Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 20.03.1995

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 15.11.1994 - 10 S 1769/93   

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https://dejure.org/1994,3776
VGH Baden-Württemberg, 15.11.1994 - 10 S 1769/93 (https://dejure.org/1994,3776)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.11.1994 - 10 S 1769/93 (https://dejure.org/1994,3776)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. November 1994 - 10 S 1769/93 (https://dejure.org/1994,3776)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Einführung des Bringsystems in einer Abfallwirtschaftssatzung; Zulässigkeit der Erhebung einer Zusatzgebühr für größere Müllbehälter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 45, 119
  • VBlBW 1995, 198
  • DVBl 1995, 247
  • DÖV 1995, 296
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.02.1990 - 10 S 3608/88

    MÜllabfuhr - Größe der Müllbehälter, Müllgebühren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.11.1994 - 10 S 1769/93
    Denn die Versuchung, Abfälle nicht zu vermeiden bzw. nicht sorgfältig zu trennen und zu verwerten, dürfte bei großzügig vorhandenem Platz in der Mülltonne stärker sein als bei einer sichtbaren Platzbeschränkung (vgl. auch VGH Bad.-Württ, Normenkontrollbeschl. d. Senats v. 19.2.1990 - 10 S 3608/88 -, VBlBW 1990, 352, 354).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.1983 - 10 S 1683/82

    Abfallbeseitigung - Anspruch des Anschlußpflichtigen auf kleineren Behälter oder

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.11.1994 - 10 S 1769/93
    Das macht die Satzung indessen weder unwirksam noch unvollständig (vgl. Urt. d. Senats v. 13.10.1983 - 10 S 1683/82 -, BWVPr. 1984, 106, 108).
  • BVerwG, 11.02.1983 - 7 C 45.80

    Abfallbeseitigung - Kreis der Verpflichteten - Abschließende Regelung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.11.1994 - 10 S 1769/93
    Der Begriff des Überlassens wird im Abfallgesetz nicht definiert; dort findet sich nichts darüber, in welcher Weise der Abfallbesitzer seiner Überlassungspflicht nachzukommen hat; insoweit sind daher konkretisierende Regelungen durch den Landesgesetzgeber möglich (BVerwG, Urt. v. 11.2.1983, BVerwGE 67, 8; Hoesel/v. Lersner, Abfallgesetz § 3, 1130 RdNr. 5; Kunig/Schwermer/Versteyl, Abfallgesetz, 2. Aufl., § 3 RdNr. 17).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.08.1993 - 2 S 3000/90

    Staffelung von Gebühren für Kindertagesstätten nach Einrichtungsart und sozialen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.11.1994 - 10 S 1769/93
    Das Äquivalenzprinzip gebietet, daß die Abgabe in ihrer Höhe in einem bestimmten Verhältnis zur Leistung der öffentlichen Hand stehen muß (VGH Bad.-Württ. in ständiger Rechtsprechung, vgl. z.B. Normenkontrollbeschl. v. 31.8.1993 - 2 S 3000/90 -, VBlBW 1994, 152 = NVwZ 1994, 194).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.1992 - 10 S 305/92

    Satzungsregelung über Betretungsrecht eines Müllbeauftragten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.11.1994 - 10 S 1769/93
    Die Gerichtsbarkeit des Verwaltungsgerichtshofs erstreckt sich nicht auf Vorschriften, die wie § 29 Abs. 1 Nr. 3 AWS rein ordnungswidrigkeitsrechtlicher Natur sind und deren Vollzug durch die Verwaltungsbehörde allein von den ordentlichen Gerichten kontrolliert werden kann (§ 68 OWiG), jedoch nicht zu öffentlichrechtlichen Streitigkeiten im Sinne von § 40 VwGO zu führen vermag (VGH Bad.-Württ., Normenkontrollbeschl. v. 15.12.1992 - 10 S 305/92 -, NVwZ 1993, 388 m.w.N.).
  • BVerwG, 03.05.1994 - 8 NB 1.94

