Rechtsprechung
BVerwG, 23.02.1994 - 4 B 35.94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verpflichtung der Planfeststellungsbehörde zur Einholung eines Sachverständigengutachtens - Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung - Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses wegen Nichteinhaltung von Verfahrensbestimmungen - Aufnahme eines Vorhabens in den ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 11.03.1992 - 4 K 2482/90
- VGH Baden-Württemberg, 21.06.1993 - 5 S 874/92
- VGH Baden-Württemberg, 03.09.1993 - 5 S 874/92
- BVerwG, 23.02.1994 - 4 B 35.94
Papierfundstellen
- NVwZ 1994, 688
- DVBl 1994, 763
- DÖV 1994, 744
Wird zitiert von ... (60) Neu Zitiert selbst (21)
- BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85
Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II
Auszug aus BVerwG, 23.02.1994 - 4 B 35.94
Ihr ist es unbenommen, bei ihrer Entscheidung auch Gutachten zu berücksichtigen, die nicht von ihr, sondern von Verfahrensbeteiligten oder von anderen Behörden eingeholt worden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 13.85 - BVerwGE 75, 214; vgl. auch Urteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 1.79 - und Beschluß vom 18. Januar 1982 - BVerwG 7 B 254.81 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nrn. 120 und 137).Der danach erforderliche Kausalzusammenhang ist nur dann gegeben, wenn nach den Umständen des jeweiligen Falles die konkrete Möglichkeit besteht, daß die Planungsbehörde ohne den Verfahrensfehler anders entschieden hätte (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256 und vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 13.85 - a.a.O.; vgl. zur Umweltverträglichkeitsprüfung die Beschlüsse vom 22. Juni 1993 - BVerwG 4 B 257.92 - und - BVerwG 4 B 45.93 - sowie den Beschluß vom 12. Januar 1994 - BVerwG 4 B 163.93 -).
- BVerwG, 30.10.1992 - 4 A 4.92
Fernstraßenrecht: Planfeststellung für eine Bundesautobahn
Auszug aus BVerwG, 23.02.1994 - 4 B 35.94
Trifft dies zu, so ist für eine Abwägungsentscheidung auf der Grundlage des § 8 Abs. 3 BNatSchG von vornherein kein Raum mehr (vgl. BVerwG, Beschluß vom 30. Oktober 1992 - BVerwG 4 A 4.92 - Buchholz 406.401 § 8 BNatSchG Nr. 13).Das Berufungsgericht hat sich nicht in Widerspruch zu einem im Urteil vom 27. September 1990 - BVerwG 4 C 44.87 - (BVerwGE 85, 348) sowie im Beschluß vom 30. Oktober 1992 - BVerwG 4 A 4.92 - (…a.a.O.) formulierten Rechtssatz des Senats gesetzt, denn es hatte von seinem Rechtsstandpunkt aus keinen Anlaß, in Zweifel zu ziehen, daß § 8 Abs. 3 BNatSchG eine Abwägung verlangt, wenn ein Eingriff mit Beeinträchtigungen verbunden ist, die nicht zu vermeiden oder nicht im erforderlichen Maße auszugleichen sind.
- BVerwG, 12.01.1994 - 4 B 163.93
Nichtzulassungsbeschwerde in Form der Grundsatzrüge - Anforderungen an das …
Auszug aus BVerwG, 23.02.1994 - 4 B 35.94
Der danach erforderliche Kausalzusammenhang ist nur dann gegeben, wenn nach den Umständen des jeweiligen Falles die konkrete Möglichkeit besteht, daß die Planungsbehörde ohne den Verfahrensfehler anders entschieden hätte (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256 …und vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 13.85 - a.a.O.; vgl. zur Umweltverträglichkeitsprüfung die Beschlüsse vom 22. Juni 1993 - BVerwG 4 B 257.92 - und - BVerwG 4 B 45.93 - sowie den Beschluß vom 12. Januar 1994 - BVerwG 4 B 163.93 -).
