Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 10.07.1991

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 25.04.1991 - 2 S 413/90   

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https://dejure.org/1991,2407
VGH Baden-Württemberg, 25.04.1991 - 2 S 413/90 (https://dejure.org/1991,2407)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.04.1991 - 2 S 413/90 (https://dejure.org/1991,2407)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. April 1991 - 2 S 413/90 (https://dejure.org/1991,2407)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zur Erschließungsbeitragspflicht für ein Außenbereichsgrundstück - Abweichen vom sogenannten Buchgrundstücksbegriff

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 207
  • VBlBW 1991, 377
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 66.87

    Berücksichtigung von Nutzungsbehinderungen durch öffentlich-rechtliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.04.1991 - 2 S 413/90
    Auszugehen ist davon, daß bei einem beplanten Grundstück, das an eine Anbaustraße angrenzt und durch diese erschlossen wird, grundsätzlich dessen gesamte vom Bebauungsplan erfaßte Fläche für durch die Anlage erschlossen zu halten ist (BVerwG, Urteil vom 3.2.1989, aaO).

    Eine andere Frage ist, ob die als private Grünfläche ausgewiesene Teilfläche eines bebaubaren Grundstücks unter dem Gesichtspunkt des sog. Verminderungszwangs (BVerwG, Urteil vom 3.2.1989 -- 8 C 66.87 --, BVerwGE 82, 251; Urteil des Senats vom 28.9.1990 -- 2 S 3021/88 --) bei der Anwendung der Verteilungsregelung der einschlägigen Beitragssatzung maßstabmindernd zu berücksichtigen ist.

    Keine Rolle spielt dabei, ob die im Bebauungsplan festgesetzte Grundflächen- oder Geschoßflächenzahl wegen maßhindernder Festsetzungen planungsrechtlicher oder bauordnungsrechtlicher Art (Baugrenzen, Baulinien, nichtüberbaubare Grundstücksflächen, Abstandsflächen) verwirklicht werden kann, solange jedenfalls die festgesetzte Geschoßzahl auf einem Teil des Baugrundstücks realisiert werden kann (BVerwG, Urteil vom 12.12.1986 -- 8 C 9.86 -- und Urteil vom 3.2.1989 -- 8 C 66.87 --, aaO).

  • BVerwG, 14.02.1986 - 8 C 115.84

    Keine Erschließungsbeitragspflicht für Außenbereichsgrundstücke auch nicht im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.04.1991 - 2 S 413/90
    Das trifft für Außenbereichsgrundstücke zu (BVerwG, Urteil vom 14.2.1986 -- 8 C 115.84 --, Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 95).

    Nach der Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 14.2.1986, aaO), der sich der Senat angeschlossen hat, mißt § 131 Abs. 1 BauGB dem Vorhandensein einer Bebauung keine Bedeutung zu.

  • BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 78.88

    Kosten des Grunderwerbs - Erschließungsanlage - Sondergebiet - Allgemeines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.04.1991 - 2 S 413/90
    Im Erschließungsbeitragsrecht des Baugesetzbuchs ist grundsätzlich auf den sog. Buchgrundstücksbegriff des bürgerlichen Rechts abzustellen (BVerwG, Urteil vom 3.2.1989 -- 8 C 78.88 --, DVBl. 1989, 625).

    Ist demnach bei einem im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegenden (teilweise) als Wohngrundstück ausgewiesenen Buchgrundstück eine Teilfläche der Bebauung entzogen, so reicht dies für die Annahme, daß das Grundstück nicht in seiner Gesamtheit durch die (einzige) Anbaustraße im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG erschlossen ist, noch nicht aus.Dies gilt nicht nur für solche Teilflächen, die im Bebauungsplan als "Vorgarten" (hierzu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.11.1981 -- II 579/79 --, VBlBW 1982, 325) oder als Flächen für das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern oder für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und Gewässern nach § 9 Abs. 1 Nr. 25 a), b) BBauG festgesetzt sind (so BVerwG, Urteil vom 3.2.1989 -- 8 C 78.88 --, aaO; OVG Lüneburg, Beschluß vom 17.1.1986 -- 9 B 37/85 --, KStZ 1986, 118), sondern auch für die im Bebauungsplan gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15 BBauG festgesetzten privaten Grünflächen (vgl. auch Buhl, VBlBW 1989, S. 5).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.02.1986 - 2 S 2566/84

