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   VGH Baden-Württemberg, 07.02.1985 - 2 S 812/84   

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VGH Baden-Württemberg, 07.02.1985 - 2 S 812/84 (https://dejure.org/1985,3247)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.02.1985 - 2 S 812/84 (https://dejure.org/1985,3247)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Februar 1985 - 2 S 812/84 (https://dejure.org/1985,3247)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1985, 428
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 25.11.1981 - 8 C 14.81

    Rückwirkung - Beitragssatzung - Beitragsbescheid - Rechtswidrigkeit - Heilung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.02.1985 - 2 S 812/84
    Das Inkrafttreten einer nach dem KAG erlassenen Beitragssatzung kann auch ohne Rückwirkungsanordnung bewirken, daß ein vorher erlassener, mangels Entstehens der Beitragspflicht zunächst rechtswidriger Beitragsbescheid rechtmäßig wird und deshalb nicht der Aufhebung unterliegt (Anschluß BVerwG, 1981-11-25, 8 C 14/81, DVBl 1982, 544).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2010 - 2 S 2425/09

    Landesrechtlicher Erschließungsbeitrag; Beteiligung der Gemeinde an den

    Dieser Sichtweise hat sich der Senat angeschlossen (vgl. u.a. Urt. v. 7.2.1985 - 2 S 812/84 - VBlBW 1985, 428).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.1989 - 2 S 2107/87

    Berechnung von Kanalbeiträgen

    Ob diese Ermessensentscheidungen fehlerfrei getroffen sind, richtet sich nach den Verhältnissen bei Ergehen des Satzungsbeschlusses (VGH Bad.-Württ. Urteil vom 07.02.1985 - 2 S 812/84 -, VBlBW 1985, 428; Urteil vom 02.10.1986 a.a.O.).

    Die während des Berufungsverfahrens in Kraft getretene Abwassersatzung vom 23.02.1988 hat bewirkt, dass der angefochtene Kanalbeitragsbescheid nicht mehr der Aufhebung unterliegt, sollte er bis dahin, wie das Verwaltungsgericht entschieden hat, mangels eines gültigen Kanalbeitragssatzes rechtswidrig gewesen sein (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.02.1985 - 2 S 812/84 -, VBlBW 1985, 428; BVerwG Urteil vom 25.11.1981 - 8 C 14.81 -, DVBl. 1982, 544).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.1990 - 2 S 1372/88

    1. Verbandskläranlage - Globalberechnung künftiger Herstellungskosten -

    Obgleich die AbwS 1987 nicht mit einer Rückwirkungsanordnung versehen ist, würde die Teilbeitragssatzregelung dieser Satzung im Falle ihrer Gültigkeit bewirken, daß die vorher erlassenen, mangels einer gültigen Beitragssatzregelung zunächst rechtswidrigen Klärbeitragsbescheide der Beklagten vom 19.11.1982 rechtmäßig würden und deshalb nicht mehr der Aufhebung unterlägen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 7.2.1985 -- 2 S 812/84 --, VBlBW 1985, 428; Normenkontrollbeschluß vom 27.1.1988 -- 2 S 176/85 --).

    Soweit für künftige Baumaßnahmen noch nicht bewilligte, aber nach den bisherigen Vorschriften zu erwartende Beihilfen und Zuschüsse im Rahmen der Globalberechnung in Ansatz zu bringen sind, handelt es sich um eine prognostische Schätzung, die gerichtlich nur darauf überprüft werden kann, ob sie nach den Verhältnissen im Zeitpunkt des Ergehens des Satzungsbeschlusses sachgerecht und vertretbar ist (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 7.2.1985 -- 2 S 812/84 --, VBlBW 1985, 428; Urteil vom 2.10.1986 -- 2 S 2272/85 --, ESVGH 37, 29/32).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.04.1989 - 2 S 1879/88

    Nacherhebung von Erschließungsbeiträgen

    Insbesondere ist nicht zu beanstanden, daß die Beklagte Vorfinanzierungskosten, die sachgerecht ermittelt wurden (vgl. VGH Bad.-Württ. Urteil vom 7.2.1985 -- 2 S 812/84 -- VBlBW 1985, 428), berücksichtigt und aus der Kostenzusammenstellung den irrtümlich der Gstraße zugeordneten Landeszuschuß herausgenommen hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2001 - 15 A 2905/97

    Differenzierte Kreisumlage

    vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09. November 1982 - 6 A 29/81 -, KStZ 1984, 94; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07. Februar 1985 - 2 S 812/84 -, VBlBW 1985, 428.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.1992 - 2 S 1447/90

    Inzident - Verwerfungskompetenz der Gemeinde bei Satzungen - Neuerlaß einer

    Da es für die zu fordernden Ermessensentscheidungen im Rahmen der Globalberechnung auf die Verhältnisse bei Ergehen des Satzungsbeschlusses ankommt (dazu grundlegend VGH Bad.-Württ., Urteil vom 7.2.1985, VBlBW 1985, 428), liegt es auf der Hand, daß diesen Verhältnissen mit einer vor Jahren erstellten Globalberechnung regelmäßig nicht Rechnung getragen werden kann.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.1989 - 2 S 2031/87

    Kein Abwasserbeitrag für Hochwasserrückhaltebecken

    Beitragsfähig sind auch die Kapitalkosten, insbesondere Darlehenszinsen, soweit sie zur Vorfinanzierung der öffentlichen Einrichtung entstanden sind (vgl. im einzelnen Scholz in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Kommentar, Rdnr. 632 zu § 8 KAG NW; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 7.2.1985 -- 2 S 812/84 -- VBlBW 1985, 428; ferner: Driehaus, aaO, Rdnr. 344 ff. zu § 8 KAG NW).
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