Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 23.06.1993

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   VGH Baden-Württemberg, 19.01.1993 - PL 15 S 2849/92   

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VGH Baden-Württemberg, 19.01.1993 - PL 15 S 2849/92 (https://dejure.org/1993,3432)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.01.1993 - PL 15 S 2849/92 (https://dejure.org/1993,3432)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Januar 1993 - PL 15 S 2849/92 (https://dejure.org/1993,3432)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zur Zurückweisung eines Antrags auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung betreffend die vorläufige Untersagung einer für mitbestimmungspflichtig gehaltenen Maßnahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitbestimmung bei Erhöhung von Parkentgelten bzw. Parkplatzzuweisungen bei durch Mitarbeiter genutzten Parkflächen in öffentlich zugänglichen Parkhäusern; Zur Statthaftigkeit und Ausgestaltung einstweiligen Rechtsschutzes in Personalvertretungsangelegenheiten; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 43, 158 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1994, 104
  • VBlBW 1993, 346
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 24.04.1992 - 6 P 33.90

    Einordnung von Personalwohnhäusern als Wohlfahrtseinrichtungen - Definition des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.01.1993 - PL 15 S 2849/92
    Wohlfahrtseinrichtungen sind auf Dauer berechnete, von der Dienststelle geschaffene Einrichtungen, die dazu dienen, den Beschäftigten Vorteile zukommen zu lassen (ständige Rechtsprechung; vgl. etwa jüngst BVerwG, Beschluß v. 24.4.1992 -- 6 P 33.90 -- PersV 1992, 437 = ZfPR 1992, 146).

    So kann z.B. ein zu einer Dienststelle gehörendes Personalwohnhaus eine derartige Einrichtung sein, jedoch nicht eine einzelne Wohnung, die einem Beschäftigten im Weg der Wohnungsfürsorge überlassen wird (dazu BVerwG, Beschluß v. 24.4.1992 -- 6 P 33.90 -- a.a.O.).

  • BVerwG, 13.08.1992 - 6 P 20.91

    Betriebsrat - Zeiterfassungsgerät

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.01.1993 - PL 15 S 2849/92
    Das Mitbestimmungsrecht bei der "Regelung der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der Beschäftigten" nach § 79 Abs. 3 Nr. 8 LPVG erfaßt -- als einheitlicher Tatbestand -- die Gesamtheit der Regelungen, die einen störungsfreien und reibungslosen Ablauf des Lebens in der Dienststelle gewährleisten sollen (ständige Rechtsprechung; vgl. etwa jüngst BVerwG, Beschluß v. 13.8.1992 -- 6 P 20.91 -- PersR 1992, 505).
  • VGH Bayern, 19.02.1992 - 18 PC 92.236

    Versagung der Zustimmung des Personalrats zur Einstellung einer Bewerberin;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.01.1993 - PL 15 S 2849/92
    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in dem einstweilige Verfügungen zugunsten des Personalrats bei Mitbestimmungssachen betreffenden Hinweis in dem Beschluß vom 27.7.1990 -- 6 PB 12.89 -- (Buchholz 250 § 83 BPersVG Nr. 53 = PersR 1990, 297 = ZBR 1990, 354) ausdrücklich bekräftigt (vgl. ferner etwa auch VGH München, Beschluß v. 19.2.1992 -- 18 PC 92.236 -- PersR 1992, 459).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.1984 - 15 S 277/83

    Mitbestimmung, Wohlfahrtseinrichtung, städtisches Parkhaus

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.01.1993 - PL 15 S 2849/92
    Denn die Parkhäuser der Stadt sind für die Allgemeinheit bestimmt, sie sind nicht als Einrichtung gerade für die Beschäftigten geschaffen oder sonstwie an die Dienststelle angebunden (vgl. zu einem insoweit ähnlichen Sachverhalt Beschluß des VGH Mannheim vom 15.5.1984 -- 15 S 277/83 --).
  • BVerwG, 27.07.1990 - 6 PB 12.89

    Umfang eines Beteiligungsrechts des Personalrats - Divergenz zur Auslegung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.01.1993 - PL 15 S 2849/92
    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in dem einstweilige Verfügungen zugunsten des Personalrats bei Mitbestimmungssachen betreffenden Hinweis in dem Beschluß vom 27.7.1990 -- 6 PB 12.89 -- (Buchholz 250 § 83 BPersVG Nr. 53 = PersR 1990, 297 = ZBR 1990, 354) ausdrücklich bekräftigt (vgl. ferner etwa auch VGH München, Beschluß v. 19.2.1992 -- 18 PC 92.236 -- PersR 1992, 459).
  • BVerwG, 05.02.1971 - VII P 12.70

