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   BGH, 17.09.1958 - V ZR 63/58   

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https://dejure.org/1958,639
BGH, 17.09.1958 - V ZR 63/58 (https://dejure.org/1958,639)
BGH, Entscheidung vom 17.09.1958 - V ZR 63/58 (https://dejure.org/1958,639)
BGH, Entscheidung vom 17. September 1958 - V ZR 63/58 (https://dejure.org/1958,639)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1958, 2061
  • MDR 1959, 30
  • DNotZ 1959, 49
  • DB 1958, 1327
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.02.1952 - I ZR 96/51

    Sport-Toto. Vertragsbedingungen

    Auszug aus BGH, 17.09.1958 - V ZR 63/58
    Die Revision erachtet durch das Berufungsgericht auch die Grundsätze verletzt, die die Rechtsprechung hinsichtlich der sogen. Anscheinsvollmacht entwickelt hat (BGHZ 5, 111, 116; LM BGB § 167 Nr. 4; NJW 1956, 1673; LM BGB § 164 Nr. 9).
  • BGH, 08.05.1952 - IV ZR 208/51

    Verwaltungsrecht eines Miterben

    Auszug aus BGH, 17.09.1958 - V ZR 63/58
    Die Frage, ob langjährige Vergebung eines Tankstellengrundstücks zu seiner ordnungsgemäßen Verwaltung gehören würde, wäre jedoch nur insofern von Bedeutung, als eine zur Erhaltung notwendige, von einem Miterben oder Gesamthänder allein vorgenommene rechtsgeschäftliche Maßregel trotzdem auch nach außen für die Gesamthand nicht wirksam wäre, wenn sie, etwa unter Berücksichtigung der Mittel des Nachlasses oder Gesamtgutes, keine Maßregel ordnungsmäßiger Verwaltung wäre (BGHZ 6, 76, 81).
  • BGH, 17.09.1954 - V ZR 35/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.09.1958 - V ZR 63/58
    Vielmehr hält die Beklagte, wenn auch nicht allein, die Anlage auf dem Grundstück der Klägerinnen im Sinne des Urteils des Senats vom 17. September 1954 - V ZR 35/54 - LM BGB § 1004 Nr. 14; siehe auch BGHZ 19, 126, 129. Die Revision meint, die Beklagte sei deswegen nicht Störer, weil die Beseitigung des Tankstellengerätes nicht von ihrem Willen abhänge.
  • BGH, 25.11.1955 - V ZR 37/54

    Rechtsweg bei Eigentumsstörung

    Auszug aus BGH, 17.09.1958 - V ZR 63/58
    Vielmehr hält die Beklagte, wenn auch nicht allein, die Anlage auf dem Grundstück der Klägerinnen im Sinne des Urteils des Senats vom 17. September 1954 - V ZR 35/54 - LM BGB § 1004 Nr. 14; siehe auch BGHZ 19, 126, 129. Die Revision meint, die Beklagte sei deswegen nicht Störer, weil die Beseitigung des Tankstellengerätes nicht von ihrem Willen abhänge.
  • BGH, 27.09.1956 - II ZR 178/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.09.1958 - V ZR 63/58
    Die Revision erachtet durch das Berufungsgericht auch die Grundsätze verletzt, die die Rechtsprechung hinsichtlich der sogen. Anscheinsvollmacht entwickelt hat (BGHZ 5, 111, 116; LM BGB § 167 Nr. 4; NJW 1956, 1673; LM BGB § 164 Nr. 9).
  • BGH, 10.11.2006 - V ZR 46/06

    Ablage von Postsendungen auf Gemeinschaftsflächen eines vermieteten Hauess

    So verhält es sich nicht nur, wenn dem Dritten ein Recht zusteht, das den Anspruch des Eigentümers ausschließt, sondern in entsprechender Anwendung von § 986 Abs. 1 Satz 1 BGB auch dann, wenn einem anderen ein solches Recht gegenüber dem Eigentümer zusteht und der Dritte mit dessen Einverständnis handelt (Senat, Urt. v. 17. September 1958, V ZR 63/58, NJW 1958, 2061, 2062; BGHZ 110, 313, 315; MünchKomm-BGB/Medicus, 4. Aufl., § 1004 Rdn. 69; Staudinger/Gursky, BGB [2006], § 1004, Rdn. 200; Medicus, SchlHAnz 1963, 269, 270).
  • BGH, 05.05.2006 - V ZR 139/05

    Rechtstellung des Besitzers eines zugangslosen Grundstücks; Einräumung eines

    Soweit der Eigentümer des angrenzenden Grundstücks den Zugang über sein Grundstück zu dulden hat, kann der Mieter des zugangslosen Grundstücks ein bereits bestehendes Notwegrecht dem Eigentümer des duldungspflichtigen Grundstücks entsprechend § 986 Abs. 1 Satz 1 BGB (Senatsurt. v. 17. September 1958, V ZR 63/58, BGH NJW 1958, 2061, 2062) entgegen halten (Senatsurt. v. 10. Juli 1963, V ZR 32/62, NJW 1963, 1917, 1918).
  • BGH, 08.03.1990 - III ZR 81/88

