Weitere Entscheidung unten: OVG Rheinland-Pfalz, 23.03.1994

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 06.07.1994 - 13 S 2147/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3265
VGH Baden-Württemberg, 06.07.1994 - 13 S 2147/93 (https://dejure.org/1994,3265)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.07.1994 - 13 S 2147/93 (https://dejure.org/1994,3265)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. Juli 1994 - 13 S 2147/93 (https://dejure.org/1994,3265)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Anspruch auf Einbürgerung - Einbürgerungszusicherung - Unterbrechungen des gewöhnlichen Aufenthaltes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1994, 498
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.02.1993 - XII ZB 93/90

    Nachträgliche Durchführung des Versorgungsausgleichs bei in den Niederlanden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.07.1994 - 13 S 2147/93
    Es ist danach zu fragen, wo der tatsächliche Mittelpunkt der Lebensführung, der "Daseinsmittelpunkt", oder der "Schwerpunkt der Bindungen" liegt (BGH, Beschluß vom 3.2.1993, NJW 1993, 2047/2048 zu Art. 14 Abs. 1 Nr. 2 EGBGB; BayObLG, Beschl. v. 11.1.1990, NJW 1990, 3099 zu den §§ 606 ff. ZPO; OLG Hamm, Urt. .v 19.4.1988, NJW 1988, 672 zum Minderjährigenschutzabkommen).

    Dies setzt regelmäßig einen Aufenthalt von gewisser Dauer voraus, aber auch die tatsächliche Absicht, an diesem Ort zu bleiben und nicht an den bisherigen Daseinsmittelpunkt zurückzukehren (BGH, Beschl. v. 3.2.1993, a.a.O.; Beschl. v. 26.9.1991, NJW 1992, 3108 zu Art. 1 MSA).

  • BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 45.90

    Staatenlose - Aufenthalt - Palästinenser - Kinder - Jugendliche - Dauernder

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.07.1994 - 13 S 2147/93
    Diese steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 23.2.1993, InfAuslR 1993, 268/271), das unter ausdrücklicher Gleichsetzung des Begriffs des gewöhnlichen Aufenthalts im Sinne der §§ 85 Abs. 1 Nr. 2, 86 Abs. 1 Satz 1 AuslG mit dem Begriff des dauernden Aufenthalts im Sinne des Art. 2 des Ausführungsgesetzes zu dem erwähnten Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit die Legaldefinition des Art. 1 § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB-AT heranzieht.

    Es sind die Vorstellungen und Möglichkeiten des Betroffenen von Bedeutung (BVerwG, Urteil vom 23.2.1993, a.a.O.).

  • BayObLG, 11.01.1990 - BReg. 3 Z 150/89
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.07.1994 - 13 S 2147/93
    Es ist danach zu fragen, wo der tatsächliche Mittelpunkt der Lebensführung, der "Daseinsmittelpunkt", oder der "Schwerpunkt der Bindungen" liegt (BGH, Beschluß vom 3.2.1993, NJW 1993, 2047/2048 zu Art. 14 Abs. 1 Nr. 2 EGBGB; BayObLG, Beschl. v. 11.1.1990, NJW 1990, 3099 zu den §§ 606 ff. ZPO; OLG Hamm, Urt. .v 19.4.1988, NJW 1988, 672 zum Minderjährigenschutzabkommen).
  • BGH, 05.02.1975 - IV ZR 103/73

    Internatsaufenthalt eines fünfjährigen Kindes im Ausland; Der gewöhnliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.07.1994 - 13 S 2147/93
    Im übrigen hat der Bundesgerichtshof (zum Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts im Sinne des Haager Unterhaltsübereinkommens) angenommen, ein Kind, das sich in einem Internat in Madrid aufhalte, habe dennoch seinen gewöhnlichen Aufenthalt bei seiner (sorgeberechtigten) Mutter in Hannover (Urt. v. 5.2.1975, NJW 1975, 1068).
  • OLG Frankfurt, 26.09.1991 - 3 WF 56/91

    Geltung einer der des deutschen Gerichts zeitlich nachfolgenden anderslautenden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.07.1994 - 13 S 2147/93
    Dies setzt regelmäßig einen Aufenthalt von gewisser Dauer voraus, aber auch die tatsächliche Absicht, an diesem Ort zu bleiben und nicht an den bisherigen Daseinsmittelpunkt zurückzukehren (BGH, Beschl. v. 3.2.1993, a.a.O.; Beschl. v. 26.9.1991, NJW 1992, 3108 zu Art. 1 MSA).
  • BSG, 29.05.1991 - 4 RA 38/90

