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   VGH Baden-Württemberg, 03.11.1982 - 3 S 1168/82   

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VGH Baden-Württemberg, 03.11.1982 - 3 S 1168/82 (https://dejure.org/1982,1276)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.11.1982 - 3 S 1168/82 (https://dejure.org/1982,1276)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. November 1982 - 3 S 1168/82 (https://dejure.org/1982,1276)
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Volltextveröffentlichung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1983, 266
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 31.07

    Planfeststellungsbeschluss; Änderungsbeschluss; Einbeziehung eines

    Für die letztgenannte Konstellation ist anerkannt, dass die Klagefrist für die spätere Einbeziehung der zunächst nicht angefochtenen Teile des Verwaltungsakts in das Klagebegehren keine Rolle spielt (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 3. November 1982 - 3 S 1168/82 - VwBlBW 1983, 266 ; Meissner, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Bd. 1, Stand Oktober 2008, § 74 Rn. 43; Rennert, in: Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, § 74 Rn. 11).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.2018 - 10 S 1801/17

    "Sprachauflage" zur Ausnahmegenehmigung für Großraumtransporte

    Liegt insoweit eine Unteilbarkeit des Verwaltungsakts vor, wird ein bei entsprechender Teilanfechtung nicht einbezogener Rest nicht bestandskräftig (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 03.11.1982 - 3 S 1168/82 - VBlBW 1983, 266, 267; Pietzcker a. a. O. Rn. 15); nichts anderes kann gelten, wenn eine ursprüngliche Gesamtanfechtung im Lauf des Gerichtsverfahrens durch unzulässige Teilung eingeschränkt und infolgedessen Teilrücknahme und Teileinstellung angenommen wurden.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2008 - 8 S 12/07

    Auslegung des Inhalts einer Baulast; maßgebliche Rechtslage; Bemessung einer

    Das Verwaltungsgericht hat es auch zutreffend abgelehnt, die Baugenehmigung im Hinblick darauf nur teilweise aufzuheben, dass der genehmigte Um- und Erweiterungsbau in seinem überwiegenden Umfang nachbarschützende Vorschriften nicht tangiert, denn eine solche Teilaufhebung kommt mangels Teilbarkeit der Baugenehmigung nicht in Betracht (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 15. Auflage 2007, § 113 Rn. 16 m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 3.11.1982 - 3 S 1168/82 -, VBlBW 1983, 266).
  • OVG Berlin, 22.05.1992 - 2 B 22.90

    Bauordnungsrecht, Abstandflächen, Privilegierte Vorbauten, Außenaufzug,

    Sie enthält vielmehr die - auf der Überprüfung aller im Baugenehmigungsverfahren relevanten Rechtsvorschriften beruhende und für das bestimmte im Bauantrag beschriebene und zur Genehmigung gestellte Bauvorhaben maßgebliche - einheitliche und deshalb grundsätzlich unteilbare Feststellung, daß das Vorhaben in seiner Gesamtheit nicht gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstößt, sowie die Erlaubnis zur Errichtung des Gesamtvorhabens (vgl. das Urteil des Senats vom 14.3.1960, OVGE 6, 113; ferner BVerwG, Urt. v. 2.3.1973, BRS 27 Nr. 178, VGH Bad.-Württ., Urt. v. 3.11.1982, VBlBW 1983, 266, OVG Saarland, Urt. v. 5.10.1979, BRS 35 Nr. 171, OVG Bremen, Beschl. v. 3.2.1965, BRS 16 Nr. 129, und Urt. v. 15.3.1967, BRS 18 Nr. 149; s.a. Grundei in Förster/Grundei/Steinhoff/Dageförde/Wilke, BauO Bln 1985 § 62 Rn. 1).

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 2. März 1973 (BRS 27 Nr. 178) aus Anlaß einer Streitigkeit, bei der die zulässige Geschoßzahl des betreffenden Gebäudes beanstandet wurde, mit Rücksicht auf die Unteilbarkeit der Baugenehmigung nur eine Gesamtaufhebung der Genehmigung für zulässig erklärt hat und die damit geäußerte Rechtsauffassung als grundsätzlich verbindlich gedacht war, kann dem aus den erörterten Gründen nicht in dieser Allgemeinheit gefolgt werden (wie das BVerwG auch der VGH Bad.-Württ. im Urteil vom 3.11.1982, VBlBW 1983, 266; vgl. dagegen . für eine allerdings abweichende Konstellation das Urteil des 8. Senats des BVerwG vom 12.3.1982, BVerwGE 65, 139, 141, wo zumindest das Erfordernis der Rechtmäßigkeit einer Restregelung nicht uneingeschränkt aufrechterhalten wird).