- BVerwG, 22.06.1993 - 4 B 257.92
Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …
Auszug aus BVerwG, 23.02.1994 - 4 B 35.94
Der danach erforderliche Kausalzusammenhang ist nur dann gegeben, wenn nach den Umständen des jeweiligen Falles die konkrete Möglichkeit besteht, daß die Planungsbehörde ohne den Verfahrensfehler anders entschieden hätte (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256 …und vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 13.85 - a.a.O.; vgl. zur Umweltverträglichkeitsprüfung die Beschlüsse vom 22. Juni 1993 - BVerwG 4 B 257.92 - und - BVerwG 4 B 45.93 - sowie den Beschluß vom 12. Januar 1994 - BVerwG 4 B 163.93 -). - BVerwG, 22.06.1993 - 4 B 45.93
Rüge einer Gemeinde wegen Verletzung der Planungshoheit bei Verstoß gegen einen …
Auszug aus BVerwG, 23.02.1994 - 4 B 35.94
Der danach erforderliche Kausalzusammenhang ist nur dann gegeben, wenn nach den Umständen des jeweiligen Falles die konkrete Möglichkeit besteht, daß die Planungsbehörde ohne den Verfahrensfehler anders entschieden hätte (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256 …und vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 13.85 - a.a.O.; vgl. zur Umweltverträglichkeitsprüfung die Beschlüsse vom 22. Juni 1993 - BVerwG 4 B 257.92 - und - BVerwG 4 B 45.93 - sowie den Beschluß vom 12. Januar 1994 - BVerwG 4 B 163.93 -). - BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81
Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz …
Auszug aus BVerwG, 23.02.1994 - 4 B 35.94
Der danach erforderliche Kausalzusammenhang ist nur dann gegeben, wenn nach den Umständen des jeweiligen Falles die konkrete Möglichkeit besteht, daß die Planungsbehörde ohne den Verfahrensfehler anders entschieden hätte (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256 …und vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 13.85 - a.a.O.; vgl. zur Umweltverträglichkeitsprüfung die Beschlüsse vom 22. Juni 1993 - BVerwG 4 B 257.92 - und - BVerwG 4 B 45.93 - sowie den Beschluß vom 12. Januar 1994 - BVerwG 4 B 163.93 -). - BVerwG, 20.03.1986 - 3 B 3.86
Oberverwaltungsgerichtsurteil - Revisionszulassung
Auszug aus BVerwG, 23.02.1994 - 4 B 35.94
Denn zu den Rechtsmitteln im Sinne des Art. 177 Abs. 3 EWGV zählt neben der Revision die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision jedenfalls insoweit, als revisibles Recht den Prüfungsgegenstand bildet (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. März 1986 - BVerwG 3 B 3.86 - Buchholz 451.90 EWG-Recht Nr. 59 und vom 14. Dezember 1992 - BVerwG 5 B 72.92 - NVwZ 1993, 770). - BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84
Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung
Auszug aus BVerwG, 23.02.1994 - 4 B 35.94
Die Notwendigkeit, einen gutachtlich aufgehellten Sachverhalt weiter zu erforschen, muß sich der Behörde grundsätzlich nur dann aufdrängen, wenn das vorhandene Gutachten unvollständig, widerprüchlich oder aus sonstigen Gründen nicht überzeugend ist, wenn es auf unzutreffenden tatsächlichen Annahmen beruht, wenn Zweifel an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des erstbeauftragten Sachverständigen bestehen, wenn ein anderer Sachverständiger über neuere oder überlegenere Forschungsmittel verfügt oder wenn die Erkenntnisse, die in dem vorliegenden Gutachten ihren Niederschlag gefunden haben, durch substantiierte Einwände eines Beteiligten oder durch die übrige Ermittlungstätigkeit der Planfeststellungsbehörde ernsthaft in Frage gestellt erscheinen (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 und vom 15. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 3.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 38 sowie Beschluß vom 26. Juni 1992 - BVerwG 4 B 1 - 11.92 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 89). - BVerwG, 24.11.1989 - 4 C 41.88
