Rechtsprechung
| BGH, 12.05.2006 - V ZR 97/05 |
Volltextveröffentlichungen (11)
mehr- IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)
Durchsetzung von Ansprüchen aus einem Vorvertrag
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 145, 154
Bei Klage aus Vorvertrag auf Abschluss des Hauptvertrags kann und muss Kläger in seiner Klage den Inhalt des Vertrages formulieren und Beklagter ggf. Einwendungen dagegen vorbringen - NWB SteuerXpert START
- Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)
"Kaufoption" als aufschiebend bedingter Vorvertrag; Durchsetzung des Anspruches auf Vertragsabschluß aus einem Vorvertrag; Klage auf Abgabe eines Vertragsangebots; Wirksamkeit eines Vorvertrags bei offenem Einigungsmangel (Widerlegung der Vermutung aus § 154 I S. 1 BGB); Formerfordernis bei Ausübung eines Optionsrechts; "mißlungenes Scheingeschäft"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 145 § 154
Rechtsfolgen eines Vorvertrages - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Immobilien - Auslegung einer Kaufoption für das Grundstück in einem Mietvertrag
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (2)
Besprechungen u.ä. (5)
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Fehlervermeidung - Richtiger Klageantrag beim Vorvertrag
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Vorvertrag: Verpflichtung zum Abschluss des Hauptvertrages (IMR 2006, 49)
- hk2.eu (Entscheidungsbesprechung)
Klagbarkeit bei Vorvertrag
Vorverträge vor Gericht
- Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)
"Kaufoption" als aufschiebend bedingter Vorvertrag; Durchsetzung des Anspruches auf Vertragsabschluß aus einem Vorvertrag; Klage auf Abgabe eines Vertragsangebots; Wirksamkeit eines Vorvertrags bei offenem Einigungsmangel (Widerlegung der Vermutung aus § 154 I S. 1 BGB); Formerfordernis bei Ausübung eines Optionsrechts; "mißlungenes Scheingeschäft"
- EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Zulässigkeit der Klage auf Zustimmung zu einem vom Kläger ausformulierten Grundstückskaufvertrag bei Kaufoption im Mietvertrag
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zur Entscheidung des BGH vom 12.05.2006, Az.: V ZR 97/05 (Richtiger Klageantrag beim Vorvertrag)" von Redaktion der PA, original erschienen in: PA 2006, 212 - 213.
Verfahrensgang
- LG München I, 11.03.2004 - 31 O 10882/03
- OLG München, 22.03.2005 - 18 U 2948/04
- BGH, 12.05.2006 - V ZR 97/05
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2006, 2843
- MDR 2006, 1394
- DNotZ 2006, 835
- NZBau 2006, 508 (Ls.)
- NZM 2006, 674
- WM 2006, 1499
- IMR 2006, 49
Wird zitiert von ... (14)
- OLG Brandenburg, 17.09.2009 - 5 U 154/08
Formbedürftigkeit der Ausübung eines Ankaufs- oder Optionsrechts hinsichtlich …
Die vom Landgericht für anwendbar gehalten Entscheidung des Bundesgerichtshofes - veröffentlicht unter NJW 2006, 2843 - sei hier nicht einschlägig, da in der Entscheidung lediglich auf einen schuldrechtlichen Anspruch auf Abschluss eines einseitig durch den Mieter vorgegebenen Grundstückskaufvertrages abgestellt worden sei.Ob ein Ankaufs- oder Optionsrecht bei Grundstücken in der Form des § 313 S. 1 BGB a.F., jetzt § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB, ausgeübt werden muss, hängt von seiner konkreten, durch Auslegung zu ermittelnden Gestaltung in dem jeweiligen Einzelfall ab (BGH NJW 2006, 2843 m.w.N.).
Dadurch, dass - wie bereits ausgeführt - ein durch die Optionsausübung aufschiebend bedingter Kaufvertrag geschlossen worden ist und das eingeräumte Recht gerade nicht als befristetes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags zu qualifizieren ist, muss die Erklärung, die den Bedingungseintritt bewirkt, nicht mehr beurkundet werden, weil der Schutzzweck von § 313 S. 1 BGB a.F. (jetzt § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB) durch die Beurkundung des bedingten Kaufvertrags gewahrt ist (st. Rspr. des BGH; vgl. BGHZ 140, 218; BGH NJW-RR 1996, 1167; BGH NJW 2006, 2843 m.w.N).