    Anforderungen an die Definition des Begriffs einer Wohlfahrtseinrichtung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.01.1993 - PL 15 S 2849/92
    Dabei meint der Begriff der Einrichtung eine -- abgesonderte -- Institutionalisierung und Organisation, eine Bereitstellung und Zusammenfassung finanzieller und sachlicher Mittel, durch deren Verwaltung den Beschäftigten bestimmungsgemäß Vorteile verschafft werden, wie das z.B. bei dienststelleninternen Kantinen oder Kindergärten oder dienststelleneigenen Erholungsheimen der Fall ist (vgl. etwa BVerwG, Beschluß v. 5.2.1971 -- 7 P 12.70 -- Buchholz 238.3 § 67 BPersVG Nr. 8; Fischer/ Goeres, GKÖD Bd. 5 Teil 3, K § 75 RdNr. 89a; Lorenzen/Haas/Schmitt, BPersVG § 75 RdNrn. 140f.).
  • VGH Bayern, 08.01.2018 - 17 PC 17.2202

    Erfolgloses einstweiliges Verfügungsverfahren - Keine Verpflichtung der Leitung

    Zu den gemäß § 87 Abs. 2 Satz 1 ArbGG auch für die zweite Instanz geltenden Vorschriften "über die Zwangsvollstreckung" i.S.v. § 85 ArbGG, der insgesamt unter der Überschrift "Zwangsvollstreckung" steht, gehört auch die Verweisung auf die Bestimmungen der Zivilprozessordnung über die einstweilige Verfügung in § 85 Abs. 2 Satz 2 ArbGG (VGH BW, B.v. 19.1.1993 - PL 15 S 2849/92 - juris Rn. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.1997 - PL 15 S 2464/95

    Mitbestimmung des Personalrates bei der Verwaltung einer Wohlfahrtseinrichtung im

    Eine Wohlfahrtseinrichtung im Sinne des § 79 Abs. 1 Nr. 6 LPVG ist eine auf Dauer berechnete, von der Dienststelle geschaffene Einrichtung, die dazu dient, den Beschäftigten Vorteile zukommen zu lassen (vgl. BVerwG, Beschluß v. 24.4.1992, PersR 1992, 308 = PersV 1992, 437; Beschluß d. Senats v. 19.1.1993 - PL 15 S 2849/92 -, PersR 1993, 559).

    Dabei meint der Begriff der Einrichtung eine - abgesonderte - Institutionalisierung und Organisation, eine Bereitstellung und Zusammenfassung finanzieller und sachlicher Mittel, durch deren Verwaltung den Beschäftigten bestimmungsgemäß Vorteile verschafft werden, wie das zum Beispiel bei dienststelleninternen Kantinen und Kindergärten oder dienststelleneigenen Erholungsheimen der Fall ist (vgl. Beschluß d. Senats v. 19.1.1993, a.a.O., m.w.N.).

    Ob eine Wohlfahrtseinrichtung in diesem Sinne bestehen könnte, kann aber letztlich offen bleiben (vgl. hierzu auch Beschluß d. Senats v. 19.1.1993, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2020 - PL 15 S 3286/20

    Öffnung und Aufschließen von Hochschulgebäuden während der Corona-Pandemie ist

    Soweit das Verwaltungsgericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ohne mündliche Verhandlung zurückweist, ist das gegebene Rechtsmittel demnach nicht die gegen Beschlüsse im Hauptsacheverfahren statthafte Beschwerde nach § 87 Abs. 1 ArbGG, sondern die über § 92 Abs. 2 LPVG i.V.m. § 85 Abs. 2, § 83 Abs. 5, § 78 Satz 1 ArbGG, § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO eröffnete sofortige Beschwerde (inzwischen soweit ersichtlich allgemeine Meinung der Oberverwaltungsgerichte; vgl., jeweils m.w.N., OVG B.-B., Beschluss vom 01.07.2020 - OVG 60 PV 8/20 -, Juris Rn. 2 und, jeweils unter ausdrücklicher Aufgabe der früheren Rechtsprechung, OVG NRW, Beschluss vom 09.11.2020 - 20 B 1111/20.PVB -, Juris Rn. 2 ff. und Sächs. OVG, Beschluss vom 08.09.2020 - 9 B 209/20.PL -, Juris Rn. 7 f.; a.A. noch Senatsbeschlüsse vom 19.01.1993 - PL 15 S 2849/92 -, Juris Rn. 12 und vom 24.02.2005 - PL 15 S 434/05 -, Juris Rn. 8).
  • OVG Thüringen, 19.05.2021 - 5 PO 617/20