    Gewöhnlicher Aufenthalt bei lebenslänglicher Strafhaft

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.07.1994 - 13 S 2147/93
    Dabei kommt es nicht auf einen rechtsgeschäftlichen Domizilwillen an, sondern auf die tatsächlichen Verhältnisse und tatsächliche Absichten (BSG, Urteil vom 29.5.1991, NJW 1991, 3053).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.2008 - 13 S 1487/06

    Einbürgerung; Vertretenmüssen der Abhängigkeit von Sozialleistungen

    Es trifft auch zu, dass sich das Zusicherungsermessen auf eine Pflicht zur Erteilung einer Einbürgerungszusicherung reduziert, wenn der Einbürgerungsanspruch hierdurch leichter durchgesetzt werden kann (Senatsurteil vom 6.7.1994 - 13 S 2147/93 -, InfAuslR 1995, 116), und dass maßgeblich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung abzustellen ist (vgl. Senatsurteil vom 12.1.2005 - 13 S 2549/03 -, VBlBW 2006, 70.).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2003 - 13 S 122/03

    Staatsangehörigkeitserwerb durch Geburt - gewöhnlicher Aufenthalt des

    Für § 85 Abs. 1 AuslG ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 23.2.1993 - 1 C 45.90 -, BVerwGE 92, 116, 123; Beschluss vom 29.9.1995, a.a.O.) und des Senats (Urteil vom 6.7.1994 - 13 S 2147/93 -, InfAuslR 1995, 116) anerkannt, dass der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts im Wesentlichen dasselbe besagt wie der Begriff "dauernder Aufenthalt" im Sinne des Art. 2 des Gesetzes zur Verminderung der Staatenlosigkeit vom 29.6.1977 (BGBl. I, S. 1101) - AGStlMindÜbK - und dass ebenso wie hinsichtlich dieses Begriffs auch hier an die Legaldefinition in § 30 Abs. 3 Satz 2 Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil - (SGB I) und die dazu ergangene Rechtsprechung des Bundessozialgerichts angeknüpft werden kann.

    Dies setzt regelmäßig einen Aufenthalt von gewisser Dauer, aber auch die tatsächliche Absicht voraus, an diesem Ort zu bleiben und nicht an den bisherigen Lebensmittelpunkt zurückzukehren (Urteil des Senats vom 6.7.1994, a.a.O., mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.02.2014 - 1 S 1335/13

    Zusicherungsanspruch auf Änderung des Ehenamens bei Eheleuten einer

    Dieses Ermessen reduziert sich aber auf eine Pflicht zur Erteilung der Zusicherung, wenn die Durchsetzung eines Namensänderungsanspruchs dadurch ermöglicht oder doch wesentlich erleichtert wird (so zur parallelen Situation der Einbürgerungszusicherung für den Fall der Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit: BVerwG, Urt. v. 31.03.1987 - 1 C 26.86 - NJW 1987, 2180; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 06.07.1994 - 13 S 2147/93 - InfAuslR 1995, 116; Urt. v. 12.03.2008 - 13 S 1487/06 - NVwZ-RR 2008, 839).
  • VG Sigmaringen, 25.01.2006 - 5 K 1868/04

    Einbürgerung von Ausländern

    Dieses dem allgemeinen Verwaltungsverfahren (vgl. § 38 VwVfG) entlehnte Institut wird in ständiger Praxis im Einbürgerungsverfahren dann angewandt, wenn der Einbürgerungsbewerber - wie hier - noch im Besitz der ausländischen Staatsangehörigkeit ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.3.2004 - 1 C 5.03 -, AuAS 2004, 187; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.1.2005 - 13 S 2549/03 -, InfAuslR 2005, 151 und Urteil vom 6.7.1994 - 13 S 2147/93 -, InfAuslR 1995, 116).