    Aufwendungsersatzanspruch des Eigentümers eines vermieteten Grundstücks

    Die damit verbundene Eigentumseinwirkung mußte die Klägerin freilich zunächst dulden; denn die Beklagte handelte im Einvernehmen mit der TVHG, die ihrerseits aufgrund mietvertraglicher Vereinbarungen mit der Klägerin zu einer entsprechenden Grundstücksnutzung befugt war (vgl. BGH Urteil vom 17. September 1958 - V ZR 63/58 = LM Nr. 13 zu § 164 BGB).
  • BGH, 10.07.1998 - V ZR 60/97

    Inanspruchnahme des Grundstücksverkäufers für Störungen nach der Besitzübergang

    Der Mieter oder Pächter des Käufers kann einem Abwehranspruch des Verkäufers aus dem Eigentum das Recht des Käufers zur beliebigen Nutzung der Sache entgegensetzen (§ 986 Abs. 1 Satz 1 BGB entspr.; vgl. BGH, Urt. v. 17. September 1958, V ZR 63/58, NJW 1958, 2061).
  • BGH, 21.03.1997 - V ZR 217/95

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs des Eigentümers wegen Veränderung des

    Die Gestattung der Nutzung der Grundstücke zum Betrieb der Tankstelle durch R. B. schloß einen Anspruch aus dem Eigentum an den Grundstücken auf Entfernung der Tanks gegen die Beklagte aus (vgl. zu § 1004 BGB Senatsurt. v. 17. März 1958, V ZR 63/58, NJW 1958, 2061, 2062).
  • BGH, 05.06.2009 - V ZR 117/08

    Umfang eines Notwegerechts

    Er und damit auch die Beklagten zu 2 und 3, die ihr Recht von diesem ableiten (dazu: Senat , Urt. v. 5. Mai 2006, V ZR 139/05, NJW-RR 2006, 1160, 1161), könnte vielmehr ohne weiteres von dem Kläger entsprechend § 986 BGB (dazu: Senat , Urt. v. 17. September 1958, V ZR 63/58, NJW 1958, 2061, 2062; Urt. v. 5. Mai 2006, aaO) die Duldung der Benutzung seines Grundstücks in dem durch die zu beanspruchende Dienstbarkeit bestimmten Umfang verlangen.
  • OLG Koblenz, 23.04.2009 - U 646/08

    Wechsel eines gemeindlichen Energieversorgers nach Auslaufen eines

    Aber auch dem Eigentümer der Anlagen stünde ein Abwehrrecht zu, weil er als mittelbarer Besitzer der störenden Anlagen sich auf das Duldungsrecht des unmittelbaren Besitzers berufen kann (§ 986 Abs. 1 Satz 1 BGB in entsprechender Anwendung; BGH NJW 1958, 2061).
  • BGH, 04.07.1966 - VIII ZR 90/64

    Haftung des angeblichen Vertretenen kraft Duldungs- oder Anscheinsvollmacht

    Das Berufungsgericht stellt, wie der nachfolgende Satz zeigt, Geschäfte, bei denen keine "besonderen Umschließungen" eine Rolle spielen, den Geschäften größeren Umfange oder längerer Dauer gegenüber, bei denen nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 17. September 1958 (V ZR 63/58 - NJW 1958, 2061 = LM BGB § 164 Nr. 13) größere Anforderungen an die Sorgfaltspflicht des Geschäftspartners gestellt werden müssen.
  • OLG Brandenburg, 22.08.2006 - 11 U 53/05

    Haftung des Vertretenen bei Zweifeln an der Bevollmächtigung bzw. deren Umfang

    Die Grundsätze der Anscheinsvollmacht gelten jedoch nicht für ungewöhnliche Geschäfte und für Verträge, die einer gründlichen Vorbereitung bedürfen (BGH NJW 1958, 2061; LM § 164 Nr. 34).
  • OLG Düsseldorf, 17.07.2000 - 9 U 112/00

    Besitzschutzansprüche des Nachbarn

    Dabei kann offen bleiben, ob die Antragsgegnerin sich auf diese Vereinbarung bereits deshalb nicht berufen kann, weil sie an ihr nicht beteiligt ist, oder ob sie etwaige Rechte gegenüber der Antragstellerin von einem Dritten ableiten könnte (zu der vergleichbaren Frage im Rahmen des § 1004 Abs. 2 BGB vgl. BGH, NJW 1958, 2061, 2062, der dort § 986 Abs. 1 Satz.1 Fall 2. für entsprechend anwendbar hält).
  • BGH, 12.07.1967 - V ZR 137/64

    Ausübung des Vorkaufsrechts eines Miterben - Beurteilung des dinglichen

  • OLG Hamburg, 11.05.2009 - 9 U 253/08

    Zustandekommen eines Maklervertrags

  • BGH, 22.01.1970 - VII ZR 37/68

    Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Architektenvertrages - Anforderungen

  • BGH, 29.03.1962 - VII ZR 238/60
  • OLG Stuttgart, 19.10.1979 - 15 U 57/78

    Eheliche Lebensgemeinschaft; Gesetzliches Besitzmittlungsverhältnis;

  • BGH, 01.12.1975 - II ZR 59/74

    Voraussetzungen einer Rechtsscheinsvollmacht - Stillschweigende Genehmigung eines

  • BGH, 09.10.1961 - VIII ZR 95/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.11.1959 - V ZR 94/59

    Rechtsmittel

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