    Erschließungsbeitragspflicht für Grundstücke der Deutschen Bundesbahn

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.04.1991 - 2 S 413/90
    Sie spielt von Fall zu Fall nur deshalb eine Rolle, weil sie in der Regel die Baulandeigenschaft indiziert (BVerwG, Urteil vom 16.9.1977 -- IV C 71.41 --, Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 63; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.2.1986 -- 2 S 2566/84 --, BWVPr 1986, 178).
  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.04.1991 - 2 S 413/90
    Wo die Grenze eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils im Einzelfall verläuft, läßt sich nur auf Grund einer echten Wertung und Bewertung des konkreten Sachverhalts beurteilen; bei dieser Wertung kann nur eine komplexe, die gesamten örtlichen Gegebenheiten erschöpfend würdigende Betrachtungsweise im Einzelfall zu einer sachgerechten Entscheidung führen (vgl. BVerwG, Urteile vom 6.12.1967 -- IV C 94.66 --, BVerwGE 28, 268 und vom 1.12.1972 -- IV C 6.71 --, BVerwGE 41, 227).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.1990 - 2 S 3021/88

    Erschließungsbeitrag - Ausschöpfung der zulässigen Geschoßfläche - Baugrenzen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.04.1991 - 2 S 413/90
    Eine andere Frage ist, ob die als private Grünfläche ausgewiesene Teilfläche eines bebaubaren Grundstücks unter dem Gesichtspunkt des sog. Verminderungszwangs (BVerwG, Urteil vom 3.2.1989 -- 8 C 66.87 --, BVerwGE 82, 251; Urteil des Senats vom 28.9.1990 -- 2 S 3021/88 --) bei der Anwendung der Verteilungsregelung der einschlägigen Beitragssatzung maßstabmindernd zu berücksichtigen ist.
  • BVerwG, 12.06.1970 - IV C 77.68

    Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich; Nichtberücksichtung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.04.1991 - 2 S 413/90
    Dabei kann ein Bebauungszusammenhang auch bei einer weiträumigen Bebauung gegeben sein, wenngleich er mit ansteigender Größe der bebauungsfreien Flächen weniger wahrscheinlich wird (BVerwG, Urteil vom 12.6.1970 -- IV C 77.68 --, BVerwGE 35, 256).
  • BVerwG, 25.02.1977 - IV C 35.74

    Bebaubarkeit als Voraussetzung für das Entstehen eines Erschließungsbeitrags

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.04.1991 - 2 S 413/90
    Denn auch diese privaten Grünflächen sind -- anders als öffentliche Grünflächen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 25.2.1977 -- IV C 35.74 --, Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 60) -- erschließungsbeitragsrechtlich relevant nutzbar (so Driehaus, aaO, Rdnr. 581), so daß es keine Rechtfertigung gibt, diese Flächen hinsichtlich der Frage des Erschlossenseins anders zu behandeln als sonstige von der Bebauung freizuhaltenden Flächen eines der Bebauung zugänglichen Grundstücks.
  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 2.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.04.1991 - 2 S 413/90
    Ein Bebauungszusammenhang im Sinne der §§ 19 Abs. 1 Nr. 2, 34 BauGB ist nur gegeben, soweit die aufeinanderfolgende Bebauung trotz vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit (Zusammengehörigkeit) vermittelt (BVerwG, Urteile vom 6.11.1968 -- IV C 2.66 -- und 26.11.1976 -- IV C 69.74 --, Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 14 und Nr. 58).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 17.01.1986 - 9 B 37/85
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.04.1991 - 2 S 413/90
    Ist demnach bei einem im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegenden (teilweise) als Wohngrundstück ausgewiesenen Buchgrundstück eine Teilfläche der Bebauung entzogen, so reicht dies für die Annahme, daß das Grundstück nicht in seiner Gesamtheit durch die (einzige) Anbaustraße im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG erschlossen ist, noch nicht aus.Dies gilt nicht nur für solche Teilflächen, die im Bebauungsplan als "Vorgarten" (hierzu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.11.1981 -- II 579/79 --, VBlBW 1982, 325) oder als Flächen für das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern oder für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und Gewässern nach § 9 Abs. 1 Nr. 25 a), b) BBauG festgesetzt sind (so BVerwG, Urteil vom 3.2.1989 -- 8 C 78.88 --, aaO; OVG Lüneburg, Beschluß vom 17.1.1986 -- 9 B 37/85 --, KStZ 1986, 118), sondern auch für die im Bebauungsplan gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15 BBauG festgesetzten privaten Grünflächen (vgl. auch Buhl, VBlBW 1989, S. 5).
  • BVerwG, 04.10.1990 - 8 C 1.89

    Begriff des Grundstücks und des "Erschlossenseins"

  • BVerwG, 12.12.1986 - 8 C 9.86

    Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands grundsätzlich in Orientierung