    Dieses Ermessen reduziert sich aber auf eine Pflicht zur Erteilung einer Einbürgerungszusicherung, wenn die Durchsetzung eines Einbürgerungsanspruchs dadurch ermöglicht oder doch wesentlich erleichtert wird, dass der Bewerber zum Zwecke der Aufgabe seiner bisherigen Staatsangehörigkeit eine solche Zusicherung erhält (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 6.7.1994, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2005 - 13 S 2223/04

    Keine Einbürgerungszusicherung bei Eintragung einer Maßregel der Besserung und

    Rechtsgrundlage für den vom Kläger geltend gemachten Anspruch auf Erteilung einer Einbürgerungszusicherung ist § 10 Abs. 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) in der Fassung des Zuwanderungsgesetzes vom 30.7.2004 (BGBl. I S. 1950), da er den Antrag auf Einbürgerung nach dem 16.3.1999 gestellt hat (vgl. § 40 c StAG; zur Zulässigkeit der Erteilung einer Einbürgerungszusicherung VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6.7.1994 - 13 S 2147/93 -, InfAuslR 1995, 116; BVerwG, Urteil vom 31.3.1987 - 1 C 26/86 -, NJW 1987, 2180).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2013 - 1 S 2046/12

    Anspruch auf Einbürgerung; Folgenbeseitigungsanspruch auf Erteilung einer -

    Die Einbürgerungszusicherung verfolgt den Zweck, einerseits Intervalle mehrfacher Staatsangehörigkeit, andererseits aber auch temporäre Staatenlosigkeit zu vermeiden (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 06.07.1994 - 13 S 2147/93 - InfAuslR 1995, 116).
  • OVG Saarland, 11.07.2007 - 1 A 224/07

    Zum Anspruch auf Erteilung einer Einbürgerungszusicherung für einen albanischen

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass für den Fall, dass eine Einbürgerung unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit nicht in Betracht kommt, der Einbürgerungsbewerber die Möglichkeit hat, seinen Klageantrag auf die Verpflichtung zur Erteilung einer Einbürgerungszusicherung zu beschränken vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 06.07.1994 - 13 S 2147/93 - InfAuslR 1995, 116 = EzAR 273 Nr. 2.
  • VG Stuttgart, 26.10.2005 - 11 K 2083/04

    Einbürgerung eines Türken trotz Ortsvorstandstätigkeit für Milli Görus;

    Dieses dem allgemeinen Verwaltungsverfahrensrecht (vgl. § 38 LVwVfG) entlehnte Institut, das in Einbürgerungsverfahren in ständiger Praxis auf Fälle drohender Mehrstaatigkeit angewandt wird, soll einerseits Intervalle mehrfacher Staatsangehörigkeit, andererseits aber auch temporäre Staatenlosigkeit vermeiden (vgl. VGH Ba.-Wü., Urt. v. 06.07.1994 - 13 S 2147/93 -, InfAuslR 1995, 116).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2010 - 19 E 777/09

    Automatischer Verlust der pakistanischen Staatsangehörigkeit eines Volljährigen

    VGH Bad.-Württ., Urteil vom 6.7.1994 13 S 2147/93 , juris, Rdn. 29; VG Stuttgart, Urteil vom 26.10.2005 11 K 2083/04 , juris, Rdn. 79.
  • VGH Bayern, 02.11.2010 - 10 B 09.1771

    Rücknahme von Aufenthaltserlaubnissen ermessensfehlerhaft; kein Erlöschen der

    Zudem ist in der Rechtsprechung umstritten, ob Kinder während der Zeit, die sie an einem anderen Ort zum Zwecke des Schulbesuchs verbringen, ihren gewöhnlichen Aufenthalt bei den Eltern haben (vgl. HessFG vom 9.8.2004 Az. 3 K 1532/02 Leitsatz; HessLSG vom 25.5.1994 Az. L 6 Kg 120/91 ; VGH BW vom 6.7.1994 InfAuslR 1995, 116).
  • VG Freiburg, 02.10.2008 - 2 K 1296/08

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung und Einbürgerung

  • VG München, 23.03.2009 - M 25 K 08.2924

    Kindernachzug; Visumszwang; gesicherter Lebensunterhalt

  • VG Neustadt, 16.11.2004 - 5 K 1895/04
  • VG Düsseldorf, 25.04.2003 - 8 K 739/03

