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   BGH, 25.10.1961 - V ZR 61/60   

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https://dejure.org/1961,8459
BGH, 25.10.1961 - V ZR 61/60 (https://dejure.org/1961,8459)
BGH, Entscheidung vom 25.10.1961 - V ZR 61/60 (https://dejure.org/1961,8459)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 1961 - V ZR 61/60 (https://dejure.org/1961,8459)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1962, 122
  • DNotZ 1962, 386
  • DVBl 1962, 62
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.12.1958 - V ZR 135/57

    Gesetzliches Vorkaufsrecht der Aufbaugemeinden

    Auszug aus BGH, 25.10.1961 - V ZR 61/60
    urteil BGHZ 3ß 225» 230), setzt die Ausübung des Vorkaufs rechts voraus, daß das hierdurch geschaffene Vorkaufsrecht nicht zu anderen Zwecken, wie etv/a zu einem privatwirtschaftlichen Gewinnstreben oder anderen, den Gesetzeszv/ecken fremden Zielen benutzt wird (Senatsurteil BGHZ 29, 113)o Die allgemeine Zielsetzung der Erklärung zum Aufbaugebiet schränkt das Vorkaufsrecht der Gemeinde ein.

    Nichts anderes ist im Urteil des Senats vom 17. Dezember 1958 (BGHZ 29 113 119) ausgesprochen, wo die Ausübung zu anderen Zwecken als dem zur Erfüllung städtebaulicher Aufgaben als Rechtsmißbräuch gekennzeichnet ist.

  • BGH, 27.04.1960 - V ZR 29/59

    Gesetzliches Vorkaufsrecht der Aufbaugemeinden

    Auszug aus BGH, 25.10.1961 - V ZR 61/60
    Daß etwa gegen § 4 der 1. Durchführungsverordnung verstoßen v/orden v/äre, wonach das Aufbaugebiet auf den unbedingt erforderlichen Umfang zu beschränken ist (vgl. dazu BGHZ 32, 225), ist nicht ersichtlich.
  • BGH, 15.06.1960 - V ZR 105/59

    Gesetzliches Vorkaufsrecht der Aufbaugemeinden

    Auszug aus BGH, 25.10.1961 - V ZR 61/60
    Ein solcher Pall lag dem von der Revision zitierten Urteil des OLG Celle (NdsRPfl 1959, 224), gegenüber der Revision bestätigt durch Urteil des erkennenden Senats vom 15. Juni I960 (BGHZ 32, 383) zugrunde.
  • BGH, 14.04.1999 - VIII ZR 384/97

    Zum Vorkaufsrecht des Mieters einer mit öffentlichen Mitteln geförderten

    Ob dies der Fall ist, beurteilt sich nach dem Sinn und Zweck des Gesetzes (BGH, Urteil vom 25. Oktober 1961 - V ZR 61/60, MDR 1962, 123; Urteil vom 19. Dezember 1962 - V ZR 239/60, WM 1963, 215 unter II).

    Gleiches galt für die in den Aufbaugesetzen der Länder verankerten Vorkaufsrechte, soweit der Landesgesetzgeber nicht ein anderes bestimmt hatte (BGH, Urteil vom 25. Oktober 1961 aaO; Urteil vom 19. Dezember 1962 aaO).

  • BGH, 27.01.1967 - V ZR 140/64

    Ausübung des gesetzliches Vorkaufsrechts einer Gemeinde - Ausübung des

    Es ist dabei von den Grundsätzen ausgegangen, die der erkennende Senat hinsichtlich der Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts durch die Gemeinden auf Grund der nach dem letzten Krieg erlassenen Aufbaugesetze verschiedener Länder - insbesondere auch des Landes Rheinland-Pfalz - entwickelt hat (vgl. dazu insbesondere die Entscheidungen des Senats BGHZ 29, 113; 36, 155 [BGH 06.12.1961 - III ZR 143/60]; Urteil vom 25. Oktober 1961 - V ZR 61/60 - MDR 1962, 122; Urteil vom 19. Dezember 1962 - V ZR 239/60 - MDR 1963, 397).

