beeinträchtigenden Gebrauch der Mietsache abzuhalten (RGZ 47, 162, 163; 134, 231, 234).
  • RG, 04.11.1931 - V 204/31

    Kann der Eigentümer eines Felsenhangs als Störer belangt werden, wenn Gestein,

    Auszug aus BGH, 10.07.1998 - V ZR 60/97
    a) Das Reichsgericht hat zwar den Eigentümer für Störungshandlungen seines Mieters verantwortlich gemacht, wenn er sein Grundstück dem Mieter mit der Erlaubnis zu jenen Handlungen überlassen hat oder wenn er es unterläßt, den Mieter von dem nach dem Mietvertrag unerlaubten, fremdes Eigentum beeinträchtigenden Gebrauch der Mietsache abzuhalten (RGZ 47, 162, 163; 134, 231, 234).
  • BGH, 07.04.2000 - V ZR 39/99

    Frankfurter Drogenhilfezentrum

    Der Senat ist dem im Grundsatz gefolgt und hat für den Fall der Überlassung zum störenden Gebrauch hervorgehoben, daß der Anspruch auf Beseitigung nicht an entgegenstehenden vertraglichen Bindungen des Störers scheitern muß (BGHZ 129, 329, 335; Urt. v. 11. November 1966, V ZR 191/63, WM 1966, 1300, 1302; vgl. auch Urt. v. 7. Januar 1966, V ZR 94/65, WM 1966, 343, 345 f; v. 10. Juli 1998, V ZR 60/97, WM 1998, 2203).
  • BGH, 30.03.2007 - V ZR 179/06

    Haftung als Zustandsstörer bei Verzicht auf das Eigentum

    Dem steht nicht entgegen, dass ein Beseitigungsanspruch aus § 1004 BGB infolge der Veräußerung der störenden Sache entfallen kann (vgl. Senat, BGHZ 41, 393, 397 f.; Urt. v. 10. Juli 1998, V ZR 60/97, NJW 1998, 3273).
  • OLG München, 08.06.2016 - 34 Wx 168/16

    Berechtigtes Interesse an Einsichtnahme in das Grundbuch des Nachbargrundstückes

    S. v. § 1004 BGB in Frage (vgl. BGH vom 1.4.2011, V ZR 193/10, juris - Orientierungssatz 2; NJW 1998, 3273; Palandt/Bassenge BGB 75. Aufl. § 1004 Rn. 19).

    cc) Es kann auf sich beruhen, ob allein eine aus dem Grundbuch ersichtliche Vormerkung, die einen Erwerbsanspruch absichert, wegen von diesem Grundstück ausgehender Störungen ein berechtigtes Interesse des Nachbarn an der begehrten Einsicht gibt oder ob dazu weiter gehend ein tatsächlicher Bezug des Erwerbers zum Grundstück - etwa durch Übergang des Rechts auf Nutzung (vgl. BGH NJW 1998, 3273) - nach außen ersichtlich sein muss, der es rechtfertigt, diesen in den Kreis potentieller Störer einzubeziehen (BGH a. a. O.).

  • OLG Hamm, 13.07.2017 - 21 U 91/14
    Außerdem bleibt der Veräußerer der störenden Sache nur dann Zustandsstörer, wenn er über die Sache tatsächlich weiterhin verfügen kann (vgl. BGH, Urteil vom 10.07.1998, Az. V ZR 60/97; BGH, Urteil vom 15.02.2008, Az. V ZR 17/07 = NJW-RR 2008, 969 [971]).
  • OLG Nürnberg, 09.01.2002 - 4 U 281/00

    Haftung eines Hoheitsträgers für die Schäden, die von ihm mit der Erfüllung

    Die Störerhaftung der Beklagten zu 1) würde allenfalls dann entfallen, wenn sie keinerlei Einwirkungsmöglichkeit auf die Kanaltrasse mehr hätte, zur Beseitigung der Störung also nicht mehr imstande wäre (BGH NJW 1998, 3273; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 1004, Rdnr. 17).
  • OLG Brandenburg, 09.11.2011 - 4 U 137/10

    Haftung eines Gebäudeeigentümers wegen Eindringen von Ungeziefer und Feuchtigkeit

    Er ist deshalb nicht für Störungen verantwortlich, die von dem Käufer ausgehen (BGH, Urteil vom 10.07.1998, V ZR 60/97, Rz. 11).
  • OLG Koblenz, 04.10.2007 - 6 U 91/07

    Beseitigungsanspruch: Entfernung einer stillgelegten Wasserleitung; früherer

    Mit Veräußerung einer störenden Anlage geht die (Zustands-)Verantwortlichkeit hierfür grundsätzlich auf den Erwerber über; der störende Zustand ist nach Übergang der Sachherrschaft infolge Veräußerung grundsätzlich dem früheren Eigentümer nicht mehr als (Zustands-)Störer zuzurechnen (BGH, Urt. v. 10.07.1998 - V ZR 60/97 -, NJW 1998, 3273; Bamberger/Roth, BGB, § 1004 Rn. 27 f. m. w. N.; Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl. 2004, § 1004 Rn. 50).
  • OLG München, 05.07.2006 - 34 Wx 63/06

    Auslegung einer Teilungserklärung zur selbständigen gewerblichen Nutzbarkeit von

    c) Zutreffend geht die Beschwerdekammer auch davon aus, dass die Antragsgegnerin, die als Vermieterin der Firma E.- GmbH eine der Teilungserklärung widersprechende Nutzung jedenfalls des Kellerraums Nr. 100a nicht nur gestattet, sondern sogar zugesagt hat, als mittelbare Störerin auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann (vgl. BGH NJW 1998, 3273 und WuM 2006, 216; Palandt/Bassenge BGB 65. Aufl. § 1004 Rn. 17).
  • LG München I, 18.11.2021 - 1 S 7900/21

    Frage um Inbetriebnahme eines im gemeinschaftlichen Eigentum stehende Schwimmbad

    Da die Haftung des Zustandsstörers an sein Eigentum, seinen  Besitz oder seine Verfügungsbefugnis über die Sache anknüpft, endet sie im  Allgemeinen, wenn er das Eigentum, den Besitz oder die Verfügungsbefugnis über  die Sache, von der die Beeinträchtigung ausgeht, verliert (vgl. BGH, Urteil vom  10.07.1998, Az: V ZR 60/97, Rn 10, 11).
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