Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 13.12.1994

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 07.07.1995 - 5 S 3071/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3644
VGH Baden-Württemberg, 07.07.1995 - 5 S 3071/94 (https://dejure.org/1995,3644)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.07.1995 - 5 S 3071/94 (https://dejure.org/1995,3644)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Juli 1995 - 5 S 3071/94 (https://dejure.org/1995,3644)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,3644) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Wasserfläche des Bodensees als Gemeindegebiet; zu den baurechtlichen und wasserrechtlichen Fragen der stationären Nutzung eines Fahrgastschiffes als Tanzlokal

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 46, 76 (Ls.)
  • VBlBW 1995, 358 (Ls.)
  • VBlBW 1996, 66
  • ZfBR 1996, 287
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 31.08.1973 - IV C 33.71

    Begriff der baulichen Anlage; Wohnboot im Außenbereich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.07.1995 - 5 S 3071/94
    Unter den Begriff der baulichen Anlage in diesem Sinne fallen alle Anlagen, die in einer auf Dauer gedachten Weise künstlich mit dem Erdboden verbunden werden und infolgedessen die in § 1 Abs. 4 und 5 BauGB genannten Belange in einer Weise berühren können, die geeignet ist, das Bedürfnis nach einer ihre Zulässigkeit regelnden verbindlichen Bauleitplanung hervorzurufen (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.08.1973 - IV C 33.71 -, BRS 23 Nr. 122).

    In Betracht kommt ferner § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB mit der Möglichkeit, die überbaubaren und die nicht überbaubaren Grundstücksflächen festzusetzen, wozu auch Wasserflächen gehören (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.08.1973, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.1993 - 5 S 1409/93

    Zur Zulässigkeit der Berufung gegen ein Bescheidungsurteil - Beschwer;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.07.1995 - 5 S 3071/94
    Auch insoweit hat die Klägerin keine Berufung eingelegt mit dem - zulässigen - Ziel, eine weitergehende Bindung der Genehmigungsbehörde durch die in den Entscheidungsgründen darzulegende Rechtsauffassung des Gerichts zu erreichen (vgl. hierzu Senatsurteil vom 09.12.1993 - 5 S 1409/93 -).
  • BVerwG, 11.12.1992 - 4 B 209.92

    Bauplanungsrecht: Feststellung der planerischen Absichten einer Gemeinde i.S. von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.07.1995 - 5 S 3071/94
    Dessen Anwendung über § 34 Abs. 2 VwGO scheidet aus, da zur Steuerung der Entwicklung eines derartigen Gebiets der Erlaß eines Bebauungsplans unerläßlich ist und planerische Absichten der Gemeinde i. S. des § 4 a Abs. 1 BauNVO einer Beurteilung, wie sie § 34 BauGB erfordert, regelmäßig nicht zugänglich sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.12.1992 - 4 B 209/92 -, NVwZ 1993, 1100).
  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 52.87

    Befugnis einer Gemeinde zu vorbeugendem Umweltschutz im Wege

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.07.1995 - 5 S 3071/94
    Hierzu gehört die Entscheidung, welche Anlagen allgemein zulässig, unzulässig oder ausnahmsweise zulassungsfähig sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.04.1989 - 4 C 52.87 -, DVBl. 1989, 1050).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.1995 - 5 S 733/94

    Beeinträchtigung sonstiger öffentlicher Belange durch ein nicht privilegiertes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.07.1995 - 5 S 3071/94
    Denn ein im Außenbereich gelegenes, nicht privilegiertes Vorhaben - von einem solchen wäre unzweifelhaft auszugehen - kann einen sonstigen öffentlichen Belang i. S. des § 35 Abs. 2 und 3 BauGB auch dadurch beeinträchtigen, daß es - wie hier - im Widerspruch zur Art der baulichen Nutzung des unmittelbar angrenzenden Bebauungszusammenhangs steht (vgl. Senatsurt. v. 17.02.1995 - 5 S 733/94 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.1993 - 8 S 2020/92

    Zur Beachtlichkeit der Aussagen des Bodenseeuferplans im Rahmen eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.07.1995 - 5 S 3071/94
    Zwar sind für die Ausfüllung des unbestimmten Rechtsbegriffs "Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit" als Versagungsgrund i. S. des § 76 Abs. 3 WG auch die Aussagen des Bodenseeuferplans 1984 - als eines vom Regionalverband Hochrhein-Bodensee erlassenen Teilregionalplans - heranzuziehen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 07.05.1993 - 8 S 2020/92 -).
  • VGH Hessen, 14.04.1986 - 4 TH 449/86