    Dem Gemeinwohl dient die Ausübung des Vorkaufsrechts nicht nur dann, wenn das Grundstück nach den gegebenen städtebaulichen Verhältnissen selbst als Baugrundstück für den Gemeinbedarf oder als öffentliche Fläche in Betracht kommt, sondern auch dann, wenn es als Ersatz zur Entschädigung wegen anderweitiger Enteignung vorgesehen ist oder zum Austausch gegen Grundstücke geeignet ist, die infolge der Planung mit einschneidenden Beschränkungen belegt werden sollen (vgl. Urteile des Senats vom 25. Oktober 1961, MDR 1962, 122, und BGHZ 36, 155, 160) [BGH 21.11.1961 - V ZR 73/60].

  • BGH, 21.11.1961 - V ZR 73/60

    Gesetzliches Vorkaufsrecht der Aufbaugemeinden

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  • OLG Düsseldorf, 09.05.1996 - 18 U 116/95

    Rechtzeitigkeit der Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts; Berücksichtigung

    Offenbleiben kann, ob der Erlaß des Bescheides über die Ausübung des Vorkaufsrechts deshalb rechtswidrig war, weil vor der Entscheidung die Beteiligten anzuhören sind (OVG NW, OVGE 35, 60), weil die Ausübung des Vorkaufsrechts für die Beklagte kein einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung nach § 28 Abs. 3 GO NW war (vgl. dazu BGHZ 32, 375 ; BGH DVBl 1962, 62), ob die Beklagte durch die Entscheidung das Wohl der Allgemeinheit im Sinne von § 24 Abs. 3 S. 1 BauGB hinreichend berücksichtigt hat, und ob die Gemeinde durch die Nichtausübung des Vorkaufsrechts beim ersten Verkauf der Grundstücke an die Klägerin sich rechtlich dahin gebunden hat, dies auch zukünftig zu unterlassen.
  • BGH, 19.12.1962 - V ZR 239/60
    Für diese Auslegung spricht entscheidend weiter der Sinn des den Gemeinden gewährten Vorkaufsrechts, wie der Senat schon im Urteil vom 25. Oktober 1961 (MDR 1962, 122, 123 = WM 1962, 147, 149) zu § 4 NdsAufbG dargelegt hat.
  • BGH, 02.05.1962 - V ZR 124/60

    Rechtsmittel

    Das niedersächsische Aufbaugesetz führt für das Vorkaufsrecht im Fall des Selbsterwerbs kein weiteres Tatbestandsmerkmal auf (Urteil des Senats vom 25. Oktober 1961 - V ZR 61/60, zur Veröffentlichung vorgesehen in LM Nachschlagewerk zur Rechtsprechung des BGH).
  • BGH, 23.10.1963 - V ZR 166/61

    Rechtsmittel

    Wenn der Senat in seiner Entscheidung vom 25. Oktober 1961 (DVBl 1962, 62 a MDR 1962, 122) die Auffassung vertreten hat, daß für die Klägerin als eine Großstadtgemeinde die Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts nach dem Niedersächsischen Aufbaugesetz ein Geschäft der laufenden Verwaltung sein kann, so besagt das nicht schon, daß auch im vorliegenden Fall die Vorkaufsübung wie im damaligen Fall als Geschäft der laufenden Verwaltung betrachtet werden müsse.
  • BGH, 02.05.1962 - V ZR 117/60

    Rechtsmittel

    Das niedersächsische Aufbaugesetz führt für das Vorkaufsrecht im Fall des Selbsterwerbs kein weiteres Tatbestandsmerkmal auf (Urteil des Senats vom 25. Oktober 1961 - V ZR 61/60, zur Veröffentlichung vorgesehen in LM Nachschlagewerk zur Rechtsprechung des BGH).
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