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   VGH Baden-Württemberg, 10.07.2000 - 1 S 2239/99   

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https://dejure.org/2000,4123
VGH Baden-Württemberg, 10.07.2000 - 1 S 2239/99 (https://dejure.org/2000,4123)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.07.2000 - 1 S 2239/99 (https://dejure.org/2000,4123)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Juli 2000 - 1 S 2239/99 (https://dejure.org/2000,4123)
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Festnahmen im Altersheim II [VGH]

§§ 1, 3 PolG, § 2 Abs. 2 PolG, § 33 PolG, im Einzelfall zulässige Beschlagnahme von Pressefotos (BILD-Zeitung) zum Schutz des Rechts am eigenen Bild (§§ 22, 23 KunstUrhG) betroffener Verdächtiger einer Straftat und Polizeibeamter

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Beschlagnahme eines Pressefilms wegen Verletzung des Rechts am eigenen Bild

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verhinderung der drohenden Verletzung des Rechtes Dritter am eigenen Bild durch Ergreifung polizeirechtlicher Maßnahmen; Anforderungen an die Verpflichtung der Polizei zur Gewährleistung des Schutzes aus § 22 S. 1 Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) durch geeignete Maßnahmen ...

  • rechtambild.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Vorsicht beim Fotografieren von Polizisten

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 22, 23 KunstUrhG; Art. 1 Abs. 1 iVm Art. 2 Abs. 1; 5 Abs. 1 GG
    POR: Sicherstellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 629 (Ls.)
  • NVwZ 2001, 1292
  • VBlBW 2001, 102
  • DÖV 2001, 218
  • afp 2002, 275
  • VA 2001, 16
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.07.2000 - 1 S 2239/99
    Ob dies der Fall ist, wird unter Abwägung zwischen dem Anonymitätsinteresse des Einzelnen und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit ermittelt (vgl. BVerfGE 35, 202ff.).

    Relative Personen der Zeitgeschichte können bei gravierenden Straftaten, die das Interesse einer breiteren Öffentlichkeit berühren, auch überführte Straftäter sein (BVerfGE 35, 202ff.; Manfred Rehbinder, Urheberrecht 10. Aufl., München 1998, § 61 RdNr. 431).

    Wenn schon bei der aktuellen Berichterstattung über Straftaten und -täter, bei der das Informationsinteresse der Öffentlichkeit im Allgemeinen den Vorrang vor dem Persönlichkeitsschutz des Straftäters genießt, nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine Abbildung des Täters nicht immer zulässig ist (vgl. BVerfGE 35, 202ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.04.1997, DVBl. 1998, 101ff.), so muss das umso mehr bei Personen gelten, gegen die - wie hier - noch nicht einmal ein Ermittlungsverfahren eingeleitet ist.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.1997 - 11 A 11657/96

    Polizei; Fotoreporter; Kunsturhebergesetz; Filmen polizeilicher Einsätze; Recht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.07.2000 - 1 S 2239/99
    Wenn schon bei der aktuellen Berichterstattung über Straftaten und -täter, bei der das Informationsinteresse der Öffentlichkeit im Allgemeinen den Vorrang vor dem Persönlichkeitsschutz des Straftäters genießt, nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine Abbildung des Täters nicht immer zulässig ist (vgl. BVerfGE 35, 202ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.04.1997, DVBl. 1998, 101ff.), so muss das umso mehr bei Personen gelten, gegen die - wie hier - noch nicht einmal ein Ermittlungsverfahren eingeleitet ist.

    Zwar ist nach der vom Revisionsgericht zitierten Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.02.1995, VBlBW 1995, 282; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.04.1997, DVBl. 1998, 101ff) das Filmen und Fotografieren polizeilicher Einsätze grundsätzlich zulässig.

