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   BVerwG, 11.01.2001 - 11 VR 16.00   

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BVerwG, 11.01.2001 - 11 VR 16.00 (https://dejure.org/2001,2030)
BVerwG, Entscheidung vom 11.01.2001 - 11 VR 16.00 (https://dejure.org/2001,2030)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Januar 2001 - 11 VR 16.00 (https://dejure.org/2001,2030)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    VwGO §§ 83, 91 Abs. 1, § 123; GVG § 17 a Abs. 2 Satz 3; VerkPBG § 1 Abs. 1, § 5 Abs. 1; LuftVG § 8 Abs. 3, § 29 Abs. 1 Satz 1; 6. ÜberleitungsG § 2 Abs. 5
    Einstweilige Anordnung; erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; Flughafen Berlin-Tegel; Flughafenerweiterung; Steigerung der Abfertigungskapazität; wesentliche Änderung; Fluglärm; Luftaufsicht

  • Wolters Kluwer

    Einstweilige Anordnung - Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts - Flughafen Berlin-Tegel - Flughafenerweiterung - Steigerung der Abfertigungskapazität - Wesentliche Änderung - Fluglärm - Luftaufsicht

  • Judicialis

    VwGO § 83; ; VwGO § 91 Abs. 1; ; VwGO § 123; ; GVG § 17 a Abs. 2 Satz 3; ; VerkPBG § 1 Abs. 1; ; VerkPBG § 5 Abs. 1; ; LuftVG § 8 Abs. 3; ; LuftVG § 29 Abs. 1 Satz 1; ; 6. ÜberleitungsG § 2 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Anordnung; erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; Flughafen Berlin-Tegel; Flughafenerweiterung; Steigerung der Abfertigungskapazität; wesentliche Änderung; Fluglärm; Luftaufsicht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verkehrsplanungsrecht - Erweiterungsbau eines Flughafens bei Abfertigungsengpass

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Kein Baustopp für Flughafen Berlin-Tegel

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Kein Baustopp für Flughafen Berlin-Tegel

  • nomos.de PDF, S. 54 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1 VerkPBG; §§ 8 Abs. 3, 29 Abs. 1 Satz 1 LuftVG; § 123 VwGO
    Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsverfahren/Flughafenausbau

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 54 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1 VerkPBG; §§ 8 Abs. 3, 29 Abs. 1 Satz 1 LuftVG; § 123 VwGO
    Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsverfahren/Flughafenausbau

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 566
  • NJ 2001, 385
  • DVBl 2001, 402
  • DÖV 2002, 305 (Ls.)
  • VA 2001, 85
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Berlin, 02.05.1996 - 2 A 5.92

    Verkehrsflughafen; Unterlassung des Flugbetriebs; Luftverkehrsrechtliche Planung;

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2001 - 11 VR 16.00
    Ihren gegenteiligen Standpunkt stützt die Antragstellerin darauf, dass ohne die Erweiterung der Abfertigungskapazität der Flughafen Tegel eine Kapazitätsgrenze erreiche, die zudem - wie das Oberverwaltungsgericht Berlin durch Urteil vom 2. Mai 1996 - OVG 2 A 5.92 - (DVBl 1997, 73 ff. ) entschieden habe - die Reichweite der Planfeststellungs- und Genehmigungsfiktion durch § 2 Abs. 5 des Gesetzes zur Überleitung von Bundesrecht nach Berlin (West) vom 25. September 1990 - BGBl I S. 2106 - (6. ÜberleitungsG) bestimme (UA S. 29 f.).

    Vor dem Hintergrund dieser Erwägungen überzeugt es den Senat nicht, wenn das Oberverwaltungsgericht Berlin in seinem Urteil vom 2. Mai 1996 - OVG 2 A 5.92 - (a.a.O.) versucht, den faktischen Engpass in der Abfertigungskapazität als eine Art Schutzauflage zugunsten der Flughafenanwohner zu werten.

    Diese sind von dem Oberverwaltungsgericht Berlin in seinem Urteil vom 2. Mai 1996 - OVG 2 A 5.92 - (a.a.O.) erörtert worden.

