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Rechtsprechung
   BGH, 12.10.2011 - V ZR 8/10   

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https://dejure.org/2011,2081
BGH, 12.10.2011 - V ZR 8/10 (https://dejure.org/2011,2081)
BGH, Entscheidung vom 12.10.2011 - V ZR 8/10 (https://dejure.org/2011,2081)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10 (https://dejure.org/2011,2081)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 42 Abs 2 ZPO, § 44 Abs 3 ZPO
    Richterablehnung: Entscheidung über Ablehnungsgesuch durch das Gericht selbst; dienstliche Äußerung des abgelehnten Richters

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Annahme der Besorgnis der Befangenheit ohne weiteres bzgl. eines Richters bei Zugrundelegung einer der Partei ungünstigen Rechtsauffassung

  • rewis.io

    Richterablehnung: Entscheidung über Ablehnungsgesuch durch das Gericht selbst; dienstliche Äußerung des abgelehnten Richters

  • ra.de
  • rewis.io

    Richterablehnung: Entscheidung über Ablehnungsgesuch durch das Gericht selbst; dienstliche Äußerung des abgelehnten Richters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42 Abs. 2; ZPO § 44 Abs. 3
    Zulässigkeit der Annahme der Besorgnis der Befangenheit ohne weiteres bzgl. eines Richters bei Zugrundelegung einer der Partei ungünstigen Rechtsauffassung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Keine richterl. Befangenheit bei ungünstiger Rechtauffassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Richterablehnung wegen einer der Partei ungünstigen Rechtsauffassung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Äußerung einer für eine Partei ungünstigen Rechtsauffassung: Keine Befangenheit! (IBR 2012, 1056)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 61
  • MDR 2012, 49
 
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Wird zitiert von ... (183)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 3084/06

    Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG)

    Auszug aus BGH, 12.10.2011 - V ZR 8/10
    Diese Bezeichnung sei auch unter Berücksichtigung des Gebots, dass "Ablehnungsgesuche vollständig zu erfassen und gegebenenfalls wohlwollend auszulegen (BVerfG, NJW 2007, 3771, 3773; NJW-RR 2008, 72, 74)" seien, nicht als eine zulässige Ablehnung einzelner Richter zu interpretieren.

    Vor diesem verfassungsrechtlichen Hintergrund kommt die Annahme einer solchen Besorgnis in Betracht, wenn die Auslegung des Gesetzes oder dessen Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar ist oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite dieser Verfassungsgarantie in grundlegender Weise verkennt (vgl. auch BVerfG, NJW 2005, 3410, 3411aaO; NJW-RR 2008, 72, 74; jeweils mwN).

    Dem das erste Ablehnungsgesuch als unzulässig zurückweisenden Senatsbeschluss liegt die zutreffende Rechtsauffassung zugrunde, dass die abgelehnten Richter auch im Zivilprozess in bestimmten Fallgruppen ausnahmsweise über unzulässige Ablehnungsgesuche selbst entscheiden dürfen, dass hierzu nicht nur rechtsmissbräuchliche Gesuche zählen, sondern auch solche, mit denen ein Spruchkörper als solcher abgelehnt wird (BVerfG, NJW 2007, 3771, 3772), und dass bei der Frage, ob Letzteres der Fall ist, das Gesuch vollständig zu erfassen und gegebenenfalls wohlwollend auszulegen ist (BVerfG, aaO, S. 3773; vgl. auch BVerfG, NJW-RR 2008, 72, 74).

  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

    Auszug aus BGH, 12.10.2011 - V ZR 8/10
    Das gilt auch dann, wenn ein Gericht rechtsfehlerhaft über ein Ablehnungsgesuch selbst entschieden hat (BVerfG, NJW 2005, 3410, 3411).

    Vor diesem verfassungsrechtlichen Hintergrund kommt die Annahme einer solchen Besorgnis in Betracht, wenn die Auslegung des Gesetzes oder dessen Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar ist oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite dieser Verfassungsgarantie in grundlegender Weise verkennt (vgl. auch BVerfG, NJW 2005, 3410, 3411aaO; NJW-RR 2008, 72, 74; jeweils mwN).