  • BVerwG, 11.11.2020 - 8 C 22.19

    Erfordernis der Einhaltung der Klagefrist bei klageändernder Einbeziehung eines

    Deshalb kann ungeachtet einer Überschreitung der Klagefrist bei der Einbeziehung des weiteren Bescheides angenommen werden, dass sich sein Abwehrwille unverändert auf die gesamte unteilbare Regelung erstreckt, sodass weder die Behörde noch etwa betroffene Dritte mit dem Eintritt der Bestandskraft des Änderungs- oder Ersetzungsbescheides rechnen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. März 2009 - 9 A 31.07 - Buchholz 310 § 74 VwGO Nr. 15 Rn. 21 ff., 23 f. m.w.N.; VGH Mannheim, Urteil vom 3. November 1982 - 3 S 1168/82 - VBlBW 1983, 266 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2011 - 8 S 1438/09

    Zur Frage regionalplanerischer Zielvorgaben zur räumlichen Abgrenzung zentraler

    Die Annahme, dass ein Antragsteller (und sei es hilfsweise) nicht ein, sondern zwei je für sich zu beurteilende Vorhaben hat in das Verfahren einbringen wollen, setzt nicht nur die Teilbarkeit, sondern darüber hinaus und vor allem voraus, dass er anfänglich oder nachträglich (und rechtzeitig) eine entsprechende Teilung vorgenommen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.07.1980 - IV C 99.77 - NJW 1981, 776; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 03.11.1982 - 3 S 1168/82 - VBlBW 1983, 266 ; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 29.06.2007 - 3 L 368/04 - LKV 2008, 422).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.1989 - 9 S 1141/88

    Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens - Heraufholen von Prozeßresten

    Zur Zulässigkeit des "Heraufholens von Prozeßresten" durch das Berufungsgericht bei einem "verdeckten", unzulässigen Teilurteil (in Anschluß an VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.04.1977 - VI 1158/76 - ESVGH 28, 121ff und Urteil vom 03.11.1982 - 3 S 1168/82 -).

    Er schließt sich insoweit der Auffassung des 6. Senats (Urteil vom 4.04.1977 -- VI 1158/76 -- ESVGH 28, 121 ff.) und des 3. Senats (Urteil vom 3.11.1982 -- 3 S 1168/82 --) an, daß ein "Heraufholen von Prozeßresten" jedenfalls für den hier vorliegenden Fall des sogenannten "verdeckten", unzulässigen Teilurteils möglich ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.1997 - 14 S 898/96

    Maklererlaubnis: Vermittlung bzw Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von

    Näherer Erörterungen zur Frage, inwieweit dieser vom Anfechtungsantrag im erstinstanzlichen Rechtszug mitumfaßte, im hierauf ergangenen Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe aber nicht behandelte Verfahrensteil in das Berufungsverfahren einzubeziehen war (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 10.11.1988, NVwZ-RR 1990, 134; Beschluß vom 16.08.1995, Buchholz 310 § 120 Nr. 9; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.10.1993, NVwZ-RR 1994, 473; Beschluß vom 29.06.1992 - A 16 S 634/92; Urteil vom 31.01.1989, DVBl 1989, 884; Urteil vom 03.11.1982, VBlBW 1983, 266; Urteil vom 04.04.1977, NJW 1977, 1255), bedarf es demnach vorliegend nicht.
  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 41.07

    Planung für den Bau der A 44 zwischen Ratingen und Velbert im Grundsatz

    Für die letztgenannte Konstellation ist anerkannt, dass die Klagefrist für die spätere Einbeziehung der zunächst nicht angefochtenen Teile des Verwaltungsakts in das Klagebegehren keine Rolle spielt (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 3. November 1982 3 S 1168/82 VwBlBW 1983, 266 ; Meissner, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Bd. 1, Stand Oktober 2008, § 74 Rn. 43; Rennert, in: Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, § 74 Rn. 11).
  • OVG Brandenburg, 20.09.2001 - 1 A 15/00

    Wählbarkeit bei Doppelwohnsitz; Schwerpunkt der Lebensverhältnisse bei

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  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 32.07

    Planung für den Bau der A 44 zwischen Ratingen und Velbert im Grundsatz

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.1989 - 3 S 2489/89

    Bauherrenwechsel - Eintritt einer Bauherrengemeinschaft anstelle des

  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.1996 - 6 S 494/93

    Verpflichtungsklage auf zukünftige Kostenübernahme für eine Maßnahme der

  • VG München, 30.06.2009 - M 8 SN 09.1996

    Kein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme bei einer 65 m langen Zufahrt an

  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.1990 - 4 S 2257/89

    Wiederaufgreifen des Verfahrens in beamtenrechtlicher Streitigkeit - schriftliche

  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.1990 - 8 S 169/90

    Bauordnungsrecht: Abbruch eines Gebäudeteils; Verletzung von Privateigentum

  • VGH Baden-Württemberg, 25.05.1992 - 4 S 272/91

    Berechnung des Besoldungsdienstalters bei fachfremder Habilitation eines

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