Rechtsprechung
   BGH, 17.10.2003 - V ZR 84/02   

Volltextveröffentlichungen (6)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249
    Schadensmindernde Berücksichtigung von Steuervorteilen; Darlegungs- und Beweislast

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilien- Sind Steuervorteile bei der Schadensberechnung zu berücksichtigen?

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse

  • financialmind.de (Kurzinformation)

    Gewerbemiete: Nicht intaktes Neubau-Umfeld lässt Miete schmelzen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Steuervorteile sind bei der Schadensberechnung zu berücksichtigen! (IBR 2004, 167)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2004, 79
  • NZBau 2004, 48
  • NZM 2004, 100
  • IBR 2004, 167



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Wird zitiert von ... (70)  

  • BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04  

    Anrechnung steuerlicher Vorteile auf Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler

    Nach den Grundsätzen über die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast in Bezug auf Vorteile, die den Schaden mindern (vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 2003 - V ZR 84/02 - NJW 2004, 79, 81) wird es in der neuen Berufungsverhandlung in erster Linie Sache der Kläger sein, auf die Berechnungen der Beklagten zu 2 bezüglich der behaupteten Steuervorteile der Kläger im Einzelnen zu erwidern und gegebenenfalls darzulegen, dass sie - anders als nach der vorstehend dargestellten Sicht der steuerrechtlichen Lage - doch mit einer bestimmten Besteuerung im Zusammenhang mit der Abtretung ihrer KG-Anteile Zug um Zug gegen Zahlung des Schadensersatzbetrages zu rechnen haben.
  • BGH, 19.06.2008 - VII ZR 215/06  

    Immobilien - Großer Schadensersatz: Vorteilsausgleichung der AfA-Steuervorteile?

    Die Anrechnung von Vorteilen muss dem Zweck des Schadensersatzes entsprechen und darf weder den Geschädigten unzumutbar belasten noch den Schädiger unbillig entlasten (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 2007 - VII ZR 81/06, BGHZ 173, 83; Urteil vom 17. Oktober 2003 - V ZR 84/02, NJW-RR 2004, 79, 80; Urteil vom 25. Februar 1988 - VII ZR 152/87, BauR 1988, 347).
  • BGH, 28.09.2005 - IV ZR 82/04  

    Erbrecht - Mitwirkungspflicht der Erben bei Verkauf eines Nachlassgrundstücks

    Ist eine Feststellungsklage gemäß § 256 ZPO - wie hier - in zulässiger Weise erhoben worden, braucht ein Kläger nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht nachträglich zur Leistungsklage überzugehen, wenn dies im Lauf des Rechtsstreits möglich wird (vgl. BGH, Urteile vom 17. Oktober 2003 - V ZR 84/02 - NJW-RR 2004, 79 unter B II 1; 4. Juni 1996 - VI ZR 123/95 - NJW 1996, 2725 unter II c; 15. November 1977 - VI ZR 107/76 - NJW 1978, 210 unter I 2 a und ständig).
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