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   VGH Baden-Württemberg, 02.04.1992 - 9 S 99/92   

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VGH Baden-Württemberg, 02.04.1992 - 9 S 99/92 (https://dejure.org/1992,2980)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.04.1992 - 9 S 99/92 (https://dejure.org/1992,2980)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. April 1992 - 9 S 99/92 (https://dejure.org/1992,2980)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Beiträge zum Versorgungswerk der Rechtsanwälte: sonstige öffentlich-rechtliche Abgabe iSd KAG BW § 12 - Fälligkeit und Stundung - Streitwert im Verfahren gegen Beitragsfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1992, 480
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.1990 - 9 S 1324/88

    Rechtsanwaltsversorgung - anderweitige Vorsorgemaßnahmen und Befreiung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.04.1992 - 9 S 99/92
    Er hat im Urteil vom 5.2.1990 - 9 S 1324/88 - und im Beschluß vom 25.6.1990 - 9 S 437/90 -, VBlBW 1990, 471 erwogen, ob sich das Verfahren der Beitragsfestsetzung durch den Antragsgegner nach dem Landesverwaltungsverfahrensgesetz oder wegen § 12 des Kommunalabgabengesetzes - KAG - und der darin enthaltenen Verweisung auf die Vorschrift des § 3 KAG nach der Abgabenordnung - AO - richtet; die Geltung des 10. Buches des Sozialgesetzbuchs - Verwaltungsverfahren - hat er von vornherein ausgeschlossen, weil die berufsständische Pflichtversorgung nicht zum Regelungsbereich des Sozialgesetzbuches gehört.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.09.1986 - 14 S 315/85

    Verjährung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.04.1992 - 9 S 99/92
    Die Bestimmung bezweckt aus Vereinfachungsgründen eine landeseinheitliche Regelung auf dem Gebiet des Abgabenverwaltungsverfahrens für den Bürger und die mit der Verwaltung von Abgaben befaßten Behörden und Körperschaften, soweit die Landeskompetenz reicht (vgl. die Urteile des 14. Senats des Verwaltungsgerichtshofs vom 11.9.1986 - 14 S 315/85 - und vom 29.10.1986 - 14 S 1267/85 -, BWVPr. 1987, 84, jeweils zur Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz und unter Hinweis auf die Begründung zu § 12 des Regierungsentwurfs, LT-Ds. 3/3260, S. 6427; zur Rechtszersplitterung in Baden-Württemberg auf dem Gebiet auch des Abgabenverfahrensrechts vor Erlaß des Kommunalabgabengesetzes siehe auch Faiß, Das Kommunalabgabenrecht in Baden-Württemberg, vor § 1 KAG Abschnitt I und III).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.05.1987 - 9 S 2459/86

    Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk für Rechtsanwälte

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.04.1992 - 9 S 99/92
    Die auf diese Weise eingegangenen Mittel dürfen gem. § 13 RAVG nur zur Bestreitung der satzungsmäßigen Leistungen und der notwendigen Verwaltungskosten sowie zur Bildung der erforderlichen Rückstellungen und Rücklagen verwendet werden (in diesem Sinne bereits Beschlüsse des Senats vom 25.5.1987 - 9 S 2459/86 - und vom 1.6.1987 - 9 S 2785/86 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.1987 - 9 S 898/87

    Streitwert im Verfahren wegen Beitragsleistungen zu berufsständischem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.04.1992 - 9 S 99/92
    Unzutreffend ist ferner die unter Hinweis auf den Senatsbeschluß vom 28.4.1987 - 9 S 898/87 - vom Verwaltungsgericht vorgenommene Festsetzung auf 10 v.H. des Streitwerts der Hauptsache.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.1990 - 9 S 437/90

    Zu den Voraussetzungen der Beitragsminderung des persönlichen Pflichtbeitrags zum

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.04.1992 - 9 S 99/92
    Er hat im Urteil vom 5.2.1990 - 9 S 1324/88 - und im Beschluß vom 25.6.1990 - 9 S 437/90 -, VBlBW 1990, 471 erwogen, ob sich das Verfahren der Beitragsfestsetzung durch den Antragsgegner nach dem Landesverwaltungsverfahrensgesetz oder wegen § 12 des Kommunalabgabengesetzes - KAG - und der darin enthaltenen Verweisung auf die Vorschrift des § 3 KAG nach der Abgabenordnung - AO - richtet; die Geltung des 10. Buches des Sozialgesetzbuchs - Verwaltungsverfahren - hat er von vornherein ausgeschlossen, weil die berufsständische Pflichtversorgung nicht zum Regelungsbereich des Sozialgesetzbuches gehört.
  • BVerfG, 30.10.1961 - 1 BvR 833/59

    Schankerlaubnissteuer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.04.1992 - 9 S 99/92
    Als mit dem in § 12 KAG verwendeten Begriff gleichbedeutende öffentliche Abgaben werden Geldleistungen verstanden, die dem Bürger durch einseitigen hoheitlichen Akt zugunsten einer juristischen Person des öffentlichen Rechts auferlegt werden, um ihren der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe dienenden Finanzbedarf zu decken (vgl. etwa BVerfGE 13, 181, 198; Kopp, VwGO, 8. Aufl., § 80 RdNr. 37 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.1986 - 14 S 1267/85

