Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 07.12.1990 - 10 S 2466/90 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 27.09.1990 - 3 K 1956/90
- VGH Baden-Württemberg, 07.12.1990 - 10 S 2466/90
Papierfundstellen
- NJW 1992, 526 (Ls.)
- NVwZ 1991, 1195
- VBlBW 1991, 340
Wird zitiert von ... (42)
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2020 - 3 B 2.20
Abgelehnter Schutzsuchender; Abschiebungsandrohung; Einreise- und …
Es ist zu Recht weitgehend anerkannt, dass ein Zustellungsmangel nach § 8 VwZG grundsätzlich auch durch Akteneinsicht geheilt werden kann (…vgl. z.B. OVG Magdeburg, Beschlüsse vom 19. Juni 2018 - 3 M 227/18 - juris Rn. 5 ff., …und vom 22. Juni 2009 - 2 M 86/09- juris Rn. 22; OVG Bremen…, Beschluss vom 23. April 2018 - 1 PA 89/17 - juris Rn. 5; OVG Hamburg…, Urteil vom 30. Januar 2017 - 1 Bf 115/15- juris Rn. 29; VGH Mannheim, Beschluss vom 7. Dezember 1990 - 10 S 2466/90 - NVwZ 1991, 1195 ;… Smollich, in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2. Aufl., § 8 VwZG Rn. 2;… a.A. etwa Stelkens in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl., § 41 Rn. 233). - VGH Baden-Württemberg, 06.07.2015 - 8 S 534/15
Umweltverträglichkeitsprüfung bei Windenergieanlage - Lärm und Schattenwurf
Soweit die Antragstellerin geltend macht, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 23.12.2014 sei mangels ordnungsgemäßer Bekanntgabe nicht wirksam geworden und damit trotz der Anordnung des Sofortvollzuges nicht vollziehbar, erscheint allerdings zweifelhaft, ob der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO statthaft ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.12.1990 - 10 S 2466/90 - NVwZ 1991, 1195;… Funke-Kaiser in Bader u.a., VwGO, Kommentar, 6. Aufl., 2014, Rn. 8 zu § 80 m.w.N.). - LSG Berlin-Brandenburg, 08.09.2011 - L 23 SO 147/11
Sozialgerichtliches Verfahren - Scheinverwaltungsakt - Qualifikation als …
In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung und absolut herrschenden Literaturmeinung ist anerkannt, dass gegen Bescheide, die ihrer äußeren Form nach Verwaltungsakten entsprechen und den Rechtsschein erwecken, eine abschließende Regelung zu treffen dieselben Rechtsbehelfe gegeben sind wie gegen "echte" Verwaltungsakte (…Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Auflage, 2008, Rdnr. 936 m.w.N.; BVerwG Urteil vom 26. Juni 1987 - 8 C 21/86, BVerwGE 78, 3; BayVGH Beschluss vom 15. November 2002 - 3 CS 02.2258 - Juris; OVG Bremen, Beschluss vom 21.08.2002 - 1 B 143/02 - Juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 12. Mai 1999, 2 L 26/98, Juris; OVG Magdeburg, Beschluss vom 12. Januar 1998, B 2 S 432/97, JMBl.LSA 1998, 332/334; VGH Mannheim, NVwZ 1991, 1195/1196; a.A. Borchert, NJW 1972, 854/855).
