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   BGH, 27.01.2012 - V ZR 92/11   

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https://dejure.org/2012,724
BGH, 27.01.2012 - V ZR 92/11 (https://dejure.org/2012,724)
BGH, Entscheidung vom 27.01.2012 - V ZR 92/11 (https://dejure.org/2012,724)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 2012 - V ZR 92/11 (https://dejure.org/2012,724)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 533 ZPO, § 767 ZPO, § 768 ZPO, § 794 Abs 1 Nr 5 ZPO, § 797 Abs 2 ZPO
    Vollstreckungsgegenklage und Klauselgegenklage bei Vollstreckung aus einer notariellen Urkunde: Beurteilung der Sachdienlichkeit der Klageänderung in zweiter Instanz

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die gerichtliche Begründung zur Verneinung der Sachdienlichkeit einer Klageänderung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zulässigkeit der Klageänderung in Klauselgegenklage bei weiterhin verfolgter Abwendung der Zwangsvollstreckung

  • rewis.io

    Vollstreckungsgegenklage und Klauselgegenklage bei Vollstreckung aus einer notariellen Urkunde: Beurteilung der Sachdienlichkeit der Klageänderung in zweiter Instanz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 533; ZPO § 802
    Anforderungen an die gerichtliche Begründung zur Verneinung der Sachdienlichkeit einer Klageänderung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Sachdienliche Klageänderung in Zwangsvollstreckungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 27.09.2006 - VIII ZR 19/04

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung im Berufungsverfahren

    Auszug aus BGH, 27.01.2012 - V ZR 92/11
    a) Bei der Beurteilung der Sachdienlichkeit steht dem Berufungsgericht ein Ermessensspielraum zu; die Beurteilung ist der Nachprüfung durch das Revisionsgericht nur daraufhin unterworfen, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff der Sachdienlichkeit verkannt oder die Grenzen des Ermessens überschritten hat (siehe nur BGH, Urteil vom 27. September 2006 - VIII ZR 19/04, NJW 2007, 2414, 2415 mit umfangreichen Nachweisen).

    aa) Die Beurteilung der Sachdienlichkeit erfordert eine Berücksichtigung, Bewertung und Abwägung der beiderseitigen Interessen (BGH, Urteil vom 27. September 2006 - VIII ZR 19/04, NJW 2007, 2414, 2415).

    Zu verneinen ist die Sachdienlichkeit regelmäßig nur dann, wenn ein völlig neuer Prozessstoff in den Rechtsstreit eingeführt werden soll, bei dessen Beurteilung das Ergebnis der bisherigen Prozessführung nicht verwertet werden kann (BGH, Urteil vom 27. September 2006 - VIII ZR 19/04, NJW 2007, 2414, 2415).

    Die in § 533 Nr. 2 ZPO genannte weitere Voraussetzung neben der Sachdienlichkeit für die Zulässigkeit der Klageänderung, nämlich dass diese auf Tatsachen gestützt werden kann, die das Berufungsgericht seiner Verhandlung und Entscheidung ohnehin nach § 529 ZPO zugrunde zu legen hat (siehe dazu BGH, Urteil vom 27. September 2006 - VIII ZR 19/04, NJW 2007, 2414 ff.), ist erfüllt.

  • BGH, 16.10.2008 - IX ZR 183/06

    Übertragung eines anhängigen Verfahrens auf einen anderen Senat des

    Auszug aus BGH, 27.01.2012 - V ZR 92/11
    Maßgebend ist der Gedanke der Prozesswirtschaftlichkeit, für den es entscheidend darauf ankommt, ob und inwieweit die Zulassung der Klageänderung zu einer sachgemäßen und endgültigen Erledigung des Streits zwischen den Parteien führt, der den Gegenstand des anhängigen Verfahrens bildet, und einem anderenfalls zu erwartenden weiteren Rechtsstreit vorbeugt; in einem solchen Fall steht es der Sachdienlichkeit nicht entgegen, dass durch die Zulassung der Klageänderung in der Berufungsinstanz neue Parteierklärungen und Beweiserhebungen notwendig werden und die Erledigung des Rechtsstreits dadurch verzögert wird (BGH, Urteil vom 16. Oktober 2009 - IX ZR 183/06, BGHR ZPO (21.10.2005) § 533 Sachdienlichkeit 1).