    Nachforderung von Ausgleichsabgabe nach SchwbG § 8

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.04.1992 - 9 S 99/92
    Die Bestimmung bezweckt aus Vereinfachungsgründen eine landeseinheitliche Regelung auf dem Gebiet des Abgabenverwaltungsverfahrens für den Bürger und die mit der Verwaltung von Abgaben befaßten Behörden und Körperschaften, soweit die Landeskompetenz reicht (vgl. die Urteile des 14. Senats des Verwaltungsgerichtshofs vom 11.9.1986 - 14 S 315/85 - und vom 29.10.1986 - 14 S 1267/85 -, BWVPr. 1987, 84, jeweils zur Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz und unter Hinweis auf die Begründung zu § 12 des Regierungsentwurfs, LT-Ds. 3/3260, S. 6427; zur Rechtszersplitterung in Baden-Württemberg auf dem Gebiet auch des Abgabenverfahrensrechts vor Erlaß des Kommunalabgabengesetzes siehe auch Faiß, Das Kommunalabgabenrecht in Baden-Württemberg, vor § 1 KAG Abschnitt I und III).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.1982 - 2 S 219/82

    Streitwert; vorläufiger Rechtsschutz; abgabenrechtliche Streitigkeit; 25% der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.04.1992 - 9 S 99/92
    Der Senat ist darin für die Festsetzung von Beiträgen zu berufsständischen Versorgungswerken der Rechtsprechung des 2. Senats (Beschluß vom 16.3.1982, ESVGH 32, 142), der sich andere mit Abgabensachen befaßte Senate des Verwaltungsgerichtshofs in ständiger Praxis angeschlossen haben, gefolgt, daß die Bedeutung eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung bezüglich der Fälle des § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO an der Zinsersparnis des Betroffenen zu messen und dieser Berechnung ein durchschnittlicher Zinssatz von 10 v.H. und eine Prozeßdauer von 2 1/2 Jahren zugrunde zu legen sei.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.07.2019 - 9 S 2679/18

    Normenkontrollverfahren; Anspruch auf Freistellung von den Kosten der

    Selbst wenn man daher den - die Erstattungsleistung "rückeinschränkenden" - Eigenanteil nach § 6 Abs. 1 SBKS als "sonstige öffentlich-rechtliche Abgabe" im Sinne des § 45 KAG versteht (vgl. zu Begriff und gesetzgeberischer Zielsetzung dieser weiten Erfassung sonstiger Abgaben im KAG das Senatsurteil vom 02.04.1992 - 9 S 99/92 -, n.v., UA S. 3 f.; vgl. auch Gössl, a.a.O., § 45 Anm. 1; vgl. ferner zur Einordnung entsprechender Eigenanteilsregelungen als "öffentliche Abgabe" im Sinne des § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 22.03.2017 - 2 B 265/16 -, juris Rn. 6), wird insoweit die sinngemäße Geltung lediglich der §§ 3, 7 und 8 KAG angeordnet, nicht aber werden Bestimmungen zur Sicherstellung des Kostendeckungsprinzips (wie etwa § 14 Abs. 1 bzw. § 20 Abs. 1 KAG) für anwendbar erklärt.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.1996 - 9 S 1155/93

    Bemessung der Beiträge zur Versorgungsanstalt der Ärzte bei Neuanfang nach

    Die Versorgungsabgabe ist - wie der Beitrag zum Versorgungswerk der Rechtsanwälte (vgl Senatsbeschluß vom 02.04.1992 - 9 S 99/92 -, VBlBW 1992, 480) - eine sonstige öffentlich-rechtliche Abgabe iS von § 12 KAG (KAG BW).

    Die von der Beklagten erhobene Versorgungsabgabe ist ebenso eine "sonstige öffentlich-rechtliche Abgabe" im Sinne von § 12 Kommunalabgabengesetz - KAG - wie der Beitrag zum Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg (vgl. zu diesem eingehend: Senatsbeschluß vom 2.4.1992 - 9 S 99/92 -, VBlBW 1992, 480).

    Die Bestimmung bezweckt aus Vereinfachungsgründen eine landeseinheitliche Regelung auf dem Gebiet des Verwaltungsverfahrens im Abgabenwesen für den Bürger und die damit befaßten Behörden und Körperschaften, soweit die Landeskompetenz reicht (Senatsbeschluß vom 2.4.1992, a.a.O., m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2001 - 2 S 633/00

    Umlegungswertausgleich - Beitragsfiktion - Anwendung des

    § 12 KAG betrifft Geldleistungen, die dem Bürger durch einseitigen hoheitlichen Akt zugunsten einer juristischen Person des öffentlichen Rechts auferlegt werden, um ihren in der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe dienenden Finanzbedarf zu decken (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11.9.1986 - 14 S 315/85 - Beschluss vom 2.4.1992 - 9 S 99/92 -, VBlBW 1992, 480).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 6 S 3314/08