  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung des abgelehnten Richters

    Auszug aus BGH, 12.10.2011 - V ZR 8/10
    Diese Bezeichnung sei auch unter Berücksichtigung des Gebots, dass "Ablehnungsgesuche vollständig zu erfassen und gegebenenfalls wohlwollend auszulegen (BVerfG, NJW 2007, 3771, 3773; NJW-RR 2008, 72, 74)" seien, nicht als eine zulässige Ablehnung einzelner Richter zu interpretieren.

    Dem das erste Ablehnungsgesuch als unzulässig zurückweisenden Senatsbeschluss liegt die zutreffende Rechtsauffassung zugrunde, dass die abgelehnten Richter auch im Zivilprozess in bestimmten Fallgruppen ausnahmsweise über unzulässige Ablehnungsgesuche selbst entscheiden dürfen, dass hierzu nicht nur rechtsmissbräuchliche Gesuche zählen, sondern auch solche, mit denen ein Spruchkörper als solcher abgelehnt wird (BVerfG, NJW 2007, 3771, 3772), und dass bei der Frage, ob Letzteres der Fall ist, das Gesuch vollständig zu erfassen und gegebenenfalls wohlwollend auszulegen ist (BVerfG, aaO, S. 3773; vgl. auch BVerfG, NJW-RR 2008, 72, 74).

  • BVerwG, 05.12.1975 - VI C 129.74

    Abgelehnte Richter - Unzulässige Mitwirkung - Entscheidung über Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BGH, 12.10.2011 - V ZR 8/10
    Darüber hinaus wird in der Entscheidung in den Blick genommen, dass ein Ablehnungsgesuch auch dann hinreichend individualisiert sein kann, wenn es sich unterschiedslos gegen alle Angehörigen eines Spruchkörpers richtet, und dass dies in Betracht kommt, wenn die Befangenheit aus konkreten in einer Kollegialentscheidung enthaltenen Anhaltspunkten hergeleitet wird (vgl. auch BVerwGE 50, 36, 37 f. mwN).
  • OLG Düsseldorf, 12.07.2016 - Kart 3/16

    Übernahme Kaiser's durch Edeka: Beschwerde gegen Ministererlaubnis

    Entscheidend ist deshalb allein, ob aus der Sicht eines vernünftig und besonnen denkenden Beteiligten unter den gegebenen Umständen des konkreten Falles objektive Gründe bestehen, an der Unvoreingenommenheit des Amtswalters zu zweifeln (Kopp/Ramsauer, a.a.O. § 21 Rn. 16; Schmitz , a.a.O. § 21 Rn. 10; Ritgen, a.a.O. § 21 Rn. 2, 13; vgl. auch BVerfG, NJW 2014, 1465; BGH, NJW-RR 2012, 61).
  • BGH, 08.07.2021 - I ZR 196/15

    A) Die Geschäftsstelle des Bundesgerichtshofs ist als Geschäftsstelle des

    Im Ablehnungsverfahren geht es nur um deren (Un-)Parteilichkeit und nicht um die Richtigkeit ihrer Handlungen und Entscheidungen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61 Rn. 7; Beschluss vom 14. November 2019 - NotSt (Brfg) 4/18, juris Rn. 5).
  • BGH, 28.03.2017 - RiZ(R) 1/15

    Richterdienstgerichtliches Verfahren: Befangenheitsablehnung bei Mitwirkung eines

    Die Einholung ergänzender dienstlicher Stellungnahmen zu den auf die - nach Ansicht des Antragstellers unvollständigen und fehlerhaften - dienstlichen Stellungnahmen gestützten zusätzlichen Ablehnungsgründen konnte unterbleiben, weil es hierzu keiner weiteren Tatsachenfeststellung bedarf (vgl. BGH Beschluss vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10 - NJW-RR 2012, 61 Rn. 11).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.02.2012 - V ZR 8/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,7692
BGH, 10.02.2012 - V ZR 8/10 (https://dejure.org/2012,7692)
BGH, Entscheidung vom 10.02.2012 - V ZR 8/10 (https://dejure.org/2012,7692)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 2012 - V ZR 8/10 (https://dejure.org/2012,7692)
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Volltextveröffentlichungen (11)