    Rechtswidrigkeit der Einbürgerungszusicherung für einen wegen einer Straftat

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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 23.03.1994 - 12 A 11840/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2242
OVG Rheinland-Pfalz, 23.03.1994 - 12 A 11840/93 (https://dejure.org/1994,2242)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.03.1994 - 12 A 11840/93 (https://dejure.org/1994,2242)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. März 1994 - 12 A 11840/93 (https://dejure.org/1994,2242)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rundfunkgerät; Bereithalten zum Empfang; Beherbergungsgewerbes ; Betriebsinhaber; Rundfunkgebühr; Gemeinnützigkeit ; Mildtätigkeit; Gebührenbefreiung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 291
  • VBlBW 1994, 498
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88

    8. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.03.1994 - 12 A 11840/93
    Um dies zu gewährleisten, bedarf die Rundfunkfreiheit einer positiven Ordnung, die sicherstellt, daß die Vielfalt der bestehenden Meinungen im Rundfunk möglichst breit und vollständig Ausdruck findet (BVerfGE 73, 118 (152f.) = NJW 1987, 239 = NVwZ 1987, 125 L; BVerfGE 74, 297 (324); BVerfG, NJW 1994, 1942 = NVwZ 1994, 892 L).

    Diese so umschriebene Aufgabe umfassender Information obliegt als sog. Grundversorgung in erster Linie den öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten, deren Finanzierung im wesentlichen über Gebühren sicherzustellen ist (BVerfGE 73, 118 (158) = NJW 1987, 239 = NVwZ 1987, 125 L; BVerfGE 87, 181 (199) = NJW 1992, 3285 = NVwZ 1993, 54 L; BVerfG, NJW 1994, 1942 = NVwZ 1994, 892 L), um so ein Programm anbieten zu können, das unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen den verfassungsrechtlichen Anforderungen gegenständlicher und meinungsmäßiger Vielfalt entspricht.

    Solange der öffentlichrechtliche Rundfunk diese ihm durch die Sicherstellung der verfassungsrechtlich gebotenen Grundversorgung gestellte besondere Aufgabe tatsächlich erfüllt, ist es auch weiterhin gerechtfertigt, die Gebührenpflicht ohne Rücksicht auf die Nutzungsgewohnheiten der jeweiligen Empfänger allein an den Teilnehmerstatus zu knüpfen, der durch die Bereithaltung eines Rundfunkempfangsgerätes begründet wird (vgl. BVerfG,NJW 1994, 1942 = NVwZ 1994, 892 L; Starck, NJW 1992, 3257ff.; Degenhardt, in: Festschr. f. Lerche, S. 611ff.).

    Dem Gesetzgeber steht vielmehr bei der Ausgestaltung des Rundfunkgebührenwesens innerhalb eines Rahmens, der insbesondere durch den allgemeinen Gleichheitssatz und das gebührenrechtliche, auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zurückgehende Äquivalenzprinzip begrenzt wird, ein Ermessensspielraum zu, innerhalb dessen auch Raum ist für sachlich einleuchtende Differenzierungen bei unterschiedlichen Zielgruppen (vgl. hierzu BVerfG, NJW 1994, 1942 = NVwZ 1994, 892 L).

  • BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 147/86

    5. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.03.1994 - 12 A 11840/93
    Um dies zu gewährleisten, bedarf die Rundfunkfreiheit einer positiven Ordnung, die sicherstellt, daß die Vielfalt der bestehenden Meinungen im Rundfunk möglichst breit und vollständig Ausdruck findet (BVerfGE 73, 118 (152f.) = NJW 1987, 239 = NVwZ 1987, 125 L; BVerfGE 74, 297 (324); BVerfG, NJW 1994, 1942 = NVwZ 1994, 892 L).

    Die Zulassung privaten Rundfunks und damit die Errichtung eines sog. dualen Rundfunksystems ist als Ausfluß der verfassungsrechtlich garantierten Rundfunkfreiheit zwar möglich (BVerfGE 74, 297 (324)).

  • BVerfG, 06.10.1992 - 1 BvR 1586/89

    7. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.03.1994 - 12 A 11840/93
    Diese so umschriebene Aufgabe umfassender Information obliegt als sog. Grundversorgung in erster Linie den öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten, deren Finanzierung im wesentlichen über Gebühren sicherzustellen ist (BVerfGE 73, 118 (158) = NJW 1987, 239 = NVwZ 1987, 125 L; BVerfGE 87, 181 (199) = NJW 1992, 3285 = NVwZ 1993, 54 L; BVerfG, NJW 1994, 1942 = NVwZ 1994, 892 L), um so ein Programm anbieten zu können, das unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen den verfassungsrechtlichen Anforderungen gegenständlicher und meinungsmäßiger Vielfalt entspricht.