    Dass nunmehr auch darüber zu entscheiden war, ob die Beklagte in den Sicherungsvertrag zwischen der Klägerin und der D.         AG eingetreten ist, hindert nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Annahme der Sachdienlichkeit ebenfalls nicht (vgl. Urteil vom 16. Oktober 2009 - IX ZR 183/06, BGHR ZPO (21.10.2005) § 533 Sachdienlichkeit 1).

  • BGH, 10.01.1985 - III ZR 93/83

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung

    Auszug aus BGH, 27.01.2012 - V ZR 92/11
    Auch fehlt es an der Sachdienlichkeit einer Klageänderung in der Berufungsinstanz nicht deshalb, weil der Beklagte im Fall ihrer Zulassung eine Tatsacheninstanz verliert (BGH, Urteil vom 10. Januar 1985 - III ZR 93/83, NJW 1985, 1841, 1842).

    Dieses offensichtlich von dem Gesetzgeber nicht gewollte Ergebnis wird dadurch vermieden, dass es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Sachdienlichkeit einer in der zweiten Instanz vorgenommenen Klageänderung nicht entgegensteht, dass der Beklagte im Fall ihrer Zulassung eine Tatsacheninstanz verliert (Urteil vom 10. Januar 1985 - III ZR 93/83, NJW 1985, 1841, 1842).

  • BGH, 30.11.2005 - XII ZR 112/03

    Zulässigkeit der Berufung bei ausschließlicher Verfolgung einer Klageerweiterung

    Auszug aus BGH, 27.01.2012 - V ZR 92/11
    a) Die Berufung eines Klägers ist unzulässig, wenn sie den in der ersten Instanz erhobenen Klageanspruch nicht wenigstens teilweise weiterverfolgt, also eine erstinstanzliche Klageabweisung gar nicht in Zweifel zieht, sondern lediglich im Wege der Klageänderung oder Klageerweiterung einen neuen, bislang nicht geltend gemachten Anspruch zur Entscheidung stellt; die bloße Änderung oder Erweiterung der Klage in der zweiten Instanz kann nicht alleiniges Ziel des Rechtsmittels sein, vielmehr setzt ein derartiges Rechtsziel eine zulässige Berufung voraus (Senat, Urteil vom 15. März 2002 - V ZR 39/01, NJW-RR 2002, 1435, 1436; BGH, Beschluss vom 7. Mai 2003 - XII ZB 191/02, BGHZ 155, 21, 26; Urteil vom 30. November 2005 - XII ZR 112/03, NJW-RR 2006, 442, 443 mit umfangreichen Nachweisen).

    Maßgebend für die Beurteilung der Zulässigkeit ist das Klageziel bei Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht (BGH, Urteil vom 30. November 2005 - XII ZR 112/03, aaO).

  • BGH, 29.06.2011 - VII ZB 89/10

    Zwangsvollstreckung aus Grundschuld-Unterwerfungserklärungen

    Auszug aus BGH, 27.01.2012 - V ZR 92/11
    Denn die Abweichung trägt lediglich dem Umstand Rechnung, dass die Frage nach der Rechtsnachfolge der Beklagten auf der Gläubigerseite nunmehr in dem Verfahren über die Klauselgegenklage (§ 768 ZPO) zu entscheiden ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 29. Juni 2011 - VII ZB 89/10, NJW 2011, 2803, 2806 Rn. 26).
  • BGH, 13.01.2012 - V ZR 183/10