- OLG Hamm, 17.01.2013 - 3 RBs 214/12
Zustellung eines Bußgeldbescheids; Voraussetzungen für die öffentliche …
Von einem "unbekannten Aufenthaltsort" im Sinne des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LZG NRW darf die Zustellungsbehörde vor diesem Hintergrund erst dann ausgehen, wenn sie zuvor mit allen ihr zu Gebote stehenden zumutbaren Mitteln versucht hat, den Aufenthaltsort des Zustellungsadressaten zu ermitteln (vgl. [jeweils zu mit § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LZG NRW inhaltsgleichen zustellungsrechtlichen Vorschriften] Senat, Beschlüsse vom 31. Juli 2008 - 3 Ws 271/08 - , vom 21. März 2005 - 3 Ws 136/05 - und vom 24. April 1979 - 3 Ws 212/79 - ; OLG Hamm, JMBl. NRW 1974, 106; MDR 1972, 259; OLG Düsseldorf, JMBl. NRW 1992, 286; BayObLG, NVwZ 1983, 765;… KG, a.a.O.; VGH Mannheim, NVwZ 1991, 1195). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.03.2015 - 1 L 313/11
Festsetzung von Beiträgen; Streit um Zugang eines Heranziehungsbescheides; …
Mit einer solchen Feststellungsklage wird dann freilich nicht die Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts - zweite Alternative des § 43 Abs. 1 VwGO -, sondern die Feststellung des Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses - erste Alternative des § 43 Abs. 1 VwGO - begehrt, und zwar die Feststellung, dass der Verwaltungsakt nicht wirksam (geworden) ist und deshalb die mit ihm beabsichtigte Regelung nicht erreicht hat (…vgl. zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 21.11.1986 - 8 C 127.84 -, NVwZ 1987, 330;… VGH München, Urt. v. 24.11.2011 - 20 B 11.1659 -, NVwZ-RR 2013, 169 - jeweils zitiert nach juris;… OVG Bautzen, Urt. v. 09.09.2014 - 2 A 56/12 -, juris, Rn. 25, 21 f.;… OVG Schleswig, Urt. v. 17.08.2005 - 2 LB 59/04 -, juris; wohl auch VGH Mannheim, Beschl. v. 07.12.1990 - 10 S 2466/90 - juris (LS); VG Cottbus, Beschl. v. 08.02.2007 - 6 L 152/06 -, juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2018 - 3 M 227/18
Zustellungsmängel und deren Heilung durch nachträgliche Akteneinsicht
OVG, Beschluss vom 29. Juli 1993 - 2 EO 73/93 -, juris, Rn. 32; VGH BW, Beschluss vom 7. Dezember 1990 - 10 S 2466/90 -, juris [3. - VG Cottbus, 08.02.2007 - 6 L 152/06
Einstweiliger Rechtsschutz gegen unwirksamen - nicht bekannt gegebenen - …
Macht ein Antragsteller - wie hier - dagegen geltend, dass ein Verwaltungsakt mangels Bekanntgabe noch nicht wirksam geworden sei, so dürfte eine Anfechtungsklage nicht statthaft sein (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 07. Dezember 1990 - 10 S 2466/90 - NVwZ 1991, 1195; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Juli 1992 - 7 B 2686/92 - NVwZ-RR 1993, 234; a.A. etwa FG Hamburg…, Beschluss vom 5. Februar 2002 - V 286/01 - zitiert über juris unter Bezugnahme auf ein Urteil des BFH vom 17. September 1992 - V R 17/86 - BFH/NV 1993, 279, das sich allerdings auf den Fall des Erlasses eines (wirksamen) Zweitbescheides bezieht).Da mithin in Fällen der beschriebenen Art die §§ 80, 80 a VwGO keine Anwendung finden (vgl. 123 Abs. 5 VwGO), richtet sich der einstweilige Rechtsschutz nach § 123 Abs. 1 VwGO (ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 07. Dezember 1990, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 27. Juli 1992, a.a.O.; FG Hamburg…, Beschluss vom 5. Februar 2002, a.a.O.; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Januar 2006 - 9 S 73.05 - S. 3 des E.A.).
- VGH Baden-Württemberg, 17.04.2002 - 11 S 1823/01
Aufenthaltsermittlungsversuch vor öffentlicher Zustellung; Ausweisung eines …
Eine solche öffentliche Zustellung ist jedoch nur als "letztes Mittel" der Bekanntgabe dann zulässig, wenn alle Möglichkeiten erschöpft sind, das Schriftstück dem Empfänger in anderer Weise zu übermitteln; es sind zuvor gründliche und sachdienliche Bemühungen um Aufklärung des gegenwärtigen Aufenthaltsorts des Empfängers erforderlich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.4.1994 - 1 B 69.94 -, Buchholz 340 § 15 VwZG Nr. 2; Urteil vom 18.4.1997 - 8 C 43.95 - BVerwGE 104, 301 = NVwZ 1999, 178 m.w.N.; ebenso VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 7.12.1990, VBlBW 1991, 340; zur Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch eine unzulässige öffentliche Zustellung vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 26.10.1987, NJW 1988, 2361; zur Unwirksamkeit einer öffentlichen Zustellung nach der § 15 Abs. 1 Buchstabe a VwZG weitgehend entsprechenden Bestimmung des § 203 Abs. 1 ZPO s. auch BGH, Urteil vom 19.12.2001, NJW 2002, 827). - VG München, 20.05.2021 - M 10 K 19.5002
Feststellung der Unwirksamkeit eines Verwaltungsakts, Öffentliche Zustellung, …
Um einen unbekannten Aufenthaltsort annehmen zu können, muss der Aufenthaltsort des Zustellungsadressaten allgemein, d.h. infolge gründlicher und umfassender sachdienlicher sowie zeitnaher Bemühungen, z.B. durch Anfragen bei der Polizei, Befragungen von Angehörigen oder der Einwohnermeldebehörden, unbekannt sein (vgl. zum Ganzen: BVerwG, U.v. 18.4.1997 - 8 C 43-95 - NVwZ 1999, 178 (179); BFH, B.v. 13.3.2003 - VII B 196/02 - NVwZ-RR 2004, 461 (462); VGH Baden-Württemberg, B.v. 7.12.1990 - 10 S 2466/90 - NVwZ 1991, 1195 (1196)).Zeitnah sind die Bemühungen jedenfalls dann nicht mehr, wenn sie einige Monate zurückliegen (…vgl. BFH, B.v. 13.3.2003, a.a.O.: 5 Monate; VGH Baden-Württemberg, B.v. 7.12.1990, a.a.O.: 2 Monate).
