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   VGH Baden-Württemberg, 14.02.1994 - 6 S 1684/92   

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VGH Baden-Württemberg, 14.02.1994 - 6 S 1684/92 (https://dejure.org/1994,3609)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.02.1994 - 6 S 1684/92 (https://dejure.org/1994,3609)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Februar 1994 - 6 S 1684/92 (https://dejure.org/1994,3609)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Kosten einer musischen Ausbildung außerhalb des Pflichtschulbesuchs sind nicht notwendiger Lebensunterhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1994, 239
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 03.11.1988 - 5 C 69.85

    Sozialhilfe - Notwendiger Lebensunterhalt - Schwarzweis-Fernsehgerät -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.1994 - 6 S 1684/92
    Bei der Auslegung des Begriffs des notwendigen Lebensunterhalts ist vor allem zu berücksichtigen, daß es gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 BSHG Aufgabe der Sozialhilfe ist, dem Hilfeempfänger zu ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.11.1988 - 5 C 69.85 -, BVerwGE 80, 349 und Urt. v. 14.03.1991 - 5 C 70.86 -, NDV 1991, 260 = NJW 1991, 2305).

    Dieser Maßstab eignet sich allerdings nicht dazu, der Sozialhilfe die Gewährleistung eines sozialen Mindeststandards und eine höchstmögliche Ausweitung der Hilfen aufzugeben (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.11.1988 a.a.O.).

  • BVerwG, 11.11.1970 - V C 32.70

    Zur Versorgung von Behinderten mit Kraftfahrzeugen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.1994 - 6 S 1684/92
    Aus der Aufgabenstellung der Sozialhilfe nach § 1 Abs. 2 Satz 1 BSHG folgt für die Auslegung des Begriffes des notwendigen Lebensunterhalts außerdem, daß bei der Hilfegewährung auf die jeweils herrschenden Lebensgewohnheiten und Erfahrungen Rücksicht zu nehmen ist und daß die Hilfe es ihrem Empfänger ermöglichen soll, in der Umgebung von Nichthilfeempfängern ähnlich wie diese zu leben (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.11.1970 - 5 C 32.70 -, BVerwGE 36, 256 = FEVS 18, 86).

    Der Interventionspunkt der Sozialhilfe wird erst dann erreicht, wenn der Hilfesuchende so weit in seiner Lebensführung, gemessen an seiner Umwelt, absinkt, daß seine Menschenwürde Schaden nimmt (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.11.1970 a.a.O.).

  • BVerwG, 14.03.1991 - 5 C 70.86

    Sozialhilfe Gebrauchtmöbel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.1994 - 6 S 1684/92
    Bei der Auslegung des Begriffs des notwendigen Lebensunterhalts ist vor allem zu berücksichtigen, daß es gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 BSHG Aufgabe der Sozialhilfe ist, dem Hilfeempfänger zu ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.11.1988 - 5 C 69.85 -, BVerwGE 80, 349 und Urt. v. 14.03.1991 - 5 C 70.86 -, NDV 1991, 260 = NJW 1991, 2305).

    Vielmehr muß die Sozialhilfe nur im Rahmen dessen, was zur Führung eines menschenwürdigen Lebens gehört, dem Hilfeempfänger Lebensgewohnheiten und Lebensumstände der übrigen Bevölkerung und eine Gleichstellung mit ihr ermöglichen (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.03.1991 a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.1991 - 8 A 2380/89

    Musische Ausbildung; Klavierunterricht; Ballettunterricht;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.1994 - 6 S 1684/92
    Bei dieser Sachlage bedarf es nicht mehr der Prüfung, ob ein im Fall des Klägers unterstellter Bedarf durch den Regelsatz (§ 22 Abs. 1 Satz 1 BSHG i.V.m. § 1 Abs. 1 RegelsatzVO) abgegolten wäre (so ausdrücklich OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 14.11.1991 - 8 A 2380/89 - DÖV 1992, 1068).
  • BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 17.88

    Umfang der Regelsatzleistung im Sozialhilferecht - Kinderspielzeug

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.1994 - 6 S 1684/92
    Dabei ist zu berücksichtigen, daß der notwendige Lebensunterhalt nach § 12 BSHG nicht nur das physiologisch Notwendige, sondern den gesamten zu einem menschenwürdigen Leben erforderlichen Bedarf umfaßt (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.12.1990 - 5 C 17.88 -, BVerwGE 87, 212 = FEVS 41, 221).
  • BVerwG, 13.09.1985 - 5 C 113.83

