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   VGH Baden-Württemberg, 23.08.1993 - 5 S 1558/93   

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https://dejure.org/1993,5526
VGH Baden-Württemberg, 23.08.1993 - 5 S 1558/93 (https://dejure.org/1993,5526)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.08.1993 - 5 S 1558/93 (https://dejure.org/1993,5526)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. August 1993 - 5 S 1558/93 (https://dejure.org/1993,5526)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Widerruf einer Baugenehmigung gegenüber mehreren gemeinschaftlichen Eigentümern eines Gebäudes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Widerruf einer Baugenehmigung gegenüber mehreren Berechtigten (IBR 1994, 252)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 698 (Ls.)
  • NVwZ 1994, 698 L
  • VBlBW 1994, 27
  • DVBl 1994, 299 NVwZ 1994, 698 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2008 - 3 S 358/08

    Verpflichtung zur erneuten Auslegung des Entwurfs eines Bebauungsplans, wenn

    Denn auch bei einer solchen Fallgestaltung wäre ein erneutes Verfahren, in welchem dem Eigentümer und Trägern öffentlicher Belange nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben würde, eine bloße Förmlichkeit, die für die beabsichtigte Änderung des Bebauungsplans im Sinne der mit der Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange vom Gesetz verfolgten Zwecke nichts erbringen könnte (BVerwG, Beschluss vom 18.12.1987, a.a.O.; ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.09.1996 - 8 S 2466/95 - Urteil vom 04.07.1996 - 5 S 1697/95 -, VBlBW 1994, 27).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.07.2007 - 5 S 2103/06

    Erneute öffentliche Auslegung bei Änderung des Bebauungsplanentwurfs; Ort der

    So wird in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Erforderlichkeit einer erneuten Auslegung des Planentwurfs verneint, wenn nur eine Klarstellung erfolgt war oder die allein betroffenen Grundstückseigentümer mit der geänderten Planung einverstanden waren; denn in einem solchen Fall sei das Beteiligungsverfahren mit Blick auf den fortgeführten Plan eine unnütze Förmelei (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.12.1987 - 4 NB 2.87 - NVwZ 1988, 822; ebenso Senatsurt. v. 04.07.1996 - 5 S 1697/95 - VBlBW 1994, 27).
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