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   VGH Baden-Württemberg, 11.12.1981 - II 1716/79   

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VGH Baden-Württemberg, 11.12.1981 - II 1716/79 (https://dejure.org/1981,1578)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.12.1981 - II 1716/79 (https://dejure.org/1981,1578)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Dezember 1981 - II 1716/79 (https://dejure.org/1981,1578)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1982, 369
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VG Karlsruhe, 01.12.1998 - 11 K 970/98

    Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz im Öffentlichen Recht; Verletzung von

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  • VGH Baden-Württemberg, 29.12.1989 - 10 S 2252/89

    Schadensersatzanspruch der Gemeinde - Leistungsbescheid und Umdeutung

    Die Analogie zum Vertragsrecht rechtfertigt sich daraus, daß derjenige, der eine öffentliche Einrichtung in Anspruch nimmt, in nicht geringerem Maße als ein Mieter, der mit der Mietsache pfleglich umzugehen hat, verpflichtet ist, den Anstaltsträger vor Schaden zu bewahren (vgl. BGH, Urt. v. 7.7.1983, NJW 1984, 615; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.12.1981, VBlBW 1982, 369).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.08.2002 - 8 S 455/02

    Subsidiarität des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs; pVV aus

    Etwas anderes kann auch dem vom Verwaltungsgericht für seine Ansicht in Anspruch genommenen Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 11.12.1981 - II 1716/79 - (VBlBW 1982, 369) nicht entnommen werden.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.06.1992 - 8 S 2728/91

    Schadensersatzansprüche aus einem Kanalbenutzungsverhältnis wegen der Einleitung

    Wie das Verwaltungsgericht zutreffend dargelegt hat, ist der Benutzer einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung dem Träger der Einrichtung gegenüber entsprechend den im Zivilrecht entwickelten Grundsätzen der positiven Vertragsverletzung zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der dem Träger der Einrichtung durch eine schuldhafte Verletzung der aus dem Benutzungsverhältnis folgenden Pflichten entsteht (vgl. u.a. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.2.1981 - II 1716/79 - VBlBW 1982, 369 u. Beschl. v. 29.12.1989 - 10 S 225/89 - VBlBW 1990, 225).
  • BGH, 19.03.1987 - III ZR 266/85

    Abführung toter Wertpapierdepots an den Präsidenten des Bundesausgleichsamtes;

    Das gilt in erster Linie zwar bei Pflichtverletzungen von seiten des Staats, grundsätzlich aber auch bei Ansprüchen des Staats gegen den Bürger (Maurer Allgemeines Verwaltungsrecht 4. Aufl. S. 590; vgl. auch VGH Bad.-Württ. VBlBW 1982, 369), und zwar nicht nur im Bereich öffentlich-rechtlicher Verträge (vgl. insoweit § 62 Satz 2 VwVfG), sondern auch bei sonstigen öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen, wenn auch nicht alle Leistungspflichten des Bürgers gegenüber dem Staat ein verwaltungsrechtliches Schuldverhältnis begründen (vgl. Eckert DVBl 1962, 11; Simons Leistungsstörungen verwaltungsrechtlicher Schuldverhältnisse S. 52/53, 55; Schwär Leistungsstörungen bei der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Leistungspflichten S. 12/13).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.1994 - 8 S 1101/93

    Schadensersatzansprüche aus einem Kanalbenutzungsverhältnis wegen der Einleitung

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt auch maßgeblich von demjenigen, der dem Urteil des erkennenden Verwaltungsgerichtshofs vom 11.12.1981 - II 1716/79 -, VBlBW 1982, 369 zugrunde lag.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.1993 - 2 S 802/91

    Verletzung einer Nebenpflicht aus einem öffentlich-rechtlichen

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß die für das Zivilrecht entwickelten Grundsätze der positiven Vertragsverletzung zu Leistungsstörungen im Bereich öffentlich-rechtlicher Verträge ebenso wie in vertragsähnlichen Sonderverbindungen zwischen dem Bürger und einem Träger öffentlicher Verwaltung entsprechend gelten, wie sie insbesondere in dem durch Satzung geregelten Benutzungsverhältnis öffentlicher Einrichtungen der Gemeinde zutage treten (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.2.1990 - 2 S 1777/89 - Urteil vom 11.12.1991 - II 1716/79 -, VBlBW 1982, 369).
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