  • BVerwG, 26.11.1976 - IV C 69.74

    Ausnahmen von der Bindung an die tatsächlichen Feststellungen des

  • BVerwG, 06.12.1967 - IV C 94.66

    Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich; Fehlende nachbarschützende Funktion

  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.2011 - 2 S 1294/11

    Haupterschließungsstraße und Stichstraßen als Abrechnungseinheit;

    Hebt die anzuwendende Verteilungsregelung wie hier auf die Anzahl der Vollgeschosse ab und ist nicht dieses Nutzungsmaß, sondern etwa die Größe der bebaubaren Grundfläche oder der zulässigen Geschossfläche durch die Baubeschränkung beeinträchtigt, dann bleibt die Baubeschränkung ohne Einfluss auf die Kostenverteilung, solange jedenfalls die festgesetzte Geschosszahl auf einem Teil des Baugrundstücks realisiert werden kann (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.04.1991 - 2 S 413/90 - VBlBW 1991, 377; BVerwG, Urteil vom 12.12.1986 - 8 C 9.86 - NVwZ 1987, 420).
  • VG Braunschweig, 07.08.2002 - 8 A 209/01

    Außenbereich; Bebauungszusammenhang; Erschließungsbeitrag; erschlossenes

    Die Tatsache der Bebauung ist als solche ungeeignet, eine Beitragspflicht auszulösen (BVerwG, Urteil vom 14.02.1986 - 8 C 115/84 - = NVwZ 86, 586 f.; VGH Baden Württemberg, Urteil vom 25.04.1991 - 2 S 413/90 - VGH Mannheim, Urteil vom 17. November 1994 - 2 S 1095/94 -, zit. nach Juris; Driehaus, Außenbereichsflächen im Erschließungs- und Straßenbeitragsrecht, ZFMR 1995, 381, 382).

    Maßgeblich dabei ist, ob das Baugrundstück - seine tatsächliche Bebauung hinweggedacht - noch als Baulücke angesehen werden kann, es sich also um ein bebauungsfähiges Grundstück handelt, das gemeinsam mit den umgebenden Grundstücken den Eindruck der Geschlossenheit, der Zusammengehörigkeit, vermittelt (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.04.1991 - 2 S 413/90 -).Ebenfalls lässt sich nur anhand der konkreten örtlichen Gegebenheiten im Einzelfall entscheiden, ob Straßen oder Wege geeignet sind, einen Bebauungszusammenhang herzustellen, eine trennende Funktion erfüllen oder für die Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich ohne jegliche Aussagekraft sind (BVerwG, Beschluss vom 16.02.1988 - 4 B 19/88 -, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 03.10.1994 - 4 B 15/94 - BVerwG, Beschluss vom 01.04.1997 - 4 B 11/97 -, a.a.O.; OVG Greifswald, Urteil vom 05.07.2001 - 3 L 197/00 - = NordÖR 2002, 18).

  • VGH Bayern, 03.03.2015 - 6 ZB 13.2092

    Erschließungsbeitragsrecht; Buchgrundstück; Grundstücksfläche; Umfang des

    In diesem Sinne ist § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 EBS jedoch nicht zu verstehen (s. auch VGH BW, U.v. 25.04.1991 - 2 S 413/90 - juris Rn. 26).
  • OVG Niedersachsen, 31.05.1994 - 9 L 4667/92

    Erschließungsbeitrag; Bebauungsplan; Parkanlage; Heranziehungsbescheid;

    Für eine dahingehende Annahme ist in beplanten Gebieten erforderlich, daß ausschließlich planerische Bestimmungen den Eindruck aufdrängen, es handele sich bei dem einzelnen, nur formal nicht geteilten Buchgrundstück planerisch zweifellos um zwei voneinander völlig unabhängige Grundstücke, von denen eines keinerlei erschließungsbeitragsrechtlich relevanten Vorteil durch die abzurechnende Erschließungsanlage erfährt (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.10.1990, NVwZ 1991, 484, 485 [BVerwG 04.10.1990 - 8 C 1/89] ; VGH Mannheim, Urt. v. 25.4. 1991, NVwZ-RR 1992, 207, 208) [VGH Baden-Württemberg 25.04.1991 - 2 S 413/90] .
  • OVG Niedersachsen, 21.03.2002 - 9 LA 120/02

    Entsorgungsgebiet; Geschossflächenzahl; Grundflächenzahl; Grundstücksfläche;