- VGH Bayern, 02.11.2022 - 11 CS 22.1984
Beweis der Zustellung und des Zugangs von Schriftstücken
Die unwirksame Zustellung der Verwarnung ist indessen durch die Akteneinsicht seines Verfahrensbevollmächtigten im Rahmen der Anhörung im Juni 2022 geheilt worden (…zur Heilung durch Akteneinsicht: BayVGH, B.v. 11.2.2020 - 13a ZB 20.30264 - juris Rn. 9 m. zahlreichen w.N.;… B.v. 13.12.2017 - 11 CS 17.2098 - juris Rn. 16;… OVG Bln-Bbg, U.v. 6.7.2020 - OVG 3 B 2/20 - juris Rn. 21 ff.;… OVG LSA, B.v. 19.6.2018 - 3 M 227/18 - juris Rn. 6 f.;… OVG Bremen, B.v. 23.4.2018 - 1 PA 89/17 - juris Rn. 5;… OVG Hamburg, U.v. 30.1.2017 - DÖV 2017, 563 = juris Rn. 29;… LSG Berlin-Bbg, U.v. 16.12.2010 - L 21 R 614/08 - juris Rn. 37; VGH BW, B.v. 7.12.1990 - 10 S 2466/90 - NVwZ 1991, 1195/1196). - OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2009 - 2 M 86/09
Kein Bleiberecht für die Dauer des Verfahrens auf Erteilung einer …
- VG Köln, 15.09.2021 - 26 K 7748/18
- LSG Berlin-Brandenburg, 16.04.2014 - L 21 R 172/11
Scheinbescheid - Rechtsmittel - Verwaltungsakt - Rechtsmittelbelehrung
- OVG Hamburg, 09.05.2012 - 4 Bs 15/12
Ausgewiesener Ausländer; besonderer Ausweisungsschutz; Ausnahme von einer …
- VG Berlin, 20.12.2019 - 6 L 440.19
- VG Bremen, 20.04.2022 - 7 K 1044/20
Somalia: Abschiebungsverbot wegen humanitärer Lage
- VG Freiburg, 13.08.2021 - A 10 K 1967/21
Zustellung des Asylbescheids durch die Aufnahmeeinrichtung - Beweiskraft der …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2014 - L 9 AL 288/12
Anspruch auf Leistungen nach dem SGB III; Zulässigkeit einer Anfechtungsklage …
- OVG Niedersachsen, 13.10.2011 - 8 ME 173/11
Zulässigkeit eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer künftig …
- VG München, 20.05.2021 - M 10 K 20.2627
Unzulässige Klage, Bestandskraft des Ausgangsbescheids, Öffentliche Zustellung, …
- LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2010 - L 21 R 614/08
Umdeutung eines Rücknahmebescheides und Aufhebung eines Vormerkungsbescheides mit …
- VGH Baden-Württemberg, 21.02.2022 - A 11 S 1180/20
Berufungszulassungsverfahren im Asylprozess; Heilung von Zustellungsmängeln; …
- VG Stuttgart, 16.01.1998 - 16 K 6577/97
Anspruch eines Asylbewerbers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines …
- OVG Bremen, 23.04.2018 - 1 PA 89/17
Ausländerrecht - Aufhebung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots; Öffentliche …
- VGH Baden-Württemberg, 08.03.2005 - 1 S 254/05
Verwaltungsakt; wirksame Bekanntgabe; Handlungsunfähigkeit; Beweislast
- OVG Hamburg, 10.10.2000 - 3 Bs 289/00
Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Ablehnung eines Antrags auf …
- OVG Schleswig-Holstein, 07.07.1999 - 2 L 264/98
- VG Aachen, 20.12.2007 - 8 K 110/07
Vereinbarkeit des Ausschlusses privater Sportwettenanbieter mit Art. 12 Abs. 1 GG …
- VGH Bayern, 11.02.2021 - 13a ZB 20.30264
Verfristeter Antrag auf Zulassung der Berufung
