Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 15.05.1991

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 15.02.1991 - 9 S 105/90   

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VGH Baden-Württemberg, 15.02.1991 - 9 S 105/90 (https://dejure.org/1991,3240)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.02.1991 - 9 S 105/90 (https://dejure.org/1991,3240)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Februar 1991 - 9 S 105/90 (https://dejure.org/1991,3240)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1991, 1205
  • VBlBW 1991, 312
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • VG Stuttgart, 04.02.2004 - 17 K 2365/03

    Keine zuverlässige Prüfungsbewertung in der Lehreranwärterprüfung durch

    Dieser Rechtsmangel löst einen Anspruch der Klägerin auf Erstellung einer neuen Schulleiterbeurteilung und Fortsetzung des Prüfungsverfahrens aus (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.02.1991, NVwZ 1991, 1205; vgl. auch Müller-Franken, Verwaltungsarchiv Band 92 [2001], 507, 527 ff.).

    Dies zwingt den Prüfer, sich die für die Bewertung maßgebenden Erwägungen klarzumachen und dient damit - bei aller Subjektivität - einer sachgemäßen Willensbildung, letztlich also dem Grundsatz materieller Gerechtigkeit (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.02.1991, a.a.O., insoweit bestätigt durch BVerwG, Urt. v. 09.12.1992, BVerwGE 91, 262).

    Bei einer nachträglichen Begründung könnte die Begründung ihre Garantie- und Klarstellungsfunktion für die (Richtigkeit der) Prüfungsentscheidung nicht (mehr) erfüllen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.02.1991, a.a.O., auch insoweit bestätigt durch BVerwG, Urt. v. 09.12.1992, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.07.1992 - 22 A 2549/91

    Prüfungsrechtliche Verbesserungsklage ; Verpflichtungsklage; Nachprüfung von

    Vgl. zur Neubewertung durch neue Prüfer: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.02.1991 9 S 105/90 , NVwZ 1991, 1205 (1207); Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 18.02.1992 10 L 277/89 , UA S. 9 f.; a. A. BVerwG, Urteil vom 09.07.1982 7 C 51.79 , DVBl. 1983, 90 (91); Bayerischer VGH, Urteil vom 12.09.1990 3 B 90.00061 , NVwZ 1991, 499 (500).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.1994 - 9 S 484/92

    Anfechtung von Prüfungsergebnissen im Ersten juristischen Staatsexamen

    Die Auffassung des Klägers, daß die nochmalige Begutachtung nicht durch denselben Prüfer habe durchgeführt werden dürfen, sondern nur durch einen bisher mit der Sache noch nicht befaßten "und daher unbefangenen dritten Gutachter", geht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die sich der Senat im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung unter Aufgabe seiner früheren gegenteiligen Ansicht (Senatsurteil vom 15.2.1991 - 9 S 105/90 -, NVwZ 1991, 1205) zu eigen macht, fehl.

    Mit diesen Ausführungen ist zunächst den in der Rechtsprechung des Senats und des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten formellen Begründungsanforderungen jedenfalls nunmehr Genüge getan (vgl. Senatsurteil vom 15.2.1991, a.a.O.; insoweit bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 9.12.1992, a.a.O., S. 678).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.1995 - 9 S 2341/93

    Prüfung als vereidigter Buchprüfer: gerichtliche Kontrolle von Prüfungsfragen bzw

    Aus dem Rechtsstaatsgebot folgt für mündliche Prüfungen - anders als bei schriftlichen Prüfungen (vgl. Senatsurteil vom 15. Dezember 1991, VBlBW 1991, 312 = NVwZ 1991, 1205, zur Begründung schriftlicher Leistungen, insoweit bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1992, NVwZ 1993, 677 = BVerwGE 91, 262) - keine Pflicht zur schriftlichen Begründung, sofern sie der Prüfling nicht ausdrücklich verlangt (Senatsurteil vom 24. April 1995 - 9 S 2226/93 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.1995 - 14 S 2867/93