    Kosten einer Reise - Teilnahme an auswärtiger Demonstration - Notwendiger

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.1994 - 6 S 1684/92
    Entscheidend ist letztlich, ob der in Rede stehende Bedarf unter Beachtung der allgemeinen Zielsetzung der Sozialhilfe im Einzelfall (vgl. § 3 Abs. 1 BSHG) für den Hilfesuchenden von existentieller Bedeutung ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.09.1985 - 5 C 113.83 - BVerwGE 72, 113, 117 = FEVS 35, 17).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2000 - 10 S 2317/99

    Zumutbare Lärmimmissionen bei nächtlichen Ernteeinsätzen

    Dabei bestimmt nicht nur der notwendige Schutz der betroffenen Nachbarn, sondern auch der Nutzen des beanstandeten Betriebs der Anlage für die Allgemeinheit die Zumutbarkeit der Belästigung (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.04.1992, BVerwGE 90, 163 = DVBl. 1992, 1234; Senat, Urt. v. 21.09.1993 - 10 S 1735/91 - VBlBW 1994, 239, 243).
  • VGH Hessen, 30.12.1994 - 4 TH 2064/94

    Mobilfunktechnik: bauaufsichtliche Zustimmung als VA mit Doppelwirkung; kein

    Erhebliche Belästigungen sind unzumutbare Beeinträchtigungen des körperlichen und seelischen Wohlbefindens unterhalb der Schwelle der Gesundheitsschädigung (vgl. VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 21.03.1993 - 10 S 1735/91 - VBlBW 1994, 239 m.w.N.), wohingegen unter Nachteilen vor allem Vermögenseinbußen zu verstehen sind, die auf physischen Einwirkungen beruhen (vgl. Engelhardt, BImSchG, 3. Aufl., § 1 Rdnr. 7).
  • VG Gießen, 18.06.2002 - 1 G 1689/02

    Mobilfunksendeanlage; Kirchturm; Genehmigungsfreiheit; Nutzungsänderung

    Nach § 3 Abs. 1 BImSchG sind schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile - darunter sind vor allem Vermögenseinbußen, die auf physischen Einwirkungen beruhen, zu verstehen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 30.12.1994 - 4 TH 2064/94 -) - oder erhebliche Belästigungen - dies sind unzumutbare Beeinträchtigungen des körperlichen und seelischen Wohlbefindens unterhalb der Schwelle der Gesundheitsbeeinträchtigung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.03.1993 - 10 S 1735/91 -, VBlBW 1994, 239; Hess. VGH, Beschluss vom 30.12.1994 - 4 TH 2064/94 -) - für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen.
  • VG Gießen, 08.09.2003 - 1 E 1173/03

    Mobilfunk-Sendeanlage im allgemeinen Wohngebiet; Nachbarschutz -

    Nach § 3 Abs. 1 BImSchG sind schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile - darunter sind vor allem Vermögenseinbußen, die auf physischen Einwirkungen beruhen, zu verstehen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 30.12.1994 - 4 TH 2064/94 -) - oder erhebliche Belästigungen - dies sind unzumutbare Beeinträchtigungen des körperlichen und seelischen Wohlbefindens unterhalb der Schwelle der Gesundheitsbeeinträchtigung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.03.1993 - 10 S 1735/91 -, VBlBW 1994, 239; Hess. VGH, Beschluss vom 30.12.1994 - 4 TH 2064/94 -) - für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen.
  • OVG Niedersachsen, 12.07.1995 - 4 L 6365/94

    Sozialhilfe; Regelbedarf; Schulmaterial; Abgrenzung zum Einschulungsbedarf;

    Insoweit gehören Aufwendungen für den Blockflötenunterricht zum notwendigen Lebensunterhalt im Sinne des § 12 Abs. 1 BSHG und sind nicht zu vergleichen mit denen für anderweitigen privaten Musikunterricht (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.2.1994 - 6 S 1684/92 -, FEVS Bd. 45 S. 253).
  • VG Gießen, 12.08.2004 - 1 G 3087/04