- VGH Bayern, 11.02.2020 - 13a ZB 20.30264
Verfahrensmangel, Bewilligung, Prozesskostenhilfe, Zulassungsantrag, Unterkunft, …
- VG Berlin, 22.06.2018 - 27 L 86.18
Einstweiliger Rechtsschutz im Rundfunkrecht
- VG Karlsruhe, 14.12.2022 - 7 K 2771/22
Erfolgreicher Eilantrag gegen die Aufhebung der Zurückstellung eines Baugesuchs
- VGH Bayern, 10.05.2021 - 13a ZB 21.30564
Heilung eines Zustellungsmangels durch Akteneinsicht des anwaltlichen …
- VG Düsseldorf, 18.05.2009 - 27 L 9/09
Dekonnektierung Domain Glücksspiel Internet Konnektierung Nameserver …
- VG Stuttgart, 01.03.2012 - A 11 K 299/12
Eilrechtsschutz gegen eine Abschiebungsanordnung; Überstellungsverbot bei …
- OVG Brandenburg, 31.05.2000 - 4 A 74/99
Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte und eines …
- VG Aachen, 16.05.2018 - 9 L 404/18
Bekanntgabe Auflage Selbstgefährdung Fremdgefährdung
- VG Ansbach, 06.02.2006 - AN 1 K 05.30351
Türkei, Zustellung, öffentliche Zustellung, Widerruf, Asylanerkennung, …
- VG München, 03.01.2018 - M 1 S 17.46651
Erfolgreicher Eilrechtsschutz gegen die drohende Überstellung nach Pakistan
- VG Magdeburg, 22.05.2014 - 3 A 452/13
- VG Berlin, 12.03.2002 - 23 A 36.02
Belehrung in einem Musterungsbescheid über die Pflichten, die in Zusammenhang mit …
- VG Cottbus, 24.02.2023 - 1 K 1253/20
Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 19.06.1991 - 11 S 1229/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Anordnung der sofortigen Vollziehung; nachträgliche weitere Befristung einer (befristeten) Aufenthaltserlaubnis
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 19.03.1991 - 10 K 30092/90
- VGH Baden-Württemberg, 19.06.1991 - 11 S 1229/91
Papierfundstellen
- FamRZ 1992, 311 (Ls.)
- VBlBW 1991, 340 (Ls.)
- VBlBW 1992, 27
Wird zitiert von ... (13) Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Baden-Württemberg, 26.02.1987 - 11 S 2962/86
Sofortige Vollziehung einer nachträglichen Befristung der Aufenthaltserlaubnis
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.1991 - 11 S 1229/91
Zu den Voraussetzungen für die Anordnung der sofortigen Vollziehung der nachträglichen weiteren Befristung einer (befristeten) Aufenthaltserlaubnis (im Anschluß an den Senatsbeschluß vom 26.02.1987 - 11 S 2962/86 - InfAuslR 1987, 173 = NVwZ 1987, 1109).Die Rechtslage im Hinblick auf die sofortige Vollziehung einer Ausweisung, die einen insoweit vergleichbaren Fall der Beendigung des legalen Aufenthalts eines Ausländers darstellt, muß nach Auffassung des Senats auch für den Fall der nachträglichen Befristung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 12 Abs. 2 Satz 2 AuslG gelten (s. dazu grundlegend den -- zum früheren Ausländerrecht ergangenen -- Senatsbeschluß vom 26.2.1987 -- 11 S 2962/86 -- InfAuslR 1987, 173 = NVwZ 1987, 1109, sowie u.a. die Senatsbeschlüsse vom 2.12.1988 -- 11 S 3060/88 --, vom 10.7.1990 -- 11 S 710/90 -- und vom 31.10.1990 -- 11 S 2137/90 --).