    Bauaufsichtsrecht: Fahrgastschiff als bauliche Anlage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.07.1995 - 5 S 3071/94
    Denn das Schiff soll als ortsfestes, wie an Land gelegenes Tanzlokal betrieben werden (vgl. für ein als ortsfeste Gaststätte genutztes Fahrgastschiff Hess. VGH, Beschl. v. 14.04.1986 - 4 TH 449/86 -, BRS 46 Nr. 130).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.1990 - 5 S 1242/89

    Schriftliche Duldungserklärung begründet einen der Genehmigung angenäherten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.07.1995 - 5 S 3071/94
    Obwohl danach nicht mehr entscheidungserheblich, merkt der Senat an, daß das Vorhaben auch wegen seiner städtebaulichen Auswirkungen das Wohl der Allgemeinheit i. S. des § 76 Abs. 3 WG beeinträchtigen dürfte; dieser Begriff ist anerkanntermaßen im weitesten Sinne zu verstehen und erfaßt auch nicht spezifisch wasserwirtschaftliche Belange (vgl. Senatsurt. v. 05.04.1990 - 5 S 1242/89 -, VBlBW 1990, 389).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2021 - 2 S 2801/19

    Kurtaxenpflicht für Bootsliegeplätze in einer Hafenanlage am Bodensee

    Dabei kommt es nicht darauf an, wo die Staatsgrenzen der drei Anrainerstaaten Deutschland, Österreich und Schweiz verlaufen: Nach der Theorie von der Realteilung haben diese Anrainerstaaten je ihren genau bestimmten Anteil am Bodensee samt dem Luftraum darüber und dem Seegrund darunter, demgegenüber ist der Bodensee (Obersee) nach der eingeschränkten Kondominiumstheorie ungeteiltes gemeinsames Eigentum der drei Anrainerstaaten, wobei jedoch nicht das ganze Gewässerbett Kondominium ist, sondern der Uferstreifen ausgeschieden und der ausschließlichen Hoheit des Anliegerstaats unterworfen ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.07.1995 - 5 S 3071/94 - juris Rn. 38; Senatsurteil vom 15.01.1997, aaO juris Rn. 25).

    Auch wenn in beiden Fällen der hier betroffene Teil des Bodensees (Obersee) zum Gebiet des Landes Baden- Württemberg gehört, folgt daraus nicht die Zugehörigkeit zum Gebiet einer Gemeinde (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.07.1995, aaO; Senatsurteil vom 15.01.1997, aaO).

    Es ist jedoch in Literatur und Rechtsprechung anerkannt, dass die Gemeindegebiete an der jeweiligen Uferlinie (§ 7 Abs. 1 WG) enden (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.07.1995, aaO; Senatsurteil vom 15.01.1997, aaO juris Rn. 25 mwN).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.2010 - 3 S 1253/08

    Wasserrechtliche Erlaubnis für die Errichtung von Bootsanbindepfählen (Dalben) in

    Die besondere Bedeutung und Schutzbedürftigkeit der Flachwasserzone hat im Bodenseeuferplan von 1984 - einem vom Regionalverband Hochrhein-Bodensee erlassenen Teilregionalplan - ihren Niederschlag gefunden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.07.1995 - 5 S 3071/94 -, VBlBW 1996, 66; Urteil vom 08.11.2005 - 3 S 538/05 -, NuR 2006, 376).

    Ebenso wenig bedarf es einer Vertiefung, ob das Wohl der Allgemeinheit neben wasserwirtschaftlichen Belangen im engeren Sinne auch andere nicht spezifisch wasserrechtliche Gesichtspunkte einschließt (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 17.03.1998 - 4 C 30.88 -, ZfW 1990, 276 = NVwZ 1989, 106; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.06.1977 - VII 2475/76 - ZfW 1978, 298; Urteil vom 05.04.1990 - 5 S 1242/89 -, VBlBW 1990, 389; Urteil vom 07.07.1995 - 5 S 3071/94 -, VBlBW 1996, 66).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2005 - 3 S 538/05

    Wasserrechtliches Genehmigungsverfahren für einen Bootssteg

    Dabei kann vorliegend dahinstehen, ob das Wohl der Allgemeinheit in einem weiten Sinne zu verstehen ist und auch alle nicht spezifisch wasserrechtlichen Belange erfasst (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 7.7.1995 - 5 S 3071/94 -, VBlBW 1996, 66).

