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   VGH Baden-Württemberg, 13.01.1987 - 1 S 1246/86   

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https://dejure.org/1987,2423
VGH Baden-Württemberg, 13.01.1987 - 1 S 1246/86 (https://dejure.org/1987,2423)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.01.1987 - 1 S 1246/86 (https://dejure.org/1987,2423)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. Januar 1987 - 1 S 1246/86 (https://dejure.org/1987,2423)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 38, 70 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1989, 36
  • VBlBW 1987, 420
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2007 - 1 S 567/07

    Erfolgreiche Wahlanfechtung einer Bürgermeisterwahl wegen Wahlbeeinflussung -

    Soweit der Senat eine Konkretisierung auch in rechtlicher Hinsicht verlangt, bezieht sich dies in erster Linie auf die Situation, in der über das reine Wahlverfahren und die ordnungsgemäße Anwendung der Wahlvorschriften hinaus auch die Rechtsgrundlagen der Wahl als solche - im Wege einer inzidenten Normenkontrolle - zum Gegenstand der Wahlanfechtung gemacht werden (vgl. hierzu Beschluss des erk. Senats vom 13.01.1987 - 1 S 1246/86 -, VBlBW 1987, 420; Urteil des erk. Senats vom 27.02.1996 - 1 S 2570/95 -, NVwZ-RR 1996, 411).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2022 - 1 S 2975/21

    Gültigkeit einer Gemeinderatswahl

    Die Klägerin kann als Wahlberechtigte grundsätzlich die Gültigkeit der Gemeinderatswahl in T ... ... x im Wege der Wahlanfechtung (§ 31 Abs. 1 Satz 1 KomWG) zur Überprüfung stellen, soweit sie sich auf solche Gründe stützt, die in der abschließenden Regelung (Senat, Urt. v. 24.08.1981 - 1 S 400/81 - BWGZ 1982, 574 sowie vom 13.01.1987 - 1 S 1246/86 - VBlBW 1987, 420) des § 32 Abs. 1 KomWG aufgeführt sind.

    Dabei ist in der Rechtsprechung des Senats anerkannt, dass - anders als der Beklagte und die Beigeladene meinen - über das reine Wahlverfahren und die ordnungsgemäße Anwendung der Wahlvorschriften des Kommunalwahlgesetzes hinaus auch die Rechtsgrundlagen der Wahl als solche zum Gegenstand der Wahlanfechtung gemacht werden können (vgl. Senat, Beschl. v. 09.06.1980 - 1 S 952/80 - juris Rn. 25; Beschl. v. 15.08.1984 - 1 S 1250/84 - ESVGH 35, 38, BA S. 5; Beschluss v. 13.01.1987 - 1 S 1246/86 - VBlBW 1987, 420; Beschl. v. 14.09.1989 - 1 S 1958/89 - BWGZ 1993, 506, BA S. 5; Urt. v. 26.02.1996 - 1 S 2570/95 - juris Rn. 24; Beschl. v. 17.10.2002 - 1 S 2114/99 -, juris Rn. 56; Urt. v. 07.03.2007 - 1 S 19/06 - UA.

    Denn die Überprüfung der Rechtsgrundlagen für die Ermittlung des Wahlergebnisses i.S.v. § 32 Abs. 1 Nr. 2 KomWG ist eine notwendige Voraussetzung für die Prüfung der Frage, ob das Wahlergebnis korrekt ermittelt wurde (vgl. Senat, Beschl. v. 13.01.1987 - 1 S 1246/86 - VBlBW 1987, 420).

    Die unechte Teilortswahl, die sich dadurch auszeichnet, dass durch Gemeindesatzung Teilorten eine Vertretung im Gemeinderat gesichert werden kann (Art. 72 Abs. 1 Satz 1 LV und 28 Abs. 2 Satz 2 GG), läuft dem allgemeinen Wahlrechtsgrundsatz der Gleichheit der Wahl zuwider (Art. 72 Abs. 1 Satz 1 LV und 28 Abs. 2 Satz 2 GG), denn aus der Garantie einer bestimmten Anzahl von Sitzen für einen Wohnbezirk ergibt sich regelmäßig ein stärkerer Erfolgswert der Stimmen, die für die als Vertreter des Wohnbezirks gewählten Bewerber abgegeben werden (vgl. Senat, Beschl. v. 13.01.1987 - 1 S 1246/86 -, VBlBW 1987, 420).

    Wie der Senat wiederholt und in ständiger Rechtsprechung - an der er weiter festhält - entschieden hat (vgl. Beschl. v. 13.01.1987 - 1 S 1246/86; v. 12.10.1987 - 1 S 89/86 - BWVPr 1988, 259; Beschl.v. 03.08.1989 - 1 S 1754/89, B.A. S. 6), ist die Ausgestaltung des Kommunalwahlrechts in der Form der unechten Teilortswahl verfassungsgemäß.

