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   BGH, 18.03.1970 - V ZR 84/67   

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https://dejure.org/1970,1785
BGH, 18.03.1970 - V ZR 84/67 (https://dejure.org/1970,1785)
BGH, Entscheidung vom 18.03.1970 - V ZR 84/67 (https://dejure.org/1970,1785)
BGH, Entscheidung vom 18. März 1970 - V ZR 84/67 (https://dejure.org/1970,1785)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vollmacht - Vertretungsmacht - Stellvertreter - Erklärter und mutmaßlicher Wille - Auslegung des Parteiwillens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 167
    Ermittlung des Inhalts und Umfang einer Vollmacht

Papierfundstellen

  • DNotZ 1970, 411
  • WM 1970, 557
  • DB 1970, 1126
  • DB 1970, 1922
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.11.1962 - VII ZR 75/61

    Anforderungen an die stillschweigende Erteilung einer Vollmacht; Abgrenzung von

    Auszug aus BGH, 18.03.1970 - V ZR 84/67
    Das gleiche hat für die Erwägungen zu gelten, mit denen das Berufungsgericht das Vorliegen einer Anscheinsvollmacht (vgl. BGH Urteil vom 5. November 1962 - VII ZR 75/61, LM BGB § 167 Nr. 13) verneint.
  • BGH, 14.03.1969 - V ZR 61/66

    Duldung der Zwangsvollstreckung aus einer Sicherungshypothek - Auslegung einer

    Auszug aus BGH, 18.03.1970 - V ZR 84/67
    Soweit die Revision zunächst meint, der Revisionsrichter könne die Auslegung des Tatrichters, Frau S. sei in der Urkunde zur Belastung des gesamten Grundbesitzes nicht ermächtigt worden, "ohne Einschränkung" nachprüfen, übersieht sie allerdings, daß im Wortlaut der Grundbucheintragung auf die Eintragungsbewilligung (und damit auf die Vollmacht) nicht Bezug genommen worden ist (vgl. Senatsurteil vom 14. März 1969 - V ZR 61/66, WM 1969, 661, 662) und schon deshalb die Auslegung des Tatrichters nur daraufhin nachgeprüft werden kann, ob sie die gerügten Verstöße gegen die bei individuellen Willenserklärungen zu beachtenden Auslegungsgrundsätze aufweist.
  • BGH, 30.11.1966 - V ZR 199/63
    Auszug aus BGH, 18.03.1970 - V ZR 84/67
    Der zugunsten der Beklagten im Grundbuch eingetragene Widerspruch entkräftet die Vermutung nicht (vgl. Urteil des Senats vom 30. November 1966 - V ZR 199/63 S. 11).
  • BGH, 08.03.1961 - VIII ZR 49/60
    Auszug aus BGH, 18.03.1970 - V ZR 84/67
    Soweit der Berufungsrichter untersucht hat, ob die Beklagte im Hinblick auf eine Duldungsvollmacht (vgl. BGH Urteil vom 8. März 1961 - VIII ZR 49/60, TM BGB § 167 Nr. 10) die Handlung ihrer Tochter gegen sich gelten lassen muß, hat er bei Würdigung der hierzu erhobenen Beweise nur die Überzeugung gewinnen können, es sei nicht bewiesen, daß die Beklagte von den "von Frau S. vollmachtslos vorgenommenen Grundstücksbelastungen ... vor April 1964 Kenntnis erlangt" habe, und dazu bemerkt, daß die Voraussetzungen der Duldungsvollmacht, "deren Vorliegen die Klägerin zu beweisen hätte, nicht nachgewiesen" seien.
  • BGH, 19.09.1969 - V ZR 52/67

    Duldung der Zwangsvollstreckung wegen eines Zinsanspruchs - Wirksamkeit der

    Auszug aus BGH, 18.03.1970 - V ZR 84/67
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 19. September 1969 - V ZR 52/67 - S. 9 dargelegt hat, kommt es bei der Feststellung von Inhalt und Umfang einer Vollmacht nicht nur auf den Wortlaut der über sie ausgestellten Urkunde an.
  • BGH, 26.09.1969 - V ZR 135/66

    Vermutung der Richtigkeit des Grundbuchs

    Auszug aus BGH, 18.03.1970 - V ZR 84/67
    Bei Prüfung der Frage, ob die für den Standpunkt der Klägerin sprechende Vermutung widerlegt (nicht etwa nur erschüttert) sei, ist davon auszugehen, daß nicht nur der aus dem Grundbuch sich ergebende Tatbestand zu widerlegen ist, sondern auch jede andere rechtliche Möglichkeit, sofern eine entsprechende Behauptung aufgestellt wird (vgl. Urteil des Senats vom 26. September 1969, V ZR 135/66, WM 1969, 1352, 1353; Staudinger a.a.O. Rdn. 33).
  • BGH, 20.07.2016 - VIII ZR 238/15