    Betrieb einer Rettungsleitstelle durch GmbH - Vermittlung von Einsätzen im

    Unter dem hier nur in Betracht kommenden Begriff der öffentlich-rechtlichen Abgabe fallen alle Geldleistungen, die dem Bürger durch einseitigen hoheitlichen Akt zu Gunsten einer juristischen Person des öffentlichen Rechts auferlegt werden, um ihren der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienenden Finanzbedarf zu decken (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 02.04.1992 - 9 S 99/92 -, VBlBW 1992, 480; Gössl/Reif, Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg, § 45 Nr. 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.2005 - 2 S 2441/04

    Zuschlag für Mischgebiete bei der Verteilung des Erschließungsaufwandes

    Diese Festsetzung richtet sich in Abgabesachen nach dem Wert der Hauptsache, von dem für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes 1/4 anzusetzen ist (st. Rspr. des Senats; vgl. etwa Beschluss vom 25.9.1990 - 2 S 941/90 -, VBlBW 1992, 480; s. ferner Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit - Fassung 7/2004 - NVwZ 2004, 1327, Nr. 1.5).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.2012 - 9 S 569/11

    Beitragsbescheide eines Rechtsanwaltsversorgungswerk; besondere Bestandskraft

    25 Der Beitrag zum Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg ist eine "sonstige öffentliche Abgabe" im Sinne von § 45 KAG (vgl. Senatsbeschlüsse zur wortgleichen Vorgängervorschrift des § 12 KAG a.F. vom 02.04.1992 - 9 S 99/92 -, VBlBW 1992, 480 und vom 27.11.1996 - 9 S 1155/93 -, NJW-RR 1997, 958 und vom 22.03.2012 - 9 S 2744/09 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.1996 - 9 S 1152/96

    Beitragsbemessung für das Versorgungswerk der Rechtsanwälte

    Zu demselben Ergebnis führt die Anwendung der §§ 163 Abs. 1, 222 und 227 Abs. 1 AO, welche über § 3 Abs. 1 Nr. 4c und Nr. 5a KAG hier gelten, weil der vom Antragsgegner erhobene Beitrag eine "sonstige öffentliche Abgabe" im Sinne von § 12 KAG ist (Senatsbeschlüsse vom 2.4.1992, VBlBW 1992, 480 und vom 5.2.1996 - 9 S 1155/93).
  • VG Sigmaringen, 22.09.2004 - 8 K 611/04

    Artzuschlag bei Erschließungsbeiträgen für Mischgebiet

    Die Streitwertfestsetzung ergibt sich gem. §§ 25 Abs. 2, 20 Abs. 3, 13 Abs. 2 GKG a.F. i.V.m. § 72 Nr. 1 GKG n.F.: Dabei wird im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO in einer abgabenrechtlichen Streitigkeit der Streitwert auf 25 % der umstrittenen Abgabe festgesetzt (ständige Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg, etwa B.v. 25.09.1990 - 2 S 941/90 - VBlBW 1992, 480).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.1992 - 9 S 1346/92

    Verpflichtungsklage auf Herabsetzung der Beiträge zum

    Der Beitrag zum Versorgungswerk ist, wie der Senat in seinem Beschluß vom 2.4.1992 - 9 S 99/92 - entschieden hat, eine sonstige öffentlich-rechtliche Abgabe im Sinne von § 12 Kommunalabgabengesetz - KAG -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.12.2000 - 16 A 4144/99

    Gegenstandswert für zinslose Stundung rückständiger Darlehensraten bei

    vgl. I. 7 u. 8 des Streitwertkataloges idF von Januar 1996, abgedruckt z.B. bei Redeker von Oertzen, VwGO, 13. Aufl., § 165 Rn. 19; vgl. auch OVG Hamburg, Beschluss vom 3. März 1992 - Bs VI 10/92 -, NVwZ-RR 1993, 53, sowie VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. April 1992 - 9 S 99/92 -, VBlBW 1992, 480.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.1997 - 9 S 1128/96

    Berufsständisches Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg:

  • VG Karlsruhe, 10.06.2022 - 10 K 1659/22

    Zur Rechtsnatur des Beitrags zum Versorgungswerk der Rechtsanwälte in

  • VG Karlsruhe, 16.12.1993 - 6 K 1722/93

    Aussetzung des Verfahrens wegen Vorlage an das Bundesverfassungsgerichts;

  • VG Freiburg, 22.02.2007 - 4 K 419/05

    Frist zu Beantragung der Erstattung von Beiträgen betreffend die

  • OVG Sachsen, 21.04.2015 - 4 A 48/14

    Rechtsanwaltsversorgungswerk, Regelpflichtbeitrag, Änderungsbefugnis

  • VG Freiburg, 18.12.2003 - 4 K 589/01

    Vorratsgesellschaft; Steuerberaterkammer; Kammerbeitrag

  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.1993 - 9 S 613/93

    Beiträge zum Versorgungswerk der Rechtsanwälte - Schätzung des Einkommens;

  • VG Freiburg, 03.07.2003 - 4 K 1472/01

    Beitrag zum RAV eines nebenberuflichen Rechtsanwalts

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