    Personalvertretungsrechtliches einstweiliges Verfügungsverfahren;

    Dies ist nicht nur im Hinblick auf den Charakter dieser Verfahren als vorläufige Rechtsschutzverfahren sachlich begründet, sondern entspricht auch der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte (vgl. hierzu Angaben bei: OVG Saarland, Beschluss vom 11. August 2015 - 5 B 131/15 -, juris Rn. 23 ff.) wie auch der obergerichtlichen Rechtsprechung in der Verwaltungsgerichtsbarkeit (vgl. jeweils m. w. V.: VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 7. Dezember 2020 - PL 15 S 3286/20 - juris Rn. 10 und vom 19. Januar 1993 - PL 15 S 2849/92 - juris Rn. 12; OVG Sachsen, Beschluss vom 8. September 2020 - 9 B 209/20.PL -, juris Rn. 7 f.; VGH Hessen, Beschluss vom 9. Juli 2020 - 22 B 347/20.PV -, juris Rn. 21; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Juli 2020 - OVG 60 PV 8/20 - juris Rn. 1 - 4; Bayerischer VGH, Beschluss vom 8. Januar 2018 - 17 PC 17.2202 -, juris Rn. 24; OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. September 2017 - 17 MP 7/17 - juris Rn. 9; OVG Saarland, Beschluss vom 11. August 2015 - 5 B 131/15 -, juris Rn. 23 ff.).
  • LAG Hamm, 16.05.2014 - 7 TaBVGa 17/14

    Einstweilige Verfügung auf Abbruch einer Betriebsratswahl

    Nach der in Bezug genommenen Vorschrift des § 937 Abs. 2 ZPO wie auch nach § 62 Abs. 2 ArbGG kann die Entscheidung in dringenden Fällen sowie dann, wenn der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückzuweisen ist, ohne mündliche Verhandlung ergehen (ausdrücklich auch Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 28.01.2002, 9 TaBVGa 7/02, NZA-RR 2002, 424 unter Hinweis auf VGH Baden-Württemberg Beschluss vom 19. Januar 1993 - PL 15 S 2849/92 - Juris; NVwZ-RR 1994, 104).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.07.2002 - PL 15 S 2497/01

    Unterlassung einer mitbestimmungspflichtigen Maßnahme kein Verfahrensgegenstand

    Der bloße Vollzug der mitbestimmungspflichtigen Maßnahme lässt also regelmäßig das Mitbestimmungsrecht in der Gestalt der nachträglichen Durchführung des Beteiligungsverfahrens nicht untergehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.07.1990, PersR 1990, 297 = ZBR 1990, 354; und Beschluss vom 15.03.1995, ZBR 1996, 49 = NVwZ 1997, 80; Beschluss des Senats vom 19.01.1993 - PL 15 S 2849/92 -, = NVwZ-RR 1994, 104 = PersR 1993, 559 = VBlBW 1993, 346).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2001 - PL 15 S 1865/01

    Einführung eines komfortableren EDV-Systems; Rechtsschutzinteresse trotz bereits

    Der Senat hat sich dieser Rechtsprechung angeschlossen (vgl. den Beschluss des Senats vom 19.01.1993 - PL 15 S 2849/92 -, PersR 1993, 559 = NVwZ-RR 1994, 104 = IÖD 1993, 191 = VBlBW 1993, 346).
  • LAG Hessen, 28.01.2002 - 9 TaBVGa 7/02

    Zulassung einer Vorschlagsliste zur Betriebsratswahl; Fehlen von

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  • OVG Hamburg, 14.12.1999 - 8 Bf 257/98

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Erhöhung der Miete von Wohnungen der

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  • OVG Brandenburg, 10.12.1998 - 6 A 210/97

    Anspruch eines Personalrates auf Rückgruppierungen von Angestellten; Antrag auf

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  • VGH Baden-Württemberg, 23.12.1993 - PL 15 S 2489/93

    Geschäftsbedarf des Personalrates: Gestellung von Geschäftsraum und Schreibkraft

  • LAG Hessen, 28.01.2002 - 9 TaBVGa 6/02

    Abbruch einer Betriebsratswahl wegen fehlender Wählerliste im

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 23.06.1993 - 11 S 849/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,11192
VGH Baden-Württemberg, 23.06.1993 - 11 S 849/92 (https://dejure.org/1993,11192)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.06.1993 - 11 S 849/92 (https://dejure.org/1993,11192)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Juni 1993 - 11 S 849/92 (https://dejure.org/1993,11192)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Verfassungsmäßigkeit der sog "Kopfteilregelung" des WoGG 2 § 7 Abs 3 bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1993, 346 (Ls.)
  • VBlBW 1994, 32
 
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