    Inwieweit in Zukunft eine Gebührenfinanzierung für solche Programme in Betracht kommt, die bei einer Weiterentwicklung des öffentlichrechtlichen Rundfunks den Rahmen der den öffentlichrechtlichen Sendern übertragenen Grundversorgung überschreiten, braucht aus Anlaß des vorliegenden Rechtsstreits nicht entschieden zu werden, weil die gegenwärtigen Programmaktivitäten der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten noch dem verfassungsrechtlich zu garantierenden Bereich der Grundversorgung zuzurechnen sind (vgl. hierzu BVerfG, NJW 1992, 3285 (3286); Starck, NJW 1992, 3257ff.).

  • BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84

    4. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.03.1994 - 12 A 11840/93
    Um dies zu gewährleisten, bedarf die Rundfunkfreiheit einer positiven Ordnung, die sicherstellt, daß die Vielfalt der bestehenden Meinungen im Rundfunk möglichst breit und vollständig Ausdruck findet (BVerfGE 73, 118 (152f.) = NJW 1987, 239 = NVwZ 1987, 125 L; BVerfGE 74, 297 (324); BVerfG, NJW 1994, 1942 = NVwZ 1994, 892 L).

    Diese so umschriebene Aufgabe umfassender Information obliegt als sog. Grundversorgung in erster Linie den öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten, deren Finanzierung im wesentlichen über Gebühren sicherzustellen ist (BVerfGE 73, 118 (158) = NJW 1987, 239 = NVwZ 1987, 125 L; BVerfGE 87, 181 (199) = NJW 1992, 3285 = NVwZ 1993, 54 L; BVerfG, NJW 1994, 1942 = NVwZ 1994, 892 L), um so ein Programm anbieten zu können, das unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen den verfassungsrechtlichen Anforderungen gegenständlicher und meinungsmäßiger Vielfalt entspricht.

  • VGH Hessen, 12.11.1990 - 5 TH 1034/90

    Erhebung einer allgemeinen Rundfunkgebühr zur Finanzierung des

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.03.1994 - 12 A 11840/93
    Die Rundfunkgebühr ist infolgedessen von denjenigen Personen zu entrichten, die ein Empfangsgerät bereithalten und sich oder anderen damit die Möglichkeit der Nutzung von Rundfunkprogrammen verschaffen (vgl. auch VGH Kassel,NVwZ 1992, 199; OVG Berlin, Urt. v. 31.7. 1990 - 8 B 43/90).
  • BVerwG, 15.03.1968 - VII C 189.66

    Erhebung von Anstaltnutzungsgebühren durch den Bayerischen Rundfunk - Wirksamkeit

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.03.1994 - 12 A 11840/93
    Neben der Tatsache, daß die Rundfunkgebühr grundsätzlich an die jeweils zuständige Landesrundfunkanstalt des Wohnsitzes zu leisten ist (vgl. hierzu § 7 1, 11 RfGebStV) und zudem auch ausländische Gäste einen Beherbergungsvertrag im Hause der Kl. abschließen können, scheitert die Annahme einer unzulässigen Doppelbelastung des Hotelgastes schon daran, daß die Rundfunkgebühr nach § 2 II RfGebStV anknüpfend an ihre Entwicklung aus der Konzessionsgebühr für das Betreiben eines Rundfunkempfangsgerätes gerätebezogen ausgestaltet ist, so daß ein Rundfunkteilnehmer, der beispielsweise mehrere Fernsehgeräte zum Empfang bereithält, für jedes dieser Geräte eine Gebühr zu zahlen hat, wenn er von dieser Verpflichtung nicht gem. §§ 5, 6 RfGebStV i.V. mit den Bestimmungen der für Rheinland-Pfalz gültigen Landesverordnung über die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht in der Fassung vom 29.9.1992 (GVBl S. 312ff.), befreit ist (vgl. hierzu BVerwGE 29, 214 = NJW 1968, 1393 und BVerwG, Urt. v. 6.5. 1977 - VII C 68/75).
  • BVerwG, 26.02.1988 - 7 C 34.87