Fernstraßenrechtliche Planfeststellung - Längsgeteilte Bundesautobahn - …
Auszug aus BVerwG, 23.02.1994 - 4 B 35.94
Daß sich diese Erwägung so im angefochtenen Planfeststellungsbeschluß nicht findet, ist unschädlich, denn nach der Rechtsprechung des Senats kann das Tatsachengericht die Planrechtfertigung aus anderen Gründen als die Planfeststellungsbehörde herleiten (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 1989 - BVerwG 4 C 41.88 - BVerwGE 84, 123). - BVerwG, 27.09.1990 - 4 C 44.87
Auszug aus BVerwG, 23.02.1994 - 4 B 35.94
Das Berufungsgericht hat sich nicht in Widerspruch zu einem im Urteil vom 27. September 1990 - BVerwG 4 C 44.87 - (BVerwGE 85, 348) sowie im Beschluß vom 30. Oktober 1992 - BVerwG 4 A 4.92 - (…a.a.O.) formulierten Rechtssatz des Senats gesetzt, denn es hatte von seinem Rechtsstandpunkt aus keinen Anlaß, in Zweifel zu ziehen, daß § 8 Abs. 3 BNatSchG eine Abwägung verlangt, wenn ein Eingriff mit Beeinträchtigungen verbunden ist, die nicht zu vermeiden oder nicht im erforderlichen Maße auszugleichen sind. - BVerwG, 18.01.1982 - 7 B 254.81
Anforderungen an das Vorliegen eines verkehrsgefährdenden Zustands von …
- BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88
Absatzfonds
- BVerwG, 22.07.1986 - 3 B 104.85
Gesetzlicher Richter - Vorlagepflicht beim EuGH - Rechtsmittel des …
- BVerwG, 15.06.1990 - 1 B 92.90
Rechtswirkungen des der Ehefrau eines Volksdeutschen nach § 1 Abs. 3 BVFG …
- BVerwG, 09.03.1982 - 7 B 40.82
Feststellungen zur Rechtsstellung zweier Fachschulräte - Rüge einer mangelnden …
- BVerwG, 12.06.1970 - VII C 35.69
- BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 15.83
Planrechtfertigung als "Gebotensein" nach den Zielen des FStrG; Abgrenzung zur …
- BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 1.79
Planfeststellung nach Landesstraßenrecht für eine Ortsdurchfahrt - Beweiserhebung …
- BVerwG, 14.12.1992 - 5 B 72.92
Vorlagepflicht - Europa - Sozialhilfe - Pflegeperson - Diskriminierungsverbot
- BVerwG, 15.10.1985 - 9 C 3.85
Einreiseverbot - Staatenloser - Gewöhnlicher Aufenthalt - Politische Verfolgung - …
- BVerwG, 03.04.1990 - 4 B 50.89
Prüfungsumfang bei Klage auf Aufhebung eines straßenrechtlichen …
- BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95
Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen
Dies hat der Senat inzwischen mehrfach bekräftigt (vgl. Beschlüsse vom 22. Juli 1993 - BVerwG 4 B 257.92 -, vom 22. Juni 1993 - BVerwG 4 B 45.93 -, vom 12. Januar 1994 - BVerwG 4 B 163.93 - und vom 23. Februar 1994 - BVerwG 4 B 35.94 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 97). - VGH Baden-Württemberg, 06.07.2016 - 3 S 942/16
Vermeidungsmaßnahmen bei Windenergieanlagen
Ob sie sich ein ihr vorgelegtes Gutachten als eine maßgebliche Entscheidungsgrundlage zu eigen macht, ist eine Frage der inhaltlichen Bewertung der gutachtlichen Stellungnahme, die nicht allein deshalb geringeres Gewicht als ein von der Behörde selbst eingeholtes Gutachten beansprucht, weil sie von einem seinerseits an einem bestimmten Verfahrensausgang Interessierten in Auftrag gegeben wurde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.2.1994 - 4 B 35.94 -NVwZ 1994, 688). - VG Düsseldorf, 25.05.2011 - 3 K 1599/07
Planfeststellungsbeschluss in Sachen CO-Pipeline rechtswidrig
Zur Verwertbarkeit von Gutachten von Verfahrensbeteiligten: BVerwG, Beschluss vom 23. Februar 1994 - 4 B 35.94 -, u. a. NVwZ 1994, 688 ff. und juris.