    Schließlich spricht gegen die von den Klägern gewünschte Beschränkung, dass die beitragsrelevante Nutzung eines Grundstücks nicht nur dessen bebaubaren Teil, sondern auch denjenigen Teil umfasst, der - wie Gärten und Grünflächen - anlässlich der bestimmungsgemäßen baurechtlichen Nutzung, z.B. zum Wohnen, mitgenutzt wird (so bereits Beschl. des beschließenden Senats vom 10.9.1993 - 9 L 4666/92 - unter Bezugnahme auf VGH Mannheim, Urt. v. 25.4.1991 - NVwZ-RR 1992, 207, 208; ähnlich BVerwG, Beschl. v. 29.11.1994 - 8 B 171.94 -, ZMR 1995, 223).
  • VG Gelsenkirchen, 20.03.2012 - 9 K 365/09

    Erschlossen; Bestimmtheit; Tiefenbegrenzung; Außenbereich; wirtschaftliche

    vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1983 - 8 C 81.81 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31. Mai 1981 - 3 A 1593/90 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25. April 1991 - 2 S 413/90 -, alle zitiert nach juris.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.1991 - 2 S 592/90

    Erschließungsbeitrag: Aufwandserteilung bei mehrfach erschlossenen Grundstücken -

    Baulücken entlang des genannten Straßenabschnittes bis zu dessen Übergang in den Außenbereich, die einen Bebauungszusammenhang unterbrechen könnten, bestehen nicht (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil v. 25.4.1991 -- 2 S 413/90 --).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1994 - 2 S 1095/94

    Zur fehlenden Erschließungsbeitragspflicht für ein Außenbereichsgrundstück;

    Daß die nach allem dem Außenbereich zuzuordnenden Flächen des Sägewerks und der Lagerschuppen nicht in die Verteilung eingestellt werden und zwar selbst dann nicht, wenn sie - wie dies hier der Fall ist - bebaut sind, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. dazu u.a. Urteil vom 25.4.1991 - 2 S 413/90 -, NVwZ-RR 1992, 207 mit Nachw.) und des Bundesverwaltungsgerichts (dazu Urteil vom 14.2.1986, NVwZ 1986, 568).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 10.07.1991 - 11 S 309/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,8461
VGH Baden-Württemberg, 10.07.1991 - 11 S 309/91 (https://dejure.org/1991,8461)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.07.1991 - 11 S 309/91 (https://dejure.org/1991,8461)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Juli 1991 - 11 S 309/91 (https://dejure.org/1991,8461)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Sterbegeldanspruch eines Abkömmlings, der mehrere gleichberechtigte Geschwister hat

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1991, 377 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.1990 - 11 S 1679/88

    Beihilfe - Beihilfefähigkeit von Sachleistungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.07.1991 - 11 S 309/91
    Mit Rücksicht auf ihre Besonderheit geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß auch die als allgemeine Verwaltungsvorschriften erlassenen Beihilfevorschriften hinsichtlich ihrer Auslegung und Anwendung der gerichtlichen Prüfung in gleichem Umfang unterliegen wie Rechtsnormen (s. z.B. BVerwG, Urt. v. 18.9.1985, BVerwGE 72, 119; Urt. des Senats vom 23.1.1990 - 11 S 1679/88 --), d.h. als die Fürsorgepflicht konkretisierende Verwaltungsvorschriften von den Gerichten grundsätzlich wie Rechtsnormen angewandt und ausgelegt werden.
  • BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 48.84

    Beihilfe, Beamte: Anrechnung von Krankenkassenleistungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.07.1991 - 11 S 309/91
    Mit Rücksicht auf ihre Besonderheit geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß auch die als allgemeine Verwaltungsvorschriften erlassenen Beihilfevorschriften hinsichtlich ihrer Auslegung und Anwendung der gerichtlichen Prüfung in gleichem Umfang unterliegen wie Rechtsnormen (s. z.B. BVerwG, Urt. v. 18.9.1985, BVerwGE 72, 119; Urt. des Senats vom 23.1.1990 - 11 S 1679/88 --), d.h. als die Fürsorgepflicht konkretisierende Verwaltungsvorschriften von den Gerichten grundsätzlich wie Rechtsnormen angewandt und ausgelegt werden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2000 - 12 A 1853/99

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs eines Abkömmlings eines

    vgl. BVerwG, Urteil vom 22. September 1966 - II C 26.66 -, ZBR 1967, 129; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Juli 1991 - 11 S 309/91 -, DÖD 1992, 187 (188); Fürst u.a., Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht (GKÖD), Teil O, § 18 Rdnr. 33; Brockhaus in Schütz, a.a.O., § 18 Rdnr. 75 und 122.
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