    Abfallrecht - Gebührengestaltung - Selbstverwaltung - Abfallgebühren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.11.1994 - 10 S 1769/93
    Die in § 2 Abs. 1 Satz 2 LAbfG enthaltene Ermächtigung ist bundesrechtlich unbedenklich (vgl. ebenso BVerwG, Beschl. v. 3.5.1994, BayVBl. 1994, 568, für den Fall einer landesrechtlich geregelten Pflicht, durch eine mengenbezogene Gebührengestaltung nachhaltige Anreize zur Abfallvermeidung zu schaffen).
  • BVerwG, 09.12.1983 - 7 C 101.81

    Kraftfahrzeug - Standort - Verlegung - Befristeter Mietvertrag - Vorübergehend -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.11.1994 - 10 S 1769/93
    Das macht die Satzung indessen weder unwirksam noch unvollständig (vgl. Urt. d. Senats v. 13.10.1983 - 10 S 1683/82 -, BWVPr. 1984, 106, 108).
  • BVerwG, 27.07.1995 - 7 NB 1.95

    Rechtmäßigkeit einer Pflicht zur Verbringung bestimmter zu verwertender Abfälle

    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (DVBl 1995, 247 = UPR 1995, 155 = VBlBW 1995, 198) hat den Normenkontrollantrag abgewiesen und dies folgendermaßen begründet: Soweit sich der Antrag auf § 29 Abs. 1 Nr. 3 AWS beziehe, sei er unzulässig, weil ordnungswidrigkeitsrechtliche Vorschriften im Verwaltungsrechtsweg (§ 47 Abs. 1, § 40 VwGO) nicht überprüft werden dürften.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2002 - 10 S 1379/00

    Kommunale Satzungsregelung zum "Wie", nicht zum "Ob", von Überlassungspflichten

    Der Senat hat dies auf der Grundlage des früheren Bundesrechts unter der Geltung des § 3 Abs. 1 AbfG ausgesprochen (Beschl. v. 15.11.1994 - 10 S 1769/93 -, DVBl 1995, 247 = VBlBW 1995, 198) und ist in dieser Rechtsauffassung vom Bundesverwaltungsgericht durch Beschluss vom 27.07.1995 (BVerwGE 99, 88) bestätigt worden.

    Diese Gesetzesformulierung lässt sich nur so verstehen, dass - angesichts einer fehlenden abschließenden Definition des Begriffs "Überlassen" im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (BVerwG, Urt. v. 25.08.1999 - 7 C 27/98 -, NVwZ 2000, 71, 72 = BayVBl 2000, 315 = UPR 2000, 144) - nach Maßgabe landesgesetzlicher Ermächtigung durch kommunale Satzung geregelt werden darf, in welcher Weise der Abfallerzeuger oder Abfallbesitzer seiner - dem Grund und dem Inhalt nach bundesrechtlich vorgegebenen - Überlassungspflicht nachzukommen hat (vgl. in diesem Sinne bereits Senat, Beschl. v. 15.11.1994 - 10 S 1769/93 -, DVBl 1995, 247 = VBlBW 1995, 198).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2001 - 10 S 3182/98

    Zulässige satzungsrechtliche Regelung über das "Wie" der abfallrechtlichen

    Antragsgegenstand können danach solche Rechtsvorschriften sein, deren Überprüfung nach § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO der Verwaltungsgerichtsbarkeit zugewiesen ist (Senat, Beschluss vom 15.11.1994 - 10 S 1769/93 -, DVBl 1995, 247 = VBlBW 1995, 198).

    Der Senat hat dies auf der Grundlage des früheren Bundesrechts unter der Geltung des § 3 Abs. 1 AbfG ausgesprochen (Beschluss vom 15.11.1994 - 10 S 1769/93 - DVBl 1995, 247 = VBlBW 1995, 198) und ist in dieser Rechtsauffassung vom Bundesverwaltungsgericht durch Beschluss vom 27.07.1995 (BVerwGE 99, 88) bestätigt worden.