Dabei hat der Senat regelmäßig in Fällen, in denen die verbleibende Geltungsdauer weniger als ein Jahr betragen hat, die Anträge der Betroffenen auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung für begründet erachtet (vgl. die Senatsbeschlüsse vom 24.4.1986 -- 11 S 654/86 --, vom 11.8.1986 -- 11 S 611/86 --, vom 28.8.1986 -- 11 S 1549/86 -- und vom 26.2.1987 aaO).
Aber auch in Fällen, in denen dieser Zeitraum beispielsweise noch mehr als 2 Jahre (siehe dazu die Senatsbeschlüsse vom 26.2.1987, aaO, und vom 2.12.1988 -- 11 S 3060/88 --) oder 22 Monate (siehe dazu den Senatsbeschluß vom 13.9.1988 -- 11 S 2482/88 --) betrug, hat der Senat nach den Umständen des Einzelfalls ein besonderes Interesse am Sofortvollzug der Befristungsverfügung verneint.
- BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 20.81
Ausländer - Ehe - Deutscher - Aufenthaltserlaubnis - Zeitliche Beschränkung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.1991 - 11 S 1229/91
Zwar löst eine Eheschließung, mit der die Eheleute nicht eine eheliche Gemeinschaft herstellen, sondern allein dem ausländischen Partner ein sonst nicht zu erlangendes Aufenthaltsrecht verschaffen wollen, einen aufenthaltsrechtlichen Schutz nicht aus und rechtfertigt es, eine Beendigung des Aufenthalts des Ausländers herbeizuführen, wenn der wahre Zweck der Eheschließung erst nach Erteilung der Aufenthaltserlaubnis aufgedeckt wird (s. dazu BVerwG, Urt. v. 23.3.1982, BVerwGE 65, 174, 180 f.).Unter diesen Umständen ist es im vorliegenden Verfahren als offen anzusehen, ob der Wille beider Ehepartner tatsächlich darauf gerichtet war, als wahren Zweck der Eheschließung lediglich dem Antragsteller -- dem zum Zeitpunkt der Eheschließung wegen seines damals noch nicht beschiedenen Asylantrags der Aufenthalt weiterhin gestattet war -- einen ihm sonst verschlossenen Aufenthalt zu ermöglichen, über diesen Zweck hinaus aber nichts miteinander zu tun zu haben; dabei ist auch zu beachten, daß die Herstellung einer ehelichen Gemeinschaft in ihrer näheren Ausgestaltung zur geschützten Privatsphäre der Ehegatten gehört (siehe dazu BVerwG, Urt. v. 23.3.1982, BVerwGE 65, 174, 181; auch Beschl. v. 8.1.1991, InfAuslR 1991, 155).
- BVerwG, 11.01.1991 - 1 B 40.90
Einschränkung der Prüfungsbefugnis bei Angriff der Nichtzulassung der Revision …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.1991 - 11 S 1229/91
Unter diesen Umständen ist es im vorliegenden Verfahren als offen anzusehen, ob der Wille beider Ehepartner tatsächlich darauf gerichtet war, als wahren Zweck der Eheschließung lediglich dem Antragsteller -- dem zum Zeitpunkt der Eheschließung wegen seines damals noch nicht beschiedenen Asylantrags der Aufenthalt weiterhin gestattet war -- einen ihm sonst verschlossenen Aufenthalt zu ermöglichen, über diesen Zweck hinaus aber nichts miteinander zu tun zu haben; dabei ist auch zu beachten, daß die Herstellung einer ehelichen Gemeinschaft in ihrer näheren Ausgestaltung zur geschützten Privatsphäre der Ehegatten gehört (…siehe dazu BVerwG, Urt. v. 23.3.1982, BVerwGE 65, 174, 181; auch Beschl. v. 8.1.1991, InfAuslR 1991, 155).Denn es ist der Ausländerbehörde -- ebenso wie der Sichtvermerksbehörde (s. dazu BVerwG, Beschl. v. 8.1.1991, InfAuslR 1991, 155) -- verwehrt, im Falle einer wirksam zustandegekommenen Ehe nachzuprüfen, ob diese mit Mängeln behaftet ist, die ihrem Zustandekommen entgegengestanden hätten; vielmehr ist allein entscheidend, ob die Eheleute die eheliche Gemeinschaft im Bundesgebiet herstellen wollen und nicht lediglich eine "Scheinehe" vorliegt.
- VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 13 S 1132/96
Behördlich angeordnete sofortige Vollziehung - besonderes Vollziehungsinteresse …
Ist das nicht schon kraft Gesetzes der Fall (§ 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 bis 3 und S. 2 VwGO) muß das Vollziehungsinteresse im Einzelfall entsprechend den Anforderungen nach § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO konkret festgestellt werden, wobei die aufgrund summarischer Erfolgsprüfung gewonnene gerichtliche Erkenntnis, daß der Verwaltungsakt offensichtlich rechtmäßig ist, als solche kein Vollziehungsinteresse in diesem Sinne begründet (im Ergebnis ebenso: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10.12.1980 - 1 S 2195/80 -, Beschl. v. 4.9.1986 (6. Senat), GewArch 1986, 372, Beschl. v. 11.7.1988 - 8 S 1775/88 -, Beschl. v. 19.6.1991 (11. Senat), VBlBW 1992, 27, Beschl. v. 17.3.1993 (14. Senat), GewArch 1993, 291; OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 13.9.1991, NVwZ 1992, 687, und v. 6.8.1991, InfAuslR 1991, 340, HessVGH, Beschl. v. 29.3.1985, NVwZ 1985, 918, und OVG Lüneburg, Beschl. v. 5.12.1974, DVBl. 1976, 81;… Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 3. Auflage, RdNr. 655;… Kopp, VwGO, 10. Auflage, § 80 RdNr. 82 a.E.;… Redeker/v. Oertzen, VwGO, 11. Auflage, § 80 RdNr. 49; Schoch in Schoch/Schmidt- Aßmann/Pietzner, VwGO, § 80 RdNr. 265; a.A. VGH Bad.-Württ. (1. Senat), Beschl. v. 18.5.1995, GewArch 1995, 351, und v. 13.7.1993, EZAR 019, Nr. 3; OVG Lüneburg, Beschl. v. 21.3.1985, InfAuslR 1986, 46; Hess. VGH, Beschl. v. 4.5.1973, ESVGH 23, 173;… Bosch/Schmidt, Praktische Einführung in das verwaltungsgerichtliche Verfahren, 6. Auflage, § 50 IV 1a)). - VGH Baden-Württemberg, 29.04.2003 - 11 S 1188/02
Abschiebungsandrohung - selbständiger VA - Ausreisepflicht - Ausreisefrist …
Diese Befristung war ein sonstiger Verwaltungsakt im Sinne von § 72 Abs. 2 Satz 1 AuslG, der die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts des Klägers beendet hat (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 19.6.1991 - 11 S 1229/91 -, VBlBW 1992, 27 = InfAuslR 1992, 6, und vom 13.3.1997 - 13 S 1132/96 -, ESVGH 47, 177 = VBlBW 1997, 390 = InfAuslR 1997, 358; HambOVG, Beschluss vom 1.3.1995 - OVG Bs V 327/94 -, InfAuslR 1995, 314, 315). - VGH Baden-Württemberg, 07.04.1993 - 13 S 810/93
Aufrechterhaltung des Sofortvollzuges der nachträglichen Befristung einer …
Der Sofortvollzug der nachträglichen Befristung einer Aufenthaltsgenehmigung ist durch die Gerichte schon dann aufrechtzuerhalten, wenn die nachträgliche Befristung offensichtlich rechtmäßig ist (aA: VGH Bad-Württ, Beschl v 19.6.1991 - 11 S 1229/91 und v 26.2.1987 - 11 S 2962/86).Der Antragsteller, der ersichtlich die Rechtmäßigkeit der nachträglichen zeitlichen Beschränkung der ihm erteilten befristeten Aufenthaltserlaubnis (vgl. 12 Abs. 2 S. 2 AuslG) nicht bestreitet, macht unter Berufung auf die Rechtsprechung des 11. Senats des beschließenden Gerichtshofs (vgl. die Beschl. v. 26.2.1987, InfAuslR 1987, 173 u. v. 19.6.1991, InfAuslR 1992, 6; ebenso: VG Schleswig, Beschl. v. 3.7.1985, InfAuslR 1986, 48) geltend, selbst bei rechtmäßig verfügter nachträglicher Befristung der Aufenthaltserlaubnis liege die Anordnung ihrer sofortigen Vollziehbarkeit nicht im überwiegenden öffentlichen Interesse.
