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   VGH Baden-Württemberg, 20.06.1989 - 1 S 98/88   

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https://dejure.org/1989,2331
VGH Baden-Württemberg, 20.06.1989 - 1 S 98/88 (https://dejure.org/1989,2331)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.06.1989 - 1 S 98/88 (https://dejure.org/1989,2331)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Juni 1989 - 1 S 98/88 (https://dejure.org/1989,2331)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1990, 296
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 18.08.1977 - I 396/77
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.06.1989 - 1 S 98/88
    .Damit wurde ein Redaktionsversehen (so VGH Mannheim, ESVGH 27, 232) in der ursprünglichen Gesetzesfassung korrigiert, der Wortlaut des Satzes 1 an § 2 III Nr. 1 DSchG angepaßt und klargestellt, daß sich der Nebensatz "soweit .

    Das ist dann anzunehmen, wenn die Ausstrahlungskraft des Kulturdenkmals wesentlich von der Gestaltung seiner Umgebung abhängt, wenn beispielsweise die Umgebung die Wirkung des Kulturdenkmals wegen des architektonischen Konzepts oder der topographischen Situation prägt (VGH Mannheim, Urt. v. 6.12.1979 - III 1868/79; ESVGH 27, 232; Strobl- Majocco-Birn, § 15 Rn. 11).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.1988 - 1 S 1849/88

    Zulässigkeit von Solaranlage mit Sonnenkollektor in historischem Ortskern -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.06.1989 - 1 S 98/88
    Maßstab der Beurteilung ist nach der Rechtsprechung des Senats (ESVGH 39, 42 = NVwZ-RR 1989, 230 - Solaranlage) in subjektiver Hinsicht das Empfinden des für die Belange des Denkmalschutzes aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachters.
  • BVerwG, 21.04.2009 - 4 C 3.08

    Klagebefugnis; Denkmalschutz; denkmalrechtliche Genehmigung; Anspruch auf

    Die Ausstrahlungswirkung eines Denkmals kann wesentlich von der Gestaltung seiner Umgebung abhängen (VGH Mannheim, Urteil vom 20. Juni 1989 - 1 S 98/88 - BRS 49 Nr. 145; Weber, Instrumente und Grenzen des Umgebungsschutzes bei Baudenkmälern, Diss. Köln 1998 S. 74 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.2011 - 1 S 1070/11

    Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes einer als Kulturdenkmal geschützten

    Als Umgebung eines Kulturdenkmals ist der Bereich zu sehen, auf den es ausstrahlt und der es in denkmalrechtlicher Hinsicht seinerseits prägt und beeinflusst (Senatsurteil vom 20.06.1989 - 1 S 98/88 - VBlBW 1990, 151).

    Das Erscheinungsbild von Gesamtanlagen wird nicht durch § 15 Abs. 3, sondern ausschließlich durch § 19 DSchG geschützt (Strobl/Sieche, a.a.O., § 15 Rn. 11; Senatsurteil vom 20.06.1989 - 1 S 98/88 - VBlBW 1990, 151 ).

    Andererseits genügt für eine erhebliche Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes im Sinn des § 15 Abs. 3 DSchG nicht jede nachteilige Beeinflussung des Erscheinungsbildes; vielmehr muss der Gegensatz deutlich wahrnehmbar sein und vom Betrachter als belastend empfunden werden (Senatsurteil vom 20.06.1989 - 1 S 98/88 - VBlBW 1990, 151 ).

    Die Genehmigung nach § 15 Abs. 3 DSchG steht ebenso wie die Genehmigung gemäß § 8 DSchG im Ermessen der Denkmalschutzbehörde (Senatsurteil vom 20.06.1989 - 1 S 98/88 - VBlBW 1990, 151 ; Strobl/Sieche, a.a.O., § 15 Rn. 2).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2023 - 10 S 1914/22

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windkraftanlagen; Prüfung der

    Als Umgebung eines Kulturdenkmals ist der Bereich zu sehen, auf den es ausstrahlt und der es in denkmalschutzrechtlicher Hinsicht seinerseits prägt und beeinflusst (sog. Wirkbereich; vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.09.2011 - 1 S 1070/11 - juris Rn. 42 m. w. N.; siehe auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.05.2023 - 14 S 1297/19 - juris Rn. 123; siehe zur Genehmigungspflicht einer baulichen Anlage nach § 15 Abs. 3 DSchG insbesondere VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.06.1989 - 1 S 98/88 - NVwZ-RR 1990, 296 m. w. N).