    Diese Gesetzesformulierung lässt sich nur so verstehen, dass - angesichts einer fehlenden abschließenden Definition des Begriffs "Überlassen" im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (BVerwG, Urteil vom 25.08.1999 - 7 C 27/98 -, NVwZ 2000, 71, 72 = BayVBl 2000, 315 = UPR 2000, 144) - nach Maßgabe landesgesetzlicher Ermächtigung durch kommunale Satzung geregelt werden darf, in welcher Weise der Abfallerzeuger oder Abfallbesitzer seiner - dem Grund und dem Inhalt nach bundesrechtlich vorgegebenen - Überlassungspflicht nachzukommen hat (vgl. in diesem Sinne bereits Senat, Beschluss vom 15.11.1994 - 10 S 1769/93 -, DVBl 1995, 247 = VBlBW 1995, 198).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.1997 - 10 S 2333/96

    Bringsystem für Verpackungsabfälle und Plastiksäcke für Biomüll

    Die Regelung in einer Abfallwirtschaftssatzung, die den Abfallbesitzer verpflichtet, Verpackungsabfälle aus Haushaltungen zu einem Wertstoffzentrum (Wertstoffhof) oder zu einer mobilen Wertstoffsammelstelle (Wertstoffmobil) zu bringen (Bringsystem), ist von § 8 Abs. 1 LAbfG (AbfG BW) gedeckt; diese gesetzliche Bestimmung steht ihrerseits im Einklang mit §§ 13 Abs. 1 und 15 Abs. 1 KrW-AbfG (Fortführung des Normenkontrollbeschlusses vom 15.11.1994 - 10 S 1769/93 -, dort zu § 3 Abs. 1 AbfG).

    Der Senat hat dies hinsichtlich der Ermächtigung zur Begründung einer Bringpflicht unter der Geltung des § 3 Abs. 1 AbfG ausgesprochen (Beschluß vom 15.11.1994 - 10 S 1769/93 -, VBlBW 1995, 198, bestätigt durch BVerwG, Beschluß vom 27.07.1995, - 7 NB 1.95 -, DÖV 1996, 205).

    Auch der Umstand, daß Öffnungszeiten der Wertstoffzentren und Standplätze des Wertstoffmobils nicht selbst in der Satzung geregelt sind, bewirkt keine zur Nichtigkeit führende Unbestimmtheit oder Unvollständigkeit (vgl. Beschluß des Senats vom 15.11.1994, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.10.1995 - 8 S 2713/94

    Normenkontrollverfahren: Verordnung über Anlagen zum Umgang mit

    Die Gerichtsbarkeit des Verwaltungsgerichtshofs erstreckt sich nicht auf Vorschriften, die wie § 27 Nr. 6 VAwS rein ordnungswidrigkeitsrechtlicher Natur sind und deren Vollzug durch die Verwaltungsbehörden allein durch die ordentlichen Gerichte kontrolliert wird (§ 68 OwiG) und nicht zu öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten gem. § 40 VwGO zu führen vermag (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, NK-Beschluß v. 15.11.1994 - 10 S 1769/93 -, VBlBW 1995, 198, bestätigt durch BVerwG, Beschluß v. 27.7.1995 - 7 NB 1.95 -, VBlBW 1995, Heft 12 sowie NK-Beschluß v. 29.4.1983 - 1 S 1/83 -, VBlBW 1983, 302).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 20.03.1995 - 4 S 4/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2089
VGH Baden-Württemberg, 20.03.1995 - 4 S 4/95 (https://dejure.org/1995,2089)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.03.1995 - 4 S 4/95 (https://dejure.org/1995,2089)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. März 1995 - 4 S 4/95 (https://dejure.org/1995,2089)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Beförderungsauswahlverfahren - Erstellung von aktuellen Beurteilungen zur Wahrung der Chancengleichheit; einstweilige Anordnung zur Sicherung des Anspruchs auf fehlerfreie Ausübung des Auswahlermessens - vorläufige Freihaltung mehrerer Stellen nicht geboten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 45, 251
  • VBlBW 1995, 198 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 04.10.1993 - 4 S 1801/93

