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   VGH Baden-Württemberg, 05.05.1987 - 4 S 1063/85   

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VGH Baden-Württemberg, 05.05.1987 - 4 S 1063/85 (https://dejure.org/1987,3628)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.05.1987 - 4 S 1063/85 (https://dejure.org/1987,3628)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. Mai 1987 - 4 S 1063/85 (https://dejure.org/1987,3628)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 37, 209
  • VBlBW 1988, 151
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2001 - 4 S 1081/00

    Versetzung: Einverständniserklärung des aufnehmenden Dienstherren - Anfechtung

    Abgesehen davon, ob die Klägerin ihre Rechte gegenüber der Beklagten durch Gestaltungs- oder Leistungsklage verfolgen könnte (vgl. dazu Urteil des Senats vom 05.05.1987, VBlBW 1988, 151), findet diese Vorschrift nach § 43 Abs. 2 Satz 2 VwGO hier keine Anwendung.

    Diese Art der Versetzung beruht demnach auf eine Einigung der beteiligten Dienstherrn (vgl. Urteil des Senats vom 05.05.1987, a.a.O.).

    Mit der schriftlichen Einverständniserklärung vom 06.01.1999, die der Beklagten gegenüber abzugeben war (vgl. Urteil des Senats vom 05.05.1987, a.a.O.) und die am 15.01.1999 bei ihr einging, wurde der Verfahrensfehler der zunächst unterbliebenen Mitwirkung der Klägerin nach § 45 Abs. 1 Nr. 5 LVwVfG unbeachtlich und die Versetzungsverfügung konnte am 01.02.1999 auch beamtenrechtlich ihre volle Wirksamkeit entfalten.

    Da das Einverständnis gegenüber dem abgebenden Dienstherrn zu erklären ist, muß auch die auf Beseitigung dieses Einverständnisses gerichtete Willenserklärung gegenüber dem abgebenden Dienstherrn erklärt werden (vgl. Urteil des Senats vom 05.05.1987, a.a.O., zum Einverständnis nach § 36 Abs. 2 LBG a.F. unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung; SächsOVG, Beschluss vom 04.04.1995, …

    § 124 Abs. 1 BGB ist insoweit nicht einzuhalten (vgl. Urteil des Senats vom 05.05.1987, a.a.O., unter Hinweis auf BVerwGE 37, 19; BVerwG, Beschluss vom 04.03.1992, a.a.O.).

    Maßgeblich sind die Umstände des einzelnen Falles, die auch die vorherige Beratung durch einen Rechtsbeistand nahe legen können (vgl. Urteil des Senats vom 05.05.1987, a.a.O.).

  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 37.03

    Dienstherrnübergreifende Versetzung; nachträgliche Beseitigung der

    Folge einer Rücknahme könnte nämlich sein, dass die Versetzung unmittelbar ihre Wirksamkeit verliert oder dass die Klägerin verpflichtet ist, die Versetzungsverfügung aufzuheben (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 5. Mai 1987 - 4 S 1063/85 - VBlBW 1988, 151), was dazu führen könnte, dass das Beamtenverhältnis der ehemaligen Beigeladenen mit dem Land Nordrhein-Westfalen "wiederaufgelebt" wäre.

    Ebenfalls ausgeschlossen ist die entsprechende Anwendung der bürgerlichrechtlichen Vorschriften über die Anfechtung von Willenserklärungen wegen Irrtums oder Täuschung (a.A. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 5. Mai 1987 a.a.O.).

  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 36.03

    Dienstherrnübergreifende Versetzung; nachträgliche Beseitigung der

    Ebenfalls ausgeschlossen ist die entsprechende Anwendung der bürgerlichrechtlichen Vorschriften über die Anfechtung von Willenserklärungen wegen Irrtums oder Täuschung (a.A. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 5. Mai 1987 - 4 S 1063/85 - VBlBW 1988, S. 151 m. Anm. Battis).
  • VGH Bayern, 05.05.2003 - 3 B 98.1548

    Beamtenrecht, "Rücknahme" der Erklärung des Einverständnisses des aufnehmenden

    Bei der rechtlichen Beurteilung der Erklärung der Rücknahme des Einverständnisses des aufnehmenden Dienstherrn bei einer länderübergreifenden Versetzung nach § 123 BRRG (als "actus contrarius" zur Erklärung des Einverständnisses) sind weder - unter dem Gesichtspunkt, dass das Einverständnis als Verwaltungsakt betrachtet wird (so z.B. OVG Münster v. 28.5.1985, NVwZ 1986, 581 ff) - wie seitens des Beklagten im streitbefangenen Bescheid vom 26. Januar 1998 geschehen, die Bestimmungen über die Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts gemäß Art. 48 BayVwVfG zugrundezulegen, noch - unter Würdigung der Einverständniserklärung bzw. ihrer Rücknahme als öffentlich-rechtliche Willenserklärung (so z.B. VGH Baden-Württemberg vom 5.5.1987, VBlBW 1988, 151 ff; Fürst, GKÖD, Rn. 30 zu § 26 BBG) - die Regelungen über die Anfechtung wegen eines Willensmangels nach BGB (hier: § 123 BGB wegen arglistiger Täuschung) heranzuziehen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.04.1995 - 2 S 437/94

    Dienstrecht, Abordnung

    Dies spreche gegen die Außenwirkung und damit gegen das Vorliegen eines Verwaltungsaktes (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 5.5.1987, VBlBW 1988, 151 [153]; ebenso Anmerkung von Gaßner zum Urteil des VG München vom 12.4.1988, BayVBl. 1988, 697 ).
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