    Äquivalenzprinzip - Rundfunkgebührenrecht - Funkpeilgeräte - Flugzeuge -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.03.1994 - 12 A 11840/93
    Die Rundfunkgebührenpflicht - der Sache nach handelt es sich wegen der Anknüpfung des die Abgabenpflicht auslösenden Tatbestandes an die tatsächliche Möglichkeit der Nutzung von Rundfunkprogrammen wohl eher um einen Beitrag bzw. um eine Gebühr mit Beitragselementen (vgl. hierzuBVerwGE 79, 90 = NVwZ 1989, 733 L = DVBl 1988, 734f.; Grupp, Grundfragen des RundfunkgebührenR, S. 41ff.; Hesse,RundfunkR, S. 135ff., jew. m.w. Nachw.) - beginnt danach, sobald ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereitgehalten wird.
  • BVerwG, 06.05.1977 - 7 C 68.75

    Lautsprecher im Hotel - Rundfunkgebühren - Rundfunkverteilungsanlage -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.03.1994 - 12 A 11840/93
    Neben der Tatsache, daß die Rundfunkgebühr grundsätzlich an die jeweils zuständige Landesrundfunkanstalt des Wohnsitzes zu leisten ist (vgl. hierzu § 7 1, 11 RfGebStV) und zudem auch ausländische Gäste einen Beherbergungsvertrag im Hause der Kl. abschließen können, scheitert die Annahme einer unzulässigen Doppelbelastung des Hotelgastes schon daran, daß die Rundfunkgebühr nach § 2 II RfGebStV anknüpfend an ihre Entwicklung aus der Konzessionsgebühr für das Betreiben eines Rundfunkempfangsgerätes gerätebezogen ausgestaltet ist, so daß ein Rundfunkteilnehmer, der beispielsweise mehrere Fernsehgeräte zum Empfang bereithält, für jedes dieser Geräte eine Gebühr zu zahlen hat, wenn er von dieser Verpflichtung nicht gem. §§ 5, 6 RfGebStV i.V. mit den Bestimmungen der für Rheinland-Pfalz gültigen Landesverordnung über die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht in der Fassung vom 29.9.1992 (GVBl S. 312ff.), befreit ist (vgl. hierzu BVerwGE 29, 214 = NJW 1968, 1393 und BVerwG, Urt. v. 6.5. 1977 - VII C 68/75).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.03.1994 - 12 A 11840/93
    Der Gleichheitssatz des Art. 3 I GG verbietet es, daß eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (BVerfGE 55, 72 (88) = NJW 1981, 271).
  • VG Koblenz, 15.07.2008 - 1 K 496/08

    Keine Rundfunkgebühren für internetfähige PCs

    Die Rundfunkgebührenpflicht ist damit der Sache nach wegen der Anknüpfung des die Abgabenpflicht auslösenden Tatbestands an die tatsächliche Möglichkeit der Nutzung von Rundfunkprogrammen einem Beitrag bzw. einer Gebühr mit Beitragselementen vergleichbar (OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ-RR 1995, 291).
  • VG Karlsruhe, 28.09.2006 - 1 K 559/06

    Rundfunkgebühr für ein Hotel

    Nur dieser hat unmittelbar oder mittelbar maßgeblichen Einfluss auf die technische Ausstattung der einzelnen Geräte (Farb-TV, Fernbedienung, Programmwahleinrichtungen) sowie auf die Zahl der empfangbaren Programme (so die einheitliche oberverwaltungsgerichtliche Rechtsprechung: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.10.1992 - 14 S 2724/91 - Urt. v. 20.10.1994 - 2 S 247/94 - OVG Koblenz, Urt. v. 23.03.1994, NVwZ-RR 1995, 291; Bay. VGH, Beschl. v. 04.11.1998 - 7 ZB 98.898 - OVG Hamburg, Beschl. v. 25.11.2001 - 4 Bf 409/00).

    Die Rundfunkgebühr ist infolge dessen von denjenigen Personen zu entrichten, die ein Empfangsgerät bereit halten und sich oder anderen damit die Möglichkeit der Nutzung von Rundfunkprogrammen verschaffen (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 23.03.1994 a.a.O.).