    Zulässigkeit einer Widerklage in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BGH, 27.01.2012 - V ZR 92/11
    Denn der gesamte in erster Instanz vorgetragene Tatsachenstoff gelangt in die Berufungsinstanz, auch wenn die Tatsachen erst durch eine in zweiter Instanz erfolgte Klageänderung erheblich geworden sind (Senat, Urteil vom 13. Januar 2012 - V ZR 183/10, Umdruck Seite 6).
  • BGH, 11.10.2000 - VIII ZR 321/99

    Beschwer des Berufungsklägers bei hilfsweiser Weiterverfolgung des (abgewiesenen)

    Auszug aus BGH, 27.01.2012 - V ZR 92/11
    Das ist von dem Senat von Amts wegen zu prüfen, weil es anderenfalls an einem rechtswirksamen Verfahren vor dem Revisionsgericht fehlt (st. Rspr. des Bundesgerichtshofs, siehe nur Urteil vom 11. Oktober 2000 - VIII ZR 321/99, NJW 2001, 226 mwN).
  • BGH, 03.12.2010 - V ZR 200/09

    Abtretung einer Grundschuld: Zulässigkeit von Einwendungen aus dem

    Auszug aus BGH, 27.01.2012 - V ZR 92/11
    Mit Urteil vom 3. Dezember 2010 (V ZR 200/09) hat der Senat das erste Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
  • BGH, 14.05.1992 - VII ZR 204/90

    Vollstreckungsgegenklage bei notariell beurkundeter Unterwerfungserklärung -

    Auszug aus BGH, 27.01.2012 - V ZR 92/11
    Bei der Klauselgegenklage nach § 768 ZPO wird dagegen nicht darüber entschieden, dass die Vollstreckung aus dem Titel unzulässig ist; vielmehr kann nur eine Entscheidung über die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus der erteilten Klausel herbeigeführt werden (vgl. BGH, Urteil vom 14. Mai 1992 - VII ZR 204/90, BGHZ 118, 229, 234 - für die Klauselerinnerung nach § 732 ZPO).
  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

    Auszug aus BGH, 27.01.2012 - V ZR 92/11
    § 533 ZPO knüpft in seinem Einleitungssatz an den allgemeinen Begriff der Klageänderung im Sinne von § 263 ZPO an; danach ist eine objektive Klageänderung gegeben, wenn bei gleichbleibendem oder geändertem Klagegrund ein anderer Klageantrag gestellt wird (Senat, Urteil vom 19. März 2004 - V ZR 104/03, BGHZ 158, 295, 305).
  • BGH, 14.03.2008 - V ZR 16/07

    Prozessuale Geltendmachung der Abänderung rechtskräftiger Unterlassungstitels

  • BGH, 15.03.2002 - V ZR 39/01

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein klageabweisendes Urteil

  • BGH, 07.05.2003 - XII ZB 191/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung als

  • BGH, 13.04.1994 - XII ZR 168/92

    Umdeutung der Zeugenbenennung eines Organs in einen Antrag auf Parteivernehmung

  • OLG Frankfurt, 16.12.2010 - 3 U 11/10

    Abtretbarkeit von Forderungen an eine Nichtbank

  • OLG Hamm, 04.04.2011 - 5 U 42/09

    Zulässigkeit der Änderung einer Vollstreckungsgegenklage in eine

  • OLG Köln, 24.09.1996 - 22 U 53/96

    Zulässigkeit der Vollstreckung an einem Anwaltsvergleich

  • OLG Brandenburg, 11.10.2006 - 13 U 50/06

    Vollstreckungsabwehrklage/Klauselgegenklage bei Fehlen einer

  • BGH, 19.12.2014 - V ZR 82/13

    Zwangsvollstreckung aus einer Unterwerfungserklärung in einem notariellen

    Mit diesen kann nur eine Entscheidung über die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus der erteilten Klausel herbeigeführt werden (BGH, Urteil vom 14. Mai 1992 - VII ZR 204/90, BGHZ 118, 229, 234 und Senat, Urteil vom 27. Januar 2012 - V ZR 92/11, juris Rn. 11).
  • BGH, 23.02.2018 - V ZR 101/16

    Schadensersatzanspruch eines Wohnungseigentümers gegen die restliche

    (1) Bei der Beurteilung der Sachdienlichkeit steht dem Berufungsgericht ein Ermessensspielraum zu; die Beurteilung ist der Nachprüfung durch das Revisionsgericht nur daraufhin unterworfen, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff der Sachdienlichkeit verkannt oder die Grenzen des Ermessens überschritten hat (Senat, Urteil vom 27. Januar 2012 - V ZR 92/11, BeckRS 2012, 5392 Rn. 13; BGH, Urteil vom 27. September 2006 - VIII ZR 19/04, NJW 2007, 2414, 2415 mwN).

