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   VGH Baden-Württemberg, 05.02.1986 - 1 S 2073/85   

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https://dejure.org/1986,3428
VGH Baden-Württemberg, 05.02.1986 - 1 S 2073/85 (https://dejure.org/1986,3428)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.02.1986 - 1 S 2073/85 (https://dejure.org/1986,3428)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. Februar 1986 - 1 S 2073/85 (https://dejure.org/1986,3428)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1986, 308
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.1998 - 1 S 3280/96

    Zur polizeilichen Maßnahme gegen Teilnehmer einer öffentlichen Versammlung

    Das Interesse an einer Rehabilitierung ist nach einer erledigten polizeirechtlichen Maßnahme dann als berechtigt anzuerkennen, wenn mit ihr ein Eingriff in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen verbunden und sie geeignet war, das Ansehen des Betroffenen in der Öffentlichkeit herabzusetzen (vgl. Senatsurt. v. 5.2.1986 - 1 S 2073/85 -, VBlBW 1986, 308).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.1994 - 1 S 2909/93

    Unzulässige Feststellungsklagen hinsichtlich der Rechtswidrigkeit des Einsatzes

    Hierfür ist neben dem Grundrechtseingriff erforderlich, daß der Eingriff geeignet war, das Ansehen des Betroffenen nach objektiver Beurteilung in der Öffentlichkeit herabzusetzen (vgl. VGH Bad.Württ., Urteile v. 5.11.1983 - 9 S 959/82 -, NJW 1984, 132 u. v. 5.2.1986 - 1 S 2073/85-, VBlBW 1986, 303) und es der Feststellung der Rechtswidrigkeit bedarf, um die Klägerin der Öffentlichkeit gegenüber zu rehabilitieren (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 15.3.1977 - 1 C 27.75-, DÖV 1977, 571).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.1989 - 1 S 722/88

    Zum Rehabilitierungsinteresse bei Fortsetzungsfeststellungsklage

    Das Interesse, in einer erledigten Streitsache nachträglich eine Bestätigung der eigenen Rechtsansicht zu erlangen, das beeinträchtigte Rechtsgefühl und der Wunsch nach Genugtuung reichen dagegen allein nicht aus (BVerwGE 53, 134/138; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 8.4.1981 -- 4 S 437/80 --; Urt. v. 24.2.1981 -- 10 S 2412/80 --; Beschl. v. 5.7.1983 -- 9 S 303/83 -- und Urt. v. 5.2.1986 -- 1 S 2073/85 --, jew. m.w.N.).
  • VG Karlsruhe, 10.06.2002 - 12 K 179/01

    Blockadeaktion vor Kernkraftwerk - Gewahrsamnahme durch Polizei

    a)     Das polizeiliche Schutzgut der öffentlichen Sicherheit umfasst nach herrschender Auffassung die Unversehrtheit von Leben, Gesundheit, Ehre, Freiheit und Vermögen der Bürger, ferner die Unverletzlichkeit des Staates, seiner Einrichtungen und Veranstaltungen sowie die objektive Rechtsordnung allgemein (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.02.1986, VBlBW 1986, S. 308 ff).
  • OLG Karlsruhe, 05.03.1999 - 4 W 148/98

    Zur "unmittelbar bevorstehenden Gefahr" beim polizeirechtlichen Lauschangriff

    Mithin wird eine Gefahr als unmittelbar bevorstehend bezeichnet, wenn mit dem Eintritt eines Schadens sofort oder doch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu rechnen ist (BVerwGE 45, 51, 58; VGH Bad-Württ. VBlBW 1986, 308, 310; VGH Bad-Württ. VBlBW 1987, 183, 184; Belz/Mußmann, PolG BW, 5. Aufl., § 9 Rnr. 3; Mußmann, Allgemeines Polizeirecht in Baden-Württemberg, 4. Aufl., S. 129f.).
  • VG Karlsruhe, 09.09.2002 - 12 K 2302/01

    Beschränktes freies Abgangsrecht als Minusmaßnahme gegenüber

    Aufgrund dieser Umstände durfte die Polizei zum Zeitpunkt des Erlasses der beschränkenden Verfügung zu Recht annehmen, dass es bei der erwarteten Durchfahrt des Zuges durch Rheinsheim zu weiteren gewaltsam verlaufenden Durchbruchsversuchen mit dem Ziel der Blockade des DB-Gleises kommen würde (zur Zulässigkeit der Einbeziehung des Vorgeschehens in die polizeiliche Einschätzung vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.02.1986, VBlBW 1986, S. 308 ff. unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).
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