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   BGH, 15.04.1994 - V ZR 79/93   

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https://dejure.org/1994,1000
BGH, 15.04.1994 - V ZR 79/93 (https://dejure.org/1994,1000)
BGH, Entscheidung vom 15.04.1994 - V ZR 79/93 (https://dejure.org/1994,1000)
BGH, Entscheidung vom 15. April 1994 - V ZR 79/93 (https://dejure.org/1994,1000)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Restitutionsverfahren - Veränderung von Vermögenswerten - Unterlassungspflicht - Grundstück - Zurückübertragung - Veränderungssperre für Baumaßnahmen - Investitionsvorrangbescheid

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Veränderungssperre während des Restitutionsverfahrens; Unterlassungspflicht des Verfügungsberechtigten; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Unternehmensgrundstück; Unternehmensbeeinträchtigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Veränderungssperre während des Restitutionsverfahrens; Ausschluß der Rückübertragung eines wirtschaftlich genutzten Grundstücks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 126, 1
  • NJW 1994, 1723
  • ZIP 1994, 818
  • MDR 1995, 248
  • MDR 1995, 249
  • NJ 1994, 415
  • WM 1994, 979
  • DB 1994, 1467
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (4)

  • BezG Magdeburg, 14.03.1991 - 4 S 2/91

    Rückübertragungsansprüche in den neuen Bundesländern: Unterlassungsanspruch gegen

    Auszug aus BGH, 15.04.1994 - V ZR 79/93
    Objektiv wertverbessernde Maßnahmen, die die bisherige Nutzungsart nicht nachhaltig ändern, stellen dagegen auch dann keine unzumutbare Beeinträchtigung des Berechtigten dar, wenn ihre Vornahme nicht im Hinblick auf dessen Interesse mit Rücksicht auf seinen wirklichen oder mutmaßlichen Willen gefordert ist (Rapp, in: Kimme, Offene Vermögensfragen, § 3 VermG Rdn. 79 ff; vgl. auch BezG Magdeburg ZIP 1991, 546; BezG Frankfurt/Oder VIZ 1992, 71; Busche, DtZ 1991, 294).
  • BezG Frankfurt/Oder, 01.10.1991 - 13 T 43/91
    Auszug aus BGH, 15.04.1994 - V ZR 79/93
    Objektiv wertverbessernde Maßnahmen, die die bisherige Nutzungsart nicht nachhaltig ändern, stellen dagegen auch dann keine unzumutbare Beeinträchtigung des Berechtigten dar, wenn ihre Vornahme nicht im Hinblick auf dessen Interesse mit Rücksicht auf seinen wirklichen oder mutmaßlichen Willen gefordert ist (Rapp, in: Kimme, Offene Vermögensfragen, § 3 VermG Rdn. 79 ff; vgl. auch BezG Magdeburg ZIP 1991, 546; BezG Frankfurt/Oder VIZ 1992, 71; Busche, DtZ 1991, 294).
  • BGH, 19.02.1993 - V ZR 269/91

    Nutzungsrechte an beschlagnahmten DDR-Grundstücken

    Auszug aus BGH, 15.04.1994 - V ZR 79/93
    Gegenstand des Unterlassungsgebots können deshalb nicht nur Maßnahmen sein, die zum rechtlichen Ausschluß des Rückübertragungsanspruchs, etwa nach § 5 VermG, führen oder einen Wertausgleich nach § 7 VermG nach sich ziehen (vgl. dazu Senatsurt. BGHZ 121, 347).
  • Drs-Bund, 28.04.1992 - BT-Drs 12/2480
    Auszug aus BGH, 15.04.1994 - V ZR 79/93
    Die Ergänzung des Satzes 3 sollte nach dem erklärten Willen des Gesetzgebers klarstellen, "daß von der Verfügungsbeschränkung des Satzes 1 ebenso wie von den dazugehörigen Ausnahmevorschriften der Sätze 2 und 5 auch solche Geschäftsbesorgungen erfaßt werden, die nicht rechtsgeschäftlicher Natur sind" (Amtl. Begründung, BT-Drucks. 12/2695 i.V.m. BT-Drucks. 12/2480, S. 41; vgl. auch § 2 Abs. 3 InVorG i.d.F. des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes mit amtl. Begründung, BT-Drucks. 12/2480, S. 64).
  • BGH, 17.07.2015 - V ZR 84/14