Bei dieser Interessenabwägung ist der Senat auch nicht - wie der Antragsteller offenbar meint - in der Weise gebunden, daß die sofortige Vollziehbarkeit einer nachträglichen Befristung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis etwa nur dann bestätigt werden könnte, wenn zwischen dem Ende der nachträglich für die Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis gesetzten Frist und dem ursprünglichen Ablauf der erteilten Aufenthaltserlaubnis ein Zeitraum von mindestens einem Jahr liegt (anders wohl der 11. Senat des beschließenden Gerichtshofs in den genannten Beschlüssen vom 26.2.1987 und 19.6.1991 a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 11.02.2005 - 11 S 1170/04
Öffentliches Interesse an der Anordnung der sofortigen Vollziehung des Widerrufs …
Aus dem dargelegten Regelungsgefüge folgt, dass es vorliegend eines über die (selbst offensichtliche) Rechtmäßigkeit des Widerrufs hinausgehenden sonstigen Sofortvollzugsinteresses bedarf, das im Einzelfall und nach gegenwärtiger Sachlage einen dringenden unverzüglichen Handlungsbedarf voraussetzt (noch strenger - Erfordernis "unabweisbaren" Handlungsbedarfs -, vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19.6.1991 - 11 S 1229/91 -, InfAuslR 1992, 6 ff., zum besonderen Sofortvollzugsinteresse bei der nachträglichen Befristung der Aufenthaltserlaubnis vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 25.1.1996 - 2 BvR 2718/95 -, AuAS 1996, 62). - VGH Baden-Württemberg, 13.07.1993 - 1 S 1260/93
Zur ordnungsgemäßen Beschäftigung iSd EWGAssRBes 1/80 Art 6 - Unterbrechung durch …
Der Sofortvollzug der nachträglichen Befristung einer Aufenthaltsgenehmigung ist durch Gerichte schon dann aufrechtzuerhalten, wenn die nachträgliche Befristung offensichtlich rechtmäßig ist (wie VGH Bad-Württ, Beschl v 7.4.1993 - 13 S 810/93 -, aA VGH Bad-Württ, Beschl v 19.6.1991 - 11 S 1229/91 -, VBlBW 1992, 27).Der erkennende Senat schließt sich der Rechtsprechung des 13. Senats des Gerichtshofs im Beschluß vom 7.4.1993 (- 13 S 810/93 - m.w.N.) an, wonach der Sofortvollzug der nachträglichen Befristung einer Aufenthaltsgenehmigung durch die Gerichte schon dann aufrechtzuerhalten ist, wenn die nachträgliche Befristung offensichtlich rechtmäßig ist (a.A. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.6.1991 - 11 S 1229/91 -, VBlBW 1992, 27).
- VG Düsseldorf, 03.01.2001 - 24 L 3738/00
Unerlaubte Einfuhr und unerlaubtes Handeln mit Betäubungsmitteln; Einreise eines …
Denn dadurch wird ein einzelfallspezifischer und über das hinter dem Erlass der Ausweisungsverfügung als solcher stehende Interesse hinausragender Aspekt zur tragenden Erwägung gemacht; vgl. zu diesen Erfordernissen Baden-Württembergischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 19. Juni 1991 - 11 S 1229/91-, InfAuslR 1992, S. 6, 7 m.w.N; ebenso Ziffer 45.0.7.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Ausländergesetz mit den Maßgabeänderungen des Bundesrates nach dem Beschluss vom 9. Juli 1999 - Drucksache 350/99 (im Folgenden AuslG-VV); ähnlich Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 16. Februar 2000 - 10 CS 99.3290 - NVwZ Beil I 6/2000, S: 67, 68. An diesen Anforderungen hält das Gericht trotz des Hinweises des 18. Senates des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen in dessen Beschluss vom 19. Oktober 1993 (18 B 1102/93), der Senat verlange derartige Anforderungen in Fällen offensichtlicher Rechtmäßigkeit der Ausweisung nicht, fest, weil sie für Gegenteiliges eine Stütze im Gesetz nicht sieht. - VGH Baden-Württemberg, 08.09.1995 - 13 S 1005/95
Unanwendbarkeit des AuslG 1990 § 97 im Rahmen der Beurteilung nach EuNiederlAbk …
