Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 21.12.1990

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   VGH Baden-Württemberg, 17.09.1990 - 1 S 2805/89   

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VGH Baden-Württemberg, 17.09.1990 - 1 S 2805/89 (https://dejure.org/1990,1039)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.09.1990 - 1 S 2805/89 (https://dejure.org/1990,1039)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. September 1990 - 1 S 2805/89 (https://dejure.org/1990,1039)
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Nachträgliches Halteverbot

§ 25 LVwVG, § 41 Abs. 3 Satz 2 VwVfG, Wegfahrgebot, Wirksamkeit, § 8 Abs. 1 PolG;

§ 8 Abs. 2 PolG, § 81 Abs. 1 PolG aF, Ermessen, § 40 VwVfG, Nachschaupflicht;

§ 113 Abs. 3 VwGO

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 41, 308 (Ls.)
  • NJW 1991, 1698
  • NVwZ 1991, 806 (Ls.)
  • VBlBW 1991, 110
  • DÖV 1991, 163
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 46.78

    Geschwindigkeitsbegrenzung Stadtautobahn - Verkehrsregelung, Rechtsnatur, §§ 42,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.09.1990 - 1 S 2805/89
    Ein Verkehrszeichen als Dauerverwaltungsakt in Form einer Allgemeinverfügung (BVerwG, Urt. v. 13.12.1979, BVerwGE 59, 221/226) wird zwar mit der öffentlichen Bekanntgabe gemäß § 41 Abs. 3 S. 2 LVwVfG wirksam (sog. äußere Wirksamkeit, vgl. Kopp, LVwVfG, 4. Aufl., § 43 Rn. 5).

    Gegenüber dem betroffenen Verkehrsteilnehmer wird die in dem Verkehrszeichen verkörperte behördliche Anordnung aber erst dann wirksam (sog. innere Wirksamkeit, vgl. Kopp, aaO, § 43 Rn. 6), wenn sie ihm "beim erstmaligen Herannahen bekanntgemacht" wird (BVerwG, Urt. v. 9.6.1967, BVerwGE 27, 181 [184]) bzw. wenn der Verkehrsteilnehmer "sich (erstmalig) der Regelung des Verkehrszeichens gegenübersieht" (BVerwG, Urt. v. 13.12.1979, aaO, Das bedeutet, daß die durch das Verkehrszeichen getroffene Anordnung für den Verkehrsteilnehmer erst dann verbindlich wird, wenn er in den Wirkungsbereich des Verkehrszeichens gelangt und es wahrnehmen kann (BayObLG, Beschl, v. 16.5.1984, BayVBI. 1984, S. 441).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.01.1990 - 1 S 3664/88

    Bestimmtheit eines Polizeikostenbescheides - Bezeichnung des Adressaten;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.09.1990 - 1 S 2805/89
    Der Senat läßt offen, ob die Anordnung des Amts für öffentliche Ordnung und Umweltschutz, das Fahrzeug abzuschleppen, hier rechtlich als Ersatzvornahme im Sinne des § 25 LVwVG zu würdigen ist, durch die ein in dem eingeschränkten Haltverbot enthaltenes, sofort vollziehbares Gebot, das Fahrzeug nach dem kurzfristig gestatteten Halten wegzufahren, ohne vorherige Androhung (§ 21 LVwVG) vollstreckt werden kann (siehe dazu das Senatsurteil v. 15.1.1990, VBlBW 1990, S. 257).
  • BVerwG, 09.06.1967 - VII C 18.66

    Parkverbot vor dem Justizministerium - Verkehrsregelung, Abgrenzung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.09.1990 - 1 S 2805/89
    Gegenüber dem betroffenen Verkehrsteilnehmer wird die in dem Verkehrszeichen verkörperte behördliche Anordnung aber erst dann wirksam (sog. innere Wirksamkeit, vgl. Kopp, aaO, § 43 Rn. 6), wenn sie ihm "beim erstmaligen Herannahen bekanntgemacht" wird (BVerwG, Urt. v. 9.6.1967, BVerwGE 27, 181 [184]) bzw. wenn der Verkehrsteilnehmer "sich (erstmalig) der Regelung des Verkehrszeichens gegenübersieht" (BVerwG, Urt. v. 13.12.1979, aaO, Das bedeutet, daß die durch das Verkehrszeichen getroffene Anordnung für den Verkehrsteilnehmer erst dann verbindlich wird, wenn er in den Wirkungsbereich des Verkehrszeichens gelangt und es wahrnehmen kann (BayObLG, Beschl, v. 16.5.1984, BayVBI. 1984, S. 441).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.2007 - 1 S 822/05