    Dem dient der im Bodenseeuferplan nach Abschnitt Nr. 1.1 im Vordergrund stehende Schutz der Flachwasserzone (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 7.7.1995 - 5 S 3071/94 -, VBlBW 1996, 66).

    Diese Vorgaben sind ein Teilaspekt des von den Richtlinien angestrebten Gewässerschutzes am Bodensee, der wegen der ineinander greifenden Wirkungszusammenhänge eine ganzheitliche Betrachtungsweise - unter Einbeziehung auch vorsorgender Maßnahmen - bedingt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 7.7.1995 - 5 S 3071/94 -, VBlBW 1996, 66).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.01.1997 - 2 S 999/94

    Zweitwohnungsteuer für Boot auf dem Bodensee?

    Dabei kommt es nicht darauf an, wo die Staatsgrenzen der drei Anrainerstaaten Deutschland, Österreich und Schweiz verlaufen: Nach der Theorie von der Realteilung haben diese Anrainerstaaten je ihren genau bestimmten Anteil am Bodensee samt dem Luftraum darüber und dem Seegrund darunter, demgegenüber ist der Bodensee (Obersee) nach der eingeschränkten Kondominiumstheorie ungeteiltes gemeinsames Eigentum der drei Anrainerstaaten, wobei jedoch nicht das ganze Gewässerbett Kondominium ist, sondern der Uferstreifen ausgeschieden und der ausschließlichen Hoheit des Anliegerstaats unterworfen ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 7.7.1995 - 5 S 3071/94 -, VBlBW 1996, S. 66ff.).

    Auch wenn in beiden Fällen der hier betroffene Teil des Bodensees (Obersee) zum Gebiet des Landes Baden- Württemberg gehört, folgt daraus nicht die Zugehörigkeit zum Gebiet einer Gemeinde (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 7.7.1995, a.a.O.).

    Es ist jedoch in Literatur und Rechtsprechung anerkannt, daß die Gemeindegebiete an der jeweiligen Uferlinie (§ 7 Abs. 1 WG) enden (vgl. VGH Bebenhausen, Urteil vom 22.11.1956 Nr. 183/56, BaWüVBl. 1957, S. 57; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 7.7.1995, a.a.O.; Müller, Landes- und Gemeindegrenzen am Bodensee, BaWüVBl. 1957, S. 181; Gronemeyer, Die gemeindefreien Gebiete 1971, S. 77f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2021 - 8 S 48/19

    Begriff der anderen Maßnahmen der Innenentwicklung; Anpassungspflicht an

    Zum Gemeindegebiet der Anrainergemeinden des Bodensees gehört aber nicht der Bodensee, auch nicht mit seinen ufernahen Wasserflächen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.07.1995 - 5 S 3071/94 -, VBlBW 1996, 66, juris Rn. 38 ff., und vom 15.01.1997 - 2 S 999/94 -, VBlBW 1997, 228, juris Rn. 23 ff.; Kibele, ZfW 2013, 195, 206).
  • VG Freiburg, 26.07.2013 - 4 K 280/12

    Wasserrechtliche Erlaubnis für die Nutzung von Quellen zur Trinkwasserversorgung

    In wenigen Entscheidungen dagegen sind Gemeinwohlbelange angesprochen, die den Bereich der vom Wasserhaushaltsgesetz umfassten Belange klar verlassen (so etwa - nicht entscheidungstragend und im Konjunktiv gehalten - VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.07.1995 - 5 S 3071/94 -, juris, für städtebauliche Belange; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29.06.1995, a.a.O., für Belange der Fischerei; Melsheimer, a.a.O., für landschaftästhetische Gesichtspunkte, Aspekte des Denkmalschutzes und Interessen der Fischerei; Bayer. VGH, Urteil vom 02.02.2010 - 8 BV 08.1113 -, juris, für Belange des Natur- und Landschaftsschutzes, der Energieerzeugung und der Fischerei; offen gelassen bezüglich Bauplanungs- und Immissionsschutzrecht von BVerwG, Urteil vom 17.03.1989, a.a.O.).
  • VG Karlsruhe, 19.01.2012 - 6 K 2687/10