    Eine Klageänderung ist danach nicht sachdienlich, wenn ein völlig neuer Streitstoff zur Beurteilung und Entscheidung gestellt wird, ohne dass dafür das Ergebnis der bisherigen Prozessführung verwertet werden kann (Senat, Urteil vom 27. Januar 2012 - V ZR 92/11, BeckRS 2012, 5392 Rn. 15; BGH, Urteil vom 4. Juli 2012 - VIII ZR 109/11, NJW 2012, 2662 Rn. 20).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.02.2019 - 16 Sa 983/18

    Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern - Klage einer Reporterin des ZDF

    Dass die Beklagte im Fall der Zulassung der Klageänderung eine Tatsacheninstanz verliert, steht der Sachdienlichkeit nicht entgegen (vgl. insoweit BGH, Urteil vom 27. Januar 2012 - V ZR 92/11 - zitiert nach Rn. 15 m.w.N.).
  • BGH, 15.02.2024 - VII ZR 42/22

    Auftragssumme als Bezugsgröße: Vertragsstrafenklausel unwirksam!

    Zwar steht dem Berufungsgericht bei der Beurteilung der Sachdienlichkeit ein Ermessensspielraum zu, wobei die Beurteilung der Nachprüfung durch das Revisionsgericht nur daraufhin unterworfen ist, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff der Sachdienlichkeit verkannt oder die Grenzen des Ermessens überschritten hat (vgl. zur Klageänderung: BGH, Urteil vom 23. Februar 2018 - V ZR 101/16 Rn. 52, NJW 2018, 2550; Urteil vom 27. Januar 2012 - V ZR 92/11 Rn. 13, juris).

    Sachdienlichkeit ist regelmäßig zu verneinen, wenn ein völlig neuer Prozessstoff in den Rechtsstreit eingeführt werden soll, bei dessen Beurteilung das Ergebnis der bisherigen Prozessführung nicht verwertet werden kann (BGH, Urteil vom 27. Januar 2012 - V ZR 92/11 Rn. 15, juris; Urteil vom 30. März 2011 - IV ZR 137/08 Rn. 9, juris; vgl. auch Urteil vom 6. April 2004 - X ZR 132/02, BauR 2004, 1807 = NZBau 2004, 389, juris Rn. 18).

  • BGH, 14.06.2013 - V ZR 148/12

    Vollstreckungsschutz: Wirksamkeit des "Eintritts" in den Sicherungsvertrag einer

    Auch diese Entscheidung hat der Senat aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen (Urteil vom 27. Januar 2012 - V ZR 92/11, ZfIR 2012, 251 [Leitsätze]).
  • BGH, 24.10.2014 - V ZR 45/13

    Zession einer Grundschuld: Sekundäre Darlegungslast des Zessionars bei konkretem

    Mit dieser Klage macht ein Schuldner geltend, dass die Zwangsvollstreckung aus einer von dem Notar nach §§ 726 ff. ZPO erteilten qualifizierten Vollstreckungsklausel unzulässig ist (vgl. Senat, Urteil vom 27. Januar 2012 - V ZR 92/11, juris Rn. 11; BGH, Urteil vom 14. Mai 1992 - VII ZR 204/90, BGHZ 118, 229, 234).
  • VerfGH Saarland, 08.07.2014 - Lv 6/13

