Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 01.08.1994

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   VGH Baden-Württemberg, 14.04.1994 - 2 S 2521/93   

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VGH Baden-Württemberg, 14.04.1994 - 2 S 2521/93 (https://dejure.org/1994,2719)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.04.1994 - 2 S 2521/93 (https://dejure.org/1994,2719)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. April 1994 - 2 S 2521/93 (https://dejure.org/1994,2719)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zur Rundfunkgebührenpflicht für Zweitgeräte im Auto bei gewerblicher Nutzung des Pkw

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 611
  • VBlBW 1994, 417
  • DVBl 1995, 166 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.1992 - 14 S 2371/90

    Zur gebührenpflichtigen Bereithaltung eines Rundfunkempfangsgerät

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.04.1994 - 2 S 2521/93
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß allgemeine Erfahrungssätze und damit auch die Lebenserfahrung Grundlagen für die freie Beweiswürdigung sein können (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.1.1989, Buchholz 310, § 108 Nr. 213 m.N.; ferner das Urt. des erk. Gerichtshofs v. 7.8.1992, VBlBW 1993, 11 mit Anmerkung Herb) und daß ungeachtet der Tatsache, daß der Ermittlungsumfang vom jeweiligen Fachrecht bestimmt wird, die Behörde grundsätzlich von typischen Lebenssachverhalten ausgehen darf (vgl. dazu Stelkens/Bonk/Leonhardt, VwVfG, § 24 RdNr. 50; Clausen in: Knack, VwVfG, 4. Aufl., § 24 RdNr. 3 jeweils m.N.).
  • OVG Hamburg, 09.09.1993 - Bs III 334/93

    Landesmedienanstalt; Aufsicht über Programmbetreiber; Beteiligung politischer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.04.1994 - 2 S 2521/93
    Denn in diesem Fall würde ihr der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegengehalten werden können (zum Streitstand vgl. Hess.VGH, Urteil vom 27.5.1993, DVBl. 1993, S. 1317 m.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.08.2004 - 2 S 257/04

    Heranziehung zu Rundfunkgebühren für ein Zweitempfangsgerät im Kraftfahrzeug

    Ob die Nutzung eines Kraftfahrzeugs zu gewerblichen Zwecken erfolgt, darf die Rundfunkanstalt anhand der allgemeinen Lebenserfahrung beurteilen, wenn es um einen typischen Lebenssachverhalt geht; der Betroffene darf die dahingehende Annahme aber "widerlegen" (wie Urteil des Senats vom 14.4.1995, NVwZ-RR 1994, 611 = VBlBW 1994, 417).

    Zu trennen ist daher auf einer ersten Stufe zwischen privater und gewerblicher Nutzung, die nach der Rechtsprechung des Senats (dazu Urteil vom 12.8.1983 - 2 S 49/83 - Urteil vom 14.4.1994 - 2 S 2521/93 -, NVwZ-RR 1994, 611) danach zu erfolgen hat, ob die mit Hilfe des Kraftfahrzeugs ausgeübte gewerbliche oder selbständige Tätigkeit zu einem unmittelbaren wirtschaftlichen Vorteil führt.

    Auch bei dem Tatbestand der allein in Betracht kommenden "Nutzung zu gewerblichen Zwecken oder zu einer anderen selbständigen Erwerbstätigkeit eines Dritten" ist auf die tatsächliche Nutzung der in § 5 Abs. 2 Satz 1 RGebStV genannten Gegenstände abzustellen und nicht - wie bei der Frage nach dem Bereithalten eines Rundfunkgeräts (zu ihr VGH BW, Urteil v. 7.8.1992, VBlBW 1993, 11 m. Anm. Herb) - auf die Möglichkeit der Nutzung (so schon Urteil des Senats vom 14.4.1994, NVwZ-RR 1994, 611, 612).

    Dieser ist indes, wie der Senat im Urteil vom 14.4.1994 a.a.O. dargelegt hat, in seiner Bedeutung durch die Darlegung anderer Umstände zu erschüttern, d.h. die Anzeichen können in ihrer Tragfähigkeit hinsichtlich der allgemeinen Lebenserfahrung zu hinterfragen und einer anderen Gewichtung zugänglich sein.

