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   BGH, 23.04.1999 - V ZR 62/98   

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https://dejure.org/1999,4381
BGH, 23.04.1999 - V ZR 62/98 (https://dejure.org/1999,4381)
BGH, Entscheidung vom 23.04.1999 - V ZR 62/98 (https://dejure.org/1999,4381)
BGH, Entscheidung vom 23. April 1999 - V ZR 62/98 (https://dejure.org/1999,4381)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage auf Zustimmung zur Löschung eines eingetragenen Nießbrauchs am Miteigentumsanteil - Kriterien der Qualifikation eines Rechtsgeschäfts als Veräußerung - Bestellung eines Nießbrauchs zugunsten einer natürlichen Person - Nutzung von Grundstücken als wesentliche ...

  • Judicialis

    BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 883 Abs. 2; ; BGB § 1059 Satz 1; ; BGB § 1061 Satz 1; ; BGB § 826; ; BGB § 830; ; BGB § 249

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1030, § 1094
    Zulässigkeit eines Nießbrauchs bei Bestehen eines Veräußerungsverbots zwischen den Miteigentümern einer Sache

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1186
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.03.1998 - V ZR 25/97

    Eintritt des Vorkaufsfalls bei Übertragung einer Eigentumswohnung durch einen

    Auszug aus BGH, 23.04.1999 - V ZR 62/98
    Ob ein Rechtsgeschäft als Veräußerung im Sinne des Vertrages zu werten ist, ist dabei nicht nach formalen Kriterien zu beurteilen, sondern danach, ob die gewählte Gestaltung unter Berücksichtigung der Interessen der Kläger als Berechtigten und der Erben als Verpflichteten der Vereinbarung eines Veräußerungsvertrages gleichgesetzt werden kann (vgl. Senat, BGHZ 115, 335 ff; Senatsurt. v. 20. März 1998, V ZR 25/97, WM 1998, 1189).

    Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn eine anderweitige Verfügung des Veräußerers den Eigentumserwerb nicht mehr hindern kann (vgl. Senatsurt. v. 20. März 1998, V ZR 25/97, WM 1998, 1189, 1190).

  • BGH, 11.10.1991 - V ZR 127/90

    Umgehung des Vorkaufsrechts

    Auszug aus BGH, 23.04.1999 - V ZR 62/98
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob, wie bei einem Vorkaufsrecht (vgl. Senat, BGHZ 115, 335, 344), die Ausübung dieses Rechts durch die Kläger im Schreiben vom 11. Januar 1995 hinreichend ist, um einen Anspruch gegen die Beklagten aus § 883 Abs. 2 BGB auf Löschung des eingetragenen Nießbrauchs zu begründen.

    Ob ein Rechtsgeschäft als Veräußerung im Sinne des Vertrages zu werten ist, ist dabei nicht nach formalen Kriterien zu beurteilen, sondern danach, ob die gewählte Gestaltung unter Berücksichtigung der Interessen der Kläger als Berechtigten und der Erben als Verpflichteten der Vereinbarung eines Veräußerungsvertrages gleichgesetzt werden kann (vgl. Senat, BGHZ 115, 335 ff; Senatsurt. v. 20. März 1998, V ZR 25/97, WM 1998, 1189).

  • BGH, 24.02.1954 - II ZR 3/53

    Dokumentarfilm - §§ 709, 432 BGB, keine Feststellungsklage über

    Auszug aus BGH, 23.04.1999 - V ZR 62/98
    Die bloße Kenntnis eines Dritten von einer solchen Verpflichtung und seine Mitwirkung an der Verletzung derartiger Pflichten bedeuten - für sich genommen - keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung der Berechtigten im Sinne von § 826 BGB (st. Rspr., vgl. RGZ 78, 14, 18; 103, 419, 421; BGHZ 12, 308, 318).
  • BGH, 19.10.1993 - XI ZR 184/92

    Mitwirkung an der Verletzung vertraglicher Pflichten Dritter nicht ohne weiteres

    Auszug aus BGH, 23.04.1999 - V ZR 62/98
    Die Beteiligung eines Dritten an dem vertragswidrigen Verhalten des Schuldners stellt jedoch dann eine sittenwidrige Schädigung des Gläubigers dar, wenn weitere Umstände das Handeln des Dritten als mit einer loyalen Rechtsgesinnung schlechthin unvereinbar erscheinen lassen (BGH, Urt. v. 2. Juni 1981, VI ZR 28/80, NJW 1981, 2184, 2185; v. 19. Oktober 1993, IX ZR 184/92, NJW 1994, 128, 129).
  • BGH, 02.06.1981 - VI ZR 28/80

    Kauf eines Rittergutes unter der Bedingung des Verkaufs eines alten Grundstücks

    Auszug aus BGH, 23.04.1999 - V ZR 62/98
    Die Beteiligung eines Dritten an dem vertragswidrigen Verhalten des Schuldners stellt jedoch dann eine sittenwidrige Schädigung des Gläubigers dar, wenn weitere Umstände das Handeln des Dritten als mit einer loyalen Rechtsgesinnung schlechthin unvereinbar erscheinen lassen (BGH, Urt. v. 2. Juni 1981, VI ZR 28/80, NJW 1981, 2184, 2185; v. 19. Oktober 1993, IX ZR 184/92, NJW 1994, 128, 129).
  • RG, 25.11.1911 - VI 66/11