    Mindestvoraussetzungen für das Bestehen einer Meisterprüfung; Verfahrensfehler

    Daß Prüfer aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung eine Prüfungsleistung erneut abnehmen und beurteilen müssen, rechtfertigt allein nicht den Schluß, sie seien nunmehr voreingenommen (BVerwG, Urteil vom 24.2.1993 a.a.O., Urteil vom 9.12.1992 a.a.O.; a.A. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.2.1991 - 9 S 105/90 - NVwZ 1991, 1205).
  • VG Sigmaringen, 09.06.2005 - 8 K 79/03

    Klage gegen Nichtbestehen der zahnärztlichen Wiederholungsprüfung durch

    Diese glaubhafte Version konnte der Kläger - den als Prüfling die materielle Darlegungs- und Beweislast trifft (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.02.1991 - 9 S 105/90 -) - in keiner Weise durch seinen Vortrag erschüttern.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.04.1995 - 9 S 2226/93

    Zahnärztliche Prüfung: Ermächtigungsgrundlage; Anzahl der Wiederholungsprüfungen;

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht eine dahingehende Verpflichtung bei schriftlichen Aufsichtsarbeiten bejaht und damit in der Revisionsinstanz unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung die Rechtsauffassung des erkennenden Senats bestätigt (BVerwG, Urteil vom 9.12.1992, BVerwGE 91, 262 = Buchholz 421.0 Nr. 307; vorausgehend: Senatsurteil vom 15.2.1991 - 9 S 105/90 -, NVwZ 1991, 1205 = VBlBW 1991, 312).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.1995 - 4 S 1322/93

    Keine Verpflichtung zur schriftlichen Begründung der Bewertung einer

    Diese Begründung muß ihrem Inhalt nach so beschaffen sein, daß das Recht des Prüflings, Einwände gegen die Abschlußnote wirksam vorzubringen, ebenso gewährleistet ist wie das Recht auf gerichtliche Kontrolle des Prüfungsverfahrens unter Beachtung des Beurteilungsspielraums der Prüfer (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 15.2.1991, NVwZ 1991, 1205).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.1995 - 9 S 2091/94

    Prüfung zum Wirtschaftsprüfer: Begründung der Bewertung; selbstangefertigte

    Es ist nicht zu beanstanden, wenn die Bewertung einer Prüfungsarbeit verständlich, aber nur kurz begründet wird, vorausgesetzt, die dargestellten Kriterien für ein mögliches Nachvollziehen der Begründung sind erfüllt (BVerwG, Urteil vom 9.12.1992, BVerwGE 91, 262 = Buchholz 421.0 Nr. 307, vorausgehend VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.2.1991, NVwZ 1991, 1205 = VBlBW 1991, 312; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.4.1995 - 9 S 2226/93 -).
  • VG Karlsruhe, 25.09.1996 - 7 K 1905/95

    Rechtmäßiggkeit der Feststellung des endgültigen Nichtbestehens der

    Daß Prüfer aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung eine Prüfungsleistung erneut abnehmen und beurteilen müssen, rechtfertigt allein nicht den Schluß, sie seien nunmehr voreingenommen (BVerwG, Urt. v. 24.02.1993 a.a.O.; Urt. v. 09.12.1992 a.a.O.; a. A. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.02.1991, 9 S 105/90 NVwZ 1991, 1205).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 15.05.1991 - 3 S 250/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,5836
VGH Baden-Württemberg, 15.05.1991 - 3 S 250/91 (https://dejure.org/1991,5836)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.05.1991 - 3 S 250/91 (https://dejure.org/1991,5836)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Mai 1991 - 3 S 250/91 (https://dejure.org/1991,5836)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Schutzzweck der Festsetzung der Firsthöhe von Gebäuden im hängigen Wohngebiet

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Festsetzung der Firsthöhe im Regelfall nicht zum Schutz des Nachbarn bestimmt (IBR 1991, 458)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1991, 312 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.1986 - 3 S 2547/85