    Wohnraummiete: Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung bei unwirksamer

    Der Umfang einer Vollmacht bestimmt sich nach dem Willen des Vollmachtgebers, und zwar in der Form, in der der Geschäftspartner den Willen namentlich nach dem mit der Vollmacht verfolgten Zweck und dem ihm zugrunde liegenden Rechtsgeschäft nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte erkennen muss (BGH, Urteil vom 18. März 1970 - V ZR 84/67, WM 1970, 557 unter II A).
  • BGH, 14.01.2010 - III ZR 173/09

    Beauftragung eines externen Laborarztes mit einer Blutuntersuchung: Umfang der

    Bei der Auslegung sind insoweit auch die begleitenden Umstände, insbesondere der Zweck der Vollmacht und das zugrunde liegende Rechtsgeschäft zu berücksichtigen (BGH, Urteile vom 18. März 1970 - V ZR 84/67 - DB 1970, 1126, und 9. Juli 1991 - XI ZR 218/90 - aaO; MünchKomm-BGB/Schramm, aaO).
  • BGH, 16.11.1979 - V ZR 93/77

    Vorlegung einer Urkunde in beglaubigter Abschrift

    Da die Vermutung der Rechtsinhaberschaft die Vermutung umfaßt, das Recht sei auf die Weise, die der als berechtigt Eingetragene für sich in Anspruch nimmt, erworben worden (vgl. BGB-RGRK/ Augustin, 12. Aufl. § 891 Rdn. 22 m.w.N.), wird auch die hier für eine wirksame Hypothekenbestellung erforderliche Vertretungsmacht vermutet (vgl. Senatsurteil vom 18. März 1970, V ZR 84/67, LM § 891 BGB Nr. 5).
  • BGH, 11.05.2017 - I ZB 63/16

    Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Schiedsabrede in einem "Share Purchase

    Lagen danach die Voraussetzungen für die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Vollmachtsurkunden mit dem von der Rechtsbeschwerde behaupteten Inhalt mangelnder Ermächtigung zum Abschluss der Schiedsvereinbarung nicht vor, konnte das Kammergericht den Umfang der Vollmacht ohne weiteres auf Grundlage des nach dem unstreitigen Sachvortrag der Parteien erklärten Willens des Vollmachtgebers bestimmen (vgl. zur Maßgeblichkeit des erklärten Willens des Vollmachtgebers für den Umfang der Vollmacht BGH, Urteil vom 18. März 1970 - V ZR 84/67, WM 1970, 557, juris Rn. 23).
  • BGH, 18.05.1988 - IVa ZR 59/87

    Mißbrauch der Vertretungsmacht

    Da die Vollmachtsurkunde bei Abschluß der Vereinbarung vorgelegt wurde, ist bei der Auslegung des Umfangs der Vollmacht von ihrem Wortlaut auszugehen, es sind aber auch die - dem Geschäftsgegner erkennbaren - begleitenden Umstände, der Zweck der Vollmacht und das zugrunde liegende Rechtsgeschäft zu berücksichtigen (BGH Urteil vom 18. März 1970 - V ZR 84/67 - DB 1970, 1126).
  • BGH, 14.01.1972 - V ZR 164/69

    Voraussetzungen für die Löschung einer Hypothek - Nichtbestehen der einer

    Es sei jedoch bemerkt, daß sich jeder - auch der Vertragspartner - auf die Vermutung des § 891 BGB berufen kann, für den das Bestehen oder Nichtbestehen des Rechts von Bedeutung ist (Urteil des Senats vom 18. März 1970, V ZR 84/67, WM 1970, 557 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 11.02.1972 - V ZR 186/70

    Versagung einer für die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts erforderlichen

    Auf diese Vermutung kann sich auch der im Grundbuch eingetragene Vertragspartner berufen (Senatsurteil vom 18. März 1970, V ZR 84/67, WM 1970, 557 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 29.10.1971 - V ZR 122/68

    Eigentum an zwei Begräbnisplätzen auf dem Gemeindefriedhof - Voraussetzungen der

    Vielmehr hatten die Kläger zu behaupten und gegebenenfalls zu beweisen, daß die Beklagte weder auf die von ihr etwa geltend gemachte noch auf sonstige nach den Umständen in Betracht kommende Art das Eigentum erlangt haben könne (Senatsurteile vom 18. März 1970, V ZR 84/67, LM BGB § 891 Nr. 5; vom 26. September 1969, V ZR 135/66, WM 1969, 1352, 1353; Soergel/Baur, BGB 10. Aufl. § 891 Nr. 14; Staudinger/Seufert, BGB 11. Aufl. § 891 Nr. 33; BGB-RGRK, 11. Aufl. § 891 Anm. 24).
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