    Der von ihr vorgezogene Wirklichkeitsmaßstab im Unterschied zu dem bei Massenabgaben zur Anwendung gelangenden Wahrscheinlichkeitsmaßstab ist jedoch schon deshalb verfassungsrechtlich systemfremd, weil für die Rundfunkgebührenpflicht von zum Empfang bereit gehaltener Geräte, wie bereits oben ausführlich dargestellt worden ist, allein auf die Tatsache des Bereithaltens abzustellen ist und nicht auf das Ausmaß der Nutzung (vgl. VG Koblenz, Urt. v. 23.03.1994 a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2005 - 12 A 10203/05

    Zur Rundfunkgebührenpflicht von Lebensmitteldiscountern: ALDI muss keine

    Die einschränkende Auslegung des § 1 Abs. 2 RGebStV entspricht der Rechtsnatur der Rundfunkgebühr als Gebühr mit Beitragselementen (Urteil des Senats vom 23. März 1994 - 12 A 11840/93.OVG -, AS 24, 310, 312).

    Dem Urteil vom 23. März 1994 - 12 A 11840/93.OVG - (AS 24, 310) lag die Frage der Rundfunkgebührenpflichtigkeit einer Hotelbetreiberin zugrunde, die den Empfang der in den Gästezimmern aufgestellten Fernsehgeräte auf die Programme privater Rundfunkanbieter beschränkt hatte.

  • VGH Baden-Württemberg, 21.08.2008 - 2 S 1519/08

    Rundfunkgebührenpflicht von Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

    "Zum Empfang bereit gehalten" im Sinne dieser Vorschrift wird ein Rundfunkempfangsgerät von demjenigen, der die rechtlich gesicherte tatsächliche Verfügungsgewalt über ein Rundfunkgerät innehat und deshalb über seinen Einsatz und über die Programmwahl bestimmen kann (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.3.2003 - 2 S 1606/02 - VBlBW 2003, 399; Urt. v. 7.8.1992 - 14 S 2371/90 -VBlBW 1993, 11; ähnlich OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 23.3.1994 -12 A 11840/93 - VBlBW 1994, 498; OVG Berlin, Urt. v. 16.5.1995 - 8 B 59.92 - Juris; Grupp, Grundfragen des Rundfunkrechts, S. 109 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 24.06.2010 - 4 LB 118/10

    Zulässigkeit der Verpflichtung des Eigentümers einer Ferienwohnung zur Zahlung

    Ein Rundfunkempfangsgerät hält derjenige zum Empfang bereit, der die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Gerät innehat und eine rechtlich verbindliche Benutzungsregelung treffen kann (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 23.3.1994 - 12 A 11840/93 -, NVwZ-RR 1995, 291; OVG Hamburg, Urt. v. 18.12.2008 - 4 Bf 337/07 -, NVwZ 2009, 668; Beck"scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2. Aufl., § 1 RGebStV Rn. 31 a).

    Dass die Rundfunkempfangsgeräte zeitweilig von den Mietern der Ferienwohnung genutzt werden, stellt die tatsächliche Verfügungsgewalt des Klägers nicht in Frage, weil die Vermietung nach Nr. 5 des Vertrages nur an Ferien- und Urlaubsgäste für die übliche Urlaubszeit erfolgt und die vorübergehende, kurzfristige Nutzung der Empfangsgeräte durch die Mieter der Ferienwohnung rundfunkgebührenrechtlich unbeachtlich ist (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 23.3.1994 - 12 A 11840/93 -, NVwZ-RR 1995, 291; Beck"scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2. Aufl., § 1 RGebStV Rn. 34).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2004 - 12 A 11402/04

    ALDI muss keine Rundfunkgebühren zahlen

    Die Rundfunkgebührenpflicht ist der Sache nach wegen der Anknüpfung des die Abgabenpflicht auslösenden Tatbestandes an die tatsächliche Möglichkeit der Nutzung von Rundfunkprogrammen einem Beitrag bzw. einer Gebühr mit Beitragselementen vergleichbar (Urteil des Senats vom 23. März 1994 - 12 A 11840/93 - NVwZ-RR 1995, 291).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2001 - 2 S 88/01

    Autoradio: Gebührenpflicht des Leasinggebers

    So ist demgegenüber anerkannt, dass die tatsächliche Verfügungsgewalt von dem Begriff des Bereithaltens ebenso erfasst ist wie der Umstand, dass jemand auf der Grundlage der ihm eröffneten Verfügungsbefugnis für das Empfangsgerät eine verbindliche Benutzungsregelung treffen kann (vgl. nur VGH BW, B. v. 7.8.1992; Urteil vom 20.10.1994 - 2 S 247/94 - zu Geräten in Hotels; dazu auch OVG Rhl.-Pf., Urteil vom 23.3.1994, VBlBW 1994, 498 und Herrmann, Rundfunkrecht, 1994, S. 699 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.2008 - 2 S 2705/07

