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   VGH Baden-Württemberg, 10.07.1987 - A 13 S 659/87   

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https://dejure.org/1987,4272
VGH Baden-Württemberg, 10.07.1987 - A 13 S 659/87 (https://dejure.org/1987,4272)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.07.1987 - A 13 S 659/87 (https://dejure.org/1987,4272)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Juli 1987 - A 13 S 659/87 (https://dejure.org/1987,4272)
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Volltextveröffentlichung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1988, 188
  • VBlBW 1988, 264 BWVPr 1988, 163 (Leitsatz 1)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.1987 - A 13 S 84/87

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über die Gewährung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.07.1987 - A 13 S 659/87
    Liegt im Zeitpunkt der Entscheidung des Beschwerdegerichts über die Beschwerde im Prozeßkostenhilfeverfahren ein rechtskräftiges klageabweisendes Urteil erster Instanz vor, so kann die Beschwerde schon deshalb keinen Erfolg haben, weil feststeht, daß die Rechtsverfolgung des Klägers im Sinne des VwGO § 166 in Verbindung mit ZPO § 114 aussichtslos ist (Anschluß Senatsbeschluß 1987-03-31, A 13 S 84/87, VBlBW 1987, 296, unter Aufgabe der früheren Senatsrechtsprechung).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.1990 - 2 E 12010/90

    Prozeßkostenhilfeantrag; Beschleunigungsgebot; Beweisaufnahme zur Hauptsache;

    In dieser Frage schließt sich der Senat zumindest für den vorliegenden Sachverhalt der Auffassung an, daß es auf den Zeitpunkt ankommt, zu dem der Prozeßkostenhilfeantrag entscheidungsreif geworden ist, und nicht auf denjenigen der (verspäteten) gerichtlichen Entscheidung (ebenso VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 31. Oktober 1984, VBlBW 1985, 134, vom 10. Juli 1986, VBlBW 1987, 296 und vom 09. Februar 1988, VBlBW 1988, 189; OVG Hamburg, Beschluß vom 25. August 1986, aaO; OVG Münster, Beschluß vom 05. Oktober 1984, aaO; OVG Bremen, Beschluß vom 13. September 1988, aaO; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, aaO, § 114 Anm. 7 B; vgl. auch Blümler, MDR 1983, 96, 99; Schneider, MDR 1977, 619, 620; a.A.: VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 31. März 1987, VBlBW 1987, 296, 297 und vom 10. Juli 1987, VBlBW 1988, 188; BayVGH, Beschluß vom 04. Dezember 1986, BayVBl 1988, 93; OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 18. Oktober 1988 - 12 E 48/88 - Umdr.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.1990 - 11 E 70/89

    Prozeßkostenhilfe; Beschwerdeverfahren; Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung;

    Für die Beschlußfassung über den Prozeßkostenhilfeantrag ist wie bei jeder anderen gerichtlichen Entscheidung über ein Leistungs- oder Verpflichtungsbegehren auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abzustellen (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 18. Oktober 1988 - 12 E 48/88 - VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 10. Juli 1987, VBlBW 1988, 188; Kopp, VwGO, Rdnr. 11 und 20 zu § 166 VwGO; Thomas-Putzo, ZPO, Anm. 3 a zu § 114 ZPO).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.1988 - 6 S 866/88

    Prozeßkostenhilfe - maßgeblicher Zeitpunkt für Beurteilung der Erfolgsaussichten

    Hat das Verwaltungsgericht über den Antrag auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe verspätet entschieden, ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Klage auch dann, wenn ein rechtskräftiges klagabweisendes Urteil erster Instanz vorliegt, der Zeitpunkt, zu welchem das Verwaltungsgericht über den Antrag hätte entscheiden können und müssen (gegen VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 10.07.1987 - A 13 S 659/87 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.1997 - 2 S 116/97

    Beurteilungszeitpunkt für Erfolgsaussichten in der Hauptsache im

    Dem 6. Senat ist deshalb darin zuzustimmen, wenn er in der verspäteten Entscheidung über das Prozeßkostenhilfegesuch (gegen VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 10.7.1987 - A 13 S 659/87 -, VBlBW 1988, 188) eine Beeinträchtigung der prozessualen Rechtsstellung des Beteiligten, insbesondere im Hinblick auf den Umfang der Kostentragungspflicht, gesehen hat (VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 9.2.1988 - 6 S 866/88 -, a.a.O.).
  • VGH Hessen, 19.06.1991 - 10 TP 1180/91

    Beschwerde gegen Versagung von Prozeßkostenhilfe nach rechtskräftiger ablehnender

    Denn nachdem das Verwaltungsgericht den Antrag auf Vollzugsaussetzung im Hinblick auf § 10 Abs. 3 Satz 8 AsylVfG rechtskräftig mit demselben Beschluß vom 18.4.1991 abgelehnt hat, kann die Beschwerde schon deshalb keinen Erfolg haben, weil bereits damit feststeht, daß die Rechtsverfolgung nicht die nach §§ 166 VwGO, 114 ZPO erforderliche Erfolgsaussicht hat (ebenso VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 31.3.1987 - A 13 S 84/87 - VBlBW 1987, 296 f. und Beschluß vom 10.7.1987 - A 13 S 659/87 -- VBlBW 1988, 188; OLG Frankfurt, Beschluß vom 8.9.1982 - 22 W 24/82 - MDR 1983, 137 u. Beschluß vom 27.6.1986 - 22 W 9/86 - MDR 1986, 857).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.1992 - 13 S 2751/91

    Abschiebung eines Ausländers in den Libanon - Abschiebungshindernisse iSd AuslG §

    Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts ist nach dem maßgeblichen heutigen Zeitpunkt (vgl. den Beschluß des Senats vom 10.7.1987, VBlBW 1988, 188) davon auszugehen, daß das Anfechtungsbegehren der Antragsteller hinreichende Aussicht auf Erfolg hat; denn der Erfolg ihrer Rechtsbehelfe ist zumindest nicht weniger wahrscheinlich als ihr Mißerfolg.
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