    Peter Richter

    Selbst wenn von einer Klageänderung auszugehen wäre, könnte ihr Sachdienlichkeit im Übrigen schwerlich abgesprochen werden: Die Entscheidung über den Hilfsantrag auf "Neubescheidung" bedurfte keiner neuen tatsächlichen Feststellungen, sondern lediglich einer neuen rechtlichen Entschließung (vgl. BGH, Urt. v. 27.01.2012 - V ZR 92/11 - ZflR 2012, 251).
  • OLG Karlsruhe, 18.07.2019 - 17 U 204/18

    Inanspruchnahme des Vertragshändlers eines Automobilkonzerns wegen des Verkaufs

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die Einführung eines weiteren Streitgegenstandes im Streitfall sachdienlich ist, was fraglich sein dürfte, weil ein völlig neuer Prozessstoff in den Rechtsstreit eingeführt werden soll, bei dessen Beurteilung das Ergebnis der bisherigen Prozessführung nicht verwertet werden kann (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 27. Januar 2012 - V ZR 92/11 -, juris Rn. 15 mwN).
  • LSG Hessen, 11.03.2020 - L 6 AS 471/19

    1. Auch während eines anhängigen gerichtlichen Verfahrens wegen einer vorläufigen

    Eine Klageänderung in der Berufungsinstanz wäre danach zwar formal zulässig, aber letztlich sinnentleert (vgl. in diesem Sinne auch BGH, Urteil vom 27. Januar 2012 - V ZR 92/11 -, juris, Rn. 18; ähnl. Ulmer, Klageerweiterung im Berufungsverfahren - Skylla und Charybdis, SGb 2013, 207).
  • OLG Hamm, 04.06.2012 - 5 U 42/09

    Anforderungen an den Beitritt des Grundschuldgläubigers zum Sicherungsvertrag

    Auf die Ausführungen des Bundesgerichtshofes in seiner Entscheidung vom 27.01.2012 (V ZR 92/11) wird verwiesen; der erkennende Senat ist hieran gebunden, § 563 Abs. 2 ZPO.

    Als Anlage BE 3 (vgl. BA BGH V ZR 92/11) hat die Beklagte in grundbuchmäßiger Form (§ 29 Abs. 1 GBO) unter dem 10.03.2011 den " Eintritt " in den Sicherungsvertrag vom 03.04.2000 erklärt.

  • LAG Schleswig-Holstein, 05.11.2015 - 5 Sa 437/14

    Betriebsaufspaltung, Zuordnung, Arbeitnehmer, Betriebsübergang, Betriebsteil,

  • LAG Düsseldorf, 13.02.2019 - 12 Sa 905/18

    Anspruch auf Erhöhung der Arbeitszeit im Geltungsbereich des MTV Einzelhandel NRW

  • BGH, 04.04.2012 - V ZA 8/12

    Rüge der formellen Unwirksamkeit eines Vollstreckungstitels mit der

  • BGH, 24.01.2014 - V ZR 36/13

    Möglichkeit des Abstehens von Urkundenprozess in der Berufungsinstanz

  • OLG Oldenburg, 23.08.2016 - 2 U 27/16

    Unzulässigkeit der Vollstreckung aus einem gerichtlichen Vergleich; Übergang von

  • LAG München, 21.05.2015 - 3 Sa 68/15

    Weisungsrecht, Ermessungsreduzierung, Arbeitszeit, Nachtarbeitszuschläge,

  • OLG Braunschweig, 30.04.2015 - 8 U 66/13

    Schadensersatz und Schmerzensgeld aus Tierhalterhaftung; Adäquanz eines

  • BGH, 21.06.2012 - V ZB 270/11

    Vereinbarkeit eines nach dem Landesrecht bestehenden Selbsttitulierungsrechts von

  • BGH, 21.06.2012 - V ZB 269/11

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde bei der Geltendmachung einer Einwendung gegen

  • LG Karlsruhe, 21.03.2017 - 11 S 88/16

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Stimmrechtsmehrung bei Teilung

  • AG Frankfurt/Main, 08.11.2017 - 33 C 2574/16
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