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   VGH Baden-Württemberg, 27.09.1984 - 2 S 2437/82   

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VGH Baden-Württemberg, 27.09.1984 - 2 S 2437/82 (https://dejure.org/1984,2845)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.09.1984 - 2 S 2437/82 (https://dejure.org/1984,2845)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. September 1984 - 2 S 2437/82 (https://dejure.org/1984,2845)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 35, 55
  • VBlBW 1985, 460
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.2004 - 2 S 975/02

    Zur Nachveranlagung eines mittlerweile geteilten Grundstückes im Außenbereich

    Insofern konkretisiert ein endgültiger Beitragsbescheid abschließend das abstrakte, auf die Entstehung einer einmaligen Beitragspflicht grundsätzlich beschränkte Beitragspflichtverhältnis und schützt für die Dauer seines Bestands vor einer erneuten Heranziehung zu einem (höheren) Beitrag (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.09.1984 -2 S 2437/82 -, ESVGH 35, 55; Urteil vom 13.06.1985 - 2 S 25/85 - Urteil vom 19.07.1990 - 2 S 412/90 - Beschluss vom 20.03.1991 - 2 S 1313/89 - Urteil vom 07.05.1993 - 2 S 994/91 - Beschluss vom 27.07.1995 -2 S 737/93 - Urteil vom 02.03.1998 - 2 S 3078/95 - Urteil vom 05.11.1998 - 2 S 1655/96 -, VBlBW 1999, 224).

    Die mit einer solchen Beurteilung verbundene Abweichung vom grundbuchrechtlichen Grundstücksbegriff ist nach der Rechtsprechung des Senats nur in Fällen zulässig, in denen es nach dem Inhalt und Sinn des Beitragsrechts gröblich unangemessen wäre, an diesem Grundstücksbegriff festzuhalten (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.09.1984 - 2 S 2437/82 -, ESVGH 35, 55; Urteil vom 13.06.1985 - 2 S 25/85 - Urteil vom 07.05.1993 - 2 S 994/91 - jeweils unter Hinweis auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).

    Gegenstand der Beitragserhebung bleibt auch in den Fällen einer nach § 10 Abs. 3 KAG erfolgten Teilflächenabgrenzung das gesamte Grundstück im grundbuchrechtlichen Sinn und nicht nur die abgegrenzte Teilfläche (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.09.1984 - 2 S 2437/82 -, ESVGH 35, 55).

    Dies gilt bei einer Veranlagung nach dem Gebäudeversicherungswert auch deshalb, weil nach der Rechtsprechung des Senats die von einem Grundstückseigentümer geschaffenen Verhältnisse ein Abweichen vom Grundstücksbegriff im grundbuchrechtlichen Sinn und damit die Aufteilung eines Buchgrundstücks in mehrere Grundstücke im wirtschaftlichen Sinn nicht rechtfertigen können (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.09.1984 - 2 S 2437/82 -, ESVGH 35, 55).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.1990 - 2 S 412/90

    Konkretisierung des Beitragsschuldverhältnisses durch Beitragsbescheid -

    Ist ein Grundstück durch einen solchen Bescheid zu einem Beitrag wirksam veranlagt worden, läßt das aus dem Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung folgende Verbot der Doppelbelastung nur dann Raum für eine erneute Veranlagung des Grundstücks, wenn jener Bescheid bestandskräftig oder doch zumindest in sofort vollziehbarer Weise oder durch rechtskräftiges Urteil aufgehoben worden ist oder wenn sich die Gemeinde eine Nachveranlagung des Grundstücks durch eine zulässige satzungsrechtliche Regelung vorbehalten hat, auf Grund der sich die erneute Veranlagung rechtfertigen läßt (im Anschluß an VGH Bad-Württ, Urteil vom 27.9.1984 - 2 S 2437/82 -, ESVGH 35, 55; Urteil vom 13.6.1985 - 2 S 25/85 -).

    Zum anderen schließt der Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung das Verbot der Doppelbelastung in dem Sinne ein, daß ein Grundstück für dieselbe öffentliche Einrichtung bzw. Teileinrichtung grundsätzlich nur einmal zu einem Beitrag herangezogen werden darf (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.9.1984 -- 2 S 2437/82 --, ESVGH 35, 55; Urteil vom 18.7.1985 -- 2 S 1254/84 --, VBlBW 1986, 68; Urteil vom 13.6.1985 -- 2 S 25/85 --; Urteil vom 29.3.1989 -- 2 S 43/87 --, VBlBW 1989, 345).