Dies genügt für die gerichtliche Aufrechterhaltung der sofortigen Vollziehung eines die Ausreisepflicht begründenden Verwaltungsaktes (vgl. Beschl. des Senats v. 7.4.1993 VBlBW 1993, 390 sowie VGH Bad.-Württ. Beschl. v. 13.7.1993 BWVPr. 1994, 43; a.A. VGH Bad.-Württ. Beschl. v. 19.6.1991 VBlBW 1992, 27), ohne daß dagegen mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG verfassungsrechtliche Bedenken bestünden (vgl. BVerfG (Vorprüfungsausschluß) Beschl. v. 11.2.1982 NVwZ 1982, 241). - VGH Baden-Württemberg, 24.07.1996 - 11 S 1259/96
Bindungswirkung eines Aussetzungsbeschlusses nach VwGO § 80 Abs 5 für die Behörde
Unter den gegebenen Umständen läßt der Senat dahinstehen, ob im Fall der Antragstellerinnen für eine sofortige Vollziehung der Befristungsverfügung nach § 12 Abs. 2 Satz 2 AuslG ein hinreichendes öffentliches Vollzugsinteresse vorliegt, das über das öffentliche Interesse hinausgeht, das den Erlaß dieser Verfügung selbst rechtfertigt (vgl. dazu insbesondere BVerfG, Beschluß vom 25.1.1996 - 2 BvR 2718/95 -, AuAS 1996, 62; s. auch VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 19.6.1991, VBlBW 1992, 27, und vom 5.3.1996 - 11 S 674/96 - a.A. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 13.7.1993, BWVPr 1994, 43, und vom 7.4.1993, VBlBW 1993, 390). - VG Freiburg, 02.09.2005 - 1 K 1534/05
Keine besondere Härte für verlassenen Ehepartner im Zusammenhang mit …
23 An dem Sofortvollzug der mithin rechtmäßigen Verfügung besteht auch ein besonderes öffentliches Interesse (vgl. zu den Anforderungen an dieses Interesse in Befristungs- bzw. Widerrufsfällen VGH Bad.-Württ., Beschl.v.19.06.1991 -11 S 1229/91-, InfAuslR 1992, 6 und Beschl.v. 11.02.2005 - 11 S 1170/04-, VBlBW 2005, 360). Ungeachtet des Umstandes, dass selbst bei Anordnung der aufschiebenden Wirkung gem. § 84 Abs. 2 S.1 AufenthG der Entzug des legalen Aufenthalts wirksam ist und deshalb auch bei Nichtabschiebung des Antragstellers ohnehin keine Aufenthaltsverfestigung mehr eintreten kann, ist doch der weitere Aufenthalt des Antragstellers bis zur endgültigen Klärung der Rechtmäßigkeit der Verfügung nicht hinnehmbar. - VG Düsseldorf, 21.05.2004 - 24 L 2982/03
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit der …
Denn dadurch wird ein einzelfallspezifischer und über das hinter dem Erlass der Ausweisungsverfügung als solcher stehende Interesse hinausragender Aspekt zur tragenden Erwägung gemacht; vgl. zu diesen Erfordernissen Baden-Württembergischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 19. Juni 1991 - 11 S 1229/91-, InfAuslR 1992, S. 6, 7 m.w.N; ebenso Ziffer 45.0.7.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Ausländergesetz mit den Maßgabeänderungen des Bundesrates nach dem Beschluss vom 9. Juli 1999 - Drucksache 350/99 (im Folgenden AuslG-VV); ähnlich Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 16. Februar 2000 - 10 CS 99.3290 - NVwZ Beil I 6/2000, S: 67, 68; Oberverwaltungsgericht Weimar, Beschluss vom 17. April 2003 - 3 EO 542/02 - NVwZ-Beilage I 11/2003, S. 90, 91. An diesen Anforderungen hält das Gericht trotz des Hinweises des 18. Senates des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen in dessen Beschluss vom 19. Oktober 1993 (18 B 1102/93), der Senat verlange derartige Anforderungen in Fällen offensichtlicher Rechtmäßigkeit der Ausweisung nicht, fest, weil sie für Gegenteiliges eine Stütze im Gesetz nicht sieht. - VG Düsseldorf, 15.08.2000 - 24 L 2482/00
Ausgestaltung der Verpflichtung eines ohne Visum eingereisten Ausländers zur …
- VG Düsseldorf, 19.11.1999 - 24 L 3441/99
- VG Berlin, 19.03.1992 - 15 A 532.91
Zwangsweise Durchsetzung der Ausweisung nach illegalem Zigarettenhandel; Verstoß …