    Abschleppen eines zunächst erlaubt abgestellte KFZ nach Aufstellen eines mobilen

    Eine Abweichung von dieser Regel kommt nur in Betracht, wenn von einem Fahrzeug, das - wie hier - ohne Verstoß gegen straßen- und straßenverkehrsrechtliche Vorschriften zum Parken abgestellt worden ist, eine Störung ausgeht, die nicht vorhersehbar war oder nicht in die Risikosphäre des Halters oder Fahrers fällt (vgl. Urteil des Senats vom 17.09.1990 - 1 S 2805/89 -, NJW 1991, 1698).

    Der Senat hat entschieden, dass das Abschleppen am zweiten Tag nach Aufstellen des Verkehrszeichens eine verhältnismäßige Kostenpflicht nicht begründen kann (vgl. Urteil vom 17.09.1990 - 1 S 2805/89 -, NJW 1991, 1698 ), während er die Kostentragung bei einer Vorlaufzeit von 11 Tagen nicht beanstandet hat (vgl. Beschluss vom 19.08.2003 - 1 S 2659/02 -, VBlBW 2004, 29).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.2022 - 1 S 2283/20

    Kostenbescheid für eine Abschleppmaßnahme; Abwehr einer konkreten Gefahr;

    Die Pflicht zur Erstattung der Kosten setzt voraus, dass die von der Polizei im Wege der unmittelbaren Ausführung getroffene Maßnahme rechtmäßig war (vgl. Senat, Urt. v. 23.10.1972 - I 1107/71 -, ESVGH 23, 34 f.;Urt. v. 30.11.2010 - 1 S 1120/10 -, juris Rn. 20; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 08.02.1993 - 8 S 515/92 -, juris Rn. 35; BeckOK PolR BW/Kastner, 22. Ed. 17.1.2021, BWPolG § 8 Rn. 29; Ruder, PolR BW, 8. Aufl., Rn. 344 und 906; Schenke, Polizei- und Ordnungsrecht, 5. Aufl., Rn. 703; Würtenberger/Heckmann, PolR BW, 6. Aufl., Rn. 911;Wolf/Stephan/Deger, PolG BW, 6. Aufl., § 8 Rn. 32), und die Behörde das Ermessen, welches ihr - abweichend von dem Wortlaut der Vorschrift - bei der Entscheidung nach § 8 Abs. 2 Satz 1 PolG zukommt, ob sie den Störer zum Ersatz der Kosten heranzieht (vgl. Senat, Urt. v. 17.09.1990 - 1 S 2805/89 -, NJW 1991, 1698; Urt. v. 11.06.1991 - 1 S 2967/90 -, juris Rn. 17; Urt. v. 30.11.2010 - 1 S 1120/10 -, juris Rn. 30; Wolf/Stephan/Deger, PolG BW, § 8 Rn. 27; s.a. Würtenberger/Heckmann, PolR BW, 6. Aufl., Rn. 804), fehlerfrei ausgeübt hat.

    a) Dem Zweck der Ermächtigung und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht es in der Regel, wenn die Behörde die ihr entstandenen Kosten erhebt, weil sie in erster Linie eine dem Störer obliegende Aufgabe wahrgenommen hat (Senat, Urt. v. 17.09.1990 - 1 S 2805/89 -, NJW 1991, 1698 ; Urt. v. 11.06.1991 - 1 S 2967/90 -, juris Rn. 17; Urt. v. 13.02.2007 - 1 S 822/05 -, juris Rn. 20; Urt. v. 30.11.2010 - 1 S 1120/10 -, juris Rn. 30; Wolf/Stephan/Deger, PolG BW, 6. Aufl., § 8 Rn. 27; s.a. Hess. VGH, Urt. v. 30.05.1994 - 11 UE 1684/92 -, juris Rn. 25 f.).