    Wasserrechtliche Genehmigung - Wohl der Allgemeinheit - Gemeindliches

    Angesichts dessen ist es zumindest im vorliegenden Fall zwingend geboten, den Begriff des Wohls der Allgemeinheit i.S.d. § 76 Abs. 3 WG nicht nur spezifisch wasserwirtschaftlich zu verstehen, sondern unter diesem Begriff auch die Belange des Bauplanungsrechts zu erfassen (vgl. hierzu auch: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 07.07.1995 in - 5 S 3071/94 - ).
  • VG Freiburg, 13.12.2010 - 6 K 731/09

    Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung für einen Bootssteg und Badesteg

    Die besondere Bedeutung und Schutzbedürftigkeit der Flachwasserzone hat im Bodenseeuferplan von 1984 - einem vom Regionalverband Hochrhein-Bodensee erlassenen Teilregionalplan - ihren Niederschlag gefunden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.07.1995 - 5 S 3071/94 -, VBlBW 1996, 66; Urteil vom 08.11.2005 - 3 S 538/05 -, NuR 2006, 376).
  • VG Freiburg, 30.01.2003 - 4 K 1398/01

    Keine nachträgliche Befristung einer unbefristet erteilten Genehmigung für

    Der Begriff bezieht sich nicht nur auf die Beeinträchtigung der wasserwirtschaftlichen Ordnung, sondern erfasst auch öffentliche Belange und Interessen auf anderen Rechtsgebieten (VGH Bad.-Württ., Urt.v. 16.04.1980 - VII 907/79 -, VBlBW 1980, 68; Urt. v. 05.04.1990 - 5 S 1242/89 -, VBlBW 1990, 390; v. 07.07.1995 - 5 S 3170/94 -, VBlBW 1996, 66, 68; tendenziell enger zu § 6 WHG BVerwG, Urt. v. 17.03.1989, BVerwGE 81, 347, 349).
  • VG Freiburg, 13.12.2010 - 6 K 696/09

    Bootsstege am Bodensee

    Die besondere Bedeutung und Schutzbedürftigkeit der Flachwasserzone hat im Bodenseeuferplan von 1984 - einem vom Regionalverband Hochrhein-Bodensee erlassenen Teilregionalplan - ihren Niederschlag gefunden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.07.1995-5 S 3071/94-, VBlBW 1996, 66; Urteil vom 08.11.2005 - 3 S 538/05 -, NuR 2006, 376).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 13.12.1994 - 2 S 3003/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,6575
VGH Baden-Württemberg, 13.12.1994 - 2 S 3003/93 (https://dejure.org/1994,6575)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.12.1994 - 2 S 3003/93 (https://dejure.org/1994,6575)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. Dezember 1994 - 2 S 3003/93 (https://dejure.org/1994,6575)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,6575) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erschließungsbeitrag: Erschlossensein eines Hinterliegergrundstücks durch öffentlich-rechtlich gesicherte Zufahrt - rein planerische Festsetzung nach BauGB § 9 Abs 1 Nr 21 und schuldrechtliche Vereinbarung unzureichend

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Erschließung ohne öffentlich-rechtliche Sicherung des Zugangs! (IBR 1995, 492)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1995, 358
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.1994 - 5 S 422/93

    Zur öffentlich-rechtlich gesicherten Zufahrt iSd BauO BW § 4 zu einem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.1994 - 2 S 3003/93
    Denn die bauordnungsrechtlichen Ausnahme- und Befreiungsvorschriften haben zur Voraussetzung, daß es um atypische Einzelfälle geht (vgl. dazu etwa VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 10.11.1988, - 5 S 2718/88 - Urteil vom 3.3.1994 - 5 S 422/93 -, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 06.10.1989 - V ZR 127/88

    Anspruch auf Bestellung einer Baulast

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.1994 - 2 S 3003/93
    Eine solche öffentlich-rechtliche Sicherung der Zufahrt tritt ein mit der Bestellung einer Baulast, und wohl auch mit der Bestellung einer Grunddienstbarkeit, bei der nach der Rechtsprechung des BGH (dazu Urteil vom 3.2.1989, NJW 1989, 1607; Urteil vom 6.10.1989, NVwZ 1990, 192) anerkannt ist, daß der Eigentümer eines durch Grunddienstbarkeit belasteten Grundstücks grundsätzlich verpflichtet ist, eine deckungsgleiche Baulast zu übernehmen, wenn die Grunddienstbarkeit die Sicherstellung der Bebaubarkeit des begünstigten Grundstücks bezweckt und diese von der Übernahme der Baulast abhängt.
  • BVerwG, 26.02.1993 - 8 C 35.92