    Beamtenrecht: Auswahl von Beförderungsbewerbern - Vergleichsmaßstab - dienstliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.1995 - 4 S 4/95
    Diese dienstlichen Beurteilungen haben zum Ziel, die Leistungen der Beamten leistungsgerecht abgestuft und untereinander vergleichbar zu bewerten und ein Bild über ihre Befähigung zu gewinnen (vgl. Beschluß des Senats vom 4.10.1993 - 4 S 1801/93 -).

    Nimmt der Beamte höherwertige Aufgaben wahr, so ist dies zwar in dem Sinne zu berücksichtigen, daß der Beamte hierdurch stärker gefordert wird; gleichwohl bleibt sein statusrechtliches Amt maßgebend für die Beurteilung der Frage, inwieweit er durch die Wahrnehmung höherwertiger Dienstaufgaben den Anforderungen seines Amtes gerecht wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 7.6.1984, ZBR 1985, 53; Beschluß des Senats vom 4.10.1993 - 4 S 1801/93 -).

    Dieser Beurteilungsmaßstab dürfte zwar mit den genannten rechtlichen Anforderungen nicht übereinstimmen (vgl. Beschluß des Senats vom 4.10.1993 - 4 S 1801/93 -).

    Wenn er sich nach rechtsfehlerfreier Auslese auf einem höherwertigen Dienstposten bewährt hat, kann er ohne neue Beförderungsauslese befördert werden (vgl. Beschluß des Senats vom 4.10.1993 - 4 S 1801/93 - dazu auch BVerwG, Beschluß vom 10.11.1993, a.a.O.).

    Auch in weiteren Fällen (betr. etwa die Beigeladenen zu 3 und 6) spricht nach den vorgelegten Unterlagen vieles dafür, daß die Dienstposteninhaber in den nunmehr vom Dienstherrn höher bewerteten Aufgabenbereich hineingewachsen sind, ohne daß für die Übertragung bzw. Beibehaltung des Aufgabenbereichs ein Ausleseverfahren stattgefunden hat (vgl. dazu Beschluß des Senats vom 4.10.1993 - 4 S 1801/93 -).

    Danach kann aber die Wahrnehmung höherwertiger Dienstaufgaben bei einer Beförderungsauswahl nur zu Gunsten des betreffenden Beamten ausschlagen, wenn seine Eignung nach Maßgabe der dienstlichen Beurteilung im Vergleich zu Mitbewerbern gleich oder wesentlich gleich beurteilt wird (vgl. Beschluß des Senats vom 4.10.1993 - 4 S 1801/93 -, m.w.N.).

  • BVerwG, 10.11.1993 - 2 ER 301.93

    Beamtenrecht - Beförderung - Beförderungsauswahl - Planstellen -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.1995 - 4 S 4/95
    Abgesehen davon, daß von einer im wesentlichen gleichen Beurteilung bei einem Unterschied von einer vollen Notenstufe des Leistungsgesamturteils - wie er hier zum Teil gegeben ist - nicht mehr gesprochen werden kann (vgl. BVerwG, Beschluß vom 10.11.1993, DöD 1994, 31), handelt es sich insoweit jedoch nicht um eine Frage der Vergleichbarkeit der dienstlichen Beurteilungen, sondern um eine Frage der Bewertung im Rahmen der Eignungsbeurteilung des Dienstherrn für das Beförderungsamt.

    Wenn er sich nach rechtsfehlerfreier Auslese auf einem höherwertigen Dienstposten bewährt hat, kann er ohne neue Beförderungsauslese befördert werden (vgl. Beschluß des Senats vom 4.10.1993 - 4 S 1801/93 - dazu auch BVerwG, Beschluß vom 10.11.1993, a.a.O.).

