Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 13.06.1988

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   VGH Baden-Württemberg, 16.05.1988 - 1 S 1826/87   

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VGH Baden-Württemberg, 16.05.1988 - 1 S 1826/87 (https://dejure.org/1988,3205)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.05.1988 - 1 S 1826/87 (https://dejure.org/1988,3205)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Mai 1988 - 1 S 1826/87 (https://dejure.org/1988,3205)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1989, 412
  • VBlBW 1989, 16
  • DÖV 1989, 171
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 03.12.1974 - I C 11.73

    Zwangsweise Mitnahme zur Wache - Freiheitsentziehungen nach dem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.05.1988 - 1 S 1826/87
    Dabei muß der Sachverhalt im allgemeinen einheitlich betrachtet werden, soweit nicht einzelne Teile objektiv abtrennbar sind (ständige Rechtsprechung im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 03.12.1974, NJW 1975, 893 f).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.2010 - 1 S 338/10

    Anscheinsstörer; Personenfeststellung; Vorlage eines gültigen Ausweises;

    Für die Abgrenzung der beiden Aufgabengebiete ist maßgebend, wie sich der konkrete Sachverhalt einem verständigen Bürger in der Lage des Betroffenen bei natürlicher Betrachtungsweise darstellt (BVerwG, Urt. v. 03.12.1974 - I C 11.73 - BVerwGE 47, 255 und Urt. v. 19.10.1982 - 1 C 29.79 - BVerwGE 66, 192; Senatsurteil vom 16.05.1988 - 1 S 1826/87 - VBlBW 1989, 16).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2004 - 1 S 2206/03

    Polizeiliche Ingewahrsamnahme eines Demonstrationsteilnehmers

    Denn für die Qualifizierung einer sogenannten doppelfunktionalen Maßnahme der Polizei kommt es zum einen auf das Schwergewicht des polizeilichen Handelns und zum anderen auf den damit verbundenen Zweck an (Senatsurteil vom 16.5.1988, VBlBW 1989, 16, 17; Würtenberger/Heckmann/Riggert, Polizeirecht in Baden-Württemberg, 5. Aufl., RdNr. 189 ff.).

    Soweit der Grund des polizeilichen Handelns dabei dem Betroffenen nicht bereits unmittelbar selbst von der Polizei genannt wurde, ist für die Abgrenzung der Aufgabengebiete maßgebend, wie sich der konkrete Sachverhalt einem verständigen Bürger in der Lage des Betroffenen bei natürlicher Betrachtungsweise darstellt (Senatsurteil vom 16.5.1988, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 28.11.2023 - 11 LC 303/20

    Beoobachtung; Doppelfunktion der Polizei; informationelle Selbstbestimmung;

    Sie kann zur Gefahrenabwehr, wozu auch Gefahrenabwehrvorsorge und die Aufgabe künftige Straften zu verhüten gehören (vgl. § 1 Abs. 1 NPOG ), nach den Polizeigesetzen oder als Justizbehörde auf dem Gebiet der Strafrechtspflege, insbesondere zur Ermittlung von Straftaten und der Verfolgung von Straftätern tätig werden (vgl. VGH BW, Urt. v. 16.5.1988 - 1 S 1826/87 - NVwZ-RR 1989, 412 (413)).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2012 - 5 E 251/11

    Rechtmäßigkeit einer jedenfalls auch präventiv-polizeilichen Zwecken dienenden

    Ob die rechtswegbestimmende Frage, welcher Zweck mit einer polizeilichen Maßnahme verfolgt wurde, gleichwohl weiterhin stets einheitlich anhand ihres Schwerpunkts beantwortet werden muss, vgl. BVerwG, a. a. O., S. 1286 unter Hinweis auf das Urteil vom 3. Dezember 1974 - I C 11.73 -, BVerwGE 47, 255; OVG NRW, Beschlüsse vom 13. September 1979 - IV A 2597/78 -, NJW 1980, 855, und vom 11. März 2003 - 5 E 1086/02 -, VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16. Mai 1988 - 1 S 1826/87 -, NVwZ-RR 1989, 412, 413, oder ob der Betroffene bei doppelfunktionalen Maßnahmen den Rechtsweg frei wählen kann, vgl. Sodan, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl., 2010, § 40 Rn. 618; in diese Richtung auch OVG NRW, Beschluss vom 7. Juli 2006 - 5 E 585/06 -, bedarf im vorliegenden Prozesskostenhilfeverfahren keiner abschließenden Entscheidung.
  • VG Düsseldorf, 07.02.2011 - 18 K 5684/10

    Einordnung des Zwecks einer Freiheitsentziehung vorrangig als der Sicherung des

    vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 2974 - 1 C 11.73 -, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Mai 1988 - 1 S 1826/87 -, DÖV 1989, 171.
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 13.06.1988 - 14 S 1834/88   

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https://dejure.org/1988,7282
VGH Baden-Württemberg, 13.06.1988 - 14 S 1834/88 (https://dejure.org/1988,7282)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.06.1988 - 14 S 1834/88 (https://dejure.org/1988,7282)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. Juni 1988 - 14 S 1834/88 (https://dejure.org/1988,7282)
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Papierfundstellen

  • VBlBW 1989, 16
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.1990 - 9 S 437/90

    Zu den Voraussetzungen der Beitragsminderung des persönlichen Pflichtbeitrags zum

    Nicht ernstlich zweifelhaft erscheint ferner die Rechtmäßigkeit der Festsetzungen in bezug auf die verweigerte Absetzung eines Verlustabzugs, von negativen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und von Aufwendungen zur Pflege des Eltern-Kind-Verhältnisses von den maßgeblichen Einkünften des Antragstellers; ob der Antragsgegner für 1986 statt des aus dem Einkommensteuerbescheid 1984 entnommenen Gewinns von DM 8.289,-- entsprechend einer handschriftlichen Änderung nur DM 8.138,-- hätte in Ansatz bringen müssen, prüft der Senat nicht unter dem Gesichtspunkt der Rechtmäßigkeit, sondern lediglich dem der unbilligen Härte, da die Mehrbelastung nur den Bagatellbetrag von monatlich DM 2, 41 für die Dauer eines Jahres, insgesamt also DM 28, 92 ausmacht (vgl. zu dieser Handhabung den Beschluß des Verwaltungsgerichtshofs vom 13.6.1988 -- 14 S 1834/88 --, VBlBW 1989, 16).
  • VG Greifswald, 09.08.2012 - 3 B 1070/12

    Vorläufiger Rechtsschutz; Gebührenfestsetzung über Abfallgebühren in Höhe von

    Da es sich aber bei § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO um eine Sollvorschrift handelt, darf das Verwaltungsgericht in atypischen Fällen auch abweichende Maßstäbe bei der Würdigung des Aussetzungsbegehrens anlegen, sofern dies mit dem Sinn und Zweck der Regelung vereinbar ist (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 13.06.1988 - 14 S 1834/88 - VBlBW 1989, 16).
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