    Bierabnahmevertrag; Gute Sitten

    Auszug aus BGH, 23.04.1999 - V ZR 62/98
    Die bloße Kenntnis eines Dritten von einer solchen Verpflichtung und seine Mitwirkung an der Verletzung derartiger Pflichten bedeuten - für sich genommen - keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung der Berechtigten im Sinne von § 826 BGB (st. Rspr., vgl. RGZ 78, 14, 18; 103, 419, 421; BGHZ 12, 308, 318).
  • RG, 23.01.1922 - VI 481/21

    Verleitung zum Vertragsbruch

    Auszug aus BGH, 23.04.1999 - V ZR 62/98
    Die bloße Kenntnis eines Dritten von einer solchen Verpflichtung und seine Mitwirkung an der Verletzung derartiger Pflichten bedeuten - für sich genommen - keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung der Berechtigten im Sinne von § 826 BGB (st. Rspr., vgl. RGZ 78, 14, 18; 103, 419, 421; BGHZ 12, 308, 318).
  • OLG Stuttgart, 19.10.2022 - 3 U 101/22

    Geltung der Schriftform für Beitritt zum Darlehensvermittlungsvertrag

    Sittenwidrigkeit käme deshalb allenfalls in Betracht im Rahmen der Vertragsdurchführung, z.B. in Form der Vertragsvereitelung durch kollusives Zusammenwirken des Schuldners mit einem Dritten zum Nachteil des Gläubigers (vgl. Beispiele bei Wilhelmi in: Erman BGB, Kommentar, 16. Aufl. 2020, § 826 Rn. 28), Verleiten zum Vertragsbruch (BGH, Urteil vom 23. April 1999 - V ZR 62/98 -, juris) oder durch Täuschung über die Entstehung von Ansprüchen mit der Folge, dass diese verjähren (BGH, Urteil vom 28. Januar 1977 - I ZR 171/75 -, juris).
  • OLG Schleswig, 22.04.2004 - 5 U 156/02

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch Vereitelung der Erfüllung eines

    Wohl hat die Rechtsprechung bisher das bloße wissentliche Ausnutzen des Vertragsbruchs eines anderen noch nicht isoliert als Fall des § 826 BGB angesehen (st. Rspr., vgl. RGZ 78, 14, 18; 103, 419, 421; BGHZ 12, 308, 318; BGH NJW 1981, 2184, 2185; NJW-RR 1999, 1186), sondern nur dann, wenn zusätzliche Umstände hinzutraten, etwa die Verletzung einer gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht durch den vertragsbrechenden Teil (BGHZ 12, 308 ff.), die Herbeiführung des Vertragsbruchs durch Täuschung oder Drohung (vgl. BGH WM 1970, 245, 246), die Herbeiführung des Vertragsbruchs durch Versprechen einer überhöhten Gegenleistung (BGH NJW-RR 1999, 1186, 1187) oder durch Freistellung von Schadensersatzansprüchen (BGH NJW 1981, 2184, 2186) oder die Planhaftigkeit des Zusammenwirkens des Dritten mit dem vertragsbrechenden Teil (BGH MDR 192, 854; ebenso bereits RGZ 62, 137, 139; 90, 351, 355).
  • BGH, 06.12.2005 - VI ZR 103/05

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers mangels

    Auch ist Vortrag zu Umständen, nach denen das Handeln des außerhalb des Darlehens- und des Treuhandvertrages stehenden Beklagten zu 2 als mit einer loyalen Rechtsgesinnung schlechthin unvereinbar erschiene (vgl. Senatsurteil vom 2. Juni 1981 - VI ZR 28/80 - NJW 1981, 2184; BGH, Urteil vom 23. April 1999 - V ZR 62/98 - NJW-RR 1999, 1186), nicht dargetan.
  • OLG Düsseldorf, 13.04.2006 - U (Kart) 19/05

    Verstoß gegen ein vertraglich vereinbartes ausschließliches Vertriebsrecht;

    Der Vorwurf der Sittenwidrigkeit ist aber nur dann begründet, wenn es sich um schwerwiegende Verstöße gegen das Anstandsgefühl handelt; er stützt sich auf ein Vorgehen des Dritten, das mit den Grundbedürfnissen loyaler Rechtsgesinnung unvereinbar ist (BGH NJW 1994, 128 f. m.w.Nachw.; BGH NJW-RR 1999, 1186).
  • OLG Frankfurt, 23.11.2001 - 25 U 29/01

    Haftung des Sequesters

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  • OLG Hamm, 14.02.2013 - 22 U 14/12

    Unwirksame Zwischenveräußerung kein Eintragungshindernis!

    Dass ein Vertrag sittenwidrig sein kann, wenn er zu dem Zweck abgeschlossen wird, schuldrechtliche Rechte Dritter zu vereiteln, ist in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt (vgl. RGZ 81, 86; 89, 90; BGHZ 60, 102, 104 = NJW 1973, 465; NJW 1981, 2184, 2185; NJW 1988, 1716, 1717; NJW 1988, 902, 903; NJW-RR 1996, 869; NJW-RR 1999, 1186; Sack/Fischinger, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2011, § 138 Rn. 447).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2000 - 15 U 106/99
    Vielmehr liegt eine sittenwidrige Schädigung des Berechtigten im Sinne des § 826 BGB nur dann vor, wenn in dem Eindringen des Dritten in die Vertragsbeziehungen ein besonderes Maß an Rücksichtslosigkeit gegenüber dem Betroffenen hervortritt, das Handeln des Dritten als mit einer loyalen Rechtsgesinnung unvereinbar erscheint (BGH NJW 1994, 128, 129; NJW-RR 1999, 1186, 1187; BGHZ 12, 309, 317 f).
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