  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2009 - 2 S 1203/08

    Rundfunkgebührenfreiheit; Zweitgerät; wirtschaftlicher Vorteil;

    Nach dem Willen des Gesetzgebers sollte die Freistellung von der Mehrfachzahlung ausschließlich den privaten Bereich erfassen (vgl. die Begründung zum Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland, LT-Drs. 10/5930, S. 112; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14.04.1994 - 2 S 2521/93 - VBlBW 1994, 417).

    Mithin reicht - auch eine völlig untergeordnete - Nutzung des Kraftfahrzeugs zu den angeführten Zwecken und damit zum Ausschluss der Gebührenfreiheit aus (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14.04.1994, aaO).

  • OVG Niedersachsen, 12.11.2009 - 4 LB 559/07

    Rundfunkgebühren für ein Radio in einem Kraftfahrzeug; Zulässigkeit der Erhebung

    Nach dem Willen des Gesetzgebers sollte die Freistellung von der Mehrfachzahlung ausschließlich den privaten Bereich erfassen (vgl. die Begründung zum Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland, LT-Drs. 10/5930, S. 112; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14.04.1994 - 2 S 2521/93 - VBlBW 1994, 417).

    Mithin reicht - auch eine völlig untergeordnete - Nutzung des Kraftfahrzeugs zu den angeführten Zwecken und damit zum Ausschluss der Gebührenfreiheit aus (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14.04.1994, aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.2009 - 2 S 1015/08

    Rundfunkgebühren - Zweitgerät im Kfz eines Selbständigen, das er nur für Fahrten

    Nach dem Willen des Gesetzgebers sollte die Freistellung von der Mehrfachzahlung ausschließlich den privaten Bereich erfassen (vgl. die Begründung zum Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland, LT-Drs. 10/5930, S. 112; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14.04.1994 - 2 S 2521/93 - VBlBW 1994, 417).

    Mithin reicht - auch eine völlig untergeordnete - Nutzung des Kraftfahrzeugs zu den angeführten Zwecken und damit zum Ausschluss der Gebührenfreiheit aus (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14.04.1994, aaO).  .

  • OVG Niedersachsen, 09.02.2010 - 4 LB 58/09

    Rundfunkgebührenpflicht für ein Autoradio in einem für Fahrten zwischen der

    Nach dem Willen des Gesetzgebers sollte die Freistellung von der Mehrfachzahlung ausschließlich den privaten Bereich erfassen (vgl. die Begründung zum Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland, LT-Drs. 10/5930, S. 112; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14.04.1994 - 2 S 2521/93 - VBlBW 1994, 417).

    Mithin reicht - auch eine völlig untergeordnete - Nutzung des Kraftfahrzeugs zu den angeführten Zwecken und damit zum Ausschluss der Gebührenfreiheit aus (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14.04.1994, aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2008 - 2 S 2163/06

    Rundfunkgebühr; kein Verstoß gegen die EU-Bestimmungen über staatliche Beihilfen

    Vor dem Hintergrund dieser gesetzlichen Klarstellung schließt auch eine völlig untergeordnete gewerbliche Tätigkeit oder andere selbständige Erwerbstätigkeit die Gebührenfreiheit für Zweitgeräte aus (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14.4.1994 -2 S 2521/93 - VBlBW 1994, 417 und zuletzt Beschluss vom 7.3.2007 - 2 S 2019/06 -).
  • VG Hamburg, 02.02.2010 - 10 K 736/09

    Ausschluss der Gebührenfreiheit für Autoradiogerät eines Selbstständigen, der den

    Nach dem Willen des Gesetzgebers sollte die Freistellung von der Mehrfachzahlung ausschließlich den privaten Bereich erfassen (vgl. die Begründung zum Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland, LT-Drs. 10/5930, S. 112; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14.04.1994 - 2 S 2521/93 - VBlBW 1994, 417).

    Mithin reicht - auch eine völlig untergeordnete - Nutzung des Kraftfahrzeugs zu den angeführten Zwecken und damit zum Ausschluss der Gebührenfreiheit aus (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14.04.1994, aaO).