  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.1995 - 1 S 3184/94

    Beschlagnahme eines Lichtbildfilms; Einschreiten der Polizei zum Schutz des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.07.2000 - 1 S 2239/99
    Im Gegensatz zu § 1 Abs. 1 Satz 1 PolG genügt es für eine Beschlagnahme einer Sache nicht, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht, sondern § 33 Abs. 1 Nr. 1 PolG verlangt eine unmittelbar bevorstehende Störung, d.h. der Eintritt der Störung muss nach der allgemeinen Erfahrung in allernächster Zeit bevorstehen und als gewiss angesehen werden, falls nicht sofort eingeschritten wird (vgl. Senatsurteil vom 20.02.1995 - 1 S 3184/95 -, m.w.N., VBlBW 1995, 282).

    Zwar ist nach der vom Revisionsgericht zitierten Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.02.1995, VBlBW 1995, 282; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.04.1997, DVBl. 1998, 101ff) das Filmen und Fotografieren polizeilicher Einsätze grundsätzlich zulässig.

  • BAG, 14.01.1992 - 1 ABR 35/91

    Einigungsstellenspruch über Arbeitszeit von Redakteuren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.07.2000 - 1 S 2239/99
    Dieser Schutz wird durch die ausgeübte staatliche Funktion grundsätzlich nicht eingeschränkt (Rebmann, AfP 1992, 189ff. (193)).
  • BGH, 09.06.1965 - Ib ZR 126/63

    Veröffentlichung eines Fotos in der illustrierten Zeitschrift "Stern" als

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.07.2000 - 1 S 2239/99
    Ein Bildnis im Sinne dieser Bestimmung ist die Darstellung einer Person, die deren äußere Erscheinung in einer für Dritte erkennbaren Weise wiedergibt (vgl. BGH, Urteil vom 09.06.1965, NJW 1965, 2148).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.1997 - 1 S 2555/96

    Frist für die Erhebung der Fortsetzungsfeststellungsklage bei Erledigung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.07.2000 - 1 S 2239/99
    Der erkennende Senat hat mit Urteil vom 15.10.1997 (DVBl. 1998, 835) den Klagen stattgegeben, soweit die Kläger die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Entwicklung der Bilder begehrten.
  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 7.98

    Klageart bei vorprozessual erledigtem Verwaltungsakt; allgemeine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.07.2000 - 1 S 2239/99
    Auf die hiergegen eingelegten Revisionen der Kläger hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 14.07.1999 - BVerwG 6 C 7.98 (NVwZ 2000, 63ff.) - das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 15.10.1997, soweit es um die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahmeanordnung ging, aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen.
  • OLG Karlsruhe, 02.10.1979 - 4 Ss 200/79
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.07.2000 - 1 S 2239/99
    Absolute Personen der Zeitgeschichte sind solche, die sich durch Geburt, Stellung, Leistungen oder Taten außergewöhnlich aus dem Kreis der Mitmenschen herausheben und deshalb im Blickfeld der Öffentlichkeit stehen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 02.10.1979, NJW 1980, 1701ff.; OLG Koblenz, Urteil vom 05.10.1972, JZ 1973, 279ff.; Schwerdtner, Peter in: Münchner Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 2. Aufl., § 12 RdNr. 182).
  • OLG Koblenz, 05.10.1972 - 9 U 552/72

    Lebach I

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.07.2000 - 1 S 2239/99
    Absolute Personen der Zeitgeschichte sind solche, die sich durch Geburt, Stellung, Leistungen oder Taten außergewöhnlich aus dem Kreis der Mitmenschen herausheben und deshalb im Blickfeld der Öffentlichkeit stehen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 02.10.1979, NJW 1980, 1701ff.; OLG Koblenz, Urteil vom 05.10.1972, JZ 1973, 279ff.; Schwerdtner, Peter in: Münchner Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 2. Aufl., § 12 RdNr. 182).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2008 - 1 S 2914/07

    Fotografieren einer Person in der Öffentlichkeit; allgemeines

    Er hat die Beschlagnahme als Sicherungsmaßnahme im Hinblick auf den erst noch zu beantragenden gerichtlichen Rechtsschutz angeordnet (vgl. Urteil des erk. Senats vom 10.07.2000 - 1 S 2239/99 -, VBlBW 2001, 102 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.08.2010 - 1 S 2266/09