- BVerwG, 26.02.1999 - 4 A 47.96
Straßenplanung; Planfeststellung; Alternativenprüfung; gemeindliche …
Die Notwendigkeit, einen gutachtlich bereits aufgehellten Sachverhalt weiter zu erforschen, muß sich der Behörde grundsätzlich nur dann aufdrängen, wenn das vorhandene Gutachten unvollständig, widersprüchlich oder aus sonstigen Gründen nicht überzeugend ist (vgl. Senatsbeschluß vom 23. Februar 1994 - BVerwG 4 B 35.94 - Buchhholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 97 m.w.N.). - BVerwG, 21.12.1995 - 11 VR 6.95
Recht des Schienenverkehrs: Anforderungen an die Bildung von Planungsabschnitten, …
Dabei ist zu berücksichtigen, daß solche Mängel nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Anfechtungsklage nur dann zum Erfolg verhelfen können, wenn nach den Umständen des Falles die konkrete Möglichkeit besteht, daß die Planungsbehörde ohne diese Fehler anders entschieden hätte (vgl. BVerwGE 69, 256; 75, 214 [BVerwG 05.12.1986 - 4 A 1/85]; Beschlüsse vom 23. Februar 1994 - BVerwG 4 B 35.94 - und vom 30. August 1995 - BVerwG 4 B 185.95 -). - OVG Nordrhein-Westfalen, 03.01.2006 - 20 D 118/03
Konversion des Militärflugplatzes Weeze-Laarbruch in einen zivilen …
Soweit nach innerstaatlichen Rechtsgrundsätzen die Relevanz solcher Verfahrensfehler im Allgemeinen nur bei der Möglichkeit einer anderen Entscheidung angenommen wird - vgl. zur UVP etwa BVerwG, Beschluss vom 23. Februar 1994 - 4 B 35.94 -, DVBl. 1994, 763 -, mag dies im Hinblick auf das Effektivitätsprinzip gewissen Bedenken begegnen, weil ein solches Kriterium wiederum dazu führen würde, über die Umweltbelange außerhalb des durch die Richtlinie 85/337/EWG vorgegebenen Rahmens und Systems der Vorhabensprüfung zu befinden. - VGH Bayern, 31.08.2011 - 8 ZB 10.1961
Wasserrechtliche Anlagengenehmigung für Erneuerung einer Brücke; Beweiswert von …
Die Notwendigkeit einer Abweichung und eventuellen Einholung weiterer Gutachten zur Aufhellung des Sachverhalts ist lediglich dann geboten, wenn sich dem Erstgericht der Eindruck aufdrängen muss, dass das Gutachten des Wasserwirtschaftsamts unvollständig, widersprüchlich oder aus sonstigen Gründen nicht überzeugend ist, wenn es auf unzutreffenden tatsächlichen Annahmen beruht, wenn Zweifel an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des (amtlichen) Sachverständigen bestehen, wenn ein anderer Gutachter über neuere oder überlegenere Forschungsmittel verfügt oder wenn die Erkenntnisse, die in dem Gutachten ihren Niederschlag gefunden haben, durch substanziierte Einwände der Beteiligten ernsthaft infrage gestellt erscheinen (vgl. BVerwG vom 6.2.1985 BVerwGE 71, 38; vom 26.6.1992 Buchholz 407, 4 § 17 FStrG Nr. 89; vom 23.2.1994 BayVBl 1994, 444/445; BayVGH vom 2.5.2011 Az. 8 ZB 10.2312 ). - VGH Baden-Württemberg, 22.03.1995 - 5 S 2448/94
Straßenrechtliche Planfeststellung: Umfang der ausgelegten Planunterlagen; …
Auch der - wie es hier bei den Klägern der Fall ist - vom Vorhaben Eigentumsbetroffene kann den Planfeststellungsbeschluß wegen des Unterbleibens der - erforderlichen - Umweltverträglichkeitsprüfung daher nur dann im Ergebnis mit Erfolg anfechten, wenn nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls die konkrete Möglichkeit besteht, daß die Planungsbehörde ohne den Verfahrensfehler anders entschieden hätte (BVerwG, Beschl. v. 23.02.1994 - 4 B 35.94 - VBlBW 1994, 269;… Urt. v. 05.12.1986 - 4 C 13.85 - BVerwGE 75, 214 …und Urt. v. 30.05.1984 - 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256).Der Senat versteht die hier gesetzlich geforderte Kausalitätsbeziehung zwischen mangelnder Abwägung und Abwägungsergebnis im Sinne der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dahin, daß - wie oben wiedergegeben - die konkrete Möglichkeit einer anderen Entscheidung bei Fehlervermeidung bestehen muß (vgl. hierzu den bereits unter der Geltung des § 17 Abs. 6c Satz 1 FStrG - diese Bestimmung allerdings nicht erwähnenden - Beschl. des BVerwG v. 23.02.1994, a.a.O., sowie BVerwG, Beschl. v. 21.07.1994 - 4 VR 1.94 - zur weitgehenden Übereinstimmung der Neuregelung des § 17 Abs. 6 c Satz 1 FStrG mit der bisherigen Rechtsprechung).