  • VG Stuttgart, 26.03.2008 - 3 K 3393/07

    Keine Rundfunkgebührenpflicht bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz

    Diese beschäftigte sich nur mit der Gebührenpflicht bei einer nur geringfügigen Nutzung des Kraftfahrzeugs zu gewerblichen Zwecken (vgl. z.B. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.04.1994 - 2 S 2521/93 -, juris).
  • VG Frankfurt/Main, 20.09.2005 - 10 E 2164/03

    Rundfunkgebührenpflicht; Autoradio; betriebliche Nutzung; Vermutung;

    Sie alle lassen die Annahme, das Fahrzeug des Betriebsinhabers werde bei der hier in Rede stehenden Fallgestaltung ausschließlich privat genutzt, als fernliegend erscheinen (VGH Baden-Württemberg, 14.04.1994 . 2 S 2521/93 -, NVwZ-RR 1994, 611).
  • VG München, 24.07.2001 - M 6b K 99.3892

    Anspruch privater Rundfunkveranstalter auf Befreiung von der

    Diese Gebührenfreiheit gilt gem. § 5 Abs. 2 Satz 1 RfGebStV gerade nicht in Zusammenhang mit einer - auch nur völlig untergeordneten - gewerblichen oder anderen selbstständigen Nutzung (vgl. dazu BVerwG vom 6.2.1996 6 B 72/95; VGH BW vom 14.4.1994 2 S 2521/93; VG München vom 23.5.2000 M 6b K 99.1982 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.2000 - 2 S 74/99

    Rundfunkgebührenbefreiung: Nutzung zu gewerblichen Zwecken

  • VG Aachen, 28.11.2007 - 8 K 627/05

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Rundfunkgebühren für ein Autoradio;

  • VG Karlsruhe, 22.02.2000 - 1 K 1008/98

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu Rundfunkgebühren; Bereithalten eines

  • VG Göttingen, 21.08.2007 - 2 A 95/06

    Anmeldung; Autoradio; Betrieb; Fahrzeug; Geschäft; Landwirt; Landwirtschaft;

  • VG Göttingen, 29.06.2006 - 2 A 165/05

    Rundfunkgebühr; Treu und Glauben; unzulässige Rechtsausübung; Verjährung

  • VG Augsburg, 07.09.2009 - Au 7 K 09.216

    Keine Geringfügigkeitsgrenze bei § 5 Abs. 2 Satz 2 RGebStV; Verwertbarkeit der

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 01.08.1994 - 8 S 1862/94   

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VGH Baden-Württemberg, 01.08.1994 - 8 S 1862/94 (https://dejure.org/1994,6521)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.08.1994 - 8 S 1862/94 (https://dejure.org/1994,6521)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. August 1994 - 8 S 1862/94 (https://dejure.org/1994,6521)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Rechtswirkungen einer auf den Miteigentumsanteil beschränkten Baulastbestellung gegenüber dem Miteigentümer

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1373
  • NVwZ 1995, 712 (Ls.)
  • VBlBW 1994, 417
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 01.06.1990 - 8 S 637/90

    Löschung einer im Baulastenverzeichnis eingetragenen Baulast - allgemeine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.08.1994 - 8 S 1862/94
    Das Verwaltungsgericht habe sich für diese Rechtsauffassung auf eine Entscheidung des Senats vom 1.6.1990 (- 8 S 637/90 - NJW 1991, 2786, 2787) berufen.

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 1.6.1990 - 8 S 637/90 - NJW 1991, 2786 = VBlBW 1991, 59 ausgeführt hat, ist dieses Recht beeinträchtigt, wenn ein Miteigentümer ohne Zustimmung der übrigen, zu einer ungeteilten Erbengemeinschaft gehörenden Miteigentümer eine Baulast für ein G r u n d s t ü c k  bestellt.

  • BVerwG, 08.06.1994 - 4 B 34.94

    Wirksamkeit einer Baulast - Möglichkeit der Belastung von Miteigentumsanteilen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.08.1994 - 8 S 1862/94
    Auf die dagegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde der Kläger hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluß vom 8.6.1994 - 4 B 34.94 - das Urteil des Senats aufgehoben und die Sache an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen.
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