  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2023 - 1 S 359/22

    Bürgermeisterwahl; Wahlwerbung und Chancengleichheit; Relevanz von Wahlfehlern

    Der Kläger kann als Wahlbewerber die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl in Weinsberg im Wege der Wahlanfechtung zur Überprüfung stellen (§ 31 Abs. 1 Satz 1 KomWG), soweit sie sich auf solche Gründe stützt, die in der abschließenden Regelung (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.08.1981 - 1 S 400/81 - BWGZ 1982, 574 sowie vom 13.01.1987 - 1 S 1246/86 - VBlBW 1987, 420) des § 32 Abs. 1 KomWG aufgeführt sind.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.2002 - 1 S 2114/99

    Normenkontrolle: Antragsfrist bei geänderter Neufassung einer Satzung;

    Unabhängig davon ist der Einwand, die Verteilung der Gemeinderatssitze auf die Wohnbezirke in § 1 Abs. 3 Satz 3 der Hauptsatzung der Antragsgegnerin sei gesetzes- bzw. verfassungswidrig, nach der Rechtsprechung des Senats geeignet, den gesetzlichen Wahlanfechtungsgrund zu begründen, dass wesentliche Vorschriften über die Ermittlung des Wahlergebnisses unbeachtet geblieben sind (§ 32 Abs. 1 Nr. 2 KomWG; vgl. das Senatsurteil vom 26.02.1996 - 1 S 2570/95 - sowie den Senatsbeschluss vom 13.01.1987 - 1 S 1246/86 -, VBlBW 1987, 420).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.1991 - 1 S 818/91

    Wahlanfechtung - Ablauf der Frist - materielle Präklusion - Begrenzung des

    Daß eine Wahl mit dem Einspruchsgrund der Verfassungswidrigkeit des Wahlgesetzes angefochten werden kann, hat der Senat bereits entschieden (Beschl. v. 13.1.1987, VBlBW 1987, 420).

    Zweitens läuft die für die unechte Teilortswahl typische Garantie einer bestimmten Anzahl von Sitzen eines Wohnbezirks zur Sicherung seiner Vertretung im Gemeinderat tendenziell dem Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit zuwider; deswegen kommt dem Verhältnisausgleich, der diese im Verhältniswahlrecht systemfremde Verzerrung der Erfolgswertgleichheit in gewissem Umfang mildert, bei der unechten Teilortswahl erhöhte Bedeutung zu (s. StGH, Urt. v. 14.7.1979, ESVGH 29, 160; Beschl. d. Senats v. 13.1.1987, VBlBW 1987, 420; Urt. d. Senats v. 12.10.1987, BWVPr. 1988, 259).

  • VG Freiburg, 28.11.2016 - 7 K 2044/15

    Zur verbindlichen Feststellung der Meldebehörde zu einem alleinigen Wohnsitz der

    Denn der Begriff des "Betroffenen" in den melderechtlichen Regelungen zur Berichtigung von unrichtigen oder unvollständigen Daten des Melderegisters umschreibt aufgrund der Bezogenheit dieses Berichtigungsanspruchs auf das Datenschutzrecht und das dort verbürgte Recht auf informationelle Selbstbestimmung stets die bestimmte oder bestimmbare natürliche Person, über deren persönliche oder sachliche Verhältnisse die in Frage stehenden Daten Einzelangaben enthalten, also die Bezugsperson der personenbezogenen Daten des Melderegisters (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.09.2015 - 6 C 38/14 -, BVerwGE 153, 89 Rn. 8; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.05.1985 - 1 S 2663/84 -, NJW 1985, 2965; Urt. v. 08.11.1988 - 1 S 1493/88 -, NVwZ-RR 1989, 36.; Belz, Meldegesetz für Baden-Württemberg. Kommentar, 4. Aufl. 2007, § 2 Rn. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1996 - 1 S 2570/95

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung der unechten Teilortswahl; Rechtfertigung der

    Dies beruht, wie der Senat entschieden hat (Beschl. v. 13.1.1987 - 1 S 1246/86 -, VBlBW 1987, 420, m.w.N.), auf folgenden Erwägungen:.
  • VG Stuttgart, 04.08.2021 - 7 K 5004/19

    Anfechtung einer Gemeinderatswahl; Repräsentation seines Stadtteils im

    Obwohl die unechte Teilortswahl grundsätzlich verfassungsgemäß ist (vgl. VGH BW, B. v. 13.1.1987 - 1 S 1246/86 -, VBlBW 1987, 420; VGH BW, U. v. 27.2.1996 - 1 S 2570/95 -, juris, Rn. 25 - 28), könnte die vorliegende Sitzverteilung aufgrund der Hauptsatzung der Beigeladenen zu einer unzureichenden Berücksichtigung der Stimme der Klägerin führen und gegen § 27 Abs. 2 Satz 4 GemO verstoßen.
  • VG Karlsruhe, 18.02.2021 - 9 K 5003/19

    Wahlanfechtung einer Gemeinderatswahl; baden-württembergisches

    Entgegen der Auffassung des Beklagten kann sie allerdings auch mit der Begründung angefochten werden, dass wesentliche Vorschriften über das Wahlverfahren verfassungswidrig seien (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.01.1987 - 1 S 1246/86 -, juris Leitsatz; Urteil vom 27.02.1996 - 1 S 2570/95 -, juris Rn. 24).
  • VG Freiburg, 20.02.1995 - 10 K 1866/94

    Anfechtung der Wahl zur Vollversammlung einer Handwerkskammer; Beginn der Wahl

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  • OVG Niedersachsen, 15.06.1992 - 8 L 43/90

    Rechtmäßigkeit; Wahlordnung; Wahlverfahren; Vollversammlung; Industrie- und

  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.1992 - 1 S 65/92

    Keine Prüfung der Vereinbarkeit von Bürgermeisteramt und Kreistagsmandat im

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