    Andererseits genügt für eine erhebliche Beeinträchtigung des Erscheinungsbilds im Sinne des § 15 Abs. 3 DSchG nicht jede nachteilige Beeinflussung des Erscheinungsbilds; vielmehr muss der Gegensatz deutlich wahrnehmbar sein und vom Betrachter als belastend empfunden werden (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.06.1989 - 1 S 98/88 - NVwZ-RR 1990, 296, 297 m. w. N.).

  • VG Sigmaringen, 14.02.2019 - 9 K 4136/17

    Denkmalschutzrechtliche Zulässigkeit von Windenergieanlagen in 3 km Entfernung

    Das ist dann anzunehmen, wenn die Ausstrahlungskraft des Kulturdenkmals wesentlich von der Gestaltung seiner Umgebung abhängt, wenn beispielsweise die Umgebung die Wirkung des Kulturdenkmals wegen des architektonischen Konzepts oder der topografischen Situation prägt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.06.1989 - 1 S 98/88 -, VBlBW 1990, 151).

    Als Umgebung eines Kulturdenkmals ist der Bereich zu sehen, auf den es ausstrahlt und der es in denkmalrechtlicher Hinsicht seinerseits prägt und beeinflusst ("Wirkbereich"; vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.09.2011 - 1 S 1070/11 -, a.a.O.; Urteil vom 20.06.1989 - 1 S 98/88 -, a.a.O.; VG Sigmaringen, Urteil vom 15.10.2009 - 6 K 3202/08 -, a.a.O.; vgl. Martin, in: Martin/Krautzberger, Handbuch Denkmalschutz und Denkmalpflege, 3. Auflage 2010, Teil E, Rn 180).

    Andererseits genügt für eine erhebliche Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes im Sinn des § 15 Abs. 3 DSchG nicht jede nachteilige Beeinflussung des Erscheinungsbildes; vielmehr muss der Gegensatz deutlich wahrnehmbar sein und vom Betrachter als belastend empfunden werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.09.2011 - 1 S 1070/11 -, a.a.O.; Urteil vom 20.06.1989 - 1 S 98/88 -, a.a.O.; VG Sigmaringen, Urteil vom 15.10.2009 - 6 K 3202/08 -, a.a.O.).

  • VG Karlsruhe, 02.05.2019 - 4 K 7811/17

    Beachtung des Gebietscharakters des Grundstücks bei Berechnung der Tiefe der

    Vor diesem Hintergrund waren die Wirkung des Kulturdenkmals in seiner Umgebung und die optischen Bezüge zwischen Kulturdenkmal und Umgebung (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.06.1989 - 1 S 98/88 - NVwZ-RR 1990, 296 ) vorliegend nicht geschützt.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.2006 - 1 C 10901/06

    Werbemast in der Nähe eines technischen Denkmals unzulässig

    Dieses raumordnerische Anliegen ist keinesfalls gleichzusetzen mit dem - eng begrenzten - Wirkkreis des § 13 Abs. 2 Satz 2 DSchPflG, der sich lediglich auf die Umgebung eines unbeweglichen geschützten Kulturdenkmals i.S. von § 4 Abs. 1 Satz 3 DSchPflG erstreckt (dazu vgl. Urteil des Senats vom 28. Oktober 1993, AS 24, 268, 271 f.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20. Juni 1989, NVwZ-RR 1990, 296).
  • VG Stade, 23.10.2014 - 2 A 1272/10

    Denkmalschutzrechtliche Bedenken eines Nachbarn gegen die Erteilung einer

    Entscheidend ist, ob die Umgebung für das Erscheinungsbild des Baudenkmals von so erheblicher Bedeutung ist, dass durch die Errichtung, Änderung oder Beseitigung von Anlagen denkmalpflegerische Belange berührt werden (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 28. Mai 2002 - 1 LA 2929/01 -, zitiert nach juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Juni 1998 - 1 S 98/88 -, BRS 49 Nr. 145).
  • VG Freiburg, 17.09.2020 - 4 K 2441/19

    Denkmalschutzrechtliche Beseitigungsanordnung in Bezug auf eine

    Schließlich ergibt sich aus dem konkreten Denkmalwert des "X", dass für sein Erscheinungsbild und seine Ausstrahlungskraft die unmittelbare Umgebung von besonderer Bedeutung ist (vgl. zu diesem Maßstab VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.06.1989 - 1 S 98/88 -, NVwZ-RR 1990, 296).

    bb) Weiter hat die Beklagte im Rahmen der angefochtenen Beseitigungsverfügung ihr Genehmigungsermessen fehlerfrei betätigt und dabei die Belange des Umwelt- und Klimaschutzes hinreichend berücksichtigt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 01.09.2011 - 1 S 1070/11 -, juris Rn. 52; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.06.1989 - 1 S 98/88 -, NVwZ-RR 1990, 296).