  • BVerwG, 23.03.1972 - III C 132.70

    Klagebefugnis des Vertreters der Interessen des Ausgleichsfonds in

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2001 - 11 VR 16.00
    Die Antragstellerin hat für ein diesbezüglich denkbares Begehren bislang nämlich nicht einmal das Verwaltungsverfahren eingeleitet, dessen Durchführung Voraussetzung für eine gerichtliche Sachentscheidung wäre (vgl. BVerwGE 65, 45 ; auch BVerwGE 40, 25 ).
  • OVG Hamburg, 20.01.1997 - Bf III 54/95

    Flughafenerweiterung; Lärmschutz; Anwohner; Planfeststellungsverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2001 - 11 VR 16.00
    Es spricht aber einiges dafür, dass insoweit der Auslegung zu folgen ist, die das Hamburgische Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 20. Januar 1997 - Bf III 54/95 P - (HmbJVBl 1997, 81 ff.) vertreten hat.
  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 40.86

    Raumplanungshoheit

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2001 - 11 VR 16.00
    Es wurde gefordert, dass der Flughafen "sein Gesicht ändert" (so BVerwGE 81, 95 ).
  • BVerwG, 11.02.1982 - 5 C 119.79

    Zulässigkeit eines Parteiwechsels im Rechtsmittelverfahren - Zu ergreifende

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2001 - 11 VR 16.00
    Die Antragstellerin hat für ein diesbezüglich denkbares Begehren bislang nämlich nicht einmal das Verwaltungsverfahren eingeleitet, dessen Durchführung Voraussetzung für eine gerichtliche Sachentscheidung wäre (vgl. BVerwGE 65, 45 ; auch BVerwGE 40, 25 ).
  • BVerwG, 07.07.1995 - 11 VR 11.95

    Naturschutzrecht: Antrag eines anerkannten Naturschutzverbandes auf Erlaß einer

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2001 - 11 VR 16.00
    Die Verweisung ist bindend (vgl. § 83 Satz 1 VwGO i.V.m. § 17 a Abs. 2 Satz 3 GVG) und steht im Übrigen im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, seine Zuständigkeit nach § 5 Abs. 1 VerkPBG zu bejahen, wenn darüber gestritten wird, ob bestimmten Baumaßnahmen an Anlagen i.S. von § 1 Abs. 1 VerkPBG ein Planfeststellungsverfahren hätte vorangehen müssen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Januar 1994 - BVerwG 7 VR 12.93 - Buchholz 407.3 § 5 VerkPBG Nr. 1 und vom 7. Juli 1995 - BVerwG 11 VR 11.95 - Buchholz 406.401 § 29 BNatSchG Nr. 7).
  • BVerwG, 21.01.1994 - 7 VR 12.93

    Einwendungen gegen den Ausbau der Bahnstrecke Hamburg-Berlin - Erforderlichkeit

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2001 - 11 VR 16.00
    Die Verweisung ist bindend (vgl. § 83 Satz 1 VwGO i.V.m. § 17 a Abs. 2 Satz 3 GVG) und steht im Übrigen im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, seine Zuständigkeit nach § 5 Abs. 1 VerkPBG zu bejahen, wenn darüber gestritten wird, ob bestimmten Baumaßnahmen an Anlagen i.S. von § 1 Abs. 1 VerkPBG ein Planfeststellungsverfahren hätte vorangehen müssen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Januar 1994 - BVerwG 7 VR 12.93 - Buchholz 407.3 § 5 VerkPBG Nr. 1 und vom 7. Juli 1995 - BVerwG 11 VR 11.95 - Buchholz 406.401 § 29 BNatSchG Nr. 7).
  • BVerwG, 21.08.1996 - 11 C 9.95

    Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Leukämiefällen in der Umgebung

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2001 - 11 VR 16.00
    Insofern ist - anders als im Immissionsschutz- und im Atomrecht (vgl. BVerwGE 101, 347 m.w.N.) - eine Änderung nach § 8 Abs. 3 LuftVG nicht schon dann wesentlich, wenn Belange Dritter in rechtserheblicher Weise berührt sein können.
  • BVerwG, 18.05.2000 - 11 A 6.99

    Nachträgliche Schutzauflagen nach Unanfechtbarkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2001 - 11 VR 16.00
    Vorsorglich ist in diesem Zusammenhang zu bemerken, dass für eine spätere Rechtsschutzgewährung insoweit die erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts nicht eröffnet sein dürfte (vgl. zu Ansprüchen aus § 75 Abs. 2 Sätze 2 bis 4 VwVfG BVerwG, Beschluss vom 18. Mai 2000 - BVerwG 11 A 6.99 - UPR 2000, 458 f.).
  • BVerwG, 15.09.1999 - 11 A 22.98

    Klagebegründungsfrist; Verzögerung des Rechtsstreits; Fluglärm;

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2001 - 11 VR 16.00
    So ist insbesondere die Abfertigungskapazität kein geeigneter Maßstab zur Beurteilung der Lärmeinwirkung, weil - etwa wegen der Abhängigkeit vom eingesetzten Fluggerät - kein verlässlicher Erfahrungswert über den Zusammenhang zwischen der Abfertigungskapazität und den flugbewegungsabhängigen Lärmeinwirkungen zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. September 1999 - BVerwG 11 A 22.98 - Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 17).
  • BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 36.13

    Änderung eines Flughafens; Nachbarklage; Klagebefugnis; drittschützende Norm;

    Bei einer formell illegalen Änderung eines Flughafens lässt sich auf diese Regelung u.a. die Befugnis stützen, die Nutzung der geänderten Anlagen zu untersagen und damit die Störung der Rechtsordnung zu unterbinden (in diese Richtung bereits BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 2001 - 11 VR 16.00 - Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 18 = juris Rn. 11).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2007 - 10 S 1.07

    Baugenehmigung für Terminal "Ost" des Flughafens Berlin-Tegel bleibt sofort

    Auf diesen Umstand hat das Bundesverwaltungsgericht bereits anlässlich des Ausbaus des Terminals A 1 hingewiesen (BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 2001 - 11 VR 16.00 -, NVwZ 2001, 566, juris-Ausdruck S. 4).

    Dass auch die in diesem Zusammenhang angeführten einzelnen "Begründungselemente", aus denen der 2. Senat - wie das Bundesverwaltungsgericht es formuliert hat (BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 2001 - 11 VR 16.00 -, juris-Ausdruck S. 4) - eine "Art Schutzauflage" entwickelt hat, keine Bindungswirkung entfalten, ergibt sich aus Folgendem:.

    Wie bereits das Bundesverwaltungsgericht - im Zusammenhang mit der Baugenehmigung für das Terminal A 1 - angemerkt hat, operieren "auch andere deutsche Großflughäfen auf der Grundlage alter Genehmigungen ..., die keine landseitigen Kapazitätsbeschränkungen vorgeben", so dass zu erwarten gewesen wäre, dass der Gesetzgeber eine "Einbeziehung" auch der landseitigen Anlagen in die Fiktionswirkung ausdrücklich geregelt hätte (BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 2001 - 11 VR 16.00 -, juris-Ausdruck S. 4).

    Wie bereits das Bundesverwaltungsgericht im Zusammenhang mit dem Einwand, die Beigeladene verfolge mit ihren Erweiterungsmaßnahmen der baulichen Anlagen des Flughafens Berlin-Tegel eine "Salamitaktik", angemerkt hat, ist die Antragstellerin einer Steigerung der Fluglärms auch nicht schutzlos ausgesetzt, da ihr - grundsätzlich - die Möglichkeit verbleibt, andere Anspruchsgrundlagen geltend zu machen (BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 2001 - 11 VR 16.00 -, juris-Ausdruck S. 4; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 21. September 2006 - 4 C 4.05 -, UA S. 10f m.w.N.).