    Ist ein Grundstück durch einen solchen Bescheid zu einem Beitrag wirksam veranlagt worden, läßt daher das aus dem Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung folgende Verbot der Doppelbelastung nur dann Raum für eine erneute Veranlagung dieses Grundstücks, wenn jener Bescheid bestandskräftig oder doch zumindest in sofort vollziehbarer Weise (§ 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO) oder durch rechtskräftiges Urteil aufgehoben worden ist oder wenn sich die Gemeinde eine Nachveranlagung des Grundstücks durch eine zulässige satzungsrechtliche Regelung vorbehalten hat, auf Grund der sich die erneute Veranlagung rechtfertigen läßt (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.6.1985 und Urteil vom 27.9.1984, aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.2006 - 2 S 705/04

    Zur Frage eines Mindervorteils bei der Heranziehung zu einem Abwasserbeitrag für

    Maßgeblich sind für die Bestimmung der genannten Grenze nicht - wie mit der Berufung geltend gemacht wird - der Flächenanteil der eingeschränkt bevorteilten Grundstücke, sondern deren Anzahl, wie auch § 24 Abs. 1 S.1 AbwS 1998 verdeutlicht (vgl. auch Birk, a.a.O. RdNr. 668e m.w.N.) und auch daraus folgt, dass Gegenstand der Beitragserhebung nach § 10 Abs. 1 KAG a.F. regelmäßig das Grundstück ist (vgl. etwa Senatsurteil vom 27.9.1984 - 2 S 2437/82 -, VBlBW 1985, 460, 461).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.08.2015 - 2 S 2301/14

    Begriff der beitragsfähigen Erschließungsanlage; Abweichen von

    Andererseits setzt der Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung nach ständiger Rechtsprechung des Senats zum Anschlussbeitragsrecht (vgl. Senatsurteil vom 27.09.1984 - 2 S 2437/82 -, ESVGH 35, 55) voraus, dass ein endgültiger Beitragsbescheid das abstrakte, auf die Entstehung einer einmaligen Beitragspflicht grundsätzlich beschränkte Beitragspflichtverhältnis konkretisiert hat (vgl. auch Senatsurteil vom 19.07.1990 - 2 S 412/90 - juris).
  • OVG Berlin, 02.12.1998 - 1 B 79.94

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Befreiung von der Pflicht zur Zahlung eines

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  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.1990 - 2 S 3022/89

    Zu den Grundsätzen bei der Erhebung von Entwässerungsbeiträgen; hier:

    Ist ein Grundstück durch einen wirksamen Beitragsbescheid zu einem Beitrag veranlagt worden, so läßt das aus dem Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung folgende Verbot der Doppelbelastung nur dann Raum für eine erneute Veranlagung, wenn jener Bescheid bestandskräftig oder doch zumindest in sofort vollziehbarer Weise (§ 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO) oder durch rechtskräftiges Urteil aufgehoben worden ist oder wenn sich die Gemeinde eine Nachveranlagung des Grundstücks durch eine zulässige satzungsrechtliche Regelung vorbehalten hat, auf Grund der sich die erneute Veranlagung rechtfertigen läßt (vgl. Urteil des Senats vom 27.9.1984 -- 2 S 2437/82 --, ESVGH 35 S. 55 und Urteil vom 19.7.1990, aaO).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.1989 - 2 S 2905/87

    Rückwirkende Beitragssatzung und Eigentumswechsel; Auswahlermessen; Finanzierung

    Ist sie entstanden, kann sie nach diesem Grundsatz nicht nachträglich zu einem anderen Zeitpunkt und in anderer Höhe noch einmal entstehen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.9.1984 -- 2 S 2437/82 --, ESVGH 35, 55; Urteil vom 13.8.1987 -- 2 S 2974/86 --, ESVGH 37, 300; BVerwG, Urteil vom 9.12.1983 -- 8 C 112.82 --, DVBl. 1984, 194/196).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.01.1990 - 2 S 2767/89

    Abgabenrecht - Anlagen zur Schlammbehandlung als selbständige Teileinrichtungen

    Ist ein Grundstück durch einen wirksamen Bescheid zu einem Beitrag veranlagt worden, so läßt das aus dem Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung folgende Verbot der Doppelbelastung nur dann Raum für eine erneute Veranlagung, wenn jener Bescheid bestandskräftig oder doch zumindest in sofort vollziehbarer Weise (§ 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO) oder durch rechtskräftiges Urteil aufgehoben worden ist oder wenn sich die Gemeinde eine Nachveranlagung des Grundstücks durch eine zulässige satzungsrechtliche Regelung vorbehalten hat, auf Grund der sich die erneute Veranlagung des Grundstücks rechtfertigen läßt (vgl. Urteil des Senats vom 27.9.1984 -- 2 S 2437/82 --, ESVGH 35 S. 55).
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