    Die Freihaltung mehrerer Planstellen für einen Beamten müßte im allgemeinen als unverhältnismäßiger Eingriff in die Personaldisposition des Dienstherrn sowie in die Interessen der anderen beteiligten Beamten erscheinen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 10.11.1993 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.1991 - 4 S 1402/91

    Rechtsverletzung bei Besetzung einer Beförderungsstelle ohne Vorliegen einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.1995 - 4 S 4/95
    Nur dann dürfte dem Erfordernis genügt sein, vor einer Auswahlentscheidung einen vollständigen und aktuellen Leistungsvergleich und Eignungsvergleich der Bewerber vorzunehmen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 8.7.1991 - 4 S 1402/91 -, ESVGH 41, 292; Beschluß vom 4.10.1994 - 11 S 1355/94 - VGH Kassel, Beschluß vom 18.8.1992, NVwZ 1993, 284).

    Jedoch setzt eine entsprechende Anwendung dieser Vorschrift auf eine durch die Vorschrift nicht - ausdrücklich - angesprochene Ermessensentscheidung voraus, daß das Ergehen derselben Entscheidung auch für den Fall der ordnungsgemäßen Wiederholung des Auswahlverfahrens feststeht, daß also ein anderer Verfahrensausgang auszuschließen ist (vgl. Beschlüsse des Senats vom 8.7.1991, a.a.O.; vom 31.3.1993 - 4 S 274/93 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.1985 - 1 B 319/85
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.1995 - 4 S 4/95
    Dies gilt auch in den Fällen der sog. "Topfwirtschaft", bei der es an einer festen Verknüpfung von Dienstposten mit Statusämtern und demzufolge Planstellen fehlt, die Beförderungsstellen also von Fall zu Fall dort verwendet werden, wo eine Beförderungsmöglichkeit ausgeschöpft werden soll (vgl. zur "Topfwirtschaft" OVG Münster, Beschluß vom 30.8.1985, ZBR 1986, 54; Nds. OVG, Beschluß vom 1.9.1993, Der Personalrat 1994, 290).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.1994 - 4 S 2152/94

    Beamtenrecht: Beförderung eines Polizeibeamten - Beurteilungsverfahren -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.1995 - 4 S 4/95
    Deshalb ragt z.B. bei Beamten, die nach Einschätzung ihres Dienstherrn den Anforderungen ihres statusrechtlichen Amtes in gleichem oder wesentlich gleichem Maße gerecht werden, derjenige heraus, dessen statusrechtliches Amt höher eingestuft ist (vgl. Beschluß des Senats vom 2.12.1994 - 4 S 2152/94 -).
  • VGH Hessen, 18.08.1992 - 1 TG 1074/92

    Besetzung eines Dienstpostens: Nachschieben der Begründung für die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.1995 - 4 S 4/95
    Nur dann dürfte dem Erfordernis genügt sein, vor einer Auswahlentscheidung einen vollständigen und aktuellen Leistungsvergleich und Eignungsvergleich der Bewerber vorzunehmen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 8.7.1991 - 4 S 1402/91 -, ESVGH 41, 292; Beschluß vom 4.10.1994 - 11 S 1355/94 - VGH Kassel, Beschluß vom 18.8.1992, NVwZ 1993, 284).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.11.1993 - 4 S 2400/93

    Mitwirkung von Schulträger und Schulkonferenz bei der Besetzung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.1995 - 4 S 4/95
    Hierzu hat der Beamte glaubhaft zu machen, daß eine vom Dienstherrn beabsichtigte Entscheidung seinen Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung verletzen würde (vgl. Beschlüsse des Senats vom 11.11.1993 - 4 S 2400/93 - und vom 19.8.1993 - 4 S 1406/93 -, m.w.N.).
  • BVerwG, 07.06.1984 - 2 C 52.82