    Zur Rundfunkgebührenpflicht eingetragener Lebenspartnerschaften - hier: Autoradio

    "Zum Empfang bereit gehalten" im Sinne dieser Vorschrift wird ein Rundfunkempfangsgerät von demjenigen, der die rechtlich gesicherte tatsächliche Verfügungsgewalt über ein Rundfunkgerät innehat und deshalb über seinen Einsatz und über die Programmwahl bestimmen kann (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.3.2003 - 2 S 1606/02 - VBlBW 2003, 399; Urt. v. 7.8.1992 - 14 S 2371/90 -VBlBW 1993, 11; ähnlich OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 23.3.1994 -12 A 11840/93 - VBlBW 1994, 498; OVG Berlin, Urt. v. 16.5.1995 -8 B 59.92 - Juris; Grupp, Grundfragen des Rundfunkrechts, S. 109 m.w.N.).
  • VG Koblenz, 11.05.2004 - 1 K 507/04

    Discounter muss Rundfunkgebühren zahlen

    Die Klägerin ist nämlich auf Grund der von ihr durchgeführten Verkaufsaktionen von Rundfunkempfangsgeräten als Rundfunkteilnehmerin gem. §§ 1 Abs. 2, 2 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 3 RGebStV rundfunkgebührenpflichtig, da sie unabhängig davon, ob sie die entsprechenden Geräte ausschließlich originalverpackt veräußert, diese im Sinne des § 1 Abs. 2 RGebStV zum Empfang bereit hält, solange sie die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Geräte innehat (vgl. hierzu auch OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 23. März 1994, 12 A 11840/93 .OVG, NVwZ-RR 1995, 291) und mit den Empfangsgeräten ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand Rundfunkdarbietungen empfangen könnte.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2010 - 8 A 2217/09

    Heranziehung von Rundfunkgebühren für ein Autoradio; Ausnahme von der

    Nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung, VGH Bad.-Württ., st. Rspr., vgl. etwa Urteile vom 3. März 2009 - 2 S 3218/08 -, juris, Rn. 20, vom 8. Mai 2008 - 2 S 700/07 -, juris, Rn. 13, und vom 7. August 1992 - 14 S 2371/90 -, VBlBW 1993, 11; Hamb. OVG, Urteil vom 18. Dezember 2008 4 Bf 337/07 -, NVwZ 2009, 668; OVG NRW, Urteil vom 2. März 2007 - 19 A 377/06 -, NWVBl. 2007, 270; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 23. März 1994 - 12 A 11840/93 -, NVwZ-RR 1995, 291, der sich der Senat angeschlossen hat, OVG NRW, Beschlüsse vom 29. Juli 2009 - 8 A 1281/08 -, vom 12. Mai 2009 - 8 A 2967/07 - und vom 20. April 2009 - 8 E 1042/07 -, ist insoweit maßgeblich, wer die rechtlich gesicherte tatsächliche Verfügungsmacht über das Empfangsgerät besitzt, wer also die Möglichkeit hat, das Gerät zu nutzen, d.h. insbesondere über seinen Einsatz und die Programmwahl tatsächlich und verantwortlich zu bestimmen.
  • VG Düsseldorf, 29.08.2007 - 27 K 4871/06

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Festsetzung von Rundfunkgebühren gegenüber dem

  • VG Düsseldorf, 11.09.2007 - 27 K 4871/06
  • VG Koblenz, 28.05.2004 - 1 K 507/04
  • OVG Niedersachsen, 26.01.2012 - 4 LC 141/10

    Voraussetzungen für das Bereithalten von Rundfunkgeräten in gewerblich oder

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.02.2010 - 1 O 89/09

    Rundfunkgebührenbefreiung gilt nur für die Vermietung von Gästezimmern und

  • VG Saarlouis, 04.10.2007 - 6 K 170/06

    Rundfunkgebührenpflicht für Kfz mit sog. Rotkennzeichen

  • VG Braunschweig, 18.12.2003 - 5 A 237/03

    Appartement; Ferienwohnung; Hotel; Rundfunkgebühr

  • VG Köln, 08.11.2007 - 6 K 2135/05

    Verpflichtung zur Bereitstellung eines "Patiententelefon- und

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