    VermG § 3 Abs. 3 Satz 2 Buchstabe b, Satz 4, § 7 Abs. 7 Satz 4 Nr. 3

    Nach § 3 Abs. 3 Satz 2 Buchstabe b VermG ist der Verfügungsberechtigte zur Vornahme der tatsächlichen Maßnahmen (Senat, Urteil vom 15. April 1994 - V ZR 79/83, BGHZ 126, 1, 7; Urteil vom 16. Dezember 2005 - V ZR 195/04, NJW-RR 2006, 733 Rn. 12) und zum Abschluss der Rechtsgeschäfte (bspw. von Bau- und Kreditverträgen: Senat, Urteil vom 16. Dezember 2005 - V ZR 195/04, NJW-RR 2006, 733 Rn. 12) berechtigt, die zur Erhaltung und Bewirtschaftung des Vermögenswerts erforderlich sind.
  • BGH, 17.06.2004 - III ZR 335/03

    Rechtsnatur der Pflicht zur Information über den Eingang eines

    Mit diesem Unterlassungsgebot soll insbesondere einem Erlöschen des Rückübertragungsanspruchs durch Verfügungen über den Vermögenswert vorgebeugt und eine Aushöhlung der künftigen Rechtsstellung verhindert werden (vgl. BGHZ 126, 1, 5; Senatsurteil BGHZ 136, 57, 61).

    Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung anerkannt, daß der Berechtigte das Unterlassungsgebot auf dem Zivilrechtsweg gegen den Verfügungsberechtigten durchsetzen kann (vgl. BGHZ 124, 147; 126, 1).

    Nur dann, wenn ein Rückübertragungsantrag offensichtlich unbegründet ist (vgl. die aus § 1 Abs. 2 Satz 2 GVO entnommene Wertung) oder wenn ein Ausschlußgrund nach den §§ 4, 5 VermG offensichtlich eingreift, gebieten es der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie eine am Eigentumsschutz orientierte Gesetzesauslegung, den Verfügungsberechtigten beim Gebrauch seines Eigentums oder seiner Verfügungsmacht von den Beschränkungen des § 3 Abs. 3 Satz 1 freizuhalten (vgl. BGHZ 126, 1, 9, 10 f).

  • BGH, 16.12.1994 - V ZR 177/93

    Herausgabe von Nutzungsentgelten

    Der zusätzliche Unterlassungsanspruch schützt die künftige Dispositionsbefugnis des Berechtigten gegen zwischenzeitliche Veränderungen (Senatsurt. v. 15. April 1994, V ZR 79/93, WM 1994, 979 [BGH 15.04.1994 - V ZR 79/93], für BGHZ 126, 1 [BGH 15.04.1994 - V ZR 79/93] bestimmt).

    Der Unterlassungsanspruch setzt nämlich nur voraus, daß der Anspruch auf Rückübertragung nicht offensichtlich unbegründet ist (Senatsurt. v. 15. April 1994, V ZR 79/93 aaO.).

    Der Berechtigte, der seinen Anspruch nach den Anmeldeverordnungen der DDR angezeigt hatte, war durch das an den Verfügungsberechtigten gerichtete Unterlassungsgebot des § 3 Abs. 3 Satz 1 VermG gegen bestimmte Rechtsgeschäfte und tatsächliche Maßnahmen (Senatsurt. v. 15. April 1994, V ZR 79/93 aaO.), die seinen Rückübertragungsanspruch beeinträchtigten, geschützt.

  • BGH, 10.12.2015 - III ZR 27/14

    Amtshaftung eines Landkreises bei rechtswidriger Erteilung einer

    Danach ist der Verfügungsberechtigte nicht befugt, den Vermögenswert ganz oder teilweise zu zerstören, zu beschädigen oder in seiner Substanz oder Nutzungsart zu verändern (Senat, Urteil vom 21. Oktober 1999 - III ZR 130/98, BGHZ 143, 18, 31; BGH, Urteil vom 15. April 1994 - V ZR 79/93, BGHZ 126, 1, 5 f; Redeker/Hirtschulz/Tank in Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, VermG, § 3 Rn. 242 [Stand September 2013]; Säcker-Busche in Säcker, Vermögensrecht, 1995, § 3 Rn. 125).
  • BGH, 12.06.1997 - III ZR 105/96

    Kostenerstattungsanspruch bei Erfüllung einer Rechtspflicht des Eigentümers durch

    Mit dem Unterlassungsgebot sollte insbesondere einem Erlöschen des Rückübertragungsanspruchs durch Verfügungen über den Vermögenswert vorgebeugt und eine Aushöhlung der künftigen Rechtsstellung, etwa durch langfristige Verpflichtungsverträge, verhindert werden (vgl. BGHZ 126, 1, 5 [BGH 15.04.1994 - V ZR 79/93] ; Fieberg/Reichenbach, VermG, § 3 Rn. 24, 28 f; Wasmuth, in: Rechtshandbuch Vermögen und Investitionen in der ehemaligen DDR, § 3 VermG Rn. 186).