    Nachbarschutz durch die Festsetzungen eines Bebauungsplans über die Bebaubarkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.05.1991 - 3 S 250/91
    Ein dahingehender Wille des Planungsträgers, Festsetzungen zum Nutzungsmaß mit drittschützender Wirkung auszustatten, muß sich jedoch mit hinreichender Deutlichkeit aus den Festsetzungen des Plans selbst oder aus seiner Begründung ergeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.3.1981, BRS 38 Nr. 185; Beschluß des Senats vom 19.2.1988 -- 3 S 3117/87 --, Urteil des Senats vom 15.9.1986 -- 3 S 2547/85 -- m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.1995 - 3 S 3321/94

    Keine aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage gegenüber einem

    Dabei lassen sich - bei aller Vorsicht - gewisse Gruppen von Festsetzungen bilden, die nach ihrer Rechtsnatur und ihrem objektiven Sinngehalt im Regelfall mit nachbarschützender Wirkung angereichert sind oder andererseits regelmäßig keinen Nachbarschutz entfalten (vgl. dazu etwa VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 11.1.1995 - 3 S 3096/94 -: Regelungen zum Maß der baulichen Nutzung, Beschluß vom 22.2.1995 - 3 S 243/95 -: Beschränkungen der Wohnungszahl, Urteil vom 15.5.1991 - 3 S 250/91 -: Festsetzungen zur Gebäudehöhe).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.1991 - 8 S 1382/91

    Gebot der Rücksichtnahme - Abwägung - gesetzlich nicht geschützte Interessen des

    Ohnehin kommt eine Erhaltung der Aussicht nur in seltenen Ausnahmefällen als nachbarschützender Gesichtspunkt in Betracht, beispielsweise wenn in besonders exponierter Lage entsprechende Festsetzungen in einem Bebauungsplan getroffen werden (vgl. hierzu beispielsweise VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.5. 1991 -- 3 S 250/91 --; Beschluß vom 28.12.1990 -- 8 S 2604/89 --m.w.N.) Eine solche Rechtsposition hat der Inhaber eines Grundstücks im Innenbereich gegen eine Anschlußbebauung im Außenbereich jedoch nicht.
  • VG Aachen, 24.10.2012 - 3 K 684/10

    Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung zum Umbau und zur Erweiterung eines

    Denn die Zahl der Vollgeschosse in einem Bebauungsplan dient in aller Regel nicht dem Nachbarschutz, sondern wird allein aus städtebaulichen Gründen getroffen, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 17. September 1992 - 7 B 3472/92 und vom 26. März 1993 - 11 B 4307/92; OVG Bremen, Beschluss vom 14. August 1995 - 1 B 64/95 -, BRS 57 Nr. 128; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 25. November 1999 - 4 UE 2222/92 -, BRS 62 Nr. 184; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Mai 1991 - 3 S 250/91 -.
  • VG Aachen, 14.05.2010 - 3 L 153/10

    Treuwidrige und unzulässige Rechtsausübung im Falle der Geltendmachung von

    Denn die Zahl der Vollgeschosse in einem Bebauungsplan dient in aller Regel nicht dem Nachbarschutz, sondern wird allein aus städtebaulichen Gründen getroffen, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 17. September 1992 - 7 B 3472/92 und vom 26. März 1993 - 11 B 4307/92; OVG Bremen, Beschluss vom 14. August 1995 - 1 B 64/95 -, BRS 57 Nr. 128; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 25. November 1999 - 4 UE 2222/92 -, BRS 62 Nr. 184; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Mai 1991 - 3 S 250/91 -.
  • VG Aachen, 15.11.2005 - 3 L 692/05

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen die einem Dritten

    Ein dahingehender Wille des Planungsträgers muss sich mit hinreichender Deutlichkeit aus den Festsetzungen des Plans selbst oder seiner Begründung ergeben, vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 25. November 1999 - 4 UE 2222/92 -, BRS 62 Nr. 184 (1999), juris Rechtsprechung Nr. MWRE10159000; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH Bad.-Württ.), Urteil vom 15. Mai 1991 - 3 S 250/91 -, juris Rechtsprechung Nr. MWRE110239100, jeweils zur Firsthöhe.
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