    Hinterliegergrundstück - Anbaustraße - Hinterliegergrundstück -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.1994 - 2 S 3003/93
    Allerdings hängt die Frage des Erschlossenseins im Sinne des § 133 Abs. 1 BauGB nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (dazu Urteil vom 26.2.1993, BVerwGE 92, 157 m.w.N.) nicht davon ab, ob ein der erforderlichen wegemäßigen Erreichbarkeit entgegenstehendes (ausräumbares) Hindernis bereits beseitigt worden ist oder nicht, sofern die Beseitigung dieses Hindernisses nur entweder allein in der Verfügungsmacht des jeweiligen Grundeigentümers steht oder ausschließlich an dessen nach Lage der Dinge gebotener, aber bisher verweigerter Mitwirkung scheitert.
  • BGH, 03.02.1989 - V ZR 224/87

    Übernahme einer Baulast aufgrund einer Dienstbarkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.1994 - 2 S 3003/93
    Eine solche öffentlich-rechtliche Sicherung der Zufahrt tritt ein mit der Bestellung einer Baulast, und wohl auch mit der Bestellung einer Grunddienstbarkeit, bei der nach der Rechtsprechung des BGH (dazu Urteil vom 3.2.1989, NJW 1989, 1607; Urteil vom 6.10.1989, NVwZ 1990, 192) anerkannt ist, daß der Eigentümer eines durch Grunddienstbarkeit belasteten Grundstücks grundsätzlich verpflichtet ist, eine deckungsgleiche Baulast zu übernehmen, wenn die Grunddienstbarkeit die Sicherstellung der Bebaubarkeit des begünstigten Grundstücks bezweckt und diese von der Übernahme der Baulast abhängt.
  • BVerwG, 15.01.1988 - 8 C 111.86

    Beitragsfähiger Aufwand - Verteilung - Zivilrechtlicher Grundstücksbegriff -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.1994 - 2 S 3003/93
    Zu diesen Anforderungen gehören u.a. die verkehrliche Erreichbarkeit eines Grundstücks, die geregelt ist sowohl als bebauungsrechtliches Erfordernis hinreichender verkehrlicher Erschließung (§ 30 ff. BauGB) als auch als bauordnungsrechtliches Erfordernis hinreichender Zugänglichkeit (dazu BVerwG, Urteil vom 15.1.1988, BVerwGE 79, 1, 8 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.1988 - 5 S 2718/88

    Ausnahme von dem Erfordernis einer öffentlich-rechtlich gesicherten Zufahrt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.1994 - 2 S 3003/93
    Denn die bauordnungsrechtlichen Ausnahme- und Befreiungsvorschriften haben zur Voraussetzung, daß es um atypische Einzelfälle geht (vgl. dazu etwa VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 10.11.1988, - 5 S 2718/88 - Urteil vom 3.3.1994 - 5 S 422/93 -, jeweils m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.1985 - 14 S 1540/85

    Erschließungsbeitrag - Zufahrt zu einem Hinterliegergrundstück

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.1994 - 2 S 3003/93
    Die rechtliche Tragweite der Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB wird im Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom -4.11.1985 (BWVPr 1986, 86) nicht berücksichtigt, wobei das Verwaltungsgericht zu Recht auch darauf hinweist, daß es sich um ein sog. obiter dictum handelt, wie sich aus der Formulierung ersehen läßt, auch die Festsetzung eines Geh- und Fahrrechts im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 21 BBauG dürfte als öffentlich-rechtliche Sicherung der Erschließung ausreichen (ohne weitere Auseinandersetzung mit § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauG auch Reiff, Erschließungsbeitrag nach dem Baugesetzbuch, Stand Juni 1993, Nr. 63.2.2.2).
  • BVerwG, 15.02.1985 - 4 C 46.82