    Eilrechtsschutz gegen Bestattungsinstitut im allgemeinen Wohngebiet

    Schädliche Umwelteinwirkungen in Gestalt erhebliche Belästigungen - dies sind unzumutbare Beeinträchtigungen des körperlichen und seelischen Wohlbefindens unterhalb der Schwelle der Gesundheitsbeeinträchtigung (vgl. VGH Baden-Württemberg, VBlBW 1994, 239; Hess. VGH, Beschluss vom 30.12.1994 - 4 TH 2064/94 -) - für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft durch Leichengeruch sind nicht zu befürchten.
  • VGH Hessen, 30.12.1994 - 3 TH 525/94

    Mobilfunktechnik: bauaufsichtliche Zustimmung als VA mit Doppelwirkung; kein

    Erhebliche Belästigungen sind unzumutbare Beeinträchtigungen des körperlichen und seelischen Wohlbefindens unterhalb der Schwelle der Gesundheitsschädigung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.03.1993 - 10 S 1735/91 - VBlBW 1994, 239 m.w.N.), wohingegen unter Nachteilen vor allem Vermögenseinbußen zu verstehen sind, die auf physischen Einwirkungen beruhen (vgl. Engelhardt, BImSchG, 3. Aufl., § 1 Rdnr. 7).
  • VG Gießen, 07.11.2002 - 1 G 4082/02

    Zulässigkeit einer Mobilfunksendeanlage; Nutzungsänderung; Genehmigungsfreiheit

    Nach § 3 Abs. 1 BImSchG sind schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile - darunter sind vor allem Vermögenseinbußen, die auf physischen Einwirkungen beruhen, zu verstehen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 30.12.1994 - 4 TH 2064/94 -) - oder erhebliche Belästigungen - dies sind unzumutbare Beeinträchtigungen des körperlichen und seelischen Wohlbefindens unterhalb der Schwelle der Gesundheitsbeeinträchtigung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.03.1993 - 10 S 1735/91 -, VBlBW 1994, 239; Hess. VGH, Beschluss vom 30.12.1994 - 4 TH 2064/94 -) - für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen.
  • VG Gießen, 25.04.2001 - 1 G 853/01

    Kein bauplanungsrechtliches Abwehrrecht eines Mieters gegen benachbarte

    Nach § 3 Abs. 1 BImSchG sind schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile -- darunter sind vor allem Vermögenseinbußen, die auf physischen Einwirkungen beruhen, zu verstehen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 30.12.1994 -- 4 TH 2064/94 --) -- oder erhebliche Belästigungen -- dies sind unzumutbare Beeinträchtigungen des körperlichen und seelischen Wohlbefindens unterhalb der Schwelle der Gesundheitsbeeinträchtigung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.03.1993 -- 10 S 1735/91 --, VBlBW 1994, 239; Hess. VGH, Beschluss vom 30.12.1994 -- 4 TH 2064/94 --) -- für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen.
  • VG Gießen, 01.02.2007 - 1 G 173/07

    Vorläufige Ablehnung des Baustoppantrages für den O2-Sendemast in Biebertal

    Nach § 3 Abs. 1 BImSchG sind schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile - darunter sind vor allem Vermögenseinbußen, die auf physischen Einwirkungen beruhen, zu verstehen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 30.12.1994 - 4 TH 2064/94 -).- oder erhebliche Belästigungen - dies sind unzumutbare Beeinträchtigungen des körperlichen und seelischen Wohlbefindens unterhalb der Schwelle der Gesundheitsbeeinträchtigung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.03.1993 - 10 S 1735/91 -, VBlBW 1994, 239; Hess. VGH, Beschluss vom 30.12.1994 - 4 TH 2064/94 -) - für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.1998 - 10 S 3300/96

    Einschreiten gegen nächtlichen Lärm einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage -

  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.1994 - 6 S 1336/92

    Tatbestandsberichtigung oder Heraufholen von Prozeßresten durch das

  • VG Gießen, 20.03.2001 - 1 G 262/01

    Nachbarklage gegen Windkraftanlage

  • VG Gießen, 08.07.2002 - 1 G 2239/02

    Mobilfunksendeanlagen in Baugebieten;Bewertung von Elektrosmog

  • VG Gießen, 26.10.2007 - 1 G 1910/07
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