    Ein derartiger Ausnahmefall ist anzunehmen, wenn die beseitigte oder abgewehrte Störung der öffentlichen Sicherheit nicht in die Risikosphäre des Verantwortlichen fällt, etwa weil sie weder von ihm veranlasst noch für ihn vorhersehbar war (vgl. Senat, Urt. v. 17.09.1990 - 1 S 2805/89 -, NJW 1991, 1698 ; Urt. v. 11.06.1991 - 1 S 2967/90 -, juris Rn. 17; Urt. v. 13.02.2007 - 1 S 822/05 -, juris Rn. 20; s.a. Urt. v. 30.11.2010 - 1 S 1120/10 -, juris Rn. 30), oder die konkrete kostenauslösende Maßnahme von der Polizei in erster Linie im öffentlichen Interesse gewählt wurde.

    Hierzu ist eine wertende Betrachtung vorzunehmen (vgl. Senat, Urt. v. 13.02.2007 - 1 S 822/05 -, juris Rn. 22), welche die Risiko- und Interessenssphären des Störers und der Allgemeinheit voneinander abgrenzt (vgl.Senat, Urt. v. 17.09.1990 - 1 S 2805/89 -, NJW 1991, 1698 ).

    Nach der Rechtsprechung des Senats, welche die Vorschrift abweichend von ihrem Wortlaut (nur deshalb) als eine Ermessensbefugnis auslegt, um im Einzelfall dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung tragen zu können, regelt § 8 Abs. 2 Satz 1 PolG ein intendiertes Ermessen, welches nach dem gesetzlichen Zweck im Regelfall eine Kostenerstattung durch den Störer verlangt, von der nur im atypischen Ausnahmefall abzusehen ist (Senat, Urt. v. 17.09.1990 - 1 S 2805/89 -, NJW 1991, 1698 ; Urt. v. 11.06.1991 - 1 S 2967/90 -, juris Rn. 17; Urt. v. 13.02.2007 - 1 S 822/05 -, juris Rn. 20; Urt. v. 30.11.2010 - 1 S 1120/10 -, juris Rn. 30).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2010 - 1 S 484/09

    Verkehrszeichen - Sichtbarkeitsgrundsatz - Rückforderung von Abschleppkosten

    Der Erlass eines Kostenbescheids setzt zwar grundsätzlich eine Ermessensentscheidung voraus (vgl. Urteil des erk. Senats vom 17.09.1990 - 1 S 2805/89 -, NJW 1991, 1698 ; siehe auch Würtenberger/Heckmann, Polizeirecht in Baden-Württemberg, 6. Aufl. 2005, Rn. 804).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.03.2002 - 4 L 118/01

    Behindertenparkplatz; Abschleppkosten; Halteranfrage; Verhältnismäßigkeit

    Bei dem Verkehrszeichen 314 i.V.m. mit dem Zusatzzeichen 1044-10 der StVO, das ausschließlich Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinden das Parken an den entsprechend gekennzeichneten Stellen erlaubt, handelt es sich um einen Verwaltungsakt, der durch öffentliche Bekanntgabe gemäß §§ 45 Abs. 3, 41 Abs. 1 StVO i.V.m. § 110 Abs. 3 Satz 1 LVwG wirksam wird (vgl. Senat, Urteil vom 28.02.2000 - 4 L 135/99 -, NordÖR 2000, 458, 459; VGH Mannheim, Urteil vom 17.09.1990, NJW 1991, 1698; VGH Mannheim, Urteil vom 15.01.1990, NJW 1990, 2270).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.2010 - 1 S 1120/10

    Kostenersatzanspruch der Feuerwehr

    Ob ein Störer gemäß § 8 Abs. 2 PolG zum Kostenersatz herangezogen wird, steht - entgegen dem Wortlaut der Vorschrift - im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde (Senatsurteil v. 17.09.1990 - 1 S 2805/89 -, NJW 1991, 1698 f.; Wolf/Stephan/Deger, a.a.O. § 8 RdNr. 27; Würtenberger/Heckmann, a.a.O. RdNr. 804; a.A. Belz/Mußmann, a.a.O. § 8 RdNr. 18).