    Der Ausnahmeregelung liegt die Überlegung zugrunde, daß der Verfügungsberechtigte in der Zeit bis zur - nicht absehbaren - Entscheidung über den Rückübertragungsanspruch befugt bleiben soll, Rechtsgeschäfte und Maßnahmen tatsächlicher Natur (vgl. hierzu BGHZ 126, 1, 4) [BGH 15.04.1994 - V ZR 79/93] vorzunehmen, die dem tatsächlichen und wirtschaftlichen Bestand des Vermögenswertes dienen.

    In den Erläuterungen der Bundesregierung wird diese Wahrnehmung von Interessen, die sich bei einem begründeten Restitutionsanspruch in der Person des Berechtigten auswirkt, als "Notgeschäftsführung" bezeichnet (BT-Drucks. 11/7831, S. 5; vgl. zu diesem Begriff auch BGHZ 126, 1, 6 [BGH 15.04.1994 - V ZR 79/93] ; Säcker/Busche, Vermögensrecht, § 3 VermG Rn. 171 ff; Kinne, in: Rädler/Raupach/Bezzenberger, Vermögen in der ehemaligen DDR, § 3 VermG Rn. 119 f); dem entspricht es, daß in Rechtsprechung und Literatur allgemein die treuhänderische Stellung des Verfügungsberechtigten im Verhältnis zum Berechtigten hervorgehoben wird (vgl. BGHZ 128, 210, 211 [BGH 16.12.1994 - V ZR 177/93] ; Fieberg/Reichenbach, § 3 VermG Rn. 32; Wasmuth a.a.O. § 3 VermG Rn. 187; Horn, Das Zivil- und Wirtschaftsrecht im neuen Bundesgebiet, 2. Aufl., § 13 Rn. 183; Thomas, in: Kimme, Offene Vermögensfragen, § 3 VermG Rn. 102).

  • BGH, 16.12.2005 - V ZR 195/04

    Belastung des Grundstücks durch den Verfügungsberechtigten

    Nach § 3 Abs. 3 Satz 2 Buchstabe b VermG ist der Verfügungsberechtigte nicht nur zur Vornahme der dazu nötigen tatsächlichen Maßnahmen berechtigt (Senat, BGHZ 126, 1, 7).
  • BGH, 15.01.1999 - V ZR 163/96

    Erlöschen einer Grunddienstbarkeit

    Allerdings ist der Verfügungsberechtigte, bisher hinsichtlich beider Grundstücke der Beklagte, wenn ein - nicht offensichtlich unbegründeter (Senat BGHZ 126, 1) - Restitutionsantrag vorliegt, verpflichtet, den Abschluß dinglicher Rechtsgeschäfte oder die Eingehung langfristiger vertraglicher Verpflichtungen ohne Zustimmung des Berechtigten zu unterlassen (§ 3 Abs. 3 Satz 1 VermG).
  • BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 55.96

    Enteignung nach dem Baulandgesetz - Unlautere Machenschaft - Rückgabeausschluß

    Eine Beeinträchtigung des Unternehmens ist "erheblich" im Sinne des § 5 Abs. 1 Buchst. d VermG, wenn sie die Lebensfähigkeit des Unternehmens berührt (wie BGH, Urteil vom 15. April 1994 - V ZR 79/93 - NJW 1994, 1723 [1726]).

    Dabei reicht es aus, wenn sich eine solche Gefahr bei langfristiger Betrachtung der Ertragslage ergibt (BGH, Urteil vom 15. April 1994 - V ZR 79/93 - NJW 1994, 1723 [1726]).

  • OVG Brandenburg, 05.02.2003 - 4 B 195/02

    Vermögensrecht, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Verschulden der

    Zwar ist zuzugestehen, dass tatsächlich nur nicht offensichtlich unbegründete Restitutionsanträge die Verfügungssperre des § 3 Abs. 3 VermG auslösen (vgl. Beschluss des Senats vom 10. September 2001 - 4 B 42/01.Z - VIZ 2002, 40, 41 f. m. w. N.; BGH, Urteil vom 15. April 1994 - V ZR 79/93 -, NJW 1994, 1723, 1725).