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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.09.2008 - IX ZA 21/08

    Zurückweisung eines Prozesskostenhilfegesuchs gegen die Zurückweisung einer

    Auszug aus BGH, 10.02.2012 - V ZR 8/10
    Eine Entscheidung, die nach dem Gesetz unanfechtbar ist, kann auch über den Umweg einer Gegenvorstellung nicht anfechtbar gemacht werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Februar 2007 - IX ZA 41/06, Rn. 1 juris und vom 2. September 2008 - IX ZA 21/08, Rn. 2).
  • BGH, 22.02.2007 - IX ZA 41/06

    Ablehnung der Beiordnung eines Notanwalts

    Auszug aus BGH, 10.02.2012 - V ZR 8/10
    Eine Entscheidung, die nach dem Gesetz unanfechtbar ist, kann auch über den Umweg einer Gegenvorstellung nicht anfechtbar gemacht werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Februar 2007 - IX ZA 41/06, Rn. 1 juris und vom 2. September 2008 - IX ZA 21/08, Rn. 2).
  • VerfGH Bayern, 19.10.2010 - 111-VI-09

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde nach zweiter Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 10.02.2012 - V ZR 8/10
    Das Verfahren vor dem ordentlichen Gericht ist daher beendet, wenn dieses nach Prüfung der Anhörungsrüge eine "Selbstkorrektur" der Ausgangsentscheidung ablehnt (BayVerfGH, NJW-RR 2011, 430).
  • OLG Frankfurt, 23.06.2020 - 20 W 155/15

    Voraussetzungen der Rüge der Verletzung rechlichen Gehörs nach § 44 FamFG

    Eine Gehörsrüge nach § 44 FamFG findet gegen eine Entscheidung, mit der bereits eine Gehörsrüge zurückgewiesen worden ist, aber nicht statt (vgl. BGH, Beschluss vom 10.02.2012, Az. V ZR 8/10, Tz. 2; OLG Nürnberg, Beschluss vom 06.08.2014, Az. 7 UF 1272/13, Tz. 5; beide zitiert nach juris; Meyer-Holz in Keidel, FamFG, 20. Aufl., § 44 FamFG, Rn. 51; Gomille in Haußleiter, FamFG, 2. Aufl., § 44 FamFG, Rn. 2; Bacher in BeckOK ZPO, 36. Edition, Stand: 01.03.2020, § 321a ZPO, Rn. 6).
  • BGH, 06.06.2016 - V ZA 35/15

    Richterablehnung: Zulässigkeit der Ablehnung des gesamten Spruchkörpers;

    Abgelehnt werden kann nur der einzelne Richter, nicht aber das Gericht als solches oder eine Gerichtsabteilung (Senat, Beschlüsse vom 28. April 2011 - V ZR 8/10, juris Rn. 3 mwN und vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61 Rn. 8).

    Der eine Anhörungsrüge nach § 321a ZPO als unzulässig verwerfende oder als unbegründet zurückweisende Beschluss ist nach § 321a Abs. 4 Satz 4 ZPO unanfechtbar (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Februar 2012 - V ZR 8/10, juris; BayVerfGH, NJW-RR 2011, 430; Zöller/Vollkommer, ZPO, 31. Aufl., § 321a Rn. 19).

  • BAG, 19.11.2014 - 10 AZN 618/14

    Weitere Anhörungsrüge - Gegenvorstellung

    Eine weitere Anhörungsrüge ist nicht statthaft (vgl. zum wortgleichen § 321a Abs. 4 Satz 4 ZPO: BGH 10. Februar 2012 - V ZR 8/10 -; zuvor schon BVerfG 26. April 2011 - 2 BvR 597/11 - Rn. 5) .