Nichts anderes gilt, wenn die Erklärung einen aufschiebend bedingt geschlossenen Vorvertrag in Geltung setzt (BGH NJW 2006, 2843 m.w.N.).
Hinsichtlich der Rechtsfrage, ob ein Ankaufs- oder Optionsrecht bei Grundstücken in der Form des § 313 S. 1 BGB a.F., jetzt § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB, ausgeübt werden muss, folgt der Senat den Grundsätzen, die der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 12.05.2006 - V ZR 97/05 - (veröffentlicht u.a. unter BGH NJW 2006, 2843 m.w.N.) entwickelt hat.
- BGH, 30.09.2011 - V ZR 17/11
Immobilien - Störung der Geschäftsgrundlage: Pflicht zur Vertragsanpassung!
Angesichts der Möglichkeit, den Anpassungsanspruch gerichtlich durchzusetzen, führt die Weigerung des Begünstigten, an einer Vertragsanpassung mitzuwirken, für sich genommen nicht dazu, dass dem Benachteiligten ein weiteres Festhalten an dem Vertrag und dessen (künftige) Anpassung unzumutbar wird (…vgl. AnwK/Krebs, BGB, § 313 Rn. 83 sowie Soergel/Teichmann, 12. Aufl., § 242 Rn. 268; zur praktischen Durchsetzbarkeit eines Anspruchs auf Verhandlungen siehe - für einen Vorvertrag - Senat, Urteil vom 12. Mai 2006 - V ZR 97/05, NJW 2006, 2843, 2845 Rn. 26).Angesichts der Pflicht, an einer Vertragsanpassung mitzuwirken, kommt einem solchen Verhalten der objektive Erklärungswert zu, mit dem Vorschlag der Gegenseite (Rückabwicklung) einverstanden zu sein (vgl. dazu Senat, Urteil vom 12. Mai 2006 - V ZR 97/05, NJW 2006, 2843, 2845 Rn. 26).
Hierzu kann die benachteiligte Partei eine von ihr formulierte Änderung des Vertrages zum Gegenstand der Klage machen (vgl. Senat, Urteil vom 12. Mai 2006 - V ZR 97/05, NJW 2006, 2843, 2845 Rn. 26 für die aus einem Vorvertrag folgende Mitwirkungspflicht) oder aber unmittelbar auf die Leistung klagen, die sich aus der von ihr als angemessen erachteten Vertragsanpassung ergibt.
- OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 6 U 66/09
Kein Lizenzvertrag zwischen Nokia und Bosch
Auch wenn sich die Parteien über vertragswesentliche Punkte noch nicht einig sind, können sie sich im Wege des Vorvertrags binden, wenn sie der Auffassung sind, es werde ihnen gelingen, über die noch offenen Punkte eine Einigung zu erreichen (BGH NJW 2006, 2843).Erforderlich ist vielmehr, dass besondere Gründe vorliegen, aus denen sich ergibt, dass die Parteien ohne das Zustandekommen eines Hauptvertrags übereinstimmend schon eine vertragliche Bindung wollen, die sie zum Abschluss eines künftigen Vertrags verpflichtet (BGH LM ZPO § 256 Nr. 40, BGH WM 1973, 67; BGH NJW 2006, 2843).
Denn auch in diesem Fall könnte die Berufung nur Erfolg haben, wenn der Senat feststellen könnte, dass eines der von den Beklagten in der Form von Haupt- und Hilfsanträgen unterbreiteten Angebote den Vereinbarungen des behaupteten Vorvertrags entspricht (vgl. BGH NJW 2006, 2843, 2845).
- BGH, 19.09.2008 - V ZR 164/07
Immobilien - Ausübungsregelung für Grunddienstbarkeit
Bei der Klage auf Abschluss einer solchen Regelung wäre zwar die Verurteilung zu einer anderen als der beantragten Ausübungsregelung möglicherweise nicht zulässig (…BGH, Urt. v. 29. September 1993, XII ZR 43/92, NJW 1993, 3326, 3327;… Bamberger/Roth/Gehrlein, aaO, § 745 Rdn. 11;… Palandt/Sprau, BGB, 67. Aufl., § 745 Rdn. 5; vgl. aber auch Senat, Urt. v. 12. Mai 2006, V ZR 97/05, NJW 2006, 2843, 2845). - OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 2 U 121/10
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für einen Kartuschenkolben, da die …
Ein Vorvertrag setzt aber voraus, dass in allen wesentlichen Punkten Übereinstimmung erzielt worden und der Inhalt des Hauptvertrages zumindest bestimmbar ist (BGH, NJW 1990, 1234, 1235; NJW-RR 1993, 139, 140); lediglich für unwesentlich gehaltene Punkte können einer späteren Einigung vorbehalten bleiben (BGH, NJW 2006, 2843).Da sich die Parteien im Zweifel erst binden wollen, wenn sie sich über alle Einzelheiten endgültig geeinigt haben, ist im Einzelfall sorgfältig zu prüfen, ob wirklich schon eine Bindung gewollt ist oder nur Absichtserklärungen vorliegen (BGH, NJW 1980, 1577, 1578; WM 2006, 1499, 1500;… vgl. z. Ganzen ferner Palandt/Ellenberger, BGB, 70. Auflage, vor § 145 Rdnrn. 19 - 21).