    (BGH, Urteil vom 15. April 1994 - V ZR 79/93 -, NJW 1994, 1723, 1725; vgl. auch Wasmuth, in: Rechtshandbuch Vermögen und Investitionen in der ehemaligen DDR, Stand 38. Lfg. September 2002, B 100 § 3 VermG Rn 316).

    Dass das durch die Grundbuchbestellung gesicherte Darlehen zur Erhaltung des Vermögenswertes erforderlich und daher die zugrunde liegenden schuldrechtlichen und dinglichen Rechtsgeschäfte ausnahmsweise nach § 3 Abs. 3 Satz 2 Buchst. b) VermG zulässig waren (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 15. April 1994 - V ZR 79/93 -, NJW 1994, 1723, 1724), klingt im Vortrag des Antragstellers zwar ebenfalls an.

  • BVerwG, 28.07.1994 - 7 C 60.93

    Rückgabe eines mit dem entzogenen Unternehmen nicht vergleichbaren Unternehmens

    Dieses an die Anmeldung des Restitutionsanspruchs anknüpfende Unterlassungsgebot soll den Berechtigten vor einer Vereitelung oder Aushöhlung seines Restitutionsanspruchs schützen; es betrifft daher, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 15. April 1994 - V ZR 79/93 - (NJW 1994, 1723) unter Bezugnahme auf § 3 Abs. 3 Satz 3 VermG näher dargelegt und begründet hat, über seinen Wortlaut hinaus auch tatsächliche Maßnahmen, die geeignet sind, den angemeldeten Restitutionsanspruch zu beeinträchtigen.

    Will der Berechtigte während der Dauer des Restitutionsverfahrens für ihn nachteilige Veränderungen des Unternehmensbestands zuverlässig verhindern, muß er sich um die vorläufige Einweisung in den Besitz des Unternehmens gemäß § 6 a VermG bemühen (vgl. BGH, Urteil vom 15. April 1994, a.a.O.).

  • BGH, 28.06.2002 - V ZR 165/01

    Voraussetzungen des Anspruchs des Verfügungsberechtigten auf Erstattung der

  • BGH, 05.07.2001 - III ZR 235/00

    Kostenerstattungsanspruch des staatlichen Verwalters

  • BVerwG, 04.04.2012 - 8 C 6.11

    Früher Restitutionsantrag; Grundstücksverkehrsgenehmigung; isolierte

  • BGH, 11.04.2008 - V ZR 117/07

    Aufwendungsersatzansprüche des Bucheigentümers zu Unrecht eingetragenen

  • BGH, 12.07.2012 - III ZR 104/11

    Amtspflichtverletzung bei Restitutionsbegehren: Mitteilungspflicht der

  • BGH, 20.11.2014 - III ZR 494/13

    Amtshaftung eines Landkreises im Beitrittsgebiet wegen Erteilung einer

  • OVG Sachsen, 16.05.2001 - 1 B 673/00
  • BVerwG, 07.11.1995 - 7 C 71.94

    Anfechtung des Investitionsvorrangbescheids

  • BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 64.96

    Unternehmensrückgabe - Ausschlußfrist - Quorum als Anmeldevoraussetzung -

  • VerfGH Berlin, 12.12.2012 - VerfGH 166/10

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde: Verhältnis von Grundstücksverkehrsgenehmigung

  • OVG Brandenburg, 10.09.2001 - 4 B 42/01

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen eine sofort

  • OLG Brandenburg, 03.02.1999 - 13 U 53/98

    Verfügungsberechtigter; Grundsätze der schuldrechtlichen Surrogation;

  • OLG Jena, 18.10.1995 - 2 U 628/95

    SMAD-Enteignung

  • OLG Dresden, 14.11.1997 - 6 W 1526/97

    Rechtsnatur des Unterlassungsanspruchs; Sicherung durch Vormerkung

  • VG Berlin, 14.02.1995 - 9 A 298.94

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen einen Investitionsvorrangbescheid; Hinreichende

  • VG Berlin, 10.08.1994 - 15 A 514.93

    Zuordnung eines Flurstücks; Dienen volkseigenen Vermögens für kommunale Aufgaben

  • VG Berlin, 20.10.1994 - 29 A 731.93

    Wiederaufgreifen des Genehmigungsverfahrens bei offensichtlicher Unbegründetheit

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