    Eine nach § 78a Abs. 4 Satz 4 ArbGG unanfechtbare Entscheidung kann auch nicht dadurch einer erneuten Überprüfung zugeführt werden, dass im Gewand einer Gegenvorstellung die Behauptung vorgebracht wird, es sei durch die Zurückweisung der Anhörungsrüge erneut der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt worden (vgl. BGH 10. Februar 2012 - V ZR 8/10 - Rn. 3 mwN) .

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Rechtsprechung
   BGH, 28.04.2011 - V ZR 8/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,10645
BGH, 28.04.2011 - V ZR 8/10 (https://dejure.org/2011,10645)
BGH, Entscheidung vom 28.04.2011 - V ZR 8/10 (https://dejure.org/2011,10645)
BGH, Entscheidung vom 28. April 2011 - V ZR 8/10 (https://dejure.org/2011,10645)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anhörungsrüge gegen einen den Antrag auf Prozesskostenhilfe zurückweisenden Beschluss ist bei "neuer und eigenständiger" Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch den BGH selbst zulässig; Zulässigkeit einer Anhörungsrüge gegen einen den Antrag auf ...

  • Wolters Kluwer

    Die Ablehnung des gesamten Spruchkörpers eines Gerichts wegen Befangenheit ist in Anlehnung an § 42 ZPO unzulässig; Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Anhörungsrüge bzgl. des Antrags auf Festellung der Befangenheit eines gesamten Spruchkörpers

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 42; ZPO § 321a
    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Anhörungsrüge bzgl. des Antrags auf Festellung der Befangenheit eines gesamten Spruchkörpers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Unzulässige Anhörungsrüge

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 3084/06

    Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG)

    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - V ZR 8/10
    In diesen Fällen entscheidet - abweichend vom Wortlaut des § 45 Abs. 1 ZPO - das Gericht unter Mitwirkung der abgelehnten Richter (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2009 - I ZB 85/08, Rn. 3 juris; BVerfG, NJW 2007, 3771, 3772; NJW-RR 2008, 72, 73).

    Diese Bezeichnung der Senatsmitglieder ist auch unter Berücksichtigung des Gebots, das Ablehnungsgesuch vollständig zu erfassen und gegebenenfalls wohlwollend auszulegen (BVerfG, NJW 2007, 3771, 3773; NJW-RR 2008, 72, 74), nicht als eine zulässige Ablehnung einzelner Richter zu interpretieren.

  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung des abgelehnten Richters

    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - V ZR 8/10
    In diesen Fällen entscheidet - abweichend vom Wortlaut des § 45 Abs. 1 ZPO - das Gericht unter Mitwirkung der abgelehnten Richter (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2009 - I ZB 85/08, Rn. 3 juris; BVerfG, NJW 2007, 3771, 3772; NJW-RR 2008, 72, 73).

    Diese Bezeichnung der Senatsmitglieder ist auch unter Berücksichtigung des Gebots, das Ablehnungsgesuch vollständig zu erfassen und gegebenenfalls wohlwollend auszulegen (BVerfG, NJW 2007, 3771, 3773; NJW-RR 2008, 72, 74), nicht als eine zulässige Ablehnung einzelner Richter zu interpretieren.

  • BGH, 04.02.2002 - II ARZ 1/01

    Ablehnung sämtlicher Richter eines Gerichts

    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - V ZR 8/10
    Eindeutig unzulässig ist die Ablehnung eines gesamten Spruchkörpers eines Gerichts, weil nach § 42 ZPO nur der einzelne Richter, nicht aber das Gericht als solches oder eine Gerichtsabteilung abgelehnt werden kann (BGH, Beschlüsse vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, NJW 1974, 55, 56 und vom 4. Februar 2002 - II ARZ 1/01, NJW-RR 2002, 789).
  • BFH, 20.11.2009 - III S 20/09

    Unzulässige Richterablehnung - Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung gegen

    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - V ZR 8/10
    Es benennt auch keine konkreten, auf eine Befangenheit der einzelnen Mitglieder des Senats hinweisende Anhaltspunkte (vgl. BFH, Beschluss vom 20. November 2009 - III S 20/09, Rn. 4 juris).
  • BGH, 07.11.1973 - VIII ARZ 14/73