    Anwendungsbereich des § 42 S. 2 BBauG; Umfang der Duldungspflicht des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.1994 - 2 S 3003/93
    Der betreffende Eigentümer hat unter den Voraussetzungen des § 40 Abs. 2 BauGB und im Verfahren nach § 41 BauGB einen Rechtsanspruch darauf, daß das Recht gegen Entschädigung begründet wird (dazu BVerwG, Urteil vom 15.2.1985f DVBl. 1985, 798).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2005 - 2 S 913/05

    Erschließungsbeitrag; Erschließung eines Grundstücks infolge Anliegergebrauchs

    Das erschließungs(beitrags)rechtlich zu beurteilende Erschlossensein wird im Übrigen wesentlich vom bebauungsrechtlichen Erschlossensein nach §§ 30 ff. BauGB bestimmt mit der Folge, dass die Frage, welche Form der Erreichbarkeit eines Grundstücks für dessen erschließungsbeitragsrechtliches Erschlossensein erforderlich ist, auch wesentlich vom Bebauungsrecht abhängt (BVerwG, Urteil vom 1.3.1991, BVerwGE 88, 70, 72; Urteil vom 17.6.1994, DVBl. 1995, 55; Senat, Urteil vom 13.12.1994, VBlBW 1995, 358).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2002 - 2 S 2239/00

    Erschlossensein: tatsächliches Hindernis - rechtliches Hindernis - "Verkehrsgrün"

    Ein Grundstück ist durch eine Anbaustraße erst dann erschlossen, wenn davon auszugehen ist, es sei - das etwaige Erschlossensein durch eine andere Anbaustraße hinweggedacht - gerade ihretwegen bebaubar oder sonst erschließungsbeitragsrechtlich nutzbar, d.h. sobald mit Blick auf ausschließlich diese Verkehrsanlage die Erreichbarkeitsanforderungen erfüllt sind, von denen das Bauplanungs- und das Bauordnungsrecht die Bebaubarkeit des Grundstücks abhängig machen (dazu BVerwG, Urteil vom 26.2.1993, a.a.O.; vgl. auch das Urteil des Senats vom 13.12.1994 - 2 S 3003/94 -, VBlBW 1995, 358).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2023 - 2 S 2691/22

    Erschließungsbeitragspflicht des Hinterliegergrundstücks

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. dazu Urteile vom 22.10.2021 - V ZR 92/20 - juris Rn. 5, vom 30.09.1994 - V ZR 1/94 - juris Rn. 5, vom 06.10.1989 - V ZR 127/88 - juris Rn. 13 und vom 03.02.1989 - V ZR 224/87 - juris Rn. 16) ist anerkannt, dass der Eigentümer eines durch Grunddienstbarkeit belasteten Grundstücks - als Nebenpflicht aus dem durch die Grunddienstbarkeit geschaffenen gesetzlichen Schuldverhältnis - verpflichtet ist, eine deckungsgleiche Baulast zu übernehmen, wenn die vorzunehmende beiderseitige Interessenabwägung einen Vorrang des Grunddienstbarkeitsberechtigten ergibt (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.06.2012 - 2 S 3312/11 - juris Rn. 46; Urteil vom 13.12.1994 - 2 S 3003/93 - juris Rn. 18).
  • OVG Saarland, 10.03.2004 - 1 W 6/04

    Erschließung eines Hinterliegergrundstücks; schmaler städtischer Geländestreifen

    Dies bedenkend sprechen aber überwiegende Gesichtspunkte dafür, eine seit Jahrzehnten benutzte und inzwischen durch eine - wenn auch aufgedrängte - Baulast rechtlich gesicherte Zuwegung über einen das Hinterliegergrundstück von der Straße trennenden schmalen, in städtischem Eigentum stehenden Geländestreifen erst recht als für ein Erschlossensein (§ 133 Abs. 1 BauGB) ausreichend anzusehen in der Tendenz wie hier bereits Entscheidungen des Senats vom 26.2.1987 - 1 R 82/87 -, AS 21, 181 = KStZ 1987, 236, und vom 22.5.1995 - 1 W 68/94 -, SKZ 1995, 250 Leitsatz 4; siehe ferner VGH Mannheim, Urteil vom 13.12.1994 - 2 S 3003/93 -, BWVBl 1995, 359; OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.9.2003 - 9 ME 164/03 -, NVwZ-RR 2004, 141, und Quaas in Schrödter, BauGB, 6. Auflage, § 133 Rdnrn. 10 bis 13.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht