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   VGH Baden-Württemberg, 06.02.1981 - 8 S 744/80   

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VGH Baden-Württemberg, 06.02.1981 - 8 S 744/80 (https://dejure.org/1981,4687)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.02.1981 - 8 S 744/80 (https://dejure.org/1981,4687)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. Februar 1981 - 8 S 744/80 (https://dejure.org/1981,4687)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VBlBW 1982, 229
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.02.1981 - 8 S 744/80
    Eine Abwägung, die deshalb unvollständig ist, weil ihr planerische, sich bindend auswirkende Festsetzungen vorausgegangen sind, entspricht grundsätzlich nicht dem Abwägungsgebot (im Anschluß an BVerwGE 45, 309).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.2014 - 5 S 3254/11

    Zur Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan -

    Dem entspricht, dass hierauf im Rahmen der Ausführungen zur Begründetheit des Antrags hingewiesen wird, die Stellungnahmen des Landratsamts Freudenstadt (Verkehrsamt) in Bezug genommen werden und keine nachteiligen Wirkungen gerade auf die Erschließung ihrer Grundstücke geltend gemacht werden, die zudem nicht nur geringfügig sein müssten (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 06.02.1981 - 8 S 744/80 -, VBlBW 1982, 229).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.1990 - 8 S 3031/89

    Faktisches Gewerbegebiet neben reinem Wohngebiet; Abstandsflächen bei

    Dies widerspricht dem städtebaulichen Grundsatz, wonach in der Nutzung und in den Immissionsauswirkungen miteinander unverträgliche Baugebiete möglichst räumlich voneinander zu trennen sind (vgl. BVerwGE 45, 309; Beschl. v. 15.1.1980 -- 4 B 265.79 --, Buchholz 406.11 § 1 BBauG Nr. 19; VGH Bad.-Württ., Urteile v. 4.12.1978 -- ZfBR 79, 122, v. 6.2.1981 -- VBlBW 1982, 229/231, v. 19.3.1982 -- 8 S 366/82 -- und v. 27.6.1989 -- 8 S 1727/88 --).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.1989 - 8 S 1723/89

    Fehlende Antragsbefugnis für Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan aus

    Die wirtschaftlichen Auswirkungen eines durch einen Bebauungsplan zugelassenen großflächigen Einzelhandelsbetriebs auf einzelne vorhandene Betriebe sind keine städtebaulich relevanten Belange, die vom Satzungsgeber in die Abwägung eingestellt werden müssen; ein Normenkontrollantrag eines vorhandenen Betriebs gegen einen solchen Plan ist daher unzulässig (Fortführung der Rechtsprechung des erk Gerichtshofs, Urteil vom 17.5.1979 - V 2409/78 - und vom 6.2.1981 - 8 S 744/80 - VBlBW 1982, 229).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.1994 - 3 S 2254/92

    Umdeutung einer rechtswidrigen Genehmigung eines vorzeitigen Bebauungsplans in

    Hieraus ergibt sich, daß zu den abwägungserheblichen Belangen im Bebauungsplanverfahren - anders als bei baurechtlichen Nachbarklagen - nicht nur die Interessen von Eigentümern oder sonstigen dinglich Berechtigten, sondern grundsätzlich die Interessen aller Personen gehören, soweit sich aus den mit dem Bebauungsplan verbundenen Festsetzungen Auswirkungen auf eine ihnen zustehende Grundstücksnutzung ergeben können, also auch die Interessen von Mietern und Pächtern (vgl. hierzu BVerwG, Beschluß v. 9.11.1979, BVerwGE 59, 87, 101 und BVerwG, Beschluß v. 11.11.1988, NVwZ 1989, 553; VGH Bad.-Württ., Normenkontroll-Urteile v. 6.2.1981, VBlBW 1982, 229 u.v. 30.11.1993 - 3 S 2120/92 - UPR 1994, 156; ferner Kopp, VwGO, 9. Aufl., § 47 RdNr. 27 S. 426).
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