Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 11.04.1995 - PL 15 S 54/94   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Erstattung von Reisekosten eines Bezirkspersonalrates - Notwendigkeit einer auswärts stattfindenden Sitzung

  • Landesrecht Baden-Württemberg

    § 45 Abs 1 S 2 PersVG BW, § 45 Abs 2 PersVG BW, § 55 Abs 1 S 1 PersVG BW, § 85 Abs 2 PersVG BW
    Erstattung von Reisekosten eines Bezirkspersonalrates - Notwendigkeit einer auswärts stattfindenden Sitzung

  • VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei) (Volltext und Leitsatz)

    Kostentragung; Reisekosten; Reise; Notwendigkeit Erforderlichkeit; Bezirkspersonalrat; auswärtige Sitzung

Verfahrensgang

  • VG Karlsruhe, 26.11.1993 - 16 K 1744/93
  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.1995 - PL 15 S 54/94

Zeitschriftenfundstellen

  • ESVGH 45, 268
  • VBlBW 1995, 259 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (2)  

  • OVG Sachsen, 07.04.1998 - P 5 S 20/97  

    SächsPersVG § 8, § 20 Abs. 3, § 31 Abs. 1, § 36 S. 1, § 37, § 45 Abs. 2, § 54

    Anders mögen die Dinge dann liegen, wenn die Personalvertretung aus eigenem Entschluß andere als die von der Dienststelle zur Verfügung gestellten Räume für ihre Sitzungen nutzt und die Dienststelle dann aus diesem Grunde möglicherweise berechtigt ist, z. B. etwaige Fahrkosten der Personalratsmitglieder nicht zu erstatten (vgl. hierzu etwa VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.4.1995 - PL 15 S 54/94 -, PersV 1997, 264) oder Dienstunfälle nicht anzuerkennen.

    Dies steht nicht im Widerspruch dazu, daß in der Rechtsprechung verschiedentlich von der Voraussetzung ausgegangen wird, die Sitzungen des Personalrats seien regelmäßig bei der Dienststelle durchzuführen (vgl. z. B. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.4.1995, PL 15 S 54/94).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.2000 - 5 S 1855/97  

    Normenkontrolle einer Grünbestandssatzung

    Der landesrechtliche Begriff ''geschützte Grünbestände'' entspricht der Sache nach dem in §§ 12 Abs. 1 Nr. 2, 18 BNatSchG verwendeten Begriff ''geschützte Landschaftsbestandteile''; die unterschiedliche Bezeichnung ist unschädlich (Normenkontrollurteil des Senats vom 30.03.1993 - 5 S 1519/91 -, VBlBW 1993, 471 Senatsurteil v. 28.07.1994 - 5 S 2467/93 -, NVwZ 1995, 402 = VBlBW 1995, 259).
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