Sie genügen ihrer Darlegungslast vielmehr in diesem Zusammenhang bereits dann, wenn sie plausibel dartun, wieso die Entscheidung im Falle einer behördlichen Umweltverträglichkeitsprüfung möglicherweise anders ausgefallen wäre (so BVerwG, Beschl. v. 23.02.1994 - 4 B 35.94 - a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 22.03.1995 - 5 S 2341/94
Planfeststellung - Rastplatz an Bundesautobahn - Ausdehnung des Bauabschnitts bis …
Auch der - wie es hier bei den Klägern der Fall ist - vom Vorhaben Eigentumsbetroffene kann den Planfeststellungsbeschluß wegen des Unterbleibens der - erforderlichen - Umweltverträglichkeitsprüfung daher nur dann im Ergebnis mit Erfolg anfechten, wenn nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls die konkrete Möglichkeit besteht, daß die Planungsbehörde ohne den Verfahrensfehler anders entschieden hätte (BVerwG, Beschl. v. 23.02.1994 - 4 B 35.94 - VBlBW 1994, 269;… Urt. v. 05.12.1986 - 4 C 13.85 - BVerwGE 75, 214 …und Urt. v. 30.05.1984 - 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256).Der Senat versteht die hier gesetzlich geforderte Kausalitätsbeziehung zwischen mangelnder Abwägung und Abwägungsergebnis im Sinne der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dahin, daß - wie oben wiedergegeben - die konkrete Möglichkeit einer anderen Entscheidung bei Fehlervermeidung bestehen muß (vgl. hierzu den bereits unter der Geltung des § 17 Abs. 6c Satz 1 FStrG - diese Bestimmung allerdings nicht erwähnenden - Beschl. des BVerwG v. 23.02.1994, a.a.O., sowie BVerwG, Beschl. v. 21.07.1994 - 4 VR 1.94 - zur weitgehenden Übereinstimmung der Neuregelung des § 17 Abs. 6 c Satz 1 FStrG mit der bisherigen Rechtsprechung).
Sie genügen ihrer Darlegungslast vielmehr in diesem Zusammenhang bereits dann, wenn sie plausibel dartun, wieso die Entscheidung im Falle einer behördlichen Umweltverträglichkeitsprüfung möglicherweise anders ausgefallen wäre (so BVerwG, Beschl. v. 23.02.1994 - 4 B 35.94 - a.a.O.).
- VGH Bayern, 02.05.2011 - 8 ZB 10.2312
Bedeutung von Auskünften und Gutachten der Wasserwirtschaftsämter in …
Die Notwendigkeit einer Abweichung und eventuellen Einholung weiterer Gutachten zur Aufhellung des Sachverhalts ist lediglich dann geboten, wenn sich dem Erstgericht der Eindruck aufdrängen muss, dass das Gutachten des Wasserwirtschaftsamts unvollständig, widersprüchlich oder aus sonstigen Gründen nicht überzeugend ist, wenn es auf unzutreffenden tatsächlichen Annahmen beruht, wenn Zweifel an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Sachverständigen bestehen, wenn ein anderer Gutachter über neuere oder überlegenere Forschungsmittel verfügt oder wenn die Erkenntnisse, die in dem Gutachten ihren Niederschlag gefunden haben, durch substanziierte Einwände der Beteiligten ernsthaft infrage gestellt erscheinen (vgl. BVerwG vom 6.2.1985 BVerwGE 71, 38; vom 26.6.1992 Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 89; vom 23.2.1994 BayVBl 1994, 444/445). - VGH Baden-Württemberg, 09.12.1994 - 5 S 1648/94
Straßenrechtliche Planfeststellung - Konzentrationswirkung; Abwägung
- VGH Hessen, 05.05.2003 - 9 N 640/00
Bebauungsplan: Bürgerbeteiligung - Auslegung; Landschaftsschutzgebiet - Ausnahmen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2001 - 11 D 97/96
Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses; Vorherige Beteiligung von …