    Erstellung von Lichtbildern eines SEK-Einsatzes

    Anhaltspunkte für ein künftiges rechtswidriges Verhalten können etwa in einem gleichartigen Vorverhalten gesehen werden (vgl. Senatsurteil vom 10.07.2000 - 1 S 2239/99 - VBlBW 2001, 102).
  • VG Meiningen, 13.03.2012 - 2 K 373/11

    Löschungsanordnung betreffend Fotos von Polizeibeamten im Einsatz

    Ähnlich äußert sich auch der VGH Mannheim im Urteil vom 10.07.2000 (1 S 2239/99, NVwZ 2001, 1292; juris: Rdnr. 31).
  • VG Stuttgart, 18.12.2008 - 1 K 5415/07

    Rechtswidrigkeit der Untersagung von Bildaufnahmen von einem Spezialkommando;

    Auch bei Verwendung eines schwarzen Balkens vor der Augenpartie oder Pixelung genießt ein Bild den Schutz des § 22 KunstUrhG, wenn sich diese als wirkungslos erweisen, weil sie die Identifikation der abgebildeten Person nicht ausschließen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.07.2000 - 1 S 2239/99 -, a. a. O.).

    Dieser Schutz wird durch die ausgeübte staatliche Funktion nicht eingeschränkt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.07.2000 - 1 S 2239/99 -, a. a. O.).

    Zu beachten ist hierbei auch, dass die Folgen einer rechtswidrigen Verbreitung solcher Bilder in der Regel irreparabel sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 10.07.2000 - 1 S 2239/99 -, a. a. O., und vom 22.02.1995 - 1 S 3184/94 -, a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.06.2005 - 1 S 2718/04

    Zeigen einer Flagge des Kaiserreichs; zur Störung der öffentlichen Sicherheit und

    Eine unmittelbar bevorstehenden Störung liegt nur dann vor, wenn der Eintritt der Störung nach allgemeiner Erfahrung sofort oder in allernächster Zeit bevorsteht und als gewiss anzusehen ist, falls nicht eingeschritten wird (vgl. Senatsurteile vom 10.07.2000 - 1 S 2239/99 -, VBlBW 2001, 102 , vom 20.02.1995 - 1 S 3184/94 -, VBlBW 1995, 282, sowie Senatsbeschluss vom 28.08.1986 - 1 S 3241/85 -, VBlBW 1987, 183).
  • VG Köln, 05.05.2011 - 6 K 947/10

    Städtische Oper muss keine Pressefotografen zulassen

    vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 10.07.2000 - 1 S 2239/99 -, zum Ganzen von Strobl-Albeg, in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., 2003, Kapitel 7, Rdnr. 22 ff.
  • VG Sigmaringen, 18.04.2005 - 8 K 497/05

    Entziehung eines gefälschten Führerscheins

    Eine unmittelbar bevorstehende Störung der öffentlichen Sicherheit liegt nach der Rechtsprechung vor, wenn der Eintritt eines Schadens nach allgemeiner Erfahrung sofort oder in aller nächster Zeit als gewiss anzusehen ist, falls nicht eingeschritten wird (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.07.2000, VBlBW 2001, 102).
  • VG Sigmaringen, 24.07.2001 - 2 K 847/01

    Beschlagnahme von Kopien eines Ausweises - Straftatbegehung

    Eine unmittelbar bevorstehende Störung der öffentlichen Sicherheit liegt nach der Rechtsprechung vor, wenn der Eintritt eines Schadens nach allgemeiner Erfahrung sofort oder in allernächster Zeit als gewiss anzusehen ist, falls nicht eingeschritten wird (VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 10. Juli 2000, VBlBW 2001, 102 ff.; Urteil v. 15. April 1997, NVwZ-RR 1998, 173 f.; Urteil v. 22. Februar 1995, NVwZ-RR 1995, 527 ff.).
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