  • VGH Hessen, 02.04.2003 - 2 A 2646/01

    Lärmschutz - Verkehrsflughafen - Planergänzungsanspruch

    Rollbahn- und Vorfeldveränderungen (einschließlich der nachfragegerechten schrittweisen Vermehrung der Flugzeugpositionen) führen im Übrigen bereits allgemein - soweit sie nicht im Einzelfall gerade auf eine Erhöhung der Anzahl der Flugbewegungen gerichtet sind - ebenso wenig zu einer Ausweitung der technischen Kapazität eines Flughafens wie die Verbesserung der - landseitigen - Passagierabfertigungskapazität (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 2001 - 11 VR 16.00 - DVBl. 2001, 402 f.).
  • BVerwG, 26.09.2001 - 9 A 3.01

    Bundesverwaltungsgericht weist Klage gegen Erweiterung des Flughafens Tegel ab

    Einen im Verfahren BVerwG 11 VR 16.00 von der Klägerin gestellten Antrag, den Beklagten im Wege einer einstweiligen Anordnung zu verpflichten, gegenüber der Beigeladenen einen Baustopp oder hilfsweise ein Nutzungsverbot auszusprechen, hat der erkennende Senat durch Beschluss vom 11. Januar 2001 abgelehnt.
  • VGH Hessen, 14.10.2003 - 2 A 2796/01

    Flughafenbetrieb; Einschränkung; Lärm; Planergänzung; Schallisolierung;

    Rollbahn- und Vorfeldveränderungen (einschließlich der nachfragegerechten schrittweisen Vermehrung der Flugzeugpositionen) führen im Übrigen bereits allgemein - soweit sie nicht im Einzelfall gerade auf eine Erhöhung der Anzahl der Flugbewegungen gerichtet sind - ebenso wenig zu einer Ausweitung der technischen Kapazität eines Flughafens wie die Verbesserung der - landseitigen - Passagierabfertigungskapazität (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 2001 - 11 VR 16.00 - DVBl. 2001, 402 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.01.2020 - 6 A 6.18

    Klage eines Umweltvereins gegen Änderung des Planfeststellungsbeschlusses für den

    Diese werden typischerweise von Lage, Art und Umfang der luftseitigen Anlagen des Flughafens unmittelbar beeinflusst, während dies für die landseitigen Anlagen ausgeschlossen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2001 - 11 VR 16/00 - juris Rn. 15).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.01.2020 - 6 A 2.18

    OVG weist Klage von Umlandgemeinden gegen Änderung des

    Diese werden typischerweise von Lage, Art und Umfang der luftseitigen Anlagen des Flughafens unmittelbar beeinflusst, während dies für die landseitigen Anlagen ausgeschlossen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2001 - 11 VR 16/00 - juris Rn. 15).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.08.2005 - 12 A 1.05

    Verkehrsflughafen Berlin-Tempelhof; Widerruf der luftrechtlichen Genehmigung;

    Gleiches gilt, wenn darum gestritten wird, ob der (nicht planfestgestellten) Maßnahme ein Planfeststellungsverfahren hätte vorangehen müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Juli 1995 - 11 VR 11.95 -, NVwZ 1996, 393; Beschluss vom 11. Januar 2001 - 11 VR 16.00 -, NVwZ 2001, 566).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2005 - 4 MB 101/05

    Instrumentenlandesystem zu CAT II (Flughafen Lübeck-Blankensee)

    Für den Senat steht außer Frage, dass die Schaffung solcher künftiger betrieblicher Gegebenheiten beispielhaft einen Änderungssachverhalt kennzeichnen, dem nach Eigenart und Zielrichtung typischerweise auch die Folge einer Steigerung des Fluglärms zuzuordnen ist, der unmittelbar auf die Zahl möglicher Flugbewegungen durchschlägt (so das eigene Zitat des Antragsgegners in Bezug auf die diesbezügliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in NVwZ 2001/566, 567).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2001 - 20 B 1124/00
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 2001 - 11 VR 16.00 -, DVBl. 2001, 402.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2001 - 20 B 1391/00

    Genehmigung des Betriebes von Stoppbahnen an einem Flugplatz; Ersetzung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2001 - 20 B 1345/00

    Ausnutzbarkeit der Tragfähigkeit einer Start- und Landebahn sowie der als

  • VG Stuttgart, 09.02.2011 - 12 K 52/11

    Bezug eines Schadensersatzanspruchs zum Geschäftsbereich des

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