- VGH Baden-Württemberg, 04.02.2015 - 5 S 2198/12
Wegfall einer notwendigen Grundstückszufahrt durch Anlegung einer …
- BVerwG, 25.04.2002 - 4 BN 20.02
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Anforderungen an eine …
- VGH Baden-Württemberg, 07.05.1998 - 5 S 1060/98
Anfechtung einer Plangenehmigung - Anordnung der aufschiebenden Wirkung - …
- VGH Bayern, 17.05.2018 - 8 ZB 16.1980
Rückwirkende Verlängerung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Zutageförderung …
- VGH Bayern, 03.08.2017 - 8 ZB 15.2642
Gewässerwerbenutzung durch Aufstau und Ableitung eines Grabens
- VGH Bayern, 10.01.1997 - 20 A 96.40052
- VG Augsburg, 25.11.2014 - Au 3 K 13.1405
Wasserrechtliche Planfeststellung; Hochwasserrückhaltebecken; …
- BVerwG, 11.12.1995 - 4 B 4.95
Abwägungsdefizit im verwaltungsgerichtlichen Verfahren - Unerheblichkeit von …
- VGH Hessen, 25.02.2004 - 9 N 3123/01
Erschließungsstraße; Verkehrsbelastung; Biotopwertverfahren
- BVerwG, 11.12.1995 - 4 B 3.95
Abwägungsdefizit im verwaltungsgerichtlichen Verfahren - Unterbleibens einer …
- VGH Baden-Württemberg, 17.11.1995 - 5 S 334/95
Fernstraßenrechtliche Planfeststellung: Einwendungsausschluß nach Ablauf der …
- VGH Hessen, 28.05.2001 - 9 N 1626/96
Grundstücksveräußerung während Normenkontrollverfahren; Zusatz und …
- VGH Baden-Württemberg, 14.09.1995 - 8 S 520/95
Straßenrechtliche Planfeststellung: Umweltverträglichkeitsprüfung - Änderung der …
- BVerwG, 30.08.1995 - 4 B 185.95
UVP-Richtlinie - Straßen - Umweltverträglichkeitsprüfung - Freistellung
- VGH Bayern, 24.11.2011 - 8 ZB 11.594
Wasserrechtliche Plangenehmigung; Fischereirecht; Aufklärungspflicht; Beweiswert …
- BVerwG, 12.04.2000 - 11 A 24.98
Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Variantenauswahl; …
- VG Ansbach, 11.11.2015 - AN 9 K 13.01552
Wasserrechtliche Erlaubnis, Bewirtschaftungsermessen, Grundwasser, …
- VG München, 28.10.2014 - M 2 K 14.1423
Wasserrecht; Fischzuchtanlage; nachträgliche Inhalts- oder Nebenbestimmungen; …
- OVG Saarland, 27.03.2001 - 2 N 9/99
Möglichkeit einer Rechtsverletzung im Normenkontrollverfahren; Gerichtliche …
- VG Oldenburg, 26.10.1999 - 1 B 3319/99
Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung eines Emssperrwerks; Bindungswirkung …
- VG Augsburg, 25.11.2014 - Au 3 K 13.1402
Wasserrechtliche Planfeststellung; Hochwasserrückhaltebecken; …
- VG Augsburg, 25.11.2014 - Au 3 K 13.1401
Wasserrechtliche Planfeststellung; Hochwasserrückhaltebecken; …
- VGH Bayern, 07.08.2014 - 8 ZB 13.2583
Rücksichtnahme eines Betreibers einer Fischzuchtanlage auf Unterlieger
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.1997 - 21 D 10/95
Genehmigung für eine wesentlicheÄnderung einer Kraftwerksanlage durch Erhöhung …
- VG Augsburg, 25.11.2014 - Au 3 K 13.1404
Wasserrechtliche Planfeststellung; Hochwasserrückhaltebecken; …
- VGH Bayern, 01.09.2020 - 22 ZB 20.132
Bodenschutzrechtliche Anordnung von Immissionspumpversuchen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2003 - 20 A 3955/02
Zweck der Ausgestaltung des gemeindlichen Beteiligungsrechts im …
- VG Würzburg, 13.11.2014 - W 4 S 14.1052
Wasserrechtliche Erlaubnis; Gebot der Rücksichtnahme; Einschätzungsvorsprung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.1996 - 20 A 5304/94
- VGH Bayern, 07.03.2016 - 8 ZB 14.2628
Wasserrechtliche Erlaubnis zum Kiesabbau