Ein Vorvertrag verpflichtet lediglich zum Abschluss eines Hauptvertrages mit dem vereinbarten Inhalt, aber noch nicht zur Erfüllung von Verpflichtungen, die erst der spätere Hauptvertrag begründen soll (vgl. BGH, NJW 2001, 1272, 1273; 2006, 2843).
- OLG Düsseldorf, 19.01.2012 - 2 U 114/10
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für einen Kartuschenkolben, da eine von …
Ein Vorvertrag setzt aber voraus, dass in allen wesentlichen Punkten Übereinstimmung erzielt worden und der Inhalt des Hauptvertrages zumindest bestimmbar ist (BGH, NJW 1990, 1234; NJW-RR 1993, 139); lediglich für unwesentlich gehaltene Punkte können einer späteren Einigung vorbehalten bleiben (BGH, NJW 2006, 2843).Da sich die Parteien im Zweifel erst binden wollen, wenn sie sich über alle Einzelheiten endgültig geeinigt haben, ist im Einzelfall sorgfältig zu prüfen, ob wirklich schon eine Bindung gewollt ist oder nur Absichtserklärungen vorliegen (BGH, NJW 1980, 1577; WM 2006, 1499;… vgl. z. Ganzen ferner Palandt/Ellenberger, BGB, 70. Auflage, vor § 145 Rdnrn. 19 - 21).
Ein Vorvertrag verpflichtet lediglich zum Abschluss eines Hauptvertrages mit dem vereinbarten Inhalt, aber noch nicht zur Erfüllung von Verpflichtungen, die erst der spätere Hauptvertrag begründen soll (vgl. BGH, NJW 1997, 147; 2001, 1272; 2006, 2843).
- BGH, 12.06.2008 - V ZR 223/07
Verfahrensrecht - Anforderungen an Sachverhalts-Wiedergabe
Hierzu verweist der Senat auf sein Urteil vom 12. Mai 2006 (V ZR 97/05, NJW 2006, 2843), das sich auch mit der Frage des richtigen Klageantrages in einem solchen Fall befasst. - BGH, 12.06.2008 - V ZR 221/07
Anforderungen an die Substantiierung des Vorbringens
Hierzu verweist der Senat auf sein Urteil vom 12. Mai 2006 (V ZR 97/05, NJW 2006, 2843), das sich auch mit der Frage des richtigen Klageantrages in einem solchen Fall befasst. - OLG Stuttgart, 27.07.2009 - 102 U 1/09
Zur nutzungsbeschränkenden Wirkung des Bebauungsplans
Über die wesentlichen Punkte des Übernahmevertrags müssen sich die Parteien daher geeinigt haben (vgl. BGH NJW 2006, 2843, Juris RN 10 f.; NJW 1990, 1234, Juris RN 12). - BGH, 12.06.2008 - V ZR 222/07
Anforderungen an die Substantiierung des Vorbringens
Hierzu verweist der Senat auf sein Urteil vom 12. Mai 2006 (V ZR 97/05, NJW 2006, 2843), das sich auch mit der Frage des richtigen Klageantrages in einem solchen Fall befasst. - OLG Celle, 29.09.2008 - 2 W 199/08
Mietrecht - Einstweilige Verfügung gegen Vermietung an einen Dritten
- BGH, 29.01.2009 - V ZR 109/08
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren
- LAG Niedersachsen, 15.03.2010 - 9 Sa 517/09
Aufhebungsvertrag - Altersdiskriminierung - Möglichkeit von Altersteilzeit als …
- LG Mannheim, 07.04.2009 - 2 O 1/07
Anspruch auf Erteilung der Zustimmung zu einem Vertragsangebot zwecks Abschluss …
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