    Richter auf Probe - Beurteilung - Beurteilungszeitraum - Anrechnungsfähige Zeiten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.1995 - 4 S 4/95
    Nimmt der Beamte höherwertige Aufgaben wahr, so ist dies zwar in dem Sinne zu berücksichtigen, daß der Beamte hierdurch stärker gefordert wird; gleichwohl bleibt sein statusrechtliches Amt maßgebend für die Beurteilung der Frage, inwieweit er durch die Wahrnehmung höherwertiger Dienstaufgaben den Anforderungen seines Amtes gerecht wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 7.6.1984, ZBR 1985, 53; Beschluß des Senats vom 4.10.1993 - 4 S 1801/93 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.10.1994 - 11 S 1355/94

    Auswahlentscheidung zwischen mehreren Beförderungsbewerbern - Erstellung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.1995 - 4 S 4/95
    Nur dann dürfte dem Erfordernis genügt sein, vor einer Auswahlentscheidung einen vollständigen und aktuellen Leistungsvergleich und Eignungsvergleich der Bewerber vorzunehmen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 8.7.1991 - 4 S 1402/91 -, ESVGH 41, 292; Beschluß vom 4.10.1994 - 11 S 1355/94 - VGH Kassel, Beschluß vom 18.8.1992, NVwZ 1993, 284).
  • OVG Niedersachsen, 18.06.1993 - 5 M 1488/93

    Versetzungsbewerber; Auswahl; Beförderung; Bestenauslese; Richter;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.1995 - 4 S 4/95
    Zwar ist es ein Grundsatz des Beurteilungsrechts, daß die dienstliche Beurteilung für einen Beamten, der sich bereits in einem höheren Amt befindet, wegen der damit verbundenen Anforderungen ein höheres Gewicht hat als die zu einem niedriger bewerteten Amt gegebene Beurteilung (vgl. Nds. OVG, Beschluß vom 18.6.1993, DVBl. 1993, 959).
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist

  • OVG Bremen, 16.02.2009 - 2 B 598/08

    Konkurrentenstreit; Zwischenregelung (Hängebeschluss); langjährige Erfahrung

    In der Regel reicht zur Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs eines Beamten aus Art. 33 Abs. 2 GG die einstweilige Freihaltung nur einer Planstelle aus, denn die Freihaltung mehrerer Planstellen für einen Beamten greift im allgemeinen unverhältnismäßig in die Personaldisposition des Dienstherrn sowie in die Interessen der anderen beteiligten Beamten ein und würde zu einer Übersicherung des Antragstellers führen (BVerwG, Beschl. vom 10.11.1993 - 2 ER 301/93 -Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 50 und DVBl. 1994, 118-120; Sächs. OVG, Beschl. vom 27.07.2006 - 3 BS 151/06 - juris; VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 20.03.1995 - 4 S 4/95 - juris; a. A.: VG Meiningen, Beschl. vom 14.09.2007 - 1 E 329/07 Me - juris, im Anschluss an: VGH Kassel, Beschl. vom 18.02.1991 - 1 TG 85/91 - NVwZ-RR 1992, 34-35).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.2007 - 4 S 339/07

    Vergleichbarkeit von Anlassbeurteilung und Regelbeurteilung verschiedener

    Eine dienstliche Beurteilung kann ihren Zweck, am Grundsatz der Bestenauslese orientierte Personalentscheidungen sachgerecht vorzubereiten, nur erfüllen, wenn sie den uneingeschränkten Vergleich mit anderen Beamten ermöglicht, die sich in demselben statusrechtlichen Amt befinden (Beschluss des Senats vom 20.03.1995, IÖD 1995, 245).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.1996 - 4 S 2731/96

    Auswahlentscheidung bei der Beförderung von Beamten

    Diese dienstlichen Beurteilungen haben zum Ziel, die Leistungen der Beamten leistungsgerecht abgestuft und untereinander vergleichbar zu bewerten und ein Bild über ihre Befähigung zu gewinnen (vgl Beschluß des Senats vom 20.3.1995 - 4 S 4/95 -, ESVGH 45, 251 = IÖD 1995, 245, mwN).