- VGH Baden-Württemberg, 23.03.2001 - 5 S 428/00
Straßenplanung - Abwägung
- BVerwG, 16.06.1994 - 4 B 57.94
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer …
- VG Würzburg, 17.11.2014 - W 4 S 14.1042
Gebot der Rücksichtnahme im Wasserrecht; Einschätzungsvorsprung wasserrechtlicher …
- VGH Bayern, 04.08.2014 - 8 ZB 14.385
Einschätzungsvorsprung wasserrechtlicher Fachbehörden
- VG Düsseldorf, 26.05.2009 - 3 L 404/09
Antrag der Firma Bayer Material Science AG auf Inbetriebnahme der CO-Pipeline …
- BVerwG, 18.06.2003 - 4 A 81.01
Schutz vor hohen Geräuschimmissionen und Schadstoffimmissionen durch die Planung …
- VGH Baden-Württemberg, 07.12.1995 - 5 S 152/95
Klagebefugnis einer Gemeinde gegen einen eisenbahnrechtlichen …
- VGH Baden-Württemberg, 15.11.1994 - 5 S 1169/93
Forstrechtliche Anordnungen zum Schutz des Waldes an den Betreiber eines …
- VG Bayreuth, 20.01.2017 - B 2 K 16.225
Versagung der wasserrechtlichen Bewilligung für eine Wasserkraftanlage - Schutz …
- VGH Baden-Württemberg, 24.05.1995 - 10 S 240/95
Klage einer Gemeinde gegen die Genehmigung zur Errichtung einer Freileitung
- VG München, 19.09.2014 - M 2 SN 14.3784
Vorläufiger Rechtsschutz; Bauwasserhaltung; beschränkte Erlaubnis; Gebot der …
- VG Würzburg, 10.12.2013 - W 4 K 12.713
Nassauskiesung; wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren; …
- VG Oldenburg, 30.04.2003 - 1 B 4791/02
Planfeststellungsbeschluss zur Herstellung eines Gewässers
- OVG Niedersachsen, 16.10.1996 - 7 K 2363/92
Straßenplanung: Abschnittsbildung; Abschnittsbildung; Abwägung, …
- VG Münster, 20.06.2008 - 10 L 267/08
Verletzung von Nachbarrechten durch den Bau eines Verbrauchermarktes; Störung der …
- BVerwG, 14.03.1996 - 4 B 273.95
Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an die Erhebung …
- VG Köln, 06.06.1995 - 11 K 5684/92
Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 22.02.1994 - 4 S 2757/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Versetzung eines Beamten in Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit - Durchführung eines Ermittlungsverfahrens und Erörterungsverfahrens
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 25.09.1992 - 7 K 1406/91
- VGH Baden-Württemberg, 22.02.1994 - 4 S 2757/92
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1995, 457 (Ls.)
- VBlBW 1994, 269
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Baden-Württemberg, 13.03.1991 - 4 S 1626/90
Durchführung eines Ermittlungsverfahrens und Erörterungsverfahrens als …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.02.1994 - 4 S 2757/92
Trägt ein durchgeführtes Ermittlungs- und Erörterungsverfahren zur Klärung der Frage, ob der Beamte im Zurruhesetzungszeitpunkt dauernd dienstunfähig war, nichts bei, leidet die sich allein auf das Ermittlungsergebnis stützende Zurruhesetzungsverfügung an einem schwerwiegenden Mangel, der für sich allein zur Rechtswidrigkeit und im Anfechtungsprozeß zu ihrer Aufhebung führt (Fortführung der Rechtsprechung des Senats, vgl Beschluß vom 13.3.1991, DÖD 1993, 87).Die besondere rechtliche Ausgestaltung des Ermittlungs- und Erörterungsverfahrens schließt im Hinblick auf § 1 Abs. 1 VwVfG insoweit im Zurruhesetzungsverfahren eine Anwendung des § 46 VwVfG aus (vgl. Urteil des Senats vom 13.3.1991, DöD 1993, 87; letzteres offengelassen in BVerwG…, Urteil vom 31.5.1990, a.a.O.).
- BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 55.88
Versetzung in den Ruhestand - Einholung eines amtsärztlichen Gutachtens - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.02.1994 - 4 S 2757/92
Wesentlich dabei ist, es dem Beamten zu ermöglichen, vor Ausspruch der Versetzung in den Ruhestand bei dem von der Dienstbehörde unabhängigen Ermittlungsbeamten sachgerechte Einwendungen gegen alle Umstände anzubringen, aus denen seine Dienstunfähigkeit hergeleitet wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.5.1990, DVBl. 1990, 1232 = ZBR 1990, 353 = NVwZ 1991, 477, m.w.N.). - BVerwG, 28.08.1964 - VI C 35.62
Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit - Rechtskräftige Aufhebung …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.02.1994 - 4 S 2757/92
Dem Fehlen des gebotenen Ermittlungs- und Erörterungsverfahrens steht es im Hinblick auf dessen Sinn und Zweck jedoch gleich, wenn die formale Durchführung eines Ermittlungs- und Erörterungsverfahrens zur Klärung des Sachverhalts überhaupt nichts beigetragen hat (vgl. BVerwGE 19, 216, 221).
- VG Karlsruhe, 27.02.2013 - DL 11 K 572/10
Aberkennung des Ruhegehalts - Tatsächliche Feststellungen des Strafgerichts - …
Dies ist bei Verfahrensnormen anzunehmen, in denen sich nach ihrem Sinn und Zweck eine vom Gesetzgeber gewollte Schutzfunktion zugunsten eines Beteiligten äußert (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.11.1997 - 11 A 49.96 -, BVerwGE 105, 348, und Beschluss vom 28.04.2009 - 1 WB 29.08 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.02.1994 - 4 S 2757/92 -, juris;… Nonnenmacher, a.a.O., § 20 RdNr. 5;… Kopp/Ramsauer, VwVfG, 11. Aufl., § 46 RdNr. 18 m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 19.11.1996 - 4 S 3365/94
Anforderungen an den Inhalt des Berufungsantrages - Sachbegehren
Gemäß § 53 Abs. 1 S. 1 LBG in der zum Zurruhesetzungszeitpunkt maßgebenden (vgl. Urteil d. Senats v. 22.9.1994 - 4 S 2757/92 -, DÖD 1994, 208) Fassung vom 6.7.1994 (GBl. S. 349) ist der Beamte auf Lebenszeit vorbehaltlich des § 53 Abs. 3 LBG in den Ruhestand zu versetzen, wenn er infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist.Im übrigen führen Verfahrensmängel des Ermittlungs- und Erörterungsverfahrens, das die Grundlage für einen von der zuständigen Behörde zu erlassenden und vom Gericht in vollem Umfang überprüfbaren Verwaltungsakt bildet, nur dann zur Aufhebung einer Zurruhesetzungsverfügung, wenn ein erforderliches Ermittlungs- und Erörterungsverfahren nicht stattgefunden hat (vgl. Beschluß d. Senats v. 13.3.1991 - 4 S 1626/90 -, DÖD 1993, 87) oder wenn es zur Klärung der entscheidungserheblichen Sachverhalts nicht beigetragen hat (vgl. Urteil d. Senats v. 22.2.1994 - 4 S 2757/92 -, a.a.O.; Beschluß d. Senats v. 22.3.1996 - 4 S 1468/94).
- VGH Baden-Württemberg, 14.12.2001 - 4 S 2726/99
Übertragung einer geringerwertigen Tätigkeit nach festgestellter …
Die besondere rechtliche Ausgestaltung des Ermittlungs- und Erörterungsverfahrens schließt im Hinblick auf § 1 Abs. 1 LVwVfG insoweit im Zurruhesetzungsverfahren eine Anwendung des § 46 LVwVfG aus (vgl. Beschluss des Senats vom 22.02.1994, IÖD 1994, 184 = DÖD 1994, 208 = ZBR 1994, 290 (LS); Urteil des Senats vom 13.3.1991, DÖD 1993, 87; letzteres offengelassen in BVerwG…, Urteil vom 31.5.1990, a.a.O.). - VG Sigmaringen, 20.12.2016 - DL 10 K 3173/16
Pflicht zur Anhörung des Beamten im Disziplinarverfahren
Dies ist bei Verfahrensnormen anzunehmen, in denen sich nach ihrem Sinn und Zweck eine vom Gesetzgeber gewollte Schutzfunktion zugunsten eines Beteiligten äußert (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.11.1997 - 11 A 49.96 -, BVerwGE 105, 348, und Beschluss vom 28.4.2009 - 1 WB 29.08 -, Juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.2.1994 - 4 S 2757/92 -, Juris;… Nonnenmacher, a.a.O., § 20 RdNr. 5;… Kopp/Ramsauer, VwVfG, 11. Aufl., § 46 RdNr. 18 m.w.N.).