    Zur rechtsmissbräuchliche Ablehnung von Richtern - Ablehnung einzelner Richter

    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - V ZR 8/10
    Eindeutig unzulässig ist die Ablehnung eines gesamten Spruchkörpers eines Gerichts, weil nach § 42 ZPO nur der einzelne Richter, nicht aber das Gericht als solches oder eine Gerichtsabteilung abgelehnt werden kann (BGH, Beschlüsse vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, NJW 1974, 55, 56 und vom 4. Februar 2002 - II ARZ 1/01, NJW-RR 2002, 789).
  • BGH, 22.10.2009 - I ZB 85/08

    Weitere Mitwirkung der abgelehnten Richter in klaren Fällen eines unzulässigen

    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - V ZR 8/10
    In diesen Fällen entscheidet - abweichend vom Wortlaut des § 45 Abs. 1 ZPO - das Gericht unter Mitwirkung der abgelehnten Richter (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2009 - I ZB 85/08, Rn. 3 juris; BVerfG, NJW 2007, 3771, 3772; NJW-RR 2008, 72, 73).
  • BGH, 17.01.2018 - V ZB 214/17

    Mitwirkung der abgelehnten Richter bei eindeutig unzulässigen oder

    In diesen Fällen entscheidet - abweichend vom Wortlaut des § 45 Abs. 1 ZPO - das Gericht unter Mitwirkung der abgelehnten Richter (vgl. Senat, Beschlüsse vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61 und vom 6. Juni 2016 - V ZA 35/15, juris Rn. 2 mwN) und ohne Einholung einer dienstlichen Äußerung des abgelehnten Richters (BFHE 201, 483, 485).

    Ein Ablehnungsgesuch lässt sich deshalb auch nicht als ein an sich zulässiges Ablehnungsgesuch gegen alle beteiligten Mitglieder des Senats auslegen (vgl. Senat, Beschluss vom 28. April 2011 - V ZR 8/10, juris Rn. 4).

  • BGH, 29.04.2014 - VI ZR 243/10

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

    Soweit das Ablehnungsgesuch die übrigen an der Entscheidung vom 11. Juni 2011 beteiligten Richter betrifft, ist es unzulässig, weil nach § 42 ZPO nur der einzelne Richter, nicht aber das Gericht als solches oder eine Gerichtsabteilung abgelehnt werden kann (BGH, Beschlüsse vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, NJW 1974, 55, 56, vom 4. Februar 2002 - II ARZ 1/01, NJW-RR 2002, 789, und vom 28. April 2011 - V ZR 8/10, juris).
  • BGH, 09.02.2012 - VII ZA 15/11

    Zulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs gegen einen Richter wegen lediglich

    In diesen Fällen entscheidet - abweichend vom Wortlaut des § 45 Abs. 1 ZPO - das Gericht unter Mitwirkung der abgelehnten Richter (BGH, Beschlüsse vom 28. April 2011 - V ZR 8/10, Rn. 2 juris; vom 22. Oktober 2009 - I ZB 85/08, Rn. 3 juris; BVerfG, NJW 2007, 3771, 3772; NJW-RR 2008, 72, 73).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.05.2021 - VerfGH 195/20

    Verfassungsbeschwerde gegen einen die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens

    Unzulässig ist ein Ablehnungsgesuch, wenn der Ablehnende - wie hier der Beschwerdeführer - letztlich nur die Tatsache beanstandet, ein Richter habe an einer vorausgegangenen - dem Ablehnenden ggf. missfallenden - Gerichtsentscheidung mitgewirkt, aber keine konkreten Anhaltspunkte vorbringt, die bei einer objektiven und vernünftigen Betrachtung auf eine Befangenheit in dem nachfolgenden Verfahren hindeuten könnten (siehe z. B. BVerfG, Beschlüsse vom 24. Februar 2006 - 2 BvR 836/04, NJW 2006, 3129 = juris, Rn. 49, vom 20. März 2007 - 2 BvR 1730/06, juris, Rn. 50, und vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11, juris, Rn. 30; BGH, Beschlüsse vom 28. April 2011 - V ZR 8/10, juris, Rn. 4, vom 1. Juli 2014 - VIII ZB 27/14, juris, Rn. 1, und vom 17. Januar 2018 - V ZB 214/17, juris, Rn. 4).
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Rechtsprechung
   BGH, 25.09.2014 - V ZR 8/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,32191
BGH, 25.09.2014 - V ZR 8/10 (https://dejure.org/2014,32191)
BGH, Entscheidung vom 25.09.2014 - V ZR 8/10 (https://dejure.org/2014,32191)
BGH, Entscheidung vom 25. September 2014 - V ZR 8/10 (https://dejure.org/2014,32191)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 579 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, § 321a Abs. 5 Satz 2 ZPO, § 321a Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 87 Abs. 1 Halbsatz 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung der Besorgnis der Befangenheit eines Richters nach dem Eintritt der Rechtskraft nur unter den Voraussetzungen einer Nichtigkeitsklage

  • rechtsportal.de

    Geltendmachung der Besorgnis der Befangenheit eines Richters nach dem Eintritt der Rechtskraft nur unter den Voraussetzungen einer Nichtigkeitsklage

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 579 Abs. 1 Nr. 3
    Geltendmachung der Besorgnis der Befangenheit eines Richters nach dem Eintritt der Rechtskraft nur unter den Voraussetzungen einer Nichtigkeitsklage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.03.1999 - III ZR 72/98

    Befangenheit eines Schiedsrichters

    Auszug aus BGH, 25.09.2014 - V ZR 8/10
    Nach dem Eintritt der Rechtskraft kann die Besorgnis der Befangenheit eines Richters grundsätzlich nur noch unter den Voraussetzungen einer Nichtigkeitsklage nach § 579 Abs. 1 Nr. 3 ZPO geltend gemacht werden (vgl. BGH, Urteil vom 4. März 1999 - III ZR 72/98, BGHZ 141, 90, 93).
  • BGH, 25.04.2012 - IX ZR 126/10

    Zulässigkeit einer Anhörungsrüge vor dem BGH bei unterlassener Einlegung

    Auszug aus BGH, 25.09.2014 - V ZR 8/10
    Die Anhörungsrüge vom 19. April 2012 ist offensichtlich unzulässig, weil die Rüge - wenn sie sich gegen den eine Nichtzulassungsbeschwerde zurückweisenden Beschluss richtet - durch einen am Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt erhoben werden muss (BGH, Beschluss vom 25. April 2012 - IX ZR 126/10, juris Rn. 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.2016 - 1 S 783/16

    Richterablehnung in Anhörungsrügeverfahren

    Nach Eintritt der Rechtskraft kann die Besorgnis der Befangenheit nur mit der Nichtigkeitsklage und nur unter den einschränkenden Voraussetzungen des § 579 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, hier i.V.m. § 153 VwGO geltend gemacht werden, nämlich dann wenn das Ablehnungsgesuch bereits vor Erlass für begründet erklärt worden war (vgl. BGH, Urt. v. 04.03.1999 - III ZR 72/98 - BGHZ 141, 90; Beschl. v. 25.09.2014 - V ZR 8/10 - juris).

    Erst wenn die Anhörungsrüge Erfolg hat und das Verfahren insoweit gemäß § 152a Abs. 5 Satz 2 VwGO in die frühere Lage zurückversetzt wird und daher eine rechtskräftige Entscheidung nicht mehr entgegensteht, kommt eine Richterablehnung in Betracht (so zutr. Kaufmann und Rudisile, je a.a.O.; ebenso BGH, Beschl. v. 24.01.2012, a.a.O. und OLG Nürnberg, a.a.O., für die StPO: Ablehnungsgesuch unzulässig, wenn der behauptete Gehörsverstoß nicht vorliegt; ebenso für die ZPO bei unzulässiger Anhörungsrüge: BGH, Beschl. v. 25.09.2014, a.a.O.).

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