  • VG Sigmaringen, 15.10.2009 - 6 K 3202/08

    Windkraftanlagen und Denkmalschutz; Umgebungsbereich einer Kulturlandschaft

    43 Bei der Bestimmung des maßgeblichen Umgebungsbereichs, der für das Erscheinungsbild der Pfarrkirche St. Martin in U. von erheblicher Bedeutung ist, geht die Kammer von folgenden Maßgaben aus (vgl. hierzu nur VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.06.1989 - 1 S 98/88 -, NVwZ-RR 1990, 296): Der Regelungsgehalt der §§ 15 Abs. 3 Satz 1, 2 Abs. 3 Nr. 1 DSchG schützt auch und gerade die Wirkung des Kulturdenkmals in seiner Umgebung und die optischen Bezüge zwischen Kulturdenkmal und Umgebung, nicht dagegen die Umgebung selbst.

    Maßstab der Beurteilung ist nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (Urteil vom 20.06.1989 - 1 S 98/88 -, NVwZ-RR 1990, 296; Urteil vom 10.10.1988 - 1 S 1849/88 -, NVwZ-RR 1989, 230) auch insoweit in subjektiver Hinsicht das Empfinden des für die Belange des Denkmalschutzes aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachters.

  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.1990 - 1 S 2998/89

    Öffentliches Interesse an Erhaltung eines Kulturdenkmals; Seltenheitswert;

    Das folgt aus dem Wortlaut des § 8 Abs. 1 Nr. 2 DSchG, der eine solche Differenzierung nicht kennt, sowie aus einer systematischen Auslegung ähnlich strukturierter Genehmigungsvorschriften des Denkmalschutzgesetzes, wonach jegliche Veränderung genehmigungspflichtig ist, während bei unerheblicher Veränderung ein Genehmigungsanspruch besteht (vgl. § 15 Abs. 3 S. 1 und 3 DSchG -- dazu Urt. d. Senats v. 20.6.1989, VBlBW 1990, 151/152 -- sowie § 19 Abs. 2 S. 1 und 2 DSchG -- dazu Urt. d. Senats v. 10.10.1988, VBlBW 1989, 220/222).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2012 - 8 A 10229/12

    Bauvorhaben in der Umgebung eines Kulturdenkmals; entgegenstehende Belange des

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.09.2003 - 1 LB 64/03
  • VG Frankfurt/Main, 22.01.2015 - 8 L 4844/14

    Denkmalschutzrechliches Abwehrrecht

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.09.2000 - 1 L 143/97
  • OVG Niedersachsen, 28.05.2002 - 1 LA 2929/01

    Abwägung; Bauleitplanung; Denkmal; Denkmalschutz; Flächennutzungsplan; Friedhof;

  • VG Karlsruhe, 04.12.2020 - 12 K 4627/19

    Bei der Bewertung der Zumutbarkeit im Rahmen des bauplanungsrechtlichen

  • VGH Hessen, 30.12.1994 - 3 UE 2544/94

    Werbeanlage in der Umgebung eines Denkmals

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.10.1993 - 1 A 12520/92

    Rücksichtnahme auf Kulturdenkmäler; Genehmigungspflicht eines Bauvorhabens

  • VG Ansbach, 04.08.2010 - AN 9 K 10.00901

    Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach Art. 6 Abs. 1 Satz 2 DSchG

  • VG Lüneburg, 17.08.2004 - 2 A 186/03

    Baudenkmal; Bausubstanz; Bebauungsgürtel; Denkmaleigenschaft; Denkmalschutz;

  • VG München, 24.03.2010 - M 9 K 09.3305

    Öffentlicher Belang des Denkmalschutzes; Sichtbeziehung auf Denkmal; sinnliche

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