    Vielmehr wird dadurch dem Umstand Rechnung getragen, daß die dienstliche Beurteilung ihren Zweck, am Grundsatz der Bestenauslese orientierte Personalentscheidungen, so insbesondere Beförderungen, sachgerecht vorzubereiten, nur erfüllen kann, wenn sie den uneingeschränkten Vergleich mit anderen Beamten ermöglicht, die sich in demselben statusrechtlichen Amt befinden (vgl Beschluß d Senats v 20.3.1995, aaO).

  • OVG Thüringen, 24.09.2007 - 2 EO 581/06

    Beförderungen; Konkurrentenstreitverfahren um die Stelle eines Ministerialrates

    Bedenken könnten sich insoweit aus der Eigenart der vom Antragsgegner im Auswahlverfahren offenbar praktizierten Topfwirtschaft ergeben (vgl. hierzu: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. März 1995 - 4 S 4/95 -, ESVGH 45, 251; HessVGH, Beschlüsse vom 27. März 2007 - 1 TG 27/07 -, Juris, vom 18. Januar 2000 - 1 TZ 3149/99 -, NVwZ-RR 2000, 622, und vom 25. Februar 1997 - 1 TG 4061/96 -, NVwZ-RR 1998, 446; OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. Dezember 1995 - 5 M 7168/95 -, NdsVBl 1996, 133; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 6. September 2007 - 1 B 754/07 -, Juris, und vom 28. Mai 2003 - 1 A 3128/00 -, IÖD 2004, 17; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30. Januar 1997 - 2 B 10052/97 -, IÖD 1997, 260).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.1997 - PL 15 S 261/96

    Mitwirkung des Personalrats im Verfahren zur Besetzung von Schulleiterstellen und

    Die vom Dienstherrn aus dienstlichen Beurteilungen gewonnenen Erkenntnisse über die fachlichen Leistungen und Befähigungen müssen sonach eine wesentliche Grundlage für die Feststellung der Eignung der Bewerber im Rahmen von am Leistungsgrundsatz orientierten Personalentscheidungen bilden und sind in einem Auswahlverfahren maßgeblich in den Blick zu nehmen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 20.3.1995 - 4 S 4/95 -, ESVGH 45, 251 = IÖD 1995, 245, m.w.N.).
  • VG Stuttgart, 04.08.2008 - 12 K 1486/08

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Beförderungsentscheidung nach Auswahlgespräch

    Sie schaffte vollendete Tatsachen, so dass dann für das Beförderungsbegehren des Antragstellers kein Raum mehr wäre (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.05.1991 - 11 S 1870/90 - m.w.N. und Beschluss vom 20.03.1995 - 4 S 4/95 -).
  • VG Sigmaringen, 19.03.1998 - 8 K 1034/96

    Anspruch auf Einstellung im höheren Lehramt an beruflichen Schulen; Durchbrechung

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  • OVG Schleswig-Holstein, 09.05.1996 - 3 M 31/96

    Anforderungsprofil; Beamtenrechtliche Auswahlentscheidung; Statusrechtliches Amt;

  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.1996 - 4 S 2459/96

    Gerichtliche Überprüfung der Auswahlentscheidung zur Ernennung zum Vorsitzenden

  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.1996 - 4 S 47/96

    Besetzung einer Beförderungsstelle - Auswahlentscheidung

  • OVG Sachsen, 27.07.2006 - 3 BS 151/06

    Konkurrentenstreitverfahren; Zwischenregelung; Stellenbesetzung; Antrag nach §

  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.1997 - 4 S 3386/96

    Unterlassen einer Beförderung während der Dauer einer disziplinarischen

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.12.1998 - 3 M 54/98

    Maßgeblichkeit von Beurteilungen eines Dienstherrn für die Beförderung;

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