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats entspricht es allerdings dem Zweck der Ermächtigung und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, in der Regel die entstandenen Kosten vom Störer zu erheben (vgl. Senatsurt. v. 17.09.1990, a.a.O, Wolf/Stephan/Deger, § 8 RdNr. 27; Hess. VGH, Urt. v. 30.05.1994 - 11 UE 1684/92 -, NVwZ-RR 1995, 29 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.2009 - 5 S 3047/08

    Bekanntgabe eines Verkehrszeichens durch Aufstellung wirkt gegen alle

    Die Argumentation des Klägers, dass Verkehrszeichen - entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts - nicht in Bestandskraft erwachsen könnten, weil die jeweilige - einjährige - Widerspruchsfrist nicht vor einer individuellen Betroffenheit des jeweiligen Verkehrsteilnehmers zu laufen beginne, beruht auf der früheren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, welche ersichtlich noch von einer Einzelbekanntgabe von Verkehrszeichen ausgegangen war (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.06.1967 - VII C 18.66 -, BVerwGE 27, 181 , Urt. v. 13.12.1979 - 7 C 46.78 -, BVerwGE 59, 221 ; so auch noch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.09.1990 - 1 S 2805/89 -, NJW 1991, 1698; weiterhin an einer solchen festhaltend offenbar nur Nieders.
  • VGH Hessen, 20.08.1996 - 11 UE 284/96

    Erstattung von Abschleppkosten für ein Fahrzeug, das vor Wirksamwerden des

    Zur Begründung hat das Verwaltungsgericht unter ausdrücklicher Abkehr von der gegenteiligen Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urteil vom 17. September 1990, NJW 1991, 1698) die Ansicht vertreten, dem Verkehrsteilnehmer obliege grundsätzlich die Pflicht, sich über die Zulässigkeit seines Verkehrsverhaltens zu vergewissern.

    Zwar ist im allgemeinen das Handlungsermessen der zuständigen Behörde bei der Frage, ob Kostenerstattung nach § 8 Abs. 2 HSOG verlangt wird, auf die Erhebung der entstandenen Kosten verdichtet (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. September 1990 - 1 S 2805/89 -, NJW 1991, 1698 (1699); Hess. VGH, Urteil vom 30. Mai 1994 - 11 UE 1684/92 -, NVwZ-RR 1995, 29).

    Von diesem Grundsatz ausgehend ist allerdings - jedenfalls für großstädtische Bereiche - anerkannt, daß das Vertrauen des Verkehrsteilnehmers in das Gleichbleiben verkehrsregelnder Maßnahmen für den ruhenden Verkehr nicht uneingeschränkt geschützt ist (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. September 1990, a. a. O.; OVG Hamburg, Urteil vom 14. Juli 1994 - Bf VII 14/94 -, DÖV 1995, 783; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. Mai 1995 - 5 A 2092/93 -, NVwZ-RR 1996, 59).

  • VG Karlsruhe, 24.01.2008 - 6 K 2399/07

    Abschleppkosten bei einer Engstelle auf der Fahrbahn durch parkende Fahrzeuge

    Vielmehr steht auch die Entscheidung, ob ein Störer zum Kostenersatz herangezogen wird, im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.09.1990, VBlBW 1991, 110 mit weiteren Nachweisen aus der Literatur).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.1995 - 1 S 631/95

    Abschleppen eines verbotswidrig auf einem Anwohnerparkplatz abgestellten Kfz -

    Das bedeutet, daß die durch das Verkehrszeichen getroffene Anordnung für den Verkehrsteilnehmer erst dann verbindlich wird, wenn er in den Wirkungsbereich des Verkehrszeichens gelangt und es wahrnehmen kann (vgl. Urteile des Senats vom 17.9.1990 - 1 S 2805/89 -, VBlBW 1991, 110 und vom 11.6.1991 - 1 S 2967/90 -, VBlBW 1991, 44).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.1991 - 1 S 2967/90

    Abschleppkosten - Parken im Halteverbot - kein Vertrauensschutz bei

    Wird das unter solchen Umständen geparkte Fahrzeug nach Wirksamwerden des Verkehrszeichens im Wege rechtmäßiger unmittelbarer Ausführung abgeschleppt, handelt die Behörde ermessensfehlerfrei, wenn sie den Störer zum Ersatz der Abschleppkosten heranzieht (Weiterführung der Rechtsprechung des Senats, Urteil vom 17.9.1990, VBlBW 1991, 110).

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (zuletzt Urteil vom 17.9.1990, VBlBW 1991, 110).

    Die Entscheidung, ob ein Störer zum Ersatz der Kosten der unmittelbaren Ausführung einer Maßnahme herangezogen wird, steht im pflichtgemäßen Ermessen der Polizei (Urteil des Senats vom 17.9.1990, VBlBW 1991, 110 m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.1995 - 5 A 2092/93

    Bauarbeiten - mobiles Verkehrsschild - § 35 VwVfG, VA, straßenverkehrsrechtlicher

  • VGH Hessen, 30.05.1994 - 11 UE 1684/92

    ABSCHLEPPKOSTEN; ERSATZVORNAHME; HALTVERBOT; UNMITTELBARE AUSFÜHRUNG

  • VG Gießen, 09.08.1995 - 7 E 1147/94

    Kostenerstattung für das Abschleppen eines ohne Parkschein verbotswidrig

  • VG Saarlouis, 08.11.2017 - 6 K 926/16

    Kostenerstattung für Ersatzvornahme; Abschleppen eines Pkw von einem

  • VG Kassel, 25.06.2010 - 6 K 422/10

    Keine Übernahme von Bestattungskosten für den Mörder der Mutter

  • BVerwG, 15.11.1995 - 11 B 131.95

    Grundsatzbedeutung wegen vorübergehend angeordneten Halteverbots

  • VGH Hessen, 22.11.1994 - 11 UE 1924/93

    Streunen eines Hundes als Gefahr: Abgrenzung von Selbstvornahme - Ersatzvornahme

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.02.2000 - 4 L 135/99

    Heranziehung des Fahrzeughalters als Kostenschuldner zur Zahlung von

  • VGH Baden-Württemberg, 05.03.2009 - 5 S 3146/08
  • VG Sigmaringen, 27.07.2011 - 5 K 2547/09

    Drohende Obdachlosigkeit; fristlos gekündigte Erntehelfer; unmittelbare

  • VG Braunschweig, 24.10.2003 - 5 A 127/03

    Abschleppen; Abschleppkosten; Bauarbeiten; Ermessen; Ersatzvornahme; Halteverbot;

  • VG Saarlouis, 28.05.2008 - 6 K 936/07

    Vollstreckung der Beseitigung von Störungshandlungen(hier: Parken in einer

  • VG Leipzig, 02.08.1996 - 1 K 571/94
  • VG Saarlouis, 06.07.2000 - 6 K 294/98

    Zum berechtigten Abschleppen eines auf einem Behindertenparkplatz geparkten PKW

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 21.12.1990 - 9 S 1969/90   

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https://dejure.org/1990,4846
VGH Baden-Württemberg, 21.12.1990 - 9 S 1969/90 (https://dejure.org/1990,4846)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.12.1990 - 9 S 1969/90 (https://dejure.org/1990,4846)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Dezember 1990 - 9 S 1969/90 (https://dejure.org/1990,4846)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prüfungsausschüsse (Zusammensetzung) - Besetzung mit Hochschullehrern

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 560
  • VBlBW 1991, 110 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • VG Sigmaringen, 24.05.2007 - 8 K 911/04

    Klage gegen Prüfungsentscheidung im Zweiten juristischen Staatsexamen

    Hierzu ist die Prüfungsbehörde ebenso wenig verpflichtet, wie die Prüfermeldungen über Verhinderungen für einzelne Prüfungstermine vor Aufstellung des Prüferplanes im Einzelnen nachzukontrollieren (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 21.12.1990 - 9 